Rechtsprechung
   BFH, 17.07.1980 - V R 124/75   

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • NWB SteuerXpert START (Leitsatz)

    UStG 1951 § 1 Nr. 1 Satz 1, § 3 Abs. 1
    Zwei Umsätze bei der Verwertung von Sicherungsgut im Auftrag und für Rechnung des Sicherungsgebers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

Zeitschriftenfundstellen

  • BFHE 131, 120
  • NJW 1980, 2728 (Ls.)
  • BStBl II 1980, 673



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Wird zitiert von ... (25)  

  • BFH, 09.03.1995 - V R 102/89  

    Vorsteuerabzug bei Erwerb von Sicherungsgut

    Dementsprechend lasse sich im vorliegenden Fall das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 17. Juli 1980 V R 124/75 (BFHE 131, 120, BStBl II 1980, 673) nicht anwenden, das von zivilrechtlicher Wirksamkeit der zugrundeliegenden Sicherungsübereignung ausgegangen sei.

    Eine Verwertung sicherungshalber übereigneter Sachen durch Veräußerung an Dritte sei auch dann als Lieferung des Sicherungsnehmers anzusehen, wenn sie im Namen des Sicherungsgebers geschehe (Hinweis auf das BFH-Urteil in BFHE 131, 120, BStBl II 1980, 673).

    Der Klageabweisung durch das FG liegt dessen Überlegung zugrunde, die Ausführung der zwischen der KG und der Klägerin unter Zustimmung von A geschlossenen Kaufverträge vom 11. März 1987 stelle eine Verwertung von Sicherungsgut durch A dar, so daß die ständige BFH-Rechtsprechung zum sog. Doppelumsatz anwendbar sei (Lieferung des Sicherungsgebers an den Sicherungsnehmer und Lieferung des Sicherungsnehmers an einen Dritten - vgl. BFH-Urteil in BFHE 131, 120, BStBl II 1980, 673, unter 1. m. w. N. -).

    Alle diese Fälle sind - was das Zustandekommen eines Doppelumsatzes und den Zeitpunkt der Umsatzausführung anbelangt - umsatzsteuerrechtlich einheitlich zu behandeln (vgl. BFH-Urteil in BFHE 131, 120, BStBl II 1980, 673, unter 1. m. w. N.).

    Der zeitliche Aufschub des Umsatzes des Sicherungsgebers an den Sicherungsnehmer bis zur Verwertung des Sicherungsgutes (Umsatz des Sicherungsnehmers an den Dritten) beruht auf der Beurteilung der Sicherungsübereignung im Umsatzsteuerrecht (vgl. BFH-Urteile vom 20. Juli 1978 V R 2/75, BFHE 126, 84, BStBl II 1978, 684, und in BFHE 131, 120, BStBl II 1980, 673, unter 1.).

    Mit der Verwertungsreife (vgl. BFH-Urteil in BFHE 131, 120, BStBl II 1980, 673, unter 1. a) bzw. mit dem Beginn der Verwertung (vgl. BFH-Urteil in BFHE 126, 84, BStBl II 1978, 684, unter 1.) wird die Sicherungsübereignung ohne weiteres Zutun des Sicherungsgebers zur Lieferung.

    Denn die Formulierung des FG hält sich sehr eng an Worte im BFH-Urteil in BFHE 131, 120, BStBl II 1980, 673, unter 1. b letzter Satz, und diese enthalten keine Feststellung, sondern sind Teil der Darlegung der Rechtsfolge.

  • BFH, 23.07.2009 - V R 27/07  

    Umsatzsteuer bei Verwertung von Sicherungseigentum

    Verwertet der Sicherungsnehmer --oder für dessen Rechnung der Sicherungsgeber-- schließlich in Ausübung seines Veräußerungsrechts das Sicherungsgut, vollendet sich der mit der Sicherungsübereignung eingeleitete Liefervorgang (Senatsurteil vom 17. Juli 1980 V R 124/75, BFHE 131, 120, BStBl II 1980, 673).
  • BFH, 04.06.1987 - V R 57/79  

    Verwertung von Sicherungsgut im Konkurs

    Der erkennende Senat bleibt bei der im Urteil in BFHE 126, 84, BStBl II 1978, 684 vertretenen Rechtsauffassung, daß sich mit Ausübung des aus dem Sicherungseigentum erwachsenen Absonderungsrechts des Sicherungsnehmers eine entgeltliche Lieferung des Sicherungsgebers an den Sicherungsnehmer vollziehe (s. auch BFH-Urteil vom 17. Juli 1980 V R 124/75, BFHE 131, 120, BStBl II 1.980, 673).

    Diese in BFHE 126, 84, BStBl II 1978, 684 und in BFHE 131, 120, BStBl II 1980, 673 vertretene Rechtsauffassung des BFH ist durch die Urteile des erkennenden Senats vom 13. November 1986 V R 59/79 (BFHE 148, 346, BStBl II 1987, 226) und vom 9. April 1987 V R 23/80 (BFHE 149, 323, BStBl II 1987, 527) bestätigt worden.

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