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   BFH, 06.03.1980 - IV R 160/77   

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https://dejure.org/1980,947
BFH, 06.03.1980 - IV R 160/77 (https://dejure.org/1980,947)
BFH, Entscheidung vom 06.03.1980 - IV R 160/77 (https://dejure.org/1980,947)
BFH, Entscheidung vom 06. März 1980 - IV R 160/77 (https://dejure.org/1980,947)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    ZRFG § 3

Papierfundstellen

  • BFHE 130, 214
  • NJW 1980, 2328 (Ls.)
  • DB 1980, 1308
  • BStBl II 1980, 418
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 28.04.1977 - IV R 163/75

    Sonderabschreibungen nach § 3 ZRFG bei der Anschaffung neu errichteter

    Auszug aus BFH, 06.03.1980 - IV R 160/77
    Diese Ansicht entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - (Urteile vom 28. April 1977 IV R 163/75, BFHE 122, 121, BStBl II 1977, 553, sowie vom 27. Juli 1977 I R 169/74, BFHE 123, 327, BStBl II 1978, 10).

    a) Die im Schreiben des BMWF vom 18. August 1971 enthaltenen Verwaltungsvorschriften, mit denen eine einheitliche Handhabung des Ermessens durch die Verwaltung sichergestellt werden soll (BFHE 122, 121, BStBl II 1977, 553), sehen zu dem hier strittigen Fragenbereich folgendes vor:.

  • BFH, 14.07.1977 - IV B 27/77

    Anschaffung eines neuen Kraftfahrzeuges - Ersatz für ausgeschiedenen PKW -

    Auszug aus BFH, 06.03.1980 - IV R 160/77
    Mit der - vom Senat durch Beschluß vom 14. Juli 1977 IV B 27/77 (BFHE 123, 35, BStBl II 1977, 806) zugelassenen - Revision rügt das FA unrichtige Anwendung des § 3 ZRFG.
  • BFH, 27.07.1977 - I R 169/74

    Überschreiten des Ermessens - Finanzbehörde - Zulassung von Sonderabschreibungen

    Auszug aus BFH, 06.03.1980 - IV R 160/77
    Diese Ansicht entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - (Urteile vom 28. April 1977 IV R 163/75, BFHE 122, 121, BStBl II 1977, 553, sowie vom 27. Juli 1977 I R 169/74, BFHE 123, 327, BStBl II 1978, 10).
  • EuGH, 13.07.1972 - 73/71

    Verstoß gegen den Grundsatz der Erhaltung des Grundgehalts durch Einstufung in

    Auszug aus BFH, 06.03.1980 - IV R 160/77
    Das in den Richtlinien zur einheitlichen Handhabung dieses Ermessens (Schreiben des Bundesministers für Wirtschaft und Finanzen - BMWF - vom 18. August 1971 F/IV B 2 - S 1915 - 73/71, BStBl I 1971, 386) enthaltene Verbot, Sonderabschreibungen für Ersatzbeschaffungen zu billigen, stelle jedoch einen Fehlgebrauch des in § 3 ZRFG eingeräumten Ermessens dar.
  • BFH, 23.07.2001 - III B 107/00

    Nichtzulassungsbeschwerde - Urteilsabweichung - Divergenzentscheidung -

    Die gerügte Abweichung des angefochtenen Urteils von der Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 6. März 1980 IV R 160/77 (BFHE 130, 214, BStBl II 1980, 418) ist nicht gegeben.

    Mit dieser Kernfrage bzw. mit einem vergleichbaren Sachverhalt hat sich der BFH in dem vom Kläger zur Begründung der Divergenz herangezogenen Urteil in BFHE 130, 214, BStBl II 1980, 418 nicht befasst.

  • BFH, 02.05.1990 - VIII R 16/87

    Zugmaschine ist keine Maschine oder maschinelle Anlage; sie dient ihrer Art nach

    Diese Ansicht entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - (Urteil vom 6. März 1980 IV R 160/77, BFHE 130, 214, BStBl II 1980, 418 m.w.N.).

    b) Mit dem in den Verwaltungsvorschriften verwendeten Begriff "Ersatzbeschaffung" sind Wirtschaftsgüter gemeint, durch die aus dem Betrieb ausscheidende Wirtschaftsgüter ersetzt werden (BFHE 130, 214, BStBl II 1980, 418).

  • BFH, 02.04.1980 - IV R 48/78

    Stille Reserve - Ersatzwirtschaftsgut - Sonderabschreibung - Ermessensfehler des

    Die Sachverhalte, die nach dem Gesetzeswortlaut begünstigt werden können, sind in unterschiedlichem Maße förderungswürdig; deshalb dürfen die Finanzbehörden gewisse weniger förderungswürdige Sachverhalte nach ihrem pflichtgemäßen Ermessen von der Vergünstigung entweder ganz ausnehmen (BFH-Urteil vom 6. März 1980 IV R 160/77, BFHE 130, 214, BStBl II 1980, 418) oder die Höhe der Vergünstigung geringer bemessen (vgl. Söffing in Eberstein, Handbuch der regionalen Wirtschaftsförderung, B II 2 3.622).

    Wie der Senat bereits in seinem Urteil IV R 160/77 ausgeführt hat, sind Erstbeschaffungen im allgemeinen eher geeignet, den Gesetzeszweck zu fördern, weil sie in der Regel eine Vergrößerung der bis dahin vorhandenen betrieblichen Kapazität mit sich bringen, während Ersatzbeschaffungen grundsätzlich nur die bereits vorhandenen Kapazitäten aufrechterhalten.

  • FG Köln, 20.09.2000 - 12 K 3978/96

    Investitionszulage - Zulagenschädliche Ersatzbeschaffung

    Diese Ausnahme, die die in Tz. 110 des Einführungserlasses zum InvZulG (a. a. O.) getroffene Verwaltungsanweisung wiedergibt und auf die sich auch die Kl beruft, kann - wie dies auch dem Einführungserlaß zu entnehmen ist - allenfalls im Rahmen von Umstellungs- und Rationalisierungsinvestitionen zum Tragen kommen, weil hierbei zum Erreichen des Förderzwecks auch der Ersatz veralteter Maschinen notwendig sein kann (vgl. BFH-Urteil vom 6. März 1980 IV R 160/77, BStBl II 1980, 418) und dieser Umstand es rechtfertigt, derartige Investitionen nicht (mehr) als (zulagenschädliche) Ersatzbeschaffungen zu qualifizieren.
  • BFH, 30.03.1982 - VIII R 185/78
    NVS: Die Finanzbehörden überschreiten das ihnen nach § 3 ZRFG eingeräumte Ermessen nicht, wenn sie es ablehnen, die ersatzweise Anschaffung eines Kraftfahrzeugs durch Sonderabschreibungen zu begünstigen (Anschluß an BFH-Urteil vom 6.3.1980 IV R 160/77).
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