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   BFH, 28.01.1981 - IV R 111/77   

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https://dejure.org/1981,1159
BFH, 28.01.1981 - IV R 111/77 (https://dejure.org/1981,1159)
BFH, Entscheidung vom 28.01.1981 - IV R 111/77 (https://dejure.org/1981,1159)
BFH, Entscheidung vom 28. Januar 1981 - IV R 111/77 (https://dejure.org/1981,1159)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 6b, § 15 (Abs. 1) Nr. 2

  • Wolters Kluwer

    Veräußerung eines Schiffs - Bruchteilseigentum - Personengesellschaft - Gewinnanteil - Sonderbetriebsvermögen - Herstellungskosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 6b § 15 Abs. 1 Nr. 2

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Gewinne aus der Veräußerung von Wirtschaftsgütern des Sonderbetriebsvermögens eines Gesellschafters dürfen nach Maßgabe des § 6b EStG von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsgutes abgezogen werden, das der Gesellschafter für sein Einzelunternehmen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 132, 534
  • BStBl II 1981, 430
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 10.07.1980 - IV R 136/77

    Entgeltliche Übertragung eines zum Gesellschaftsvermögen gehörenden

    Auszug aus BFH, 28.01.1981 - IV R 111/77
    c) Der Senat hat allerdings entschieden, daß eine Veräußerung und ein insgesamt nach § 6b EStG begünstigungsfähiger Veräußerungsgewinn vorliegt, wenn eine Personengesellschaft ein Wirtschaftsgut aus dem Gesellschaftsvermögen (Gesamthandsvermögen) an einen Gesellschafter zu Bedingungen veräußert, die bei entgeltlichen Veräußerungen zwischen Fremden üblich sind (BFH-Urteil vom 10. Juli 1980 IV R 136/77, BFHE 131, 313, BStBl II 1981, 84).

    § 6b EStG ist eine personenbezogene Steuervergünstigung, die u.a. voraussetzt, daß das Wirtschaftsgut mindestens sechs Jahre ununterbrochen zum Betriebsvermögen gerade des veräußernden Steuerpflichtigen, also zum Anlagevermögen irgendeines (gewerblichen) Betriebs dieses Steuerpflichtigen gehörte (BFH-Urteil in BFHE 131, 313, BStBl II 1981, 84).

  • BFH, 10.07.1980 - IV R 12/80

    Berechnung der Sechsjahresfrist des § 6b EStG bei einer Schiffsveräußerung durch

    Auszug aus BFH, 28.01.1981 - IV R 111/77
    Demgemäß ist unerheblich, daß nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) einkommensteuerrechtlich die für Wirtschaftsgüter des Gesellschaftsvermögens einer OHG entwickelten Rechtsgrundsätze sinngemäß auf Wirtschaftsgüter des Gesellschaftsvermögens einer Partenreederei anzuwenden sind, unabhängig von der sachenrechtlichen Problematik der Partenreederei (dazu insbesondere Schaps/Abraham, Seehandelsrecht, 4. Aufl., § 489 HGB Rdnrn. 4, 12 und 13; ferner BFH-Urteil vom 10. Juli 1980 IV R 12/80, BFHE 131, 324, BStBl II 1981, 90).
  • BFH, 23.04.2009 - IV R 9/06

    Anwendung der Grundsätze zur mittelbaren Grundstücksschenkung auch im Rahmen von

    Anschaffung i.S. des § 6b Abs. 3 Satz 2 EStG ist der entgeltliche Erwerb des wirtschaftlichen Eigentums an einem Wirtschaftsgut (BFH-Urteil vom 28. Januar 1981 IV R 111/77, BFHE 132, 534, BStBl II 1981, 430).
  • BFH, 24.03.1992 - VIII R 48/90

    Inanspruchnahme von Reinvestitionsvergünstigungen (§ 6 b EStG )

    a) § 6 b EStG ist auch anzuwenden, wenn der Gesellschafter einer Personengesellschaft Wirtschaftsgüter veräußert, die zu seinem Sonderbetriebsvermögen gehören (BFH-Urteile vom 28. Januar 1981 IV R 111/77, BFHE 132, 534, BStBl II 1981, 430, und vom 12. Juli 1990 IV R 44/89, BFH/NV 1991, 599; ebenso die herrschende Meinung im Schrifttum, vgl. z. B. Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz mit Nebengesetzen, Kommentar, § 6 b EStG Anm. 26; Schmidt/Glanegger, Einkommensteuergesetz, 10. Aufl., § 6 b Anm. 3 b; Schön, Gewinnübertragungen bei Personengesellschaften nach § 6 b EStG, 1986, 126 f.).

    Der BFH hat in seinem Urteil in BFHE 132, 534, BStBl II 1981, 430 ausgesprochen, daß die Gewinne aus der Veräußerung von Wirtschaftsgütern des Sonderbetriebsvermögens eines Gesellschafters von den Anschaffungskosten der Wirtschaftsgüter abgezogen werden können, die dieser für ein von ihm betriebenes Einzelunternehmen angeschafft hat.

  • BFH, 14.11.1990 - X R 85/87

    1. Zeitpunkt der Ersatzbeschaffung nach § 6b EStG (i. d. F. bis 1989) - 2.

    Der Wortlaut der Vorschrift ist insoweit eindeutig und läßt keine ausdehnende Auslegung zu (allgemeine Auffassung; s.u. a. Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz mit Nebengesetzen, Kommentar, Lief. Febr. 1983, § 6b EStG Anm. 147; Schmidt/Glanegger, Einkommensteuergesetz, 8. Aufl., 1989, § 6b Anm. 11; Uelner in Blümich, Einkommensteuergesetz, Lief. Juni 1989, § 6b Anm. 194; Abschn. 41b Abs. 2 EStR; s. auch Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 28. Januar 1981 IV R 111/77, BFHE 132, 534, 538, BStBl II 1981, 430).
  • BFH, 11.12.1984 - IX R 27/82

    Die Einlage eines Wirtschaftsguts in das Betriebsvermögen ist weder eine

    Die Einlage eines Wirtschaftsguts in das Betriebsvermögen ist jedoch nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 28. Januar 1981 IV R 111/77, BFHE 132, 534, BStBl II 1981, 430, und vom 19. Januar 1984 IV R 224/80, BFHE 140, 270, BStBl II 1984, 312), der sich der Senat anschließt, und der herrschenden Meinung im Schrifttum (vgl. Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz mit Nebengesetzen, Kommentar, 19. Aufl., § 6b Anm. 146 mit weiteren Nachweisen; Littmann, Das Einkommensteuerrecht, 13. Aufl., § 6b Anm. 58; Schmidt/Seeger, a. a. O., § 6b Anm. 11) keine Anschaffung i. S. des § 6b EStG, da insoweit kein entgeltlicher Erwerb des wirtschaftlichen Eigentums an einem Wirtschaftsgut gegeben ist.
  • FG Münster, 31.10.2001 - 2 K 596/98

    Abgrenzung des rücklagenfähigen Veräußerungspreises von anderen Bestandteilen des

    Die Vorschrift des § 6 b EStG ist auch anzuwenden, wenn -wie im Streitfallder Gesellschafter einer Personengesellschaft Wirtschaftsgüter veräußert, die zu seinem Sonderbetriebsvermögen gehören (vgl. BFH-Urteile vom 28.01.1981 IV R 111/77, BFHE 132, 534, BStBl. II 1981, 430).
  • BFH, 21.08.1984 - VIII R 1/81

    Behandlung eines Grundstücks als Betriebsvermögen oder als Privatvermögen

    Abschn. 35 EStR greift nur ein, wenn das Ersatzwirtschaftsgut unmittelbar zum Betriebsvermögen angeschafft oder hergestellt wird (so entsprechend zu § 6 b EStG BFH-Urteil vom 28. Januar 1981 IV R 111/77, BFHE 132, 534, BStBl II 1981, 430).
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