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   BFH, 20.03.1980 - V R 131/74   

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https://dejure.org/1980,839
BFH, 20.03.1980 - V R 131/74 (https://dejure.org/1980,839)
BFH, Entscheidung vom 20.03.1980 - V R 131/74 (https://dejure.org/1980,839)
BFH, Entscheidung vom 20. März 1980 - V R 131/74 (https://dejure.org/1980,839)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    UStG 1967 § 14 Abs. 3 - erste Alternative -

  • Wolters Kluwer

    Erteilung von Rechnungen - Gesonderter Steuerausweis - Steuerausweis - Sonstige Leistung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Umsatzsteuerschuld nach § 14 Abs. 3 UStG bei Erteilung von Rechnungen über noch nicht vereinbarte und nicht ausgeführte Leistungen - Ausschluß einer Rechnungsberichtigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    UStG (1967) § 14 Abs. 3 Alt. 1

Papierfundstellen

  • BFHE 130, 122
  • DB 1980, 1380
  • BStBl II 1980, 287
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 21.02.1980 - V R 146/73

    Umsatzsteuer nach § 14 Abs. 3 UStG geschuldet, wenn nicht beabsichtigt, die in

    Auszug aus BFH, 20.03.1980 - V R 131/74
    Zur Auslegung des § 14 Abs. 3 - erste Alternative - UStG 1967 bei der Erteilung von Rechnungen mit gesondertem Steuerausweis über noch nicht endgültig vereinbarte und nicht ausgeführte Lieferungen oder sonstige Leistungen (Ergänzung zum Urteil vom 21. Februar 1980 V R 146/73).

    Das Urteil des Senats vom 21. Februar 1980 V R 146/73 (BFHE 129, 569, BStBl II 1980, 283) legt § 14 Abs. 3 - erste Alternative - UStG 1967 einschränkend dahin aus, daß er nicht eingreift, wenn der Aussteller der Rechnung bei deren Begebung nachweisbar willens und in der Lage ist, die in der Rechnung beschriebene Leistung auf Grund eingegangener Verpflichtung alsbald zu erbringen.

  • Drs-Bund, 19.10.1965 - BT-Drs V/1
    Auszug aus BFH, 20.03.1980 - V R 131/74
    Sie ist nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut ausgeschlossen und im Gegensatz zu den Fällen des § 14 Abs. 2 UStG 1967 auch nicht gewollt (vgl. Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags, zu Bundestags-Drucksache V/1.581, Abschn. "Im einzelnen", zu § 14).
  • BGH, 14.01.2015 - 1 StR 93/14

    Subventionsbetrug (Begriff der Subventionserheblichkeit: Anschaffungszeitpunkt

    Damit korrespondiert, dass der nicht nur über eine vereinnahmte Anzahlung, sondern mit einer nicht als Vorausrechnung erkennbaren Rechnung über eine noch nicht ausgeführte Leistung abrechnende Rechnungsersteller, die in der Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer gemäß § 14c Abs. 2 Satz 2 Var. 2 UStG jedenfalls ab dem Zeitpunkt schuldet, in dem feststeht, dass die Leistung nicht mehr ausgeführt wird (vgl. BFH, Urteile vom 21. Februar 1980 - V R 146/73, BFHE 129, 569; vom 20. März 1980 - V R 131/74, BFHE 130, 122; vom 29. Juni 1988 - V B 144/87, BFH/NV 1989, 134; vom 5. Februar 1998 - V R 65/97, BFHE 185, 302; und vom 7. April 2011 - V R 44/09, BFHE 234, 430; Stadie in Rau/Dürrwächter, UStG, 157. Lfg., § 14c Rn. 263 f. mwN).
  • BFH, 05.02.1998 - V R 65/97

    Steuerausweis bei nicht ausgeführter Lieferung

    Nach dem BFH-Urteil vom 20. März 1980 V R 131/74 (BFHE 130, 122, BStBl II 1980, 287) müsse eine Vorausrechnung für den Betrachter auf den ersten Blick auch ohne Kenntnis der Vorgänge als Vorausrechnung erkennbar sein.

    Eine solche liegt nur vor, wenn sie als solche nach ihrer Aufmachung (z.B. durch Bezeichnung als Vorausrechnung) oder ihrem Inhalt (z.B. durch Hinweis auf einen erst in der Zukunft liegenden Zeitpunkt der Leistung) auf den ersten Blick für einen Betrachter auch ohne Kenntnis der Vorgänge als bloße Voraus-Rechnung oder "Pro-Forma-Rechnung" erkennbar ist (vgl. dazu Senatsurteil in BFHE 130, 122, BStBl II 1980, 287 sowie Senatsbeschluß vom 29. Juni 1988 V B 144/87, BFH/NV 1989, 134).

  • BGH, 23.11.1995 - IX ZR 225/94

    Haftungsausfüllende Kausalität bei anwaltlicher Pflichtverletzung; Abhängigkeit

    Diese Vorschrift sieht auch - im Gegensatz zu § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG - nicht die Möglichkeit vor, die Rechnung nachträglich im Sinne von § 17 UStG zu "berichtigen"; eine entsprechende Anwendung der Berichtigungsmöglichkeit nach § 14 Abs. 2 Satz 2 im Rahmen des Abs. 3 lehnt der Bundesfinanzhof ab (BFH BStBl. II 1980, 287, 289; BFH BStBl. 1981, 547, 549; BFH BStBl. 1988, 752, 753).
  • BFH, 29.06.1988 - V B 144/87

    Umsatzsteuerschuld aus einer Proformarechnung

    Die bisherige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zu § 14 Abs. 3 Satz 2 - 2. Alternative - UStG bzw. § 14 Abs. 3 - 1. Alternative - UStG 1967 betreffe (soweit ersichtlich) lediglich Scheinrechnungen in Fällen, in denen ein zivilrechtliches Leistungsverhältnis nicht oder jedenfalls noch nicht bestanden habe (Urteile vom 21. Februar 1980 V R 146 /73, BFHE 129, 569, BStBl II 1980, 283; und vom 20. März 1980 V R 131/74, BFHE 130, 122, BStBl II 1980, 287).

    Übereinstimmend mit dem Urteil in BFHE 130, 122, BStBl II 1980, 287, hat das FG darauf abgestellt, daß die Rechnung der Klägerin vom 5. März 1984 keine als solche gekennzeichnete und damit im Sinn des § 14 Abs. 3 UStG 1980 unschädliche "Voraus-Rechnung" oder "Proforma-Rechnung" war und daß die Klägerin die Rechnung nicht erteilte, um damit eine erbrachte Leistung abzurechnen, sondern nur zu dem Zweck, in einem Zivilprozeß zu versuchen, eine Aufrechnungssituation herzustellen.

  • BFH, 27.12.1996 - XI B 11/96

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache

    Vorausrechnungen müßten durch entsprechende Bezeichnung oder nach ihrem Inhalt eindeutig als solche erkennbar sein (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 20. März 1980 V R 131/74, BFHE 130, 122, BStBl II 1980, 287, und Beschluß vom 29. Juni 1988 V B 144/87, BFH/NV 1989, 134).

    Mit der Behauptung, das zitierte Urteil des BFH vom 20. März 1980 V R 131/74 (BFHE 130, 122, BStBl II 1980, 287) betreffe ersichtlich nur einen Fall des § 14 Abs. 3 UStG, eine Rechnungstellung ohne Leistung, und nicht wie im vorliegenden Fall eine nur fehlerhafte Bezeichnung der Vorausrechnung für erbrachte Leistungen, wird keine abweichende rechtliche Beurteilung dargelegt.

  • FG Düsseldorf, 25.06.1998 - 5 V 926/98

    Umgehung der Steuerverpflichtung aus § 14 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz (UStG);

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  • BFH, 18.05.1988 - X R 43/81

    Die bei umsatzsteuerfreier Vermietung in Heizkostenabrechnungen aufgeführte

    Nach dem Urteil des BFH vom 20. März 1980 V R 131/74 (BFHE 130, 122, BStBl II 1980, 287) kommt in Fällen, in denen der Tatbestand des § 14 Abs. 3 - erste Alternative - UStG erfüllt ist, eine Berichtigung nicht in Betracht.
  • BFH, 15.12.2006 - V B 103/06

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Vorsteuerabzug, Teilleistungen, Divergenz

    Die Grundsätze hierfür sind durch die Rechtsprechung des BFH geklärt (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 20. März 1980 V R 131/74, BFHE 130, 122, BStBl II 1980, 287).
  • BFH, 21.05.1987 - V R 129/78

    Der Tatbestand des § 14 Abs. 3 UStG setzt nicht voraus, daß der

    § 14 Abs. 3 - 1. Alternative - UStG 1967 ist danach mit der oben genannten Einschränkung stets anzuwenden, wenn die in der Rechnung bezeichnete Leistung tatsächlich nicht erbracht wird (vgl. zu den sog. Vorausrechnungen BFH-Urteil vom 20. März 1980 V R 131/74, BFHE 130, 122, BStBl II 1980, 287; zur Frage sachlicher Unbilligkeit bei rechtzeitigen Maßnahmen des Rechnungsausstellers zur Beseitigung der Gefahrenlage siehe Urteil in BFHE 129, 569, BStBl II 1980, 283, Abschn. 4 der Urteilsgründe).
  • BFH, 20.08.1997 - V B 114/96

    Ausweisung von Umsatzsteuer auf Rechnungen über den Kauf von LKWs

    Im Gegensatz zu § 14 Abs. 2 UStG 1980 sieht § 14 Abs. 3 UStG 1980 eine Rechnungsberichtigung nicht vor; sie ist deshalb im Fall des § 14 Abs. 3 UStG 1980 grundsätzlich nicht möglich (vgl. BFH-Urteil vom 20. März 1980 V R 131/74, BFHE 130, 122, BStBl II 1980, 287).
  • BFH, 17.02.1994 - VII B 168/93
  • BFH, 09.12.1987 - X R 35/82

    Gefahr des Missbrauchs einer Rechnung, auch wenn sich eine Gefährdung des

  • BFH, 21.05.1992 - V R 33/86

    Rechnungsberichtigung

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