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   BFH, 05.04.1979 - IV R 48/77   

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https://dejure.org/1979,483
BFH, 05.04.1979 - IV R 48/77 (https://dejure.org/1979,483)
BFH, Entscheidung vom 05.04.1979 - IV R 48/77 (https://dejure.org/1979,483)
BFH, Entscheidung vom 05. April 1979 - IV R 48/77 (https://dejure.org/1979,483)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Sonderbetriebsvermögen - Nutzungsänderung - Teilwert - Buchwert - Betriebsaufgabegewinn

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4, § 16, § 34

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine steuerbegünstigte Teilbetriebsaufgabe, wenn der Mitunternehmer einer Personengesellschaft das nur aus einem Grundstück bestehende Sonderbetriebsvermögen entnimmt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 128, 49
  • DB 1979, 1680
  • BStBl II 1979, 554
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 23.07.1975 - I R 210/73

    Gewillkürte Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters einer Personengesellschaft

    Auszug aus BFH, 05.04.1979 - IV R 48/77
    a) Das Grundstück R. sei auch nach der Einbringung des Einzelunternehmens in die KG insoweit Betriebsvermögen geblieben, als es die KG betrieblich genutzt habe, und zwar notwendiges Sonderbetriebsvermögen des Beigeladenen (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 23. Juli 1975 I R 210/73, BFHE 117, 144, BStBl II 1976, 180).

    b) Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des BFH, daß Wirtschaftsgüter, die im Eigentum des Mitunternehmers des von einer Personengesellschaft betriebenen gewerblichen Unternehmens stehen und die objektiv geeignet und dazu bestimmt worden sind, dem Betrieb der Personengesellschaft oder der Beteiligung des Mitunternehmers an der Personengesellschaft zu dienen, gemäß § 15 (Abs. 1) Nr. 2 i. V. m. § 4 Abs. 1 EStG Betriebsvermögen sind, und zwar sog. Sonderbetriebsvermögen des Mitunternehmers (z. B. BFH-Urteile vom 24. September 1976 I R 149/74, BFHE 120, 208, BStBl II 1977, 69, und I R 210/73).

  • BFH, 13.05.1976 - IV R 4/75

    GmbH-Anteile - Sonderbetriebsvermögen - Förderung der Belange der GmbH - Stellung

    Auszug aus BFH, 05.04.1979 - IV R 48/77
    a) Zum notwendigen Betriebsvermögen (eines Einzelunternehmers) gehören alle Wirtschaftsgüter, die dem Betrieb unmittelbar dienen, und zwar dergestalt, daß sie objektiv erkennbar zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb selbst bestimmt sind (z. B. BFH-Urteile vom 19. Januar 1977 I R 10/74, BFHE 121, 199, BStBl II 1977, 287; vom 13. Mai 1976 IV R 4/75, BFHE 119, 256, BStBl II 1976, 617, jeweils mit weiteren Nachweisen. Demgemäß ist ein Grundstück, das einem Einzelunternehmer gehört, notwendiges Betriebsvermögen, wenn, soweit und solange es unmittelbar für betriebliche Zwecke (z. B. Produktion usw.) genutzt wird.
  • BFH, 12.04.1967 - VI R 187/66

    Grundstück im Betrieb einer Personengesellschaft und im Sondereigentum eines

    Auszug aus BFH, 05.04.1979 - IV R 48/77
    a) Wie der VI. Senat des BFH bereits mit Urteil vom 12. April 1967 VI R 187/66 (BFHE 88, 415, BStBl III 1967, 419) entschieden hat, sind einzelne Wirtschaftsgüter, die der Mitunternehmer einer Personengesellschaft dieser zur Nutzung überlassen hat, nicht schon deshalb, weil sie Sonderbetriebsvermögen sind (das in der neueren Rechtsprechung des BFH sorgfältig vom Gesellschaftsvermögen als Betriebsvermögen unterschieden wird), als Betrieb oder Teilbetrieb i. S. des § 16 EStG zu werten.
  • BFH, 12.11.1964 - IV 99/63 S

    Ausweisung eines Wohnhauses als Betriebsvermögen - Rechtfertigung der Aufteilung

    Auszug aus BFH, 05.04.1979 - IV R 48/77
    c) Der betrieblich genutzte Grundstücksteil sei mit der Betriebsverlegung und der damit verbundenen Nutzungsänderung am 30. September 1970 entnommen worden, weil damit jede Beziehung des Wirtschaftsguts zum Betriebsvermögen endgültig beendet worden sei (BFH-Urteil vom 12. November 1964 IV 99/63 S, BFHE 81, 128, BStBl III 1965, 46; Herrmann/Heuer, Kommentar zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, § 4 EStG Anm. 13 e S.E 106 und Anm. 42 a S.E 193).
  • BFH, 19.01.1977 - I R 10/74

    Zur Abgrenzung der gewerblichen Tätigkeit gegenüber der Vermögensverwaltung bei

    Auszug aus BFH, 05.04.1979 - IV R 48/77
    a) Zum notwendigen Betriebsvermögen (eines Einzelunternehmers) gehören alle Wirtschaftsgüter, die dem Betrieb unmittelbar dienen, und zwar dergestalt, daß sie objektiv erkennbar zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb selbst bestimmt sind (z. B. BFH-Urteile vom 19. Januar 1977 I R 10/74, BFHE 121, 199, BStBl II 1977, 287; vom 13. Mai 1976 IV R 4/75, BFHE 119, 256, BStBl II 1976, 617, jeweils mit weiteren Nachweisen. Demgemäß ist ein Grundstück, das einem Einzelunternehmer gehört, notwendiges Betriebsvermögen, wenn, soweit und solange es unmittelbar für betriebliche Zwecke (z. B. Produktion usw.) genutzt wird.
  • BFH, 24.09.1976 - I R 149/74

    Wirtschaftsgüter - Eigentum des Gesellschafters - Personengesellschaft -

    Auszug aus BFH, 05.04.1979 - IV R 48/77
    b) Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des BFH, daß Wirtschaftsgüter, die im Eigentum des Mitunternehmers des von einer Personengesellschaft betriebenen gewerblichen Unternehmens stehen und die objektiv geeignet und dazu bestimmt worden sind, dem Betrieb der Personengesellschaft oder der Beteiligung des Mitunternehmers an der Personengesellschaft zu dienen, gemäß § 15 (Abs. 1) Nr. 2 i. V. m. § 4 Abs. 1 EStG Betriebsvermögen sind, und zwar sog. Sonderbetriebsvermögen des Mitunternehmers (z. B. BFH-Urteile vom 24. September 1976 I R 149/74, BFHE 120, 208, BStBl II 1977, 69, und I R 210/73).
  • BFH, 13.11.1963 - GrS 1/63

    Wahlrecht des Verpächters zur Bewertung der Verpachtung des Gewerbetriebs als

    Auszug aus BFH, 05.04.1979 - IV R 48/77
    b) Zu Unrecht macht die Revision auch geltend, durch die Sachbehandlung des FA bei der Einkommensteuerveranlagung 1968, nämlich der Nichtanerkennung der Entnahme des Grundstücks R., sei aus dem Einzelunternehmen des Beigeladenen ein "ruhender Gewerbebetrieb" i. S. der BFH-Rechtsprechung zur Betriebsverpachtung (Beschluß vom 13. November 1963 GrS 1/63 S, BFHE 78, 315, BStBl III 1964, 124) geworden, der dann im Streitjahr aufgegeben worden sei.
  • BFH, 29.11.1965 - GrS 1/65

    Nachträgliche Berichtigung eines unrichtigen Bilanzsatzes in einer Anfangsbilanz

    Auszug aus BFH, 05.04.1979 - IV R 48/77
    Die Rechtsgrundsätze des BFH-Beschlusses GrS 1/65 S sind nur anwendbar, wenn ein "Betrieb als solcher" verpachtet wird.
  • BFH, 20.01.2005 - IV R 14/03

    Grundstücksverwaltung als Teilbetrieb; Tarifbegünstigung des Gewinns aus der

    Sie nimmt dadurch einen gewerblichen Charakter an (BFH-Urteile in BFHE 95, 323, BStBl II 1969, 397; in BFHE 107, 418, BStBl II 1973, 209; vom 5. April 1979 IV R 48/77, BFHE 128, 49, BStBl II 1979, 554, unter 3.a; in BFH/NV 1998, 690).
  • BFH, 14.01.2010 - IV R 33/07

    Voraussetzungen der Änderung eines bestandskräftigen Feststellungsbescheids nach

    Denn mit der Nutzungsänderung der Grundstücke wurde deren betriebliche Beziehung zur Klägerin gelöst, so dass die Grundstücke ohne die Einbringung in ein anderes Betriebsvermögen Privatvermögen der G wurden (vgl. z.B. Senatsurteile vom 5. April 1979 IV R 48/77, BFHE 128, 49, BStBl II 1979, 554, und vom 8. März 1990 IV R 60/89, BFHE 160, 443, BStBl II 1994, 559; Schmidt/Wacker, EStG, 28. Aufl., § 15 Rz 538).
  • BFH, 10.02.1988 - VIII R 352/82

    Sonderbetriebsgewinn oder -verlust eines Gesellschafters als alleiniger

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH gehören Wirtschaftsgüter, die im Eigentum eines Mitunternehmers stehen, dann zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen dieses Gesellschafters, wenn das Wirtschaftsgut objektiv geeignet und unmittelbar dazu bestimmt ist, dem gewerblichen Betrieb der Gesellschaft (Sonderbetriebsvermögen I) oder der Beteiligung des Mitunternehmers an der Gesellschaft (Sonderbetriebsvermögen II) zu dienen (Urteil vom 5. April 1979 IV R 48/77 , BFHE 128, 49, BStBl II 1979, 554 ).
  • BFH, 13.10.1988 - IV R 136/85

    Buchführungspflicht - Grenzwerte für den Beginn - Einzelner Betrieb

    Andererseits kann der "einzelne Betrieb" auch nicht mit dem "Teilbetrieb" im Sinne von § 14 Satz 1 EStG bzw. § 16 Abs. 1 Nr. 1 EStG gleichgesetzt werden, weil es sich bei einem Teilbetrieb um einen unselbständigen, wenn auch verselbständigungsfähigen und für sich als Betrieb lebensfähigen Teil eines Betriebs handelt (vgl. mit weiterem Nachweis auch zum kritischen Schrifttum BFH-Urteil vom 3. Oktober 1984 I R 119/81, BFHE 142, 433, BStBl II 1985, 245; siehe auch Senatsurteil vom 5. April 1979 IV R 48/77, BFHE 128, 49, BStBl II 1979, 554; Schmidt, Einkommensteuergesetz, 6. Aufl. 1987, § 16 Anm. 14 ff.).
  • BFH, 02.12.1982 - IV R 72/79

    Einbeziehung des Sonderbetriebsvermögens in den Betriebsvermögensvergleich nach §

    In seinem Urteil vom 5. April 1979 IV R 48/77 (BFHE 128, 49, BStBl II 1979, 554) konnte der Senat offenlassen, ob ein Grundstück, das ein Mitunternehmer einer Personengesellschaft dieser von vornherein nur vorübergehend und für kurze Zeit zur unmittelbaren betrieblichen Nutzung überläßt, stets und ausnahmslos notwendiges Betriebsvermögen ist.
  • FG Bremen, 27.03.2003 - 1 K 588/02

    In einer Versicherungsbörse belegene, von einem Gesellschafter angemietete

    Wirtschaftsgüter, die im Eigentum des Mitunternehmers des von einer Personengesellschaft betriebenen gewerblichen Unternehmens stehen und die objektiv geeignet und dazu bestimmt worden sind, dem Betrieb der Personengesellschaft oder der Beteiligung des Mitunternehmers an der Personengesellschaft zu dienen, sind gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 2 i. V. mit § 4 Abs. 1 EStG Betriebsvermögen, und zwar sogenanntes Sonderbetriebsvermögen des Mitunternehmers (BFH-Urteil vom 05.04.1979 IV R 48/77 BStBl II 1979, 554 m. w. N.).

    Um notwendiges Sonderbetriebsvermögen handelt es sich, soweit und solange die Wirtschaftsgüter der Personengesellschaft zur Nutzung überlassen sind und von dieser unmittelbar für ihre betrieblichen Zwecke eingesetzt werden (BFH-Urteil vom 05.04.1979, a. a. O.).

  • BFH, 19.02.1991 - VIII R 65/89

    Vom Gesellschafter einer Personengesellschaft für Bauherrenmodell überlassenen

    Die Wirtschaftsgüter müssen entweder dem Betrieb der Personengesellschaft oder der Beteiligung des Mitunternehmers an der Personengesellschaft zu dienen bestimmt sein (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. Urteile des BFH vom 24. September 1976 I R 149/74, BFHE 120, 208, BStBl II 1977, 69; vom 5. April 1979 IV R 48/77, BFHE 128, 49, BStBl II 1979, 554; vom 11. Oktober 1979 IV R 125/76, BFHE 129, 40, BStBl II 1980, 40; vom 12. November 1985 VIII R 286/81, BFHE 145, 62, BStBl II 1986, 55; vom 6. Mai 1986 VIII R 160/85, BFHE 147, 313, BStBl II 1986, 838, jeweils m. w. N.).
  • BFH, 27.08.1998 - III R 96/96

    Betriebsaufspaltung: Halle als wesentliche Betriebsgrundlage

    Demgemäß ist ein Grundstück, das einem Einzelunternehmer gehört, notwendiges Betriebsvermögen, wenn, soweit und solange es unmittelbar für betriebliche Zwecke genutzt wird (vgl. BFH-Urteil vom 5. April 1979 IV R 48/77, BFHE 128, 49, BStBl II 1979, 554, m.w.N.).
  • BFH, 11.07.2008 - IV B 121/07

    Sonderbetriebsvermögen - keine quotale Begrenzung - Fehlen von

    aa) Dies gilt zum einen für den Sachverhalt, dass z.B. der an einer KG mit 10 % beteiligte A. der Gesellschaft ein Grundstück überlässt, das in seinem Alleineigentum steht (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 5. April 1979 IV R 48/77, BFHE 128, 49, BStBl II 1979, 554).
  • FG Düsseldorf, 26.10.2007 - 18 K 621/04

    Möglichkeit der steuerneutralen Übertragung eines Wirtschaftsgutes aus dem

    Sie sind es nur dann, wenn sie in ihrer Zusammenfassung der allgemeinen Begriffsbestimmung des Betriebs oder Teilbetriebs genügen, also z.B. einen mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteten organisatorisch geschlossenen Teil eines Gesamtbetriebs (den der Gesellschafter neben seiner Beteiligung an der Personengesellschaft betreibt) darstellen, der für sich allein lebensfähig ist (BFH-Urt. v. 5.4.1979 IV R 48/77, BStBl II 1979, 554).
  • BFH, 06.05.1986 - VIII R 160/85

    Notwendiges Sonderbetriebsvermögen - KG - Grundstückserwerb durch Kommanditist -

  • BFH, 19.08.1998 - X B 101/98

    Fremdvermietetes Grundstück als Teilbetrieb

  • FG Schleswig-Holstein, 31.05.2023 - 2 K 51/22

    Zuordnung der Ferienwohnungen dem (Sonder-)Betriebsvermögen einer bestehenden

  • BFH, 19.02.1991 - VIII R 84/88

    Sondervermögen als zur Ermittlung der Einkünfte der Gesellschafter von

  • BFH, 07.08.1979 - VIII R 95/77

    Gewinne aus "Schloßbesichtigung" als Einkünfte aus Gewerbebetrieb

  • FG Münster, 14.05.2013 - 11 K 1015/11

    Geduldetes Betriebsvermögen, Entnahmehandlung, Insolvenz von Personengesellschaft

  • FG Rheinland-Pfalz, 03.07.1998 - 3 K 2385/96

    Grundstück als notwendiges Betriebsvermögen; Unternehmer einer Land- und

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