Rechtsprechung
| BFH, 22.04.1980 - VIII R 149/75 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Simons & Moll-Simons
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EStG §, 7, § 9
Kurzfassungen/Presse
- NWB SteuerXpert START (Leitsatz)
EStG §, 7, § 9
Zeitschriftenfundstellen
- BFHE 130, 391
- BStBl II 1980, 441
Wird zitiert von ... (47)
- BFH, 14.11.1989 - IX R 197/84
Anschaffungskosten und Werbungskosten bei Beteiligungen an »Bauherrenmodellen«
Vielmehr müsse im einzelnen geprüft werden, welche Aufwendungen dem Herstellungsbereich und welche dem Finanzierungsbereich und damit den sofort abziehbaren Werbungskosten zuzurechnen seien, wobei eine Angemessenheitsprüfung zu erfolgen habe (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 22. April 1980 VIII R 149/79, BFHE 130, 391, BStBl II 1980, 441).Auch der VIII. Senat hat in seinem grundlegenden Urteil in BFHE 130, 391, BStBl II 1980, 441 mangels ausreichender tatsächlicher Feststellungen durch das FG diese Frage unentschieden gelassen.
Die Entscheidung ist nach dem Gesamtbild unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles zu treffen (Urteil in BFHE 130, 391, BStBl II 1980, 441).
a) Der VIII. Senat hat bereits in seinem Urteil in BFHE 130, 391, BStBl II 1980, 441 (Abschn. IV) darauf hingewiesen, daß möglicherweise sämtliche Aufwendungen der Anleger zum Erwerb des bebauten Grundstücks Anschaffungskosten sein können, und zwar auch insoweit, als die Anleger meinen, einzelne Aufwendungen ausscheiden zu können.
Soweit der VIII. Senat in seinem Urteil in BFHE 130, 391, BStBl II 1980, 441 die Aufspaltung der Aufwendungen in sofort abziehbare Werbungskosten und Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten zugelassen hat, hält der erkennende Senat daran nicht mehr fest.
- BFH, 31.10.1990 - I R 3/86
Kein Billigkeitserlaß bei verschärfender Änderung der Rechtsauffassung
Insbesondere gehörte die Gesellschaftsteuerfestsetzung nicht zum Ermessensbereich der Verwaltung (vgl. BFH-Urteil vom 22. April 1980 VIII R 149/75, BFHE 130, 391, 402, BStBl II 1980, 441, 447, zu 4; Senatsbeschluß vom 26. Februar 1975 I B 96/74, BFHE 115, 17, 22, BStBl II 1975, 449, 451, 452).ff) Danach kann dahinstehen, ob von einer allgemeinen Übergangsregelung im Billigkeitswege auch deswegen abgesehen werden konnte, weil sich der Schutz des Vertrauens auf die Rechtsauslegung der Verwaltung in einer zunächst höchstrichterlich noch nicht entschiedenen Frage nicht allein nach den vorstehenden Maßstäben für den Vertrauensschutz bei einer Rechtsprechungsänderung bestimmt (vgl. BFH-Urteile vom 22. April 1980 VIII R 149/75, BFHE 130, 391, 403, BStBl II 1980, 441, 447; in BFHE 116, 103, 106, BStBl II 1975, 789, 791), sondern insoweit besondere Anforderungen zu stellen sind (BVerwG-Urteil vom 16. September 1977 VII C 18.77, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Reichsabgabenordnung, § 131 n.F., Rechtsspruch 278 zu II.2.; rechtskräftiges Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 15. Februar 1978 Nr. 80 IV 74, Deutsche Gemeindesteuer-Zeitung - DGStZ - 1979, 9, 11).
- BFH, 28.05.2002 - IX R 86/00
Vertrauensschutz nach § 176 Abs. 2 AO
Diese Verwaltungsvorschrift orientiert sich am BFH-Urteil vom 22. April 1980 VIII R 149/79 (BFHE 130, 391, BStBl II 1980, 441).Im nach dem Wirksamwerden des ursprünglichen Feststellungsbescheids, aber vor Erlass des Änderungsbescheids ergangenen Urteil in BFHE 158, 546, BStBl II 1990, 299 (IV. der Gründe) hatte der BFH indes eine Aufspaltung verschiedener Aufwendungen in sofort abziehbare Werbungskosten und Anschaffungskosten, wie dies noch im BFH-Urteil in BFHE 130, 391, BStBl II 1980, 441 und im Bauherrenerlass (…a.a.O.) zugelassen wurde, nicht mehr vorgenommen und an den Grundsätzen des Urteils des VIII. Senats (…a.a.O.) nicht mehr festgehalten.
Die Unvereinbarkeit des sog. Bauherrenerlasses mit dem geltenden Recht brauchte in dem BFH-Urteil in BFHE 158, 546, BStBl II 1990, 299 nicht ausdrücklich ausgesprochen zu sein; sie muss nur --wie es wegen der im Urteil selbst ausgesprochenen Abweichung zum BFH-Urteil in BFHE 130, 391, BStBl II 1980, 441 geschehen ist-- in den Entscheidungsgründen deutlich zum Ausdruck kommen (…vgl. von Groll in HHSp, § 176 AO Rz. 213, m.w.N.).
- BFH, 24.02.1987 - IX R 114/82
Zur Abziehbarkeit von Provisionen für Vermittlungen
Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), auf die sich das FA stütze (Urteil vom 22. April 1980 VIII R 149/75, BFHE 130, 391, BStBl II 1980, 441), sei der Nachweis erforderlich, für welche anderen als die bezeichneten Leistungen Gebührenanteile anfallen, wenn von den erklärten Ergebnissen abgewichen werden solle.Im übrigen bezögen sich die Aussagen des Urteils in BFHE 130, 391, BStBl II 1980, 441 auf das Leistungsbündel "Aufwendungen aufgrund der Baubetreuung", das Gebührenanteile aller Kostenarten ("Nichtkosten", Kosten des Grund und Bodens, Gebäudeherstellungs- oder Anschaffungskosten und Werbungskosten) enthalten könne.
Solche Kosten gehören nicht zu den Aufwendungen, die mangels Veranlassung durch die Einkunftsart der Vermögenssphäre zuzurechnen sind (vgl. Urteil in BFHE 130, 391, BStBl II 1980, 441, Abschn. B III 1 a) der Gründe); denn auch sie dienen dem Zweck der Gesellschaft, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu erzielen.
Die Rechtsgrundsätze des Urteils in BFHE 139, 273, BStBl II 1984, 101 führen bei Vorliegen der gleichen Voraussetzungen im Bereich der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ebenfalls dazu, daß - anders als bei sog. Bauherrengemeinschaften (vgl. Urteile in BFHE 139, 273, BStBl II 1984, 101, und in BFHE 130, 391, BStBl II 1980, 441) - bei einer Personengesellschaft, die den Tatbestand des § 21 Abs. 1 EStG verwirklicht, die von der Gesellschaft einem Dritten geschuldete und gezahlte Provision für die Vermittlung des Beitritts von Gesellschaftern und damit von Eigenkapital bei Vorliegen des gebotenen wirtschaftlichen Zusammenhangs mit der beabsichtigten Einkünfteerzielung zu den vorab entstandenen Werbungskosten (§ 9 EStG) der Gesellschaft gehört.
- BFH, 12.11.1985 - IX R 70/84
Aufwendungen für eine der Vertragsdurchführung dienende »Finanzierungsgarantie«
Die Kläger rügen mit der Revision einen Verstoß gegen § 2 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 9 des Einkommensteuergesetzes (EStG) und daß das FG das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 22. April 1980 VIII R 149/75 (BFHE 130, 391, BStBl II 1980, 441) verkannt habe, in welchem entschieden sei, daß die "Finanzierungsgarantiegebühr" zu den Werbungskosten gehöre.Bei der Zuordnung von Aufwendungen aufgrund einer Garantieleistung auf den Grund und Boden, zu den Herstellungskosten des Gebäudes oder zu den sofort abziehbaren Werbungskosten bzw. ihrer anteiligen Berücksichtigung kommt es darauf an, was Inhalt der Garantie ist und was sie bezweckt (BFHE 130, 391, BStBl II 1980, 441; Döllerer, Zur Problematik der Anschaffungs- und Herstellungskosten, Jahrbuch der Fachanwälte für Steuerrecht - JbFfSt - 1976/77, 196, 202; derselbe, Anschaffungskosten und Herstellungskosten nach neuem Aktienrecht unter Berücksichtigung des Steuerrechts, Betriebs-Berater - BB - 1966, 1405).
b) Die Kläger können mit ihrer Berufung auf das Urteil in BFHE 130, 391, BStBl II 1980, 441, dort unter III. 2., nicht durchdringen.
Der VIII. Senat hat hinsichtlich der von ihm zu beurteilenden Garantieprovision für die Fertigstellung im Urteil in BFHE 130, 391, BStBl II 1980, 441 auf seine Ausführungen zu den Finanzierungskosten, den Aufwendungen für Versicherungsbeiträge und den Aufwendungen für die Wirtschaftlichkeitsberechnung verwiesen.
- BFH, 20.09.1995 - X R 94/92
Keine § 10 e-Förderung bei Bau auf fremdem Grundstück, auch wenn dessen Erwerb …
Nichts anderes ergibt sich aus der - steuerrechtlich grundsätzlich unbeachtlichen (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 22. April 1980 VIII R 149/75, BFHE 130, 391, BStBl II 1980, 441) - Rückbeziehung des Übergabevertrages. - BFH, 17.10.2001 - I R 32/00
Mitgliedsbeiträge an den Erdölbevorratungsverband sind keine Herstellungs- oder …
Dazu gehören die Aufwendungen, die unmittelbar der Herstellung dienen (Material-, Fertigungs- und Sonderkosten der Fertigung - § 255 Abs. 2 Satz 2 HGB), zudem die Kosten, die in einem engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang, d.h. zwangsläufig mit der Herstellung des Wirtschaftsguts anfallen (BFH-Urteile vom 13. Oktober 1983 IV R 160/78, BFHE 139, 273, BStBl II 1984, 101; vom 22. April 1980 VIII R 149/75, BFHE 130, 391, 397, BStBl II 1980, 441). - BFH, 29.10.1985 - IX R 107/82
Unangemessen hohe Gebühren bei sogenannten Bauherren-Modellen
Die Vorentscheidung ist auch insoweit nicht zu beanstanden, als das FG die pauschalen Baubetreuungsgebühren in Höhe von 6 v. H. der Gesamtkosten auf die einzelnen vom Baubetreuer zu erbringenden Leistungen aufgeteilt und diese entsprechend dem BFH-Urteil vom 22. April 1980 VIII R 149/75 (BFHE 130, 391, BStBl II 1980, 441, dort unter III.) zugeordnet hat.Die Ausführungen von Dornfeld (Der Betrieb 1980, 2006) geben dem Senat keine Veranlassung, von den Ausführungen im Urteil in BFHE 130, 391, BStBl II 1980, 441 abzuweichen.
- BFH, 13.10.1983 - IV R 160/78
Vermittlungsprovisionen bei Bauherrengemeinschaften
Danach gehören zu den Herstellungskosten sowohl die Kosten, die unmittelbar der Herstellung dienen, als auch Aufwendungen, "die zwangsläufig im Zusammenhang mit der Herstellung des Wirtschaftsguts anfallen" oder "mit der Herstellung in einem engen wirtschaftlichen Zusammenhang stehen" (BFH-Beschluß vom 22. April 1980 VIII R 149/75, BFHE 130, 391, 397, BStBl II 1980, 441). - BFH, 17.08.1989 - IX R 76/88
Feststellungsverfahren bei Bauherren- und Erwerbergemeinschaften
Bauherrengemeinschaften wurden nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung von dieser Vorschrift nicht erfaßt (vgl. das BFH-Urteil vom 22. April 1980 VIII R 149/75, BFHE 130, 391, BStBl II 1980, 441, Abschn. B I. 1.).Dieses Verfahren soll die Gleichmäßigkeit der Besteuerung sämtlicher Bauherren sichern." Als Bauherrengemeinschaften wurden damals auch solche "Modelle" bezeichnet, bei denen der einzelne Anleger einkommensteuerrechtlich als Erwerber zu beurteilen war (vgl. BFH-Urteil in BFHE 130, 391, BStBl II 1980, 441).
- BFH, 06.05.2003 - IX R 51/00
Steuerrecht - Ablösung der Stellplatzpflicht nach LBO steuerlich absetzbar?
- BFH, 27.09.2012 - III R 31/09
Investitionszulagenberechtigung für den Bauherrn - Prozessführungsbefugnis bei …
- BFH, 07.04.1987 - IX R 103/85
Gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte einer Immobilien-KG
- BFH, 19.01.1990 - III R 115/84
Zulage auch für Aufwendungen zum Erwerb teilfertiger Gebäude bei alsbaldiger …
- BGH, 06.02.1991 - VIII ZR 26/90
Überwachungspflicht des Treuhänders eines Bauherrenmodells; Haftung für …
- BFH, 24.03.1987 - IX R 31/84
Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen als Herstellungskosten des Gebäudes
- BFH, 07.03.2007 - I R 98/05
Erlass von Einkommensteuer ausländischer Künstler - Tanzdarbietung als …
- BFH, 19.08.1986 - IX S 5/83
AO (1977) §§ 39, 42; EStG (1980) §§ 8, 9, 11, …
- BFH, 07.11.1989 - IX R 190/85
Bauzeitzinsen: Herstellungskosten oder Werbungskosten?
- BFH, 23.10.1984 - IX R 48/80
Berechnung des Nutzungswertes einer Wohnung beim unentgeltlich Nutzenden
- BFH, 21.12.1981 - II R 124/79
GrEStG Hessen § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 4 Abs. 1 Nr. 8 lit. a, c, § 11 Abs. 1 Nr. 1
- BFH, 13.12.1983 - VIII R 173/83
Abzug des Damnums bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
- BFH, 15.03.1990 - IV R 30/88
AfA gemäß § 7 b EStG für Wohngebäude eines Landwirts
- BFH, 01.12.1987 - IX R 170/83
Einkommensteuerrechtlich unbeachtliche Aufwendungen bei Gründung einer …
- BFH, 16.03.2004 - IX R 58/02
VuV: keine gesonderte und einheitliche Feststellung von Einkünften
- BFH, 24.03.1987 - IX R 17/84
Aufwendungen für die Beseitigung von Baumängeln als Herstellungskosten des …
- BFH, 10.10.2000 - IX R 11/97
Leihweise Wohnungsüberlassung an ein minderjähriges Kind
- BFH, 13.03.1986 - IV S 16/85
- BFH, 27.04.2004 - X R 24/01
Vorkostenabzug nach § 10 e Abs. 6 EStG - einheitliches Förderobjekt
- BFH, 13.11.1980 - IV R 86/79
FGO § 60 Abs. 3, § 48 Abs. 1
- BFH, 13.03.1984 - IX R 8/79
Erhöhte Berlin-Abschreibungen vom Gebäude mit Eigentumswohnungen
- BFH, 07.03.2007 - I R 99/05
Ausländische Künstler; Erlass von ESt
- FG Köln, 29.03.2000 - 9 K 8228/98
Festsetzungsverjährung - Anlaufhemmung der Festsetzungsfrist für die …
- BFH, 05.05.1983 - IV R 18/80
EStG § 5, § 6 Abs. 1 Nr. 2
- BVerfG, 20.08.1992 - 2 BvR 795/89
Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der steuerlichen Einordnung eines …
- FG Rheinland-Pfalz, 01.12.2000 - 3 K 2482/98
Beteiligung an Farmprojekten in Paraguay (zu BFH-Urteil
- FG Hamburg, 05.07.2006 - 1 K 148/05
Investitionszulagengesetz: Zulageberechtigung für nachträgliche …
- BFH, 29.04.1987 - II R 166/84
- BFH, 26.03.1991 - VIII R 81/87
- BFH, 31.05.1995 - III R 46/89
- FG Hamburg, 01.02.2000 - II 370/97
Mitgliedsbeiträge an den Erdölbevorratungsverband
- FG Nürnberg, 29.03.2001 - IV 565/00
Zuordnung des Grundstücks zum RichtwertgebietUmrechnung des Richtwerts nach der …
- FG Hamburg, 14.11.2002 - V 10/01
Außergewöhnliche Belastung
- FG Köln, 29.03.2000 - 9 K 8228/96
- FG Münster, 23.02.1988 - VI 430/86
- FG Köln, 29.03.2000 - 9 K 8230/98
- FG Nürnberg, 14.03.2002 - IV 456/00
Bewertung: Nachweis des niedrigeren gemeinen Wertes eines bebauten Grundstücks …
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