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   BFH, 24.04.1980 - V R 52/73   

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https://dejure.org/1980,866
BFH, 24.04.1980 - V R 52/73 (https://dejure.org/1980,866)
BFH, Entscheidung vom 24.04.1980 - V R 52/73 (https://dejure.org/1980,866)
BFH, Entscheidung vom 24. April 1980 - V R 52/73 (https://dejure.org/1980,866)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    UStG 1967 § 3 Abs. 7, § 15 Abs. 1 Nr. 2

  • Wolters Kluwer

    Abzug der Einfuhrumsatzsteuer - Verfügungsmacht über eingeführten Gegenstand - Lieferung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zur Vorsteuerabzugsberechtigung bezüglich der entrichteten Einfuhrumsatzsteuer; Verschaffung der Verfügungsmacht kraft gesetzlicher Fiktion

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    EStG (1967) § 3 Abs. 7, § 15 Abs. 1 Nr. 2

Papierfundstellen

  • BFHE 130, 564
  • BStBl II 1980, 615
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • FG Hamburg, 19.12.2012 - 5 K 302/09

    Umsatzsteuer: Vorsteuerabzug sog. unregelmäßiger Einfuhrumsatzsteuer

    Allein dieser Unternehmer sei in der Lage, den Gegenstand in sein Unternehmen einzugliedern und nur er sei daher zum Abzug der EUSt als Vorsteuer berechtigt; nicht entscheidend sei hingegen, wer Schuldner der EUSt gewesen sei und wer diese entrichtet habe (vgl. BFH-Urteile vom 24.04.1980 V R 52/73, BStBl II 1980, 615, vom 18.07.1985 V R 8/85, BFH/NV 1986, 243, vom 12.09.1991 V R 118/87, BStBl II 1991, 937, vom 16.03.1993, V R 65/89, BStBl II 1993, 473, zweifelnd BFH-Urteil vom 23.09.2004 V R 58/03, BFH/NV 2005, 825 und Beschluss vom 13.10.2004 V B 52/04, BFH/NV 2005, 259).

    Insbesondere ist im Streitfall nicht naheliegend, dass die Klägerin die EUSt aufgrund zivilrechtlicher Ansprüche von dritter Seite erstattet bekommt und daher - jedenfalls wirtschaftlich - entlastet wird (vgl. hierzu u. a. BFH-Urteil vom 24.04.1980 V R 52/73 a. a. O. Gründe zu 5. a. E.; Stadie in Rau/Dürrwächter UStG § 15 Rn. 753 a. E. unter Hinweis auf BFH-Beschluss vom 13.10.2004 V B 52/04 a. a. O.) Die Entstehung der EUSt gemäß §§ 13 Abs. 2, 21 Abs. 2 UStG i. V. m. Art. 203, 204 ZK beruht auf Unregelmäßigkeiten im Rahmen der Zollverfahren, für die allein die Klägerin verantwortlich ist.

  • BFH, 18.07.1985 - V B 8/85

    Umsatzsteuer für eingeführte Gegenstände

    Der Antragsteller sei auch bei der Einfuhr Verfügungsberechtigter im Sinn des Urteils des Bundesfinanzhofs vom 24. April 1980 V R 52/73 (BFHE 130, 564, BStBl II 1980, 615) gewesen.

    Abzugsberechtigt ist derjenige Unternehmer, der im Zeitpunkt der Einfuhr die Verfügungsmacht über den eingeführten Gegenstand besitzt (BFH-Urteil in BFHE 130, 564, BStBl II 1980, 615).

    Soweit sich der Kläger darauf stützt, daß er für den Teil der Diamanten, für den er die Kopie eines Zollverwendungsscheins vorgelegt hat, nach den Grundsätzen des Urteils in BFHE 130, 564, BStBl II 1980, 615 die Verfügungsmacht infolge der Regelung des § 3 Abs. 7 UStG 1967 gehabt habe, steht dem der von ihm selbst vorgetragene Sachverhalt entgegen, wonach die Einfuhr für einen erst noch zu bestimmenden Abnehmer erfolgt ist; der Kläger konnte, weil er zum Zeitpunkt der Einfuhr noch nicht als Abnehmer bekannt war, keine Verfügungsmacht haben.

    Soweit nach Anknüpfung der Geschäftsbeziehungen mit dem Kläger weitere Diamanten über die Herren A und B an den Kläger gelangten, lag die Verfügungsmacht im Zeitpunkt der - allerdings nicht belegten - Einfuhr deshalb nicht beim Kläger, weil im Fall des Verbringens der verbringende Unternehmer im Zeitpunkt der Einfuhr noch die Verfügungsmacht hat (BFH-Urteil in BFHE 130, 564, BStBl II 1980, 615).

  • FG Schleswig-Holstein, 09.10.2014 - 4 K 67/13

    Kein Vorsteuerabzug des Lagerhalters für Einfuhrumsatzsteuer

    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zur bis Ende 2003 geltenden Gesetzesfassung setze der Vorsteuerabzug der Einfuhrumsatzsteuer gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG voraus, dass der Unternehmer im Zeitpunkt der Einfuhr die Verfügungsmacht über den eingeführten Gegenstand besitze und damit in der Lage sei, den Gegenstand in sein Unternehmen einzugliedern (BFH-Urteile vom 24. April 1980 V R 52/73, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1980, 615; vom 18. Juli 1985 V R 8/85, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs ? BFH/NV ? 1986, 243; vom 12. September 1991 V R 118/87, BStBl II 1991, 937; vom 16. März 1993 V R 65/89, BStBl II 1993, 473).

    Dies setzt voraus, dass der Unternehmer im Zeitpunkt der Einfuhr die Verfügungsmacht über den eingeführten Gegenstand besitzt oder im Zusammenhang mit der Einfuhr erlangt (BFH-Urteile vom 24. April 1980 V R 52/73, BStBl II 1980, 615; vom 12. September 1991 V R 118/87, BStBl II 1991, 937; vom 16. März 1993 V R 65/89, BStBl II 1993, 473; offen gelassen im BFH-Beschluss vom 13. Oktober 2004 V B 52/04, BFH/NV 2005, 259).

    Der Einsatz des eingeführten Gegenstands zur Bewirkung von Umsätzen reicht für den Vorsteuerabzug nicht aus, da hierdurch die - stets nur einem Unternehmer zustehende - Abzugsberechtigung bezüglich der Einfuhrumsatzsteuer nicht eindeutig festgestellt werden kann (BFH-Urteil vom 24. April 1980 V R 52/73, BStBl II 1980, 615).

  • BFH, 16.03.1993 - V R 65/89

    Keine Berechtigung eines inländischen Unternehmers zum Abzug der

    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) sind diese Voraussetzungen erfüllt, wenn der Unternehmer im Zeitpunkt der Einfuhr die Verfügungsmacht über den eingeführten Gegenstand besitzt (BFH-Urteile vom 24. April 1980 V R 52/73, BFHE 130, 564, BStBl II 1980, 615, und vom 12. September 1991 V R 118/87, BFHE 165, 312, BStBl II 1991, 937).

    Auch in diesem Fall wird der Gegenstand gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 2 UStG 1973/1980 für das Unternehmen des Vermieters und nicht für das Unternehmen des Mieters eingeführt, selbst wenn der Mieter die Einfuhrumsatzsteuer entrichtet hat (vgl. BFHE 130, 564, BStBl II 1980, 615).

  • BGH, 25.04.1991 - III ZR 74/90

    Abzug der Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer

    Eine Einfuhr für das Unternehmen des Abnehmers mit der Folge seiner Berechtigung zum Abzug der Einfuhrumsatzsteuer setzt zudem voraus, daß er im Zeitpunkt der Einfuhr die Verfügungsmacht über den Gegenstand besitzt (Bail/Schädel/Hutter § 15 UStG Rn. 21; Bunjes/Geist, Umsatzsteuergesetz 2. Aufl. § 15 Anm. 39; UStR 1985 Abschn. 199 Abs. 4 Satz 2; BFH BStBl 1980 II S. 615, 617).
  • BFH, 23.09.2004 - V R 58/03

    Erlass von USt

    Das setzt nach bisheriger ständiger Rechtsprechung voraus, dass der Unternehmer im Zeitpunkt der Einfuhr die Verfügungsmacht über den eingeführten Gegenstand innehat (BFH-Urteile vom 24. April 1980 V R 52/73, BFHE 130, 564, BStBl II 1980, 615; vom 12. September 1991 V R 118/87, BFHE 165, 312, BStBl II 1991, 937, und vom 16. März 1993 V R 65/89, BFHE 170, 481, BStBl II 1993, 473).
  • FG Köln, 17.01.2011 - 9 K 308/10

    Lieferzeitpunkt und Lieferort in Verkaufskommissionsfällen

    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs sind diese Voraussetzungen erfüllt, wenn der Unternehmer im Zeitpunkt der Einfuhr die Verfügungsmacht über den eingeführten Gegenstand besitzt (vgl. BFH-Urteile vom 24. April 1980 V R 52/73, BStBl II 1980, 615, vom 18. Juli 1985 V R 8/85, BFH/NV 1986, 243 und vom 12. September 1991 V R 118/87, BStBl II 1991, 937).

    Aus dieser Kombination der Rechtsmacht zur Eigentumsübertragung nach § 185 Abs. 1 BGB sowie der tatsächlichen Fähigkeit, die im eigenen unmittelbaren Besitz sich befindenden Teppiche auch gegenständlich, der Substanz und dem Wert nach an die Abnehmer zu übergeben, leitet der erkennende Senat eine ausreichende eigene Verfügungsmacht des Klägers an den Teppichen ab, im Unterschied zu denjenigen Fällen, in denen die eingeführten Gegenstände zu keinem Zeitpunkt der rechtlichen Verfügungsbefugnis oder tatsächlichen Einwirkungsmöglichkeit desjenigen Unternehmers unterlegen haben, der den Abzug der von ihm entrichteten Einfuhrumsatzsteuer begehrte (so aber in den Fällen, die den genannten BFH-Urteilen vom 24. April 1980 V R 52/73, a.a.O.; vom 16. März 1993, V R 65/89, a.a.O. sowie 23. September 2004 V R 58/03, a.a.O. zugrunde lagen).

  • FG Niedersachsen, 01.09.2003 - 1 K 85/02

    Abziehbarkeit der entrichteten Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer; Voraussetzungen

    Nicht entscheidend ist, wer Schuldner der entrichteten Einfuhrumsatzsteuer war, wer diese entrichtet hat und wer den für den vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmer eingeführten Gegenstand tatsächlich über die Grenze gebracht hat (BFH, Urteile vom 24. April 1980 V R 52/73, BStBl. II 1980, 615; vom 12. September 1991 V R 118/87, BStBl. II 1991, 937; vom 16. März 1993 V R 65/89; ebenso Abschnitt 199 Abs. 4 der Umsatzsteuerrichtlinien).

    Nur die Anknüpfung an die Verfügungsmacht über den Gegenstand im Zeitpunkt der Einfuhr bietet damit eine durchgängig tragfähige Grundlage für die Bestimmung des zum Abzug der Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer berechtigten Unternehmers (BFH-Urteil in BStBl. II 1980, 615).

  • BFH, 05.06.1985 - VII R 57/82

    Ermessensfehler - Steuerhinterziehung - Einfuhrumsatzsteuer - Inanspruchnahme -

    Was aber für eine bei anderen Inlandsumsätzen eintretende Nullsituation gilt, muß auch für den Fall gelten, daß entrichtete Einfuhrumsatzsteuer durch den nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 UStG 1973 dazu berechtigten Unternehmer (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 24. April 1980 V R 52/73, BFHE 130, 564, 567, BStBl II 1980, 615, 617) als Vorsteuer abgezogen werden kann.
  • FG Baden-Württemberg, 03.11.1999 - 9 K 9/99

    Umsatzsteuer 1990

    "Für sein Unternehmen" ist ein Gegenstand aber nur dann eingeführt, wenn der Unternehmer im Zeitpunkt der Einfuhr die Verfügungsmacht über den Gegenstand besitzt (grundlegend BFH-Urteil vom 24.04.1980 V R 52/73, BStBl II 1980, 615 ; hierzu ferner BFH-Urteile vom 12.09.1991 V R 118/87, BStBl II 1991, 937 und vom 16.03.1993 V R 65/89, BStBl II 1993, 473; BFH-Beschlüsse vom 18.07.1985 V B 8/85, BFH/NV 1986, 243 und vom 30.01.1992 V B 153/91, BFH/NV 1992, 635).

    Der Verfügungsmacht steht gleich, wenn die Lieferung an den Abnehmer gemäß § 3 Abs. 7 UStG als bewirkt gilt (BFH-Urteile in BStBl II 1980, 615 und 1991, 937 sowie BFH-Beschluß in BFH/NV 1992, 635).

  • BFH, 12.09.1991 - V R 118/87

    Anwendung des § 3 Abs. 7 UStG, wenn ein Nichtunternehmer den Liefergegenstand

  • BFH, 21.04.1993 - XI R 102/90

    Gesetzliche Fiktion der Lieferung, des Lieferungszeitpunkts und des

  • BGH, 18.08.1998 - 5 StR 550/97

    Steuerhinterziehung; Eingangsabgabenverkürzung durch Einfuhren von Textilien aus

  • FG Köln, 23.09.2020 - 9 K 327/17

    Berechtigung eines Kommissionärs zum Vorsteuerabzug der gezahlten

  • BFH, 30.01.1992 - V B 153/91

    Gewährung eines Vorsteuerabzugs für eine Einbauküche

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