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   BFH, 31.01.1980 - IV R 13/76   

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https://dejure.org/1980,545
BFH, 31.01.1980 - IV R 13/76 (https://dejure.org/1980,545)
BFH, Entscheidung vom 31.01.1980 - IV R 13/76 (https://dejure.org/1980,545)
BFH, Entscheidung vom 31. Januar 1980 - IV R 13/76 (https://dejure.org/1980,545)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    EStG § 4 Abs. 1, § 5, § 15

Papierfundstellen

  • BFHE 130, 34
  • DB 1980, 1523
  • BStBl II 1980, 318
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 28.01.1976 - I R 84/74

    Personengesellschaft - Veräußerung eines Wirtschaftsgutes - Ermittlung des

    Auszug aus BFH, 31.01.1980 - IV R 13/76
    Die einkommensteuerrechtliche Folge ist, daß bei der Grundstücksgemeinschaft Gewinne entstanden sind in Höhe der Differenz zwischen dem vereinbarten Veräußerungspreis (Verrechnungspreis) und den Herstellungskosten (siehe insbesondere BFH-Urteil vom 28. Januar 1976 I R 84/74, BFHE 119, 234, BStBl II 1976, 744).
  • BFH, 29.11.1973 - IV R 181/71

    Gewinnverwirklichung aus wegen Formmangels nichtigem Grundstückskaufvertrag

    Auszug aus BFH, 31.01.1980 - IV R 13/76
    Diese Feststellung ist jedoch erforderlich, weil der Gewinn aus der Veräußerung der Eigentumswohnungen nach den Grundsätzen des Urteils des Senats vom 29. November 1973 IV R 181/71 (BFHE 111, 89, BStBl II 1974, 202) nicht bereits mit Abschluß der Veräußerungsverträge, sondern erst mit der Übergabe der Wohnungen und damit - im Hinblick auf die Vereinbarung einer schlüsselfertigen Erstellung - im Zweifel erst mit der Bezugsfertigkeit realisiert wurde und daß nach Aktenlage, insbesondere auch nach Lage der dem FG vorgelegten Akten, nicht ausgeschlossen ist und war, daß Dr. M vor diesem Zeitpunkt verstorben ist.
  • BFH, 15.12.1971 - I R 179/68

    Wohnanlage - Eigentumswohnungen - Veräußerung an verschiedene Erwerber -

    Auszug aus BFH, 31.01.1980 - IV R 13/76
    Sie entsprechen der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - (Urteile vom 15. Dezember 1971 I R 179/68, BFHE 104, 77, BStBl II 1972, 279; vom 15. Dezember 1971 I R 49/70, BFHE 104, 178, BStBl II 1972, 291; vom 17. Januar 1973 I R 191/72, BFHE 108, 190, BStBl II 1973, 260; vom 29. März 1973 I R 153/71, BFHE 109, 431, BStBl II 1973, 661; ferner Urteil vom 8. August 1979 I R 186/78, BFHE 129, 177, BStBl II 1980, 106; siehe auch Woerner, Betriebs-Berater 1973 S. 526 - BB 1973, 526 -).
  • BFH, 29.03.1973 - I R 153/71

    Bauunternehmer - Bebauung von Grundstücken - Zeitraum - Veräußerung - Private

    Auszug aus BFH, 31.01.1980 - IV R 13/76
    Sie entsprechen der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - (Urteile vom 15. Dezember 1971 I R 179/68, BFHE 104, 77, BStBl II 1972, 279; vom 15. Dezember 1971 I R 49/70, BFHE 104, 178, BStBl II 1972, 291; vom 17. Januar 1973 I R 191/72, BFHE 108, 190, BStBl II 1973, 260; vom 29. März 1973 I R 153/71, BFHE 109, 431, BStBl II 1973, 661; ferner Urteil vom 8. August 1979 I R 186/78, BFHE 129, 177, BStBl II 1980, 106; siehe auch Woerner, Betriebs-Berater 1973 S. 526 - BB 1973, 526 -).
  • BFH, 03.07.1995 - GrS 1/93

    Gewerblicher Grundstückshandel des Gesellschafters einer GbR

    Bisherige Rechtsprechung zum gewerblichen Grundstückshandel bei Beteiligung an einer Personenmehrheit 1. Nach der - in dieser Hinsicht nicht einheitlichen - Rechtsprechung des BFH bis zur Aufgabe der sog. Gepräge-Rechtsprechung mit Beschluß des Großen Senats in BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751 konnte die Gesellschaft die zu einem Gewerbebetrieb führenden Merkmale auch von der Tätigkeit oder der rechtlichen Einordnung der Gesellschafter empfangen (z. B. BFH-Urteile vom 18. Februar 1976 I R 116/75, BFHE 118, 559, 561, BStBl II 1976, 480; vom 31. Januar 1980 IV R 13/76, BFHE 130, 34, 37, BStBl II 1980, 318; s. aber auch BFH-Urteil vom 23. Februar 1977 I R 28/75, BFHE 122, 135, 138, BStBl II 1977, 552).
  • BFH, 29.10.1997 - X R 183/96

    Drei-Objekt-Grenze bei Errichtung in Veräußerungsabsicht?

    Das Urteil vom 31. Januar 1980 IV R 13/76 (BFHE 130, 34, BStBl II 1980, 318) billigte die Auffassung der Vorinstanz, daß derjenige, der die Ausführung von zum Verkauf bestimmten Bauten auf eigenes Risiko übernehme, den Rahmen der privaten Vermögensverwaltung überschreite.

    Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hatte in seinem Schreiben vom 31. März 1988 (BStBl I 1988, 125) die Auffassung vertreten, eine Vermögensverwaltung liege in der Regel auch dann nicht mehr vor, wenn Eigentumswohnungen oder Eigenheime in der Absicht errichtet würden, sie an verschiedene Erwerber zu veräußern, und sie entsprechend dieser Absicht nach oder bereits vor Fertigstellung veräußert würden (Bezugnahme auf BFH-Urteil vom 31. Januar 1980 IV R 13/76, BStBl II 1980, 318).

  • BFH, 22.03.1990 - IV R 23/88

    Gewerblicher Grundstückshandel einer Erbengemeinschaft bei Veräußerung von sechs

    a) Besteht ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen der Errichtung und der Veräußerung von mindestens vier Eigentumswohnungen, so liegt nach der Rechtsprechung des BFH regelmäßig ein Gewerbebetrieb vor; ein enger zeitlicher Zusammenhang wird angenommen, wenn die Zeitspanne zwischen der Errichtung und dem Verkauf der Wohnung nicht mehr als fünf Jahre beträgt (vgl. BFH-Urteile vom 31. Januar 1980 IV R 13/76, BFHE 130, 34, 37, BStBl II 1980, 318, 319; vom 9. Dezember 1986 VIII R 317/82, BFHE 148, 480, BStBl II 1988, 244; vom 3. Juni 1987 III R 209/83, BFHE 150, 418, BStBl II 1988, 277, und vom 23. Oktober 1987 III R 275/83, BFHE 151, 399, BStBl II 1988, 293).

    Diese Bau- und Veräußerungsmaßnahmen entsprechen dem Umfang, für den der BFH bereits mehrfach eine gewerbliche Tätigkeit bejaht hat (vgl. z.B. Urteil in BFHE 130, 34, BStBl II 1980, 318 m.w.N.).

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH, an der festzuhalten ist, haben die Beweggründe für die Veräußerung von Eigentumswohnungen auf die Zuordnung des Vorgangs zum gewerblichen Bereich oder zum Bereich der Vermögensverwaltung keine Bedeutung (vgl. z.B. Urteil in BFHE 130, 34, BStBl II 1980, 318, und BFH-Urteil vom 20. August 1986 I R 148/83, BFH/NV 1987, 646).

    Infolgedessen hat der Senat schon im Urteil in BFHE 130, 34, BStBl II 1980, 318 auch dem Umstand keine Bedeutung beigemessen, daß bei einer Eigentümergemeinschaft die Erlöse aus der Veräußerung der Eigentumswohnungen von vornherein dazu bestimmt waren, den Bau und Erwerb der nicht zur Veräußerung bestimmten, sondern den Eigentümern je zur eigenen Nutzung vorbehaltenen Eigentumswohnungen in demselben Gebäude ohne Einsatz größerer anderer Eigenmittel zu ermöglichen.

    Entgegen der Auffassung des FG ist insbesondere unerheblich, daß die Veräußerungserlöse für die Finanzierung der von den Klägern erworbenen Wohnungen bestimmt und erforderlich waren (Urteil in BFHE 130, 134, BStBl II 1980, 318).

  • BFH, 08.09.2005 - IV R 40/04

    Zeitpunkt der Gewinnrealisierung bei zu erstellenden Eigentumswohnungen

    Eine ähnliche Lösung hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 31. Januar 1980 IV R 13/76 (BFHE 130, 34, BStBl II 1980, 318) befürwortet, indem er, ohne indessen auf die damals zivilrechtlich möglicherweise noch nicht so gefestigte Anwendbarkeit von Werkvertragsrecht einzugehen, als Realisationszeitpunkt den der "Übergabe" der jeweiligen Wohnung angesehen hat.
  • BFH, 28.10.1993 - IV R 66/91

    Bei Anwendung der "Drei-Objekt-Grenze" sind auch Objekte zu berücksichtigen, die

    Demgemäß hat der Senat - worauf das FA zutreffend hinweist - in seinem Urteil vom 31. Januar 1980 IV R 13/76 (BFHE 130, 34, BStBl II 1980, 318) auch eine Wohnung, die von vornherein für den ursprünglichen Eigentümer des von den Steuerpflichtigen erworbenen und mit Eigentumswohnungen bebauten Grundstücks vorgesehen war, in die gewerbliche Tätigkeit einbezogen.
  • BFH, 19.09.2002 - X R 51/98

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Einbringung in GmbH

    Demnach sind einem gewerblichen Grundstückshandel nach der Rechtsprechung des BFH auch solche Verkäufe zuzurechnen, die von vorneherein aus der Sicht des Handelnden nur mit einem bestimmten Erwerber abgewickelt werden sollen (vgl. BFH-Urteile vom 31. Januar 1980 IV R 13/76, BFHE 130, 34, BStBl II 1980, 318, und vom 28. Oktober 1993 IV R 66-67/91, BFHE 173, 313, BStBl II 1994, 463).
  • BGH, 07.12.2006 - IX ZR 37/04

    Haftung des Steuerberaters für Verzögerungsschäden

    Veräußert ein Steuerpflichtiger Wohneinheiten, die er auf eigenen Grundstücken errichtet hat, liegt regelmäßig ein Gewerbebetrieb vor, wenn innerhalb von fünf Jahren nach Fertigstellung mehr als drei Objekte an verschiedene Erwerber veräußert werden (BFHE 130, 34, 37; 148, 480, 482; 150, 418; BMF v. 20.12.1990, aaO Tz. 17 f).
  • BFH, 09.02.1983 - I R 29/79

    Zeitpunkt des Beginns eines gewerblichen Grundstückshandels; Bedeutung der

    Zu Recht ist das FG davon ausgegangen, daß der Umfang der von der Klägerin geplanten Bau- und Veräußerungsmaßnahmen (Errichtung und Veräußerung von 30 Eigentumswohnungen) einer gewerblichen Betätigung entspricht (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 8. August 1979 I R 186/78, BFHE 129, 177, BStBl II 1980, 106; vom 31. Januar 1980 IV R 13/76, BFHE 130, 34, BStBl II 1980, 318).
  • FG Baden-Württemberg, 16.04.2013 - 8 K 2832/11

    Abgrenzung zwischen gewerblichem Grundstückshandel und Vermögensverwaltung -

    Demnach sind einem gewerblichen Grundstückshandel auch solche Verkäufe zuzurechnen, die von vornherein aus der Sicht des Handelnden nur mit einem bestimmten Erwerber abgewickelt werden sollen (BFH-Urteile vom 31. Januar 1980 IV R 13/76, BFHE 130, 34, BStBl II 1980, 318; vom 28. Oktober 1993 IV R 66-67/91, BFHE 173, 313, BStBl II 1994, 463).
  • BFH, 03.06.1987 - III R 209/83

    Abgrenzung privater Vermögensverwaltung vom gewerblichen Grundstückshandel; keine

    Dann kann das Merkmal der Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr auch ohne besondere Werbung des Verkäufers erfüllt sein, wenn starkes Interesse an derartigen Objekten besteht und der Verkäufer damit rechnet, daß sich seine Verkaufsabsicht herumspricht (vgl. BFH-Urteile vom 10. August 1983 I R 120/80, BFHE 139, 386, BStBl II 1984, 137; vom 31. Januar 1980 IV R 13/76, BFHE 130, 34, BStBl II 1980, 318).
  • BFH, 28.10.1993 - IV R 67/91

    Drei-Objekt-Grenze - Zu berücksichtigende Objekte - Verkauf an eine bestimmte

  • BFH, 25.02.1982 - IV R 25/78

    Abgrenzung des Gewerbebetriebs gegenüber der Vermögensverwaltung; hier: Ankauf

  • FG Baden-Württemberg, 16.04.2013 - 8 K 2759/11

    Inhaltsgleich mit Urteil des FG Baden-Württemberg vom 16.04.2013 8 K 2832/11 -

  • BFH, 07.12.1995 - III R 24/92

    Zurechnung der Grundstücks-Geschäfte einer Personengesellschaft beim

  • BFH, 04.06.1992 - IV R 79/91

    Voraussetzungen für die Annahme eines Gewerbebetriebs gemäß § 1

  • BFH, 22.05.1987 - III R 212/83

    Überschüsse aus der Veräußerung einer Eigentumswohnung als Einkünfte aus

  • BFH, 13.11.1985 - VIII R 391/83

    Steuerrechtliche Wirkung der Umgestaltung einer KG zu einer GmbH & Co. KG -

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 27.11.2003 - 3 K 528/01

    Zeitpunkt der Gewinnrealisierung bei Veräußerung von Eigentumswohnungen durch den

  • BFH, 23.01.1985 - I R 284/81

    Zulässigkeit der Einordnung eines Nichtveranlagungsbescheides als Steuerbescheid

  • FG Niedersachsen, 05.03.1992 - XI 319/91

    Steuerbefreiung eines betrieblichen Schuldenerlasses; Steuerfreier

  • BFH, 28.03.1984 - I R 40/79
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