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   BFH, 25.07.1978 - VIII R 23/78   

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https://dejure.org/1978,1177
BFH, 25.07.1978 - VIII R 23/78 (https://dejure.org/1978,1177)
BFH, Entscheidung vom 25.07.1978 - VIII R 23/78 (https://dejure.org/1978,1177)
BFH, Entscheidung vom 25. Juli 1978 - VIII R 23/78 (https://dejure.org/1978,1177)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 126, 260
  • DB 1979, 679
  • BStBl II 1979, 116
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 24.07.1968 - IV CB 22.68
    Auszug aus BFH, 25.07.1978 - VIII R 23/78
    Zum Nachweis der Übereinstimmung seiner Entscheidung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) verweist der I. Senat des BFH auf den Beschluß vom 24. Juli 1968 IV CB 22.68 (Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 310, § 139 VwGO Nr. 30).

    Es ist nicht ersichtlich, daß das BVerwG in seiner Entscheidung IV CB 22.68 etwas anderes zum Ausdruck bringen wollte.

  • BVerwG, 14.06.1963 - VII C 44.62

    Zulässigkeit einer Abänderung von Vorschriften der Prüfung zum Wirtschaftsprüfer

    Auszug aus BFH, 25.07.1978 - VIII R 23/78
    In diesem Beschluß hat das BVerwG keinen Unterschied zwischen der Begründung der Revision mit der Rüge der Verletzung formellen Rechts und der Begründung der Revision mit der Rüge der Verletzung materiellen Rechts gemacht, jedoch auf eine frühere Entscheidung des BVerwG vom 14. Juni 1963 VII C 44.62 (Buchholz, a. a. O., 310, § 139 Nr. 13) verwiesen, in der das BVerwG unter Hinweis auf § 139 Abs. 2 der Verwaltungsgerichtsordnung - eine mit § 120 Abs. 2 FGO übereinstimmende Regelung - die Bezugnahme des Revisionsklägers auf die Begründung seiner Nichtzulassungsbeschwerde zur Begründung seiner Revision für unzureichend erklärt hat, weil der Revisionskläger in dem zu entscheidenden Falle seine Revision mit der Rüge der Verletzung formellen Rechts begründen wollte.
  • BSG, 24.08.1976 - 8 RU 152/75

    Revision - Begründung - Bezugnahme auf die Nichtzulassungsbeschwerde - Verletzung

    Auszug aus BFH, 25.07.1978 - VIII R 23/78
    Das Bundessozialgericht (BSG) hat im Urteil vom 24. August 1976 8 RU 152/75 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1977 S. 201) erklärt, daß die Verweisung auf die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde als Revisionsbegründung anzuerkennen sei, wenn nicht Verfahrensmängel, sondern materielle Fehler der Vorentscheidung gerügt werden.
  • BVerwG, 21.04.1977 - 8 B 50.76

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Zurückstellung vom Zivildienst

    Auszug aus BFH, 25.07.1978 - VIII R 23/78
    Nachdem der Senat auf die Beschwerde des Klägers und Revisionsklägers (Kläger) die Revision gegen das die Einkommensteuer 1974 betreffende Urteil des Finanzgerichts (FG) Baden-Württemberg vom 9. September 1976 durch Beschluß vom 12. Januar 1978 VIII B 50/76 zugelassen hatte, legte der Kläger mit Schreiben vom 3. Februar 1978 Revision ein, verwies zur Begründung der Revision "zunächst" auf die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde und kündigte eine Ergänzung der Revisionsbegründung bis zum Ende des nächsten Monats an.
  • BVerwG, 06.11.1970 - VII C 65.67
    Auszug aus BFH, 25.07.1978 - VIII R 23/78
    Soweit dem BVerwG-Urteil vom 6. November 1970 VII C 65.67 (Bayerische Verwaltungsblätter 1971 S. 276), in dem das BVerwG die Bezugnahme auf die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde unterschiedslos selbst dann für unzureichend erklärt hat, wenn eine Fotokopie beigefügt wird, etwas anderes entnommen werden könnte, kommt es hierauf nicht an, weil die Revision in dem entschiedenen Fall aus anderen Gründen zulässig war, so daß es sich bei der Entscheidung über die Unzulässigkeit der Bezugnahme auf die Begründung in einem anderen Verfahren um ein obiter dictum handelt.
  • BFH, 30.07.2003 - X R 63/01

    Revisionsbegründung durch Bezugnahme auf NZB

    Eine Ausnahme gilt u.a. aber dann, wenn die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde ihrem Inhalt nach auch zur Begründung der Revision genügt (BFH-Urteile vom 25. Juli 1978 VIII R 23/78, BFHE 126, 260, BStBl II 1979, 116; vom 18. März 1981 I R 102/77, BFHE 133, 247, BStBl II 1981, 578, 579; vom 22. Dezember 1987 IX R 149/84, BFH/NV 1988, 497; in BFH/NV 1996, 385; Gräber/Ruban, a.a.O., § 120 Rz. 62; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 120 FGO Tz. 90).
  • BFH, 18.03.1981 - I R 102/77

    Revision - Verfahrensmangel - Rüge

    In dem Urteil vom 25. Juli 1978 VIII R 23/78 (BFHE 126, 260, BStBl II 1979, 116) hat sich der BFH der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) und des Bundessozialgerichts (BSG) angeschlossen, daß zur Revisionsbegründung im Falle der Rüge der Verletzung materiellen Rechts die Bezugnahme auf die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde ausreicht, wenn diese Begründung ihrem Inhalt nach zur Begründung der Revision genügt.
  • BFH, 26.09.1995 - VII R 29/95

    Begründung der Revision durch Bezugnahme auf die Begründung der

    Eine Ausnahme gilt u. a. aber dann, wenn die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde ihrem Inhalt nach auch zur Begründung der Revision genügt (Gräber/Ruban, a. a. O., § 120 Rdz. 35; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 15. Aufl., § 120 FGO Tz. 55; BFH-Urteile vom 25. Juli 1978 VIII R 23/78, BFHE 126, 260, BStBl II 1979, 116; vom 18. März 1981 I R 102/77, BFHE 133, 247, BStBl II 1981, 578, 579; vom 22. Dezember 1987 IX R 149/84, BFH/NV 1988, 497; Senatsbeschluß vom 23. August 1988 VII R 112, 113/87, BFH/NV 1989, 241, 242).
  • BFH, 22.12.1987 - IX R 149/84

    Voraussetzungen für die Geltendmachung von Werbungskosten

    Diese Ausführungen lassen erkennen, daß sich das FA mit den Gründen der Vorentscheidung auseinandergesetzt hat (vgl. BFH-Urteil vom 25. Juli 1978 VIII R 23/78, BFHE 126, 260, BStBl II 1979, 116).
  • BFH, 23.08.1988 - VII R 112/87

    Anforderungen an die Zulässigkeit der Revision

    Ausnahmen sind allerdings möglich, etwa dann, wenn schon die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde eine gründliche Auseinandersetzung mit der Vorentscheidung enthält und in der Revision die Verletzung materiellen Rechts gerügt wird (vgl. BFH, Urteil vom 25. Juli 1978 VIII R 23/78, BFHE 126, 260, BStBl II 1979, 116).
  • BFH, 08.12.1982 - VIII R 93/79
    NV: Zur Revisionsbegründung reicht die Bezugnahme auf die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde (NZB) aus, wenn der Kläger bereits im Zusammenhang mit der Begründung der NZB sich eingehend mit dem sachlichen Inhalt der Entscheidung des FG auseinandergesetzt hat (vgl. BFH-Urteil vom 25.7.1978 VIII R 23/78).2.
  • BFH, 23.10.1981 - VI R 45/79
    Da im Streitfall die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde keine eingehende Auseinandersetzung mit dem sachlichen Inhalt der Vorentscheidung enthielt, sondern nur die Aufzählung von vier BFH-Urteilen sowie die Behauptung, daß die Vorentscheidung von diesen Urteilen abweiche, konnte der Senat offenlassen, ob der Auffassung im BFH-Urteil vom 25.7.1978 VIII R 23/78 zu folgen ist.
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