Rechtsprechung
   BFH, 26.05.1981 - IV R 17/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,1343
BFH, 26.05.1981 - IV R 17/81 (https://dejure.org/1981,1343)
BFH, Entscheidung vom 26.05.1981 - IV R 17/81 (https://dejure.org/1981,1343)
BFH, Entscheidung vom 26. Mai 1981 - IV R 17/81 (https://dejure.org/1981,1343)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1981,1343) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 15 (Abs. 1) Nr. 2

  • Wolters Kluwer

    Auflösung einer KG - Gewinnanteil - Verlustanteil - Negatives Kapitalkonto

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Auch bei gesellschaftsrechtlich noch nicht aufgelöster KG kann die Zurechnung von Verlustanteilen bei Kommanditisten mit negativem Kapitalkonto ausgeschlossen sein

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 133, 409
  • BStBl II 1981, 668
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 10.11.1980 - GrS 1/79

    Negatives Kapitalkonto des Kommanditisten

    Auszug aus BFH, 26.05.1981 - IV R 17/81
    Mit Beschluß vom 10. November 1980 GrS 1/79 (BFHE 132, 244, BStBl II 1981, 164) hat der Große Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) entschieden:.
  • BGH, 16.05.1984 - 2 StR 525/83

    Rückbeziehung einer Gewinnbeteiligung und Verlustbeteiligung

    Anders ist es nur dann, wenn bei der Aufstellung der Bilanz nach den Verhältnissen am Bilanzstichtag schon feststeht, daß ein Ausgleich des negativen Kapitalkontos mit künftigen Gewinnanteilen des Kommanditisten nicht mehr in Betracht kommt (BFHE 132, 244 = BStBl. 1981 II S. 164; BFH BStBl. 1981 II S. 668).
  • BFH, 10.10.1985 - IV B 30/85

    Zur Klagebefugnis gegen Gewinnfeststellung für atypisch stille Gesellschaft; zur

    Wie der BFH entschieden hat, fällt das negative Kapitalkonto eines Kommanditisten unter Entstehung eines laufenden Gewinns steuerrechtlich vielmehr schon zu dem Zeitpunkt weg, in dem feststeht, daß ein Ausgleich mit künftigen Gewinnanteilen des Kommanditisten nicht oder nicht mehr in voller Höhe in Betracht kommt (vgl. Beschluß in BFHE 132, 244, BStBl II 1981, 164; BFH-Urteil vom 26. Mai 1981 IV R 17/81, BFHE 133, 409, BStBl II 1981, 668).
  • BFH, 16.12.1981 - I R 93/77

    Komplementär GmbH - Finanzrechtsweg - Ergebnisanteil

    Ist das Konkursverfahren noch nicht abgeschlossen, so könnten im Rahmen der Liquidation stille Reserven realisiert werden und deshalb noch Gewinne zu erwarten sein, durch die ein negatives Kapitalkonto eines Kommanditisten ganz oder teilweise ausgeglichen wird (BFH-Urteil vom 26. Mai 1981 IV R 17/81, BFHE 133, 409, BStBl II 1981, 668).
  • BFH, 22.01.1985 - VIII R 43/84

    Zur Zurechnung von Verlustanteilen bei einem Kommanditisten nach Eröffnung des

    Im letzteren Fall ist zu beachten, daß eine rein theoretische, mehr oder weniger spekulative Möglichkeit, die KG werde durch Fortführung der bisherigen oder durch Aufnahme einer andersartigen Tätigkeit wieder Gewinne erzielen, die Annahme nicht hindern kann, es stehe fest, daß ein Ausgleich des negativen Kapitalkontos mit künftigen Gewinnanteilen des Kommanditisten nicht mehr in Betracht komme (BFH-Urteil vom 26. Mai 1981 IV R 17/81, BFHE 133, 409, BStBl II 1981, 668).
  • BGH, 26.02.1988 - 3 StR 477/87

    Verjährung eines untauglichen Versuchs der Steuerhinterziehung - Verjährung und

    Den Feststellungen des angefochtenen Urteils (vgl. UA S. 5, 10) ist nicht sicher zu entnehmen, ob und in welchem Umfang die das Jahr 1976 betreffenden Verluste, die zu negativen Kapitalkonten der Gesellschafter führten, den Kommanditisten nach den Verhältnissen am maßgebenden Bilanzstichtag, d.h. dem 31. Dezember 1976, steuerrechtlich zu Unrecht zugewiesen worden sind (vgl. BFH GS BStBl. II 1981, 164, 169 f.; BFH BStBl. II 1981, 668, 669).
  • BFH, 18.02.1986 - VIII B 22/85

    Einkünfte nichtgewerblicher Art - Gewerbliche Einkünfte - Umqualifizierung von

    Davon abgesehen hat die bisherige Rechtsprechung die Möglichkeit eines Ausgleichs mit künftigen Gewinnanteilen verneint, wenn die Kommanditgesellschaft ihre werbende Tätigkeit tatsächlich eingestellt hat oder offensichtlich aus zwingenden Gründen alsbald einstellen muß (BFH-Urteil vom 26. Mai 1981 IV R 17/81, BFHE 133, 409, 412, BStBl II 1981, 668).
  • BFH, 17.09.1992 - IV R 110/90

    Folgen des Unterlassens einer notwendigen Beiladung - Voraussetzungen für die

    Zutreffend ist das FG davon ausgegangen, daß nach den Grundsätzen des Senatsurteils vom 26. Mai 1981 IV R 17/81 (BFHE 133, 409, BStBl II 1981, 668) und dem Urteil in BFHE 144, 533, BStBl II 1986, 136 auch nach der Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen einer KG den Kommanditisten Verlustanteile, die zu einem negativen Kapitalkonto führen, nach den Grundsätzen der Entscheidung des BFH vom 10. November 1980 GrS 1/79 (BFHE 132, 244, BStBl II 1981, 164) zuzurechnen sein können, wenn im Zeitpunkt der Aufstellung der Bilanz nach den Verhältnissen am Bilanzstichtag bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung nicht auszuschließen ist, daß der Konkurs nach Abschluß eines Zwangsvergleichs aufgehoben und die KG fortgeführt wird.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht