Rechtsprechung
   BFH, 31.07.1980 - IV R 18/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,510
BFH, 31.07.1980 - IV R 18/77 (https://dejure.org/1980,510)
BFH, Entscheidung vom 31.07.1980 - IV R 18/77 (https://dejure.org/1980,510)
BFH, Entscheidung vom 31. Juli 1980 - IV R 18/77 (https://dejure.org/1980,510)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1980,510) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BFHE 131, 278
  • NJW 1981, 80 (Ls.)
  • DB 1981, 300
  • BStBl II 1981, 33
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 04.05.1972 - IV 251/64

    Einheitlicher Feststellungsbescheid - Einlegung von Rechtsbehelfen -

    Auszug aus BFH, 31.07.1980 - IV R 18/77
    b) Unabhängig von § 48 Abs. 1 Nr. 2 FGO war aber die Klägerin nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) als Gemeinschafter der gemeinschaftlichen Holzung während der Streitjahre auch deshalb klagebefugt, weil sie bei Erlaß der angefochtenen Bescheide aus der gemeinschaftlichen Holzung schon ausgeschieden war und daher ohne die Beschränkung des § 48 FGO gegen diese Bescheide Klage erheben konnte (vgl. BFH-Urteile vom 4. Mai 1972 IV 251/64, BFHE 105, 449, BStBl II 1972, 672, und vom 1. April 1958 I 171/57 U, BFHE 67, 35, BStBl III 1958, 285).

    Dazu ist jedoch gem. § 60 Abs. 3 FGO erforderlich, daß die gemeinschaftliche Holzung selbst am Verfahren beteiligt wird; denn die Entscheidung über die Klage kann auch der gemeinschaftlichen Holzung gegenüber nur einheitlich ergehen (Urteil in BFHE 105, 449, BStBl II 1972, 672).

  • BFH, 25.11.1970 - III R 122/69

    Außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren - Unterlassen des FA - Gesonderte

    Auszug aus BFH, 31.07.1980 - IV R 18/77
    Denn wenn der Mangel der Zuziehung zum Einspruchsverfahren von der Rechtsprechung als geheilt angesehen wird, wenn der Betreffende im Klageverfahren nach § 60 Abs. 3 FGO notwendig beigeladen wird (vgl. BFH-Urteile vom 25. November 1970 III R 122/69, BFHE 101, 28, BStBl II 1971, 272, und vom 1. März 1968 III B 82/67, BFHE 91, 147, BStBl III 1968, 212), muß das erst recht gelten, wenn der zum Einspruchsverfahren zu Unrecht nicht Zugezogene gegen diese Einspruchsentscheidung selbst form- und fristgerecht Klage erhebt, weil er entweder gem. § 48 Abs. 1 Nr. 2 FGO oder als ausgeschiedener Gesellschafter ohne Beschränkung klagebefugt ist.
  • BFH, 01.03.1968 - III B 82/67

    Abgabebescheid - Aufteilungsbescheid - Rechtsbehelfsverfahren -

    Auszug aus BFH, 31.07.1980 - IV R 18/77
    Denn wenn der Mangel der Zuziehung zum Einspruchsverfahren von der Rechtsprechung als geheilt angesehen wird, wenn der Betreffende im Klageverfahren nach § 60 Abs. 3 FGO notwendig beigeladen wird (vgl. BFH-Urteile vom 25. November 1970 III R 122/69, BFHE 101, 28, BStBl II 1971, 272, und vom 1. März 1968 III B 82/67, BFHE 91, 147, BStBl III 1968, 212), muß das erst recht gelten, wenn der zum Einspruchsverfahren zu Unrecht nicht Zugezogene gegen diese Einspruchsentscheidung selbst form- und fristgerecht Klage erhebt, weil er entweder gem. § 48 Abs. 1 Nr. 2 FGO oder als ausgeschiedener Gesellschafter ohne Beschränkung klagebefugt ist.
  • BFH, 01.04.1958 - I 171/57 U

    Berechtigung eines geschäftsführenden Gesellschafters zur Einlegung von

    Auszug aus BFH, 31.07.1980 - IV R 18/77
    b) Unabhängig von § 48 Abs. 1 Nr. 2 FGO war aber die Klägerin nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) als Gemeinschafter der gemeinschaftlichen Holzung während der Streitjahre auch deshalb klagebefugt, weil sie bei Erlaß der angefochtenen Bescheide aus der gemeinschaftlichen Holzung schon ausgeschieden war und daher ohne die Beschränkung des § 48 FGO gegen diese Bescheide Klage erheben konnte (vgl. BFH-Urteile vom 4. Mai 1972 IV 251/64, BFHE 105, 449, BStBl II 1972, 672, und vom 1. April 1958 I 171/57 U, BFHE 67, 35, BStBl III 1958, 285).
  • BFH, 26.04.1988 - VIII R 292/82

    Rechtsbehelfsbefugnis eines ausgeschiedenen KG-Gesellschafters gegen diesem nicht

    Der frühere Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft kann einen die Zeit vor seinem Ausscheiden aus der Gesellschaft betreffenden Gewinnfeststellungsbescheid auch dann mit dem Einspruch anfechten, wenn ihm dieser Bescheid nicht bekanntgegeben wurde (Anschluß an das BFH-Urteil vom 31. Juli 1980 IV R 18/77, BFHE 131, 278, BStBl II 1981, 33).

    Gesellschaftern, die - wie der Kläger - im Zeitpunkt der Bekanntgabe bereits aus der Gesellschaft ausgeschieden waren, müssen jedoch die Feststellungsbescheide auch persönlich bekanntgegeben werden (vgl. BFH-Urteil vom 31. Juli 1980 IV R 18/77, BFHE 131, 278, BStBl II 1981, 33, m.w.N.).

    Er konnte von diesem Zeitpunkt an von allen Feststellungsbeteiligten, die durch diesen Bescheid beschwert und gemäß § 233 AO (§ 352 AO 1977) rechtsbehelfsbefugt waren, angefochten werden (BFHE 131, 278, BStBl II 1981, 33).

    Der Kläger war im Streitfall unabhängig von der Regelung des § 233 AO (§ 352 AO 1977) deshalb rechtsbehelfsbefugt, weil er bei Erlaß des angefochtenen Bescheides bereits aus der Beigeladenen zu 2 ausgeschieden war und deshalb ohne die Beschränkungen des § 233 AO gegen den Feststellungsbescheid Einspruch einlegen konnte (vgl. BFHE 131, 278, BStBl II 1981, 33).

    Die unterbliebene Hinzuziehung konnte dadurch geheilt werden, daß der Kläger gegen die (ihm bekanntgegebene) Einspruchsentscheidung selbst form- und fristgerecht Klage erhob (BFHE 131, 278, BStBl II 1981, 33).

  • BFH, 14.10.2003 - VIII R 32/01

    Einlagen und Verlustausgleich nach § 15a EStG

    Demgegenüber hat der IV. Senat in einer neueren Entscheidung im Anschluss an ein Urteil aus dem Jahre 1980 (BFH-Urteil vom 31. Juli 1980 IV R 18/77, BFHE 131, 278, BStBl II 1981, 33, 35) ausgesprochen, dass ein im Einspruchsverfahren der Gesellschaft nicht hinzugezogener Gesellschafter einer KG nach Ergehen der an die KG gerichteten Einspruchsentscheidung selbst Klage erheben könne.
  • BGH, 10.01.2008 - IX ZR 53/06

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Steuerberater wegen falscher

    Vom Zeitpunkt der ersten Bekanntgabe an kann der Feststellungsbescheid aber bereits von allen Beteiligten angegriffen werden, für die er bestimmt ist, gleichgültig ob für den Einspruchsführer die Rechtsbehelfsfrist bereits läuft (BFH BStBl II 1981, 33, 35 = BFHE 131, 278; BFH BStBl II 1986, 509, 511 = BFHE 146, 215).
  • BFH, 13.03.1986 - IV R 304/84

    Feststellungsbescheid - Klage auf förmliche Bekanntgabe - Rechtsschutzbedürfnis -

    Da der einem Gesellschafter zugestellte Feststellungsbescheid auch von demjenigen Beteiligten angegriffen werden kann, für den er bestimmt, dem er aber nicht oder nicht formgerecht bekanntgegeben worden ist, ist die Klage des Beteiligten auf förmliche Bekanntgabe des Feststellungsbescheids mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig (Anschluß an BFH-Urteil vom 31. Juli 1980 IV R 18/77, BFHE 131, 278, BStBl II 1981, 33).

    Die noch unter der Geltung der AO ergangenen Verwaltungsakte waren bereits mit ihrer abschließenden Zeichnung entstanden (BFH-Urteil vom 29. Januar 1981 V R 47/77, BFHE 132, 219, BStBl II 1981, 404); unter der Abgabenordnung (AO 1977) sind sie mit der Bekanntgabe an einen Beteiligten, im Streitfall Frau X, existent geworden (BFH-Urteil vom 31. Juli 1980 IV R 18/77, BFHE 131, 278, BStBl II 1981, 33).

    Mit diesem Zeitpunkt kann ein Verwaltungsakt von allen Personen angegriffen werden, für die er bestimmt ist, mag er ihnen auch nicht oder nicht formgerecht bekanntgegeben worden sein (BFHE 131, 278, BStBl II 1981, 33).

  • BFH, 08.07.1982 - IV R 20/78

    Zur Abgrenzung gewerblicher Grundstücksgeschäfte von privater Vermögensverwaltung

    Im Streitfall hat der Kläger zu 2 gegen alle Bescheide vom 8. November 1974 tatsächlich in gleicher Weise wie der Kläger zu 1 Einspruch eingelegt (vgl. auch BFH-Urteil vom 31. Juli 1980 IV R 18/77, BFHE 131, 278, BStBl II 1981, 33).
  • BFH, 20.06.1985 - IV R 17/83

    Verschuldensmaßstab eines Rechtsirrtums und die dadurch bewirkte Fristversäumnis

    Entgegen der Auffassung des FG bewirkte dieser Mangel in der Bekanntgabe nicht, daß der Feststellungsbescheid vom 4. Oktober 1977/10. März 1978 insgesamt nichtig und damit unwirksam (vgl. § 124 Abs. 3 AO 1977) war (BFH-Urteil vom 31. Juli 1980 IV R 18/77, BFHE 131, 278, 281, BStBl II 1981, 33) und daß er somit unabgängig von den Voraussetzungen der §§ 172 ff. AO 1977 jederzeit von Amts wegen wieder aufgehoben werden konnte (vgl. § 125 Abs. 5 AO 1977).

    Vielmehr war der Feststellungsbescheid lediglich mit einem (durch nachträgliche Bekanntgabe behebbaren) Mangel behaftet, der dazu führte, daß die Einspruchsfrist für den Kläger nicht in Lauf gesetzt wurde, der aber andererseits den Kläger nicht hinderte, gegen den Feststellungsbescheid bereits Einspruch einzulegen (BFHE 131, 278, 281, BStBl II 1981, 33).

  • BFH, 19.06.1990 - VIII B 3/89

    Notwendige Beiladung eines ausgeschiedenen Gesellschafters, dessen

    b) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist ein nicht zur Geschäftsführung berufener Gesellschafter jedoch über die Fälle des § 48 Abs. 1 Nr. 1 und 2 FGO hinaus selbständig zur Klageerhebung gegen den Gewinnfeststellungsbescheid befugt, wenn er aus der Gesellschaft ausgeschieden ist (vgl. BFH-Urteile vom 23. Mai 1973 I R 121/71, BFHE 110, 1, BStBl II 1973, 746; vom 31. Juli 1980 IV R 18/77, BFHE 131, 278, BStBl II 1981, 33; Beschluß vom 24. November 1988 VIII B 90/87, BFHE 155, 32, BStBl II 1989, 145).
  • BFH, 24.11.1988 - VIII B 90/87

    Finanzgerichtsverfahren - Klagebefugnis

    b) Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist ein nicht zur Geschäftsführung berufener Gesellschafter jedoch - über die Fälle des § 48 Abs. 1 Nr. 1 und 2 FGO hinaus - selbständig zur Klageerhebung befugt, wenn er aus der Gesellschaft ausgeschieden ist oder wenn die Gesellschaft vollbeendet ist (vgl. BFH-Urteile vom 31. Juli 1980 IV R 18/77, BFHE 131, 278, BStBl II 1981, 33; vom 19. November 1985 VIII R 25/85, BFHE 146, 32, BStBl II 1986, 520; vom 24. April 1986 IV R 282/84, BFHE 146, 549, BStBl II 1986, 672).
  • BFH, 23.03.2000 - IV B 91/99

    Klagerecht; unterlassene Hinzuziehung

    Wird der Mangel der Hinzuziehung im Einspruchsverfahren von der Rechtsprechung als geheilt angesehen, wenn der Betreffende im Klageverfahren nach § 60 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) notwendig beigeladen wird, muss das erst recht gelten, wenn der zum Einspruchsverfahren nicht Hinzugezogene gegen diese Einspruchsentscheidung selbst form- und fristgerecht Klage erhebt, weil er entweder gemäß § 48 Abs. 1 Nr. 5 FGO i.d.F. des Art. 6 Nr. 3 des Grenzpendlergesetzes vom 24. Juni 1994 (entspricht § 48 Abs. 1 Nr. 2 FGO a.F.) oder als ausgeschiedener Gesellschafter ohne Beschränkung klagebefugt ist (Senatsurteil vom 31. Juli 1980 IV R 18/77, BFHE 131, 278, BStBl II 1981, 33).
  • BFH, 10.06.1997 - IV B 124/96

    Ermittlung des Entnahmegewinns durch das Finanzamt

    Etwas anderes folgt auch nicht aus dem vom Kläger herangezogenen Senatsurteil vom 31. Juli 1980 IV R 18/77 (BFHE 131, 278, BStBl II 1981, 33).
  • FG Niedersachsen, 30.07.1996 - XI 431/92

    Versagung des Abzugs von Betriebsausgaben wegen fehlender Benennung des

  • BFH, 15.01.1987 - IV B 95/86

    Klagebefugnis einer Perosnenhandelsgesellschaft gegenüber einem

  • BFH, 11.12.1990 - VIII R 37/88

    Klagebefugnis eines früheren Gesellschafters einer Kommanditgesellschaft gegen

  • BFH, 10.11.1988 - IV R 15/86

    Klagebefugnis der Gesellschafter bei Vollbeendigung einer

  • BFH, 16.10.1986 - IV R 23/86

    Änderung des Gewinnfeststellungsbescheids

  • BFH, 10.11.1987 - VIII R 397/83

    Anforderungen an die Bekanntgabe von Feststellungsbescheiden

  • FG Köln, 09.02.1998 - 14 K 7947/96

    Erlass gesonderter und einheitlicher Feststellungsbescheide im Schätzungswege;

  • FG München, 26.08.1997 - 16 K 1478/94
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht