Rechtsprechung
BVerfG, 18.11.1980 - 1 BvR 228/73, 1 BvR 311/73 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Simons & Moll-Simons
Es ist mit dem Grundgesetz vereinbar, daß die Befreiung von der Steuerberaterprüfung bei ehemaligen Beamten und Angestellten des gehobenen Dienstes der Finanzverwaltung eine Verwal... tungstätigkeit von 15 Jahren und bei ehemaligen Beamten und Angestellten des höheren Dienstes der Finanzverwaltung von 10 Jahren voraussetzt (§ 8 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a und Nr. 4 Buchst. a StBerG 1972)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Befreiung von der Steuerberaterprüfung - Beamte der Finanzverwaltung - Verwaltungstätigkeit
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Befreiung von der Steuerberaterprüfung; Beamte der Finanzverwaltung; Verwaltungstätigkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Sonstiges
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
Papierfundstellen
- BVerfGE 55, 185
- NJW 1981, 863 (Ls.)
- BStBl II 1981, 235
Wird zitiert von ... (63) Neu Zitiert selbst (12)
- BVerfG, 28.07.1971 - 1 BvR 40/69
Auszug aus BVerfG, 18.11.1980 - 1 BvR 228/73
Im Rahmen der an Art. 12 Abs. 1 GG zu messenden Neuordnung von Berufsbildern kann der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit dazu nötigen, eine angemessene Übergangsregelung für diejenigen zu erlassen, die eine künftig unzulässige Tätigkeit in der Vergangenheit bereits in zulässiger Weise ausgeübt hatten (vgl. BVerfGE 32, 1 (22 f.) m. w. N.).Auf die Angehörigen der Finanzverwaltung findet hinsichtlich des gewählten und ausgeübten Berufs eines Steuerbeamten oder Steuerangestellten weder ein Zwang zur Aufgabe des Berufs (vgl. BVerfGE 21, 173 (183)) statt, noch wird diese Tätigkeit in irgendeiner Form herabgestuft (vgl. BVerfGE 32, 1 (23)).
- BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 17/69
Berlinhilfegesetz
Auszug aus BVerfG, 18.11.1980 - 1 BvR 228/73
Das aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitete Gebot des Vertrauensschutzes (vgl. BVerfGE 30, 392 (403)) ist durch das Fehlen von Übergangsvorschriften für den prüfungsfreien Zugang ebenfalls nicht beeinträchtigt.Die Bestimmung dieser Schranken verlangt eine Abwägung des Einzelinteresses mit der Bedeutung des gesetzgeberischen Anliegens für das Wohl der Allgemeinheit (vgl. BVerfGE 30, 392 (404); 50, 386 (394 f.)).
- BVerfG, 15.02.1967 - 1 BvR 569/62
Verfassungswidrige Inkompatibilitätsregelungen im Steuerberatungsrecht mangels …
Auszug aus BVerfG, 18.11.1980 - 1 BvR 228/73
Die damit verbundenen Berufsaufgaben dienen der Steuerrechtspflege, einem wichtigen Gemeinschaftsgut (BVerfGE 21, 173 (179)).Auf die Angehörigen der Finanzverwaltung findet hinsichtlich des gewählten und ausgeübten Berufs eines Steuerbeamten oder Steuerangestellten weder ein Zwang zur Aufgabe des Berufs (vgl. BVerfGE 21, 173 (183)) statt, noch wird diese Tätigkeit in irgendeiner Form herabgestuft (vgl. BVerfGE 32, 1 (23)).
- BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56
Apotheken-Urteil
Auszug aus BVerfG, 18.11.1980 - 1 BvR 228/73
Soweit es sich - wie hier - um subjektive Zulassungsvoraussetzungen handelt, gilt das Prinzip der Verhältnismäßigkeit in dem Sinne, daß die vorgeschriebenen subjektiven Voraussetzungen zu dem angestrebten Zweck der ordnungsgemäßen Erfüllung der Berufstätigkeit nicht außer Verhältnis stehen dürfen (vgl. BVerfGE 7, 377 (406 f.)).Dem Einzelnen wird mit einer vorgeschriebenen Ausbildung nur etwas zugemutet, was er grundsätzlich der Sache nach ohnehin auf sich nehmen müßte, wenn er den Beruf ordnungsgemäß ausüben will (BVerfGE 7, 377 (406 f.)).
- BFH, 21.07.1964 - VII 224/63 U
Voraussetzungen für die Befreiung von Beamten und Angestellten der …
Auszug aus BVerfG, 18.11.1980 - 1 BvR 228/73
Die Vorschrift verlangte keine zehnjährige Dienstzeit in der Finanzverwaltung; es genügte, wenn die geforderte fünfjährige qualifizierte Tätigkeit innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren vor dem Ausscheiden aus dem Dienst geleistet wurde (vgl. BFHE 80, 64 = BStBl 1964 III S. 496; BFHE 80, 59 = BStBl 1964 III S. 495).Die Beschwerdeführer könnten im Fall der mit den Verfassungsbeschwerden angestrebten Begrenzung der Mindesttätigkeitsdauer auf fünf Jahre jederzeit noch ihre prüfungsfreie Zulassung als Steuerberater beantragen, da der Zeitraum zwischen dem Ausscheiden aus dem Dienst der Finanzverwaltung und der prüfungsfreien Zulassung nach § 8 StBerG a. F. nicht begrenzt war (vgl. BFHE 80, 64 (67) = BStBl 1964 III S. 496 (497 re. Sp.)) und auch nach neuem Recht nicht begrenzt ist (…vgl. Weiß, DStZ A 1972, S. 377 (383)).
- BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvF 1/76
numerus clausus II
Auszug aus BVerfG, 18.11.1980 - 1 BvR 228/73
Das Rechtsschutzbedürfnis für die Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen das Gesetz vor Erlaß eines Vollziehungsakts kann ausnahmsweise gegeben sein, wenn das Gesetz den Betroffenen schon vorher zu entscheidenden Dispositionen veranlaßt, die er nach dem späteren Gesetzesvollzug nicht mehr nachholen oder ändern könnte (BVerfGE 43, 291 (386)).Eine solche Regelung, die schon die Aufnahme der Berufstätigkeit von der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen abhängig macht und damit die Freiheit der Berufswahl - hier in der Form des Berufswechsels (vgl. BVerfGE 43, 291 (363)) - berührt, ist nur gerechtfertigt, soweit dadurch ein überragendes Gemeinschaftsgut, das der Freiheit des Einzelnen vorgeht, geschützt werden soll.
- BVerfG, 15.03.1967 - 1 BvR 575/62
Verfassungsmäßigkeit des § 17 StBerG hinsichtlich Steuerbevollmächtigter
Auszug aus BVerfG, 18.11.1980 - 1 BvR 228/73
Aufgabe der Steuerbevollmächtigten war die Erledigung einfacherer Steuerfälle, Aufgabe der Steuerberater die Beratung in den Fällen, in denen der Umfang der Steuerpflicht von schwierigen Fragen des Steuerrechts, des sonstigen Rechts sowie der Betriebswirtschaftslehre abhing und die in der Regel ohne eine theoretisch-wissenschaftliche Vorbildung nicht sicher beurteilt werden konnten (BVerfGE 21, 227 (235 f.)). - BVerfG, 13.03.1979 - 2 BvR 72/76
Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots für private Schuldzinsen
Auszug aus BVerfG, 18.11.1980 - 1 BvR 228/73
Die Bestimmung dieser Schranken verlangt eine Abwägung des Einzelinteresses mit der Bedeutung des gesetzgeberischen Anliegens für das Wohl der Allgemeinheit (vgl. BVerfGE 30, 392 (404); 50, 386 (394 f.)). - BVerfG, 16.06.1959 - 2 BvL 10/59
Finanzvertrag
Auszug aus BVerfG, 18.11.1980 - 1 BvR 228/73
Das Bundesverfassungsgericht hat dann nur am Maßstab des Art. 3 Abs. 1 GG die Einhaltung äußerster Grenzen der gesetzgeberischen Freiheit nachzuprüfen (vgl. BVerfGE 9, 334 (337)). - BVerfG, 01.02.1973 - 1 BvR 426/72
Verfassungsmäßigkeit des Zweiten Steuerberatungsänderungsgesetzes
Auszug aus BVerfG, 18.11.1980 - 1 BvR 228/73
Das Bundesverfassungsgericht hat die Befugnis des Gesetzgebers zur Vereinheitlichung der steuerberatenden Berufe anerkannt (BVerfGE 34, 252). - BFH, 21.07.1964 - VII 221/63 U
Voraussetzungen für die Befreiung eines Finanzrichters von der …
- BVerfG, 20.06.1978 - 2 BvR 314/77
Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Rechtssatzverfassungsbeschwerde
- BVerfG, 15.07.2015 - 2 BvR 2292/13
Verfassungsbeschwerde gegen "Dritten Weg" im kirchlichen Arbeitsrecht unzulässig
Dies ist der Fall, wenn das Gesetz den Betroffenen schon vorher zu entscheidenden Dispositionen veranlasst, die er nach dem späteren Gesetzesvollzug nicht mehr nachholen oder korrigieren könnte (BVerfGE 43, 291 ; 59, 1 ; ohne Bezugnahme auf einen Entscheidungsspielraum BVerfGE 55, 185 ; 65, 1 ; 68, 287 ; 71, 25 ; 90, 128 ). - BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 1712/01
Exklusivlizenz
Die verfassungsrechtlichen Grundlagen findet der Vertrauensschutz im Rechtsstaatsprinzip (vgl. BVerfGE 30, 392 ; 55, 185 ). - BVerfG, 04.05.1983 - 1 BvL 46/80
Prüfingenieure
Nach der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung können die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes dazu nötigen, bei der Ausgestaltung von Berufsbildern eine angemessene Übergangsregelung für diejenigen zu erlassen, die eine künftig unzulässige Tätigkeit in der Vergangenheit bereits in zulässiger Weise ausgeübt haben (vgl. BVerfGE 32, 1 [22 f.]; 55, 185 [201, 203 f.]).
- BGH, 28.03.2023 - II ZB 11/22
"Tax Law Clinic" verstößt gegen § 5 StBerG
Im Interesse des Steueraufkommens, der Steuermoral sowie zum Schutz gesetzesunkundiger Steuerpflichtiger, die durch Falschberatung unfähiger und ungeeigneter Berater schwere Nachteile erleiden können, soll sichergestellt werden, dass nur solche Berater geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen leisten, die dazu die erforderliche sachliche und persönliche Zuverlässigkeit besitzen (BVerfGE 54, 301, 315; BVerfGE 55, 185, 196; BVerfGE 59, 302, 316).Die Regelung der Befugnis zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen dient damit der Funktionsfähigkeit der Steuerrechtspflege, die als Teil der gesamten Rechtspflege ein Gemeinwohlbelang von großer Bedeutung darstellt (BVerfGE 21, 173, 179; BVerfGE 54, 301, 315; BVerfGE 55, 185, 196; BVerfGE 59, 302, 316;… BVerfG, NJW 2013, 3357 Rn. 30 mwN).
- BGH, 29.11.2013 - PatAnwZ 1/12
Befähigung für den Beruf des Patentanwalts: Auslegung des Begriffs der …
Beschränkungen der Freiheit der Berufswahl durch subjektive Zulassungsvoraussetzungen sind statthaft, soweit dadurch ein überragendes Gemeinschaftsgut, das der Freiheit des Einzelnen vorgeht, geschützt werden soll (vgl. BVerfGE 55, 185, 196). - BGH, 26.01.2016 - EnVR 51/14
Karenzzeiten - Entflechtungsvorgabe für Unabhängige Transportnetzbetreiber: …
Regelungen, die die Aufnahme der Berufstätigkeit von der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen abhängig machen, sind nur gerechtfertigt, soweit sie zum Schutz besonders wichtiger Gemeinschaftsgüter zwingend erforderlich sind, d.h. soweit der Schutz von Gütern in Frage steht, denen bei sorgfältiger Abwägung der Vorrang vor dem Freiheitsanspruch des einzelnen eingeräumt werden muss, und soweit dieser Schutz nicht auf andere Weise, nämlich mit Mitteln, die die Berufswahl nicht oder weniger einschränken, gesichert werden kann (vgl. nur BVerfGE 7, 377, 406 f.; 55, 185, 196). - BVerfG, 12.03.1985 - 1 BvL 25/83
Steuerberaterprüfung
Von der Steuerberaterprüfung sind gemäß § 38 Abs. 1 StBerG ehemalige Beamte und Angestellte der Finanzverwaltung zu befreien, die bereits längere Zeit auf dem Gebiet des Steuerwesens in bestimmten Stellungen tätig gewesen sind (vgl. dazu BVerfGE 55, 185).Solche Einschränkungen sind nur statthaft, soweit dadurch ein überragendes Gemeinschaftsgut, das der Freiheit des einzelnen vorgeht, geschützt werden soll (vgl. BVerfGE 55, 185 [196]); sie dürfen nicht außer Verhältnis zu dem angestrebten Zweck der ordnungsgemäßen Erfüllung der Berufstätigkeit stehen und keine übermäßige unzumutbare Belastung enthalten (vgl. BVerfGE 7, 377 [406 f.]; 64, 72 [82]).
Mildere Möglichkeiten bestehen nach den zutreffenden Ausführungen in den Vorlagebeschlüssen auch insoweit, als einer Abwanderung von Finanzbeamten aus ihrem bisherigen Beruf und dem damit verbundenen Verlust an Ausbildungsaufwendungen begegnet werden soll (vgl. dazu BVerfGE 55, 185 [200]).
- BVerfG, 28.11.1984 - 1 BvL 13/81
Verfassungsmäßigkeit der Anforderungen an die Bauvorlagenberechtigung für …
Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach entschieden, daß Regelungen, welche die Berufsfreiheit für Berufsbewerber in statthafter Weise beschränken, dennoch gegen Art. 12 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und dem Gebot des Vertrauensschutzes verstoßen können, wenn sie keine Übergangsregelung für diejenigen vorsehen, welche eine künftig unzulässige Tätigkeit in der Vergangenheit in erlaubter Weise ausgeübt haben (vgl. BVerfGE 21, 173 (183); 32, 1 (22 f.); 50, 265 (274); 55, 185 (201); 64, 72 (83 f.)). - BSG, 18.03.1998 - B 6 KA 23/97 R
Erbringung und Abrechnung bestimmter zytologischer Leistungen - …
Die Rechtsprechung des BVerfG, wonach aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und dem rechtsstaatlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes eine Verpflichtung des grundrechtseinschränkenden Gesetzgebers zur Schaffung von Übergangsregelungen für diejenigen herzuleiten ist, die eine künftig unzulässige Tätigkeit in der Vergangenheit in erlaubter Weise ausgeübt haben (BVerfGE 21, 173, 183; 32, 1, 22; 50, 265, 274; 55, 185, 201; 64, 72, 83; 68, 272, 284), verhilft der Revision ebenfalls nicht zum Erfolg; denn die Zytologie-Vereinbarung enthält die bereits dargestellte Übergangsregelung für Altrechtsinhaber. - BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvR 1808/82
Kommunalverfassungsbeschwerden
Dies wird etwa dann in Betracht kommen, wenn sie den Betroffenen schon vor Erlaß des Vollziehungsaktes zu entscheidenden Dispositionen veranlassen, die er nach dem späteren Gesetzesvollzug nicht mehr nachholen oder korrigieren könnte (vgl. BVerfGE 43, 291 [386]; 55, 185 [195]; 58, 81 [107]; 59, 1 [18]; 60, 360 [372]; 65, 1 [37]; 68, 287 [300]). - BSG, 28.03.1990 - 9b/7 RAr 92/88
Beschränkung der Freiheit der Berufswahl durch das Leistungsrecht der beruflichen …
- FG Nürnberg, 22.08.2003 - VII 198/01
Keine Befreiung von der Steuerberaterprüfung für Prüfer bei kommunalen …
- BVerfG, 30.01.2008 - 1 BvR 76/08
Anwendung der Altersgrenze des § 6 Abs 1 S 2 BNotO bei Bewerbung eines badischen …
- BGH, 09.11.2000 - I ZR 185/98
Beratungsstelle im Nahbereich
- BFH, 25.04.1989 - VII B 23/89
Zulässigkeit einer einstweiligen Anordnungen zur Regelung eines vorläufigen …
- BSG, 15.11.1984 - 3 RK 51/83
Norm des MuSchG - Verfassungsmäßigkeit
- BVerfG, 05.02.1997 - 1 BvR 127/97
Verfassungsmäßigkeit der Rücknahme einer Bestellung zum Steuerberater nach …
- BFH, 07.03.1995 - VII R 84/94
Die Verschärfung der berufspraktischen Zulassungsvoraussetzung gilt auch für …
- BSG, 24.11.1983 - 3 RK 41/82
Zulässigkeit der Begrenzung des Mutterschaftsgeldes für Mütter, die nicht der …
- BFH, 16.12.2003 - VII R 59/02
Befreiung von der Steuerberaterprüfung bei Finanzbeamten
- BAG, 12.02.1992 - 7 AZR 100/91
Altersgrenze für Angehörige des Cockpitpersonals
- BSG, 20.01.1999 - B 6 KA 23/98 R
Vertragsärztliche Versorgung - Qualitätssicherung - Erbringung und Abrechnung …
- BFH, 30.03.2004 - VII R 68/03
Keine Befreiung ehemaliger Bediensteter des Bayerischen Kommunalen …
- BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 522/78
Steuerberater
- BFH, 15.06.2016 - VII R 26/15
Bestellung zum Leiter einer Beratungsstelle setzt Bestehen einer Abschlussprüfung …
- VG Berlin, 03.07.2014 - 22 K 52.14
Anspruch auf Zugang zum Amt des Wirtschaftsprüfers ohne Ablegung einer Prüfung
- BVerfG, 25.07.1997 - 2 BvR 1088/97
Höchstaltersgrenze bei Bürgermeisterwahlen ist verfassungsgemäß
- VG Karlsruhe, 16.10.2019 - 5 K 6914/17
Gewerbsmäßige Ausbildung von Hunden - Verbot mit Erlaubnisvorbehalt
- VerfGH Bayern, 28.01.2003 - 10-VII-02
- BSG, 23.05.2000 - B 1 KR 2/99 R
Keine Kostenübernahme durch die Krankenversicherung bei behördlich untersagten …
- BAG, 10.10.1989 - 3 AZR 28/88
Vorruhestand: Erlöschen des Leistungsanspruchs bei Erhalt vorgezogenen …
- BFH, 04.11.1986 - VII R 40/84
Voraussetzungen für die Befreiung von der Steuerberaterprüfung - Befreiung von …
- KG, 29.01.1982 - 8 W REMiet 4902/81
- VG Freiburg, 08.08.1990 - 1 K 238/89
Rechtmäßigkeit der Ablehnung der Erteilung der Approbation als Arzt ; Tätigkeit …
- BFH, 28.07.1992 - VII R 100/91
Bestellung als Steuerberater unter Befreiung von der Steuerberaterprüfung - …
- BVerfG, 10.09.1991 - 1 BvR 922/91
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Befreiung von der Steuerberaterprüfung
- FG Köln, 10.05.2006 - 11 K 1050/06
Zulassung einer ausländischen Gesellschaft zur inländischen Steuerberatung
- BFH, 08.04.1981 - II R 47/79
Familienstiftung - Feststellungsklage
- OLG Frankfurt, 08.12.2016 - 6 U 51/16
Steuerberatende Tätigkeit durch Schuldenberater
- BSG, 27.05.2003 - B 7 AL 36/02 R
Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Einkommensanrechnung - Leistungen …
- BSG, 18.03.1998 - B 6 KA 18/97 R
Qualifikationserfordernis bei der Erbringung und Abrechnung bestimmter …
- BFH, 28.10.1997 - VII R 18/97
Beitrittsgebiet: Endgültige Bestellung zum Steuerberater
- BVerfG, 26.08.1993 - 2 BvR 1439/93
Verfassungsmäßigkeit der Höchstaltersgrenze des passiven Wahlrechts im …
- BFH, 21.11.1989 - VII B 143/89
Klage auf Wiederbestellung als Steuerbevollmächtigte - Ablehnung wegen der …
- ArbG Ulm, 06.09.2006 - 2 Ca 255/06
Tarifvertrag: Ablösung des BAT durch den TVöD; Gewährung von Übergangsgeld nach …
- BSG, 18.03.1998 - B 6 KA 19/97 R
Qualifikationserfordernis bei der Erbringung und Abrechnung bestimmter …
- BFH, 20.12.1990 - VII B 255/90
Kein Anspruch auf prüfungsfreie Bestellung als Steuerberater nach der …
- BFH, 14.06.1988 - VII R 143/84
Lohnsteuerhilfeverein - Aufsicht - Oberfinanzdirektion - Verfassungsmäßigkeit
- FG Schleswig-Holstein, 27.09.2023 - 2 K 211/21
Hilfsweise Erhebung einer Anfechtungsklage neben einer …
- FG Saarland, 04.05.2010 - 1 K 1609/07
Keine Zulassung eines Rechtsanwalts zur Eignungsprüfung nach zweimaliger …
- LAG Berlin, 14.04.1992 - 12 Sa 88/91
Vergütung; Anwendung des BAT; Arzt im Praktikum; Gleichbehandlungsgrundsatz; …
- LSG Bayern, 21.02.2001 - L 12 KA 59/99
- FG Sachsen, 26.11.1998 - 5 K 1/98
Ermittlung der Höhe einer Erbschaftsteuerschuld; Anwendbarkeit des …
- BFH, 02.06.1981 - VII R 3/81
Übergangszeit - Zulassung zur Steuerbevollmächtigtenprüfung - …
- OLG München, 09.07.2020 - 14 U 1479/19
Schadensersatz, Patent, Rentenversicherung, Rente, Berufung, …
- BFH, 30.01.1996 - VII R 81/95
Befreiung von der Steuerberaterprüfung - Ausübung berufspraktischer Tätigkeit auf …
- LSG Baden-Württemberg, 08.06.2011 - L 3 AL 4033/10
- BFH, 09.01.1996 - VII R 16/95
- OLG München, 14.04.2022 - 14 U 5604/20
Schadensersatz, Berufung, Patent, Feststellung, Vertragsschluss, Ermessen, …
- BVerfG, 07.11.1994 - 1 BvR 560/90
Kein verfassungsrechtlich gebotener Anspruch auf Prüfungsbefreiung - Zahnärzte
- BFH, 20.12.1990 - VII B 254/90
Anspruch auf prüfungsfreie Bestellung zum Steuerberater
- FG Hessen, 23.05.2005 - 13 K 346/04
Anfechtung der Steuerberaterprüfung wegen hoher Misserfolgsquote - …
- FG Hessen, 30.04.2003 - 13 K 540/01
Steuerberaterprüfung; Gleichbehandlung; Europäische Gemeinschaft; …