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   BFH, 12.07.1979 - II R 41/77   

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BFH, 12.07.1979 - II R 41/77 (https://dejure.org/1979,647)
BFH, Entscheidung vom 12.07.1979 - II R 41/77 (https://dejure.org/1979,647)
BFH, Entscheidung vom 12. Juli 1979 - II R 41/77 (https://dejure.org/1979,647)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFHE 128, 401
  • DNotZ 1980, 339
  • DB 1979, 2116
  • BStBl II 1979, 740
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 28.07.1976 - II R 71/69

    Einbeziehung früherer Erwerbe - Berechnung der Schenkungsteuer -

    Auszug aus BFH, 12.07.1979 - II R 41/77
    Durch § 13 Abs. 1 ErbStG soll erreicht werden, daß durch Hebung des Steuersatzes und nur einmaliger Gewährung eines etwa zustehenden Freibetrags ein nahezu gleiches Ergebnis herbeigeführt wird, wie wenn anstelle der mehreren Schenkungen (oder einer bzw. mehrerer Schenkungen und eines Erwerbs von Todes wegen) nur ein einziger Vermögensanfall vorläge (Urteil vom 28. Juli 1976 II R 71/69, BFHE 120, 60, 62, BStBl II 1976, 785); die Mehrheit der einzelnen der Erbschaftsteuer unterliegenden Erwerbe soll (annähernd) gleich, keinesfalls aber höher besteuert werden als ein der Erbschaftsteuer unterliegender Erwerbim Gesamtwert (Urteil vom 17. November 1977 II R 66/68, BFHE 124, 216, 220, BStBl II 1978, 220).
  • BFH, 28.11.1967 - II 72/63

    Scheidungsvereinbarung - Unterhalt - Scheidungsurteil - Unterhaltspflicht -

    Auszug aus BFH, 12.07.1979 - II R 41/77
    Sinn und Zweck der Vorschrift ist es, zu verhindern, daß durch Zerlegung einer Schenkung in mehrere aufeinanderfolgende Zuwendungen die Steuerlast vermieden oder verringert werden kann (Urteil vom 28. November 1967 II 72/63, BFHE 91, 104, 114 f., BStBl II 1968, 239).
  • BFH, 17.11.1977 - II R 66/68

    Schenkung - Kette von Schenkungen - Zehnjahreszeitraum - Aufleben des

    Auszug aus BFH, 12.07.1979 - II R 41/77
    Durch § 13 Abs. 1 ErbStG soll erreicht werden, daß durch Hebung des Steuersatzes und nur einmaliger Gewährung eines etwa zustehenden Freibetrags ein nahezu gleiches Ergebnis herbeigeführt wird, wie wenn anstelle der mehreren Schenkungen (oder einer bzw. mehrerer Schenkungen und eines Erwerbs von Todes wegen) nur ein einziger Vermögensanfall vorläge (Urteil vom 28. Juli 1976 II R 71/69, BFHE 120, 60, 62, BStBl II 1976, 785); die Mehrheit der einzelnen der Erbschaftsteuer unterliegenden Erwerbe soll (annähernd) gleich, keinesfalls aber höher besteuert werden als ein der Erbschaftsteuer unterliegender Erwerbim Gesamtwert (Urteil vom 17. November 1977 II R 66/68, BFHE 124, 216, 220, BStBl II 1978, 220).
  • FG München, 15.11.1999 - 4 K 2474/96
    Im übrigen dürfe die zunächst erfolgte Nutzungseinbringung mit der späteren Einbringung zu Eigentum nach dem BFH-Urteil vom 12.7.1979* II R 41/77, BStBl II 1979, 740 insgesamt nicht zu einer höheren Steuer führen, als wenn sofort der Eigentumsübergang vereinbart worden wäre.

    Das BFH-Urteil vom 12.7.1979 (a.a.O.) sei in der Streitsache nicht einschlägig, weil das FA keinen Nutzungswert besteuert habe, weil sich zum 1.8.1988 ein negativer Wert ergeben habe.

    Aufgrund des späteren Substanzübergangs sei nach den BFH-Urteilen vom 12.7.1979 (a.a.O.) und II R 26/78, BStBl II 1979, 631 ein Ansatz des Nutzungswerts nicht mehr möglich.

    Zwar weist der Kl zu Recht darauf hin, daß bei der Besteuerung der Einräumung der Gesellschaftsrechte durch den Bescheid vom 8.4.1992 auch das Nutzungsrecht am Grundstück zusätzlich hätte erfaßt werden müssen, vgl. BFH-Urteile vom 12.7.1979 (a.a.O.).

    Dies beruht darauf, daß der BFH mit Urteil vom 7.10.1998 II R 64/96, BStBl II 1999, 25, dem sich der Senat anschließt, unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung (Urteil vom 12.7.1979 II R 41/77 a.a.O.) entschieden hat, daß beim Erwerb der unentgeltlichen Nutzungsmöglichkeit eines Wirtschaftsguts und dem anschließenden Erwerb des der Nutzung unterliegenden Gegenstands der jeweilige Wert der Nutzung und des Gegenstands selbst der Besteuerung auch dann zugrunde zu legen ist, wenn die Summe der Werte höher ist, als der Wert des Gegenstands.

  • FG München, 15.11.1999 - 4 K 2476/96

    Anfall von Schenkungssteuer für die Schenkung eines Betriebsgrundstücks;

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  • BFH, 07.10.1998 - II R 64/96

    Berücksichtigung früherer Erwerbe

    Das FG ging bei seiner Entscheidung davon aus, der Besteuerung desjenigen, der zunächst das Nutzungsrecht an einem Vermögensgegenstand (z.B. einer Geldsumme) unentgeltlich erwerbe und dem anschließend innerhalb der Frist des § 14 ErbStG 1974 die Vermögenssubstanz selbst zugewandt werde, sei nach dem auf den Streitfall anwendbaren Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 12. Juli 1979 II R 41/77 (BFHE 128, 401, BStBl II 1979, 740) kein höherer Wert zugrunde zu legen als bei sofortiger Zuwendung der Substanz.

    Der Senat folgt nicht mehr der im Senatsurteil in BFHE 128, 401, BStBl II 1979, 740 vertretenen Auffassung, nach Sinn und Zweck des § 14 Abs. 1 Satz 1 ErbStG 1974 sei beim Erwerb eines Gegenstandes, dessen unentgeltliche Nutzung dem Zuwendungsempfänger bereits vorher zugewendet wurde, die Besteuerungsgrundlage für die Berechnung des zeitlich nachfolgenden Erwerbs des Gegenstandes in der Weise zu kappen, daß die Zusammenrechnung beider Erwerbe zu keinem höheren Betrag führe als demjenigen, der für die Zuwendung des Gegenstandes selbst der Steuerberechnung zugrunde zu legen wäre.

  • FG Hessen, 25.04.1996 - 1 K 3079/93

    Bewertung eines zinslos an den Erben gewährten Darlehens bei der Berechnung des

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  • FG Köln, 14.03.2006 - 9 K 4735/05

    Vorerwerb trotz entgeltlicher Nießbrauchsablösung

    Indem der Beklagte den Grundstückserwerb des Klägers vom 30. August 1993 als Vorschenkung im Rahmen der streitgegenständlichen Erbschaftsteuerveranlagung angesetzt habe, ohne dabei die am 25. August 1997 vereinbarte entgeltliche Ablösung des Nießbrauchsrechts erwerbsmindernd zu berücksichtigen, habe er sowohl gegen den Gesetzeszweck sowie die ihm Rechnung tragenden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG - Beschluss vom 15. Mai 1984 1 BvR 464/81 u.a., BStBl. II 1984, 608) und des Bundesfinanzhofs (BFH - Urteil vom 12. Juli 1979 II R 41/77, BStBl. II 1979, 740) als auch gegen die eigene Auffassung der Finanzverwaltung im Erlass vom 18. April 1978 (S 3837-1-VA 2, Der Betrieb - DB - 1978, 866) verstoßen.

    Dieses Ergebnis lasse sich auch aus der zu § 14 ErbStG ergangenen BFH-Rechtsprechung in BStBl. II 1979, 740 ableiten.

  • BFH, 21.05.2001 - II R 48/99

    Geschäftsanteil - GmbH - Nießbrauch - Gesamtrechtsnachfolge - Übergabevertrag -

    b) Der vom Kläger unter Hinweis auf die frühere Rechtsprechung des BFH (vgl. Urteil vom 12. Juli 1979 II R 41/77, BFHE 128, 401, BStBl II 1979, 740) vertretenen Rechtsauffassung, wonach der Besteuerung desjenigen, der zunächst das Nutzungsrecht an einem Vermögensgegenstand unentgeltlich erwerbe und dem anschließend innerhalb der Frist des § 14 ErbStG 1974 die Vermögenssubstanz selbst zugewandt werde, kein höherer Wert zugrunde zu legen sei als bei sofortiger Zuwendung der Substanz, kann nicht gefolgt werden.
  • FG Hamburg, 10.10.2001 - III 71/01

    Zur Fälligstellung gestundeter Erbschaftsteuer bei vorzeitigem

    e) Bei der erneuten Erfassung der Nießbrauchsbeendigung als Schenkung nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG würde sich eine weitere systematische Schwierigkeit dadurch ergeben, dass bei der nach § 14 ErbStG gebotenen Zusammenrechnung mit der Vorschenkung diese mit ihrem Bruttoschenkungswert nach § 25 ErbStG einzubeziehen wäre (vgl. Ziegeler, DB 1998, 1056), im Unterschied zum Fall der Substanzschenkung nach vorangegangener Nutzungszuwendung (vgl. BFH-Urteil vom 12. Juli 1979 II R 41/77, BFHE 128, 401 , BStBl II 1979, 740 ).
  • FG Köln, 11.03.1999 - 9 K 2277/98

    Beginn und Lauf der Festsetzungsfrist bei der Schenkungssteuer; Ausführung einer

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  • FG Nürnberg, 10.07.2003 - IV 449/00

    Abgrenzung der mittebaren Grundstücksschenkung von der zinslosen

    c) Der Hinweis der Klägerin, es dürfe bei unverzinslichen Darlehen unter Ehegatten nach Auffassung des BFH (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 12.07.1979 II R 41/77 ,BStBl. II 1979, 740) bei Zusammenrechnung der Zinsschenkung mit der Kapitalschenkung kein höherer Betrag zum Ansatz kommen, als wenn von vornherein das ganze Kapital schenkweise erworben worden wäre, geht fehl.
  • FG Köln, 11.03.1999 - 9 K 2280/98

    Beginn und Lauf der Festsetzungsfrist bei der Schenkungssteuer; Ausführung einer

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  • FG Rheinland-Pfalz, 22.05.1998 - 4 K 1502/97

    Verzicht auf ein Nutzungsrecht als freigebige Zuwendung; Eintreten einer

  • FG München, 03.11.2000 - 4 V 2977/00

    Nießbrauchverzicht nach vorhergehender Schenkung

  • FG München, 15.09.1999 - 4 K 1/96

    Mittellose Grundstücksschenkung durch zinsloses Darlehen § 7 ErbStG;

  • FG München, 03.11.2000 - 4 V 2734/00

    Schenkungsteuerpflicht bei Verzicht auf ein Nießbrauchsrecht an einem Grundstück

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