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   BFH, 08.12.1981 - VIII R 125/79   

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BFH, 08.12.1981 - VIII R 125/79 (https://dejure.org/1981,242)
BFH, Entscheidung vom 08.12.1981 - VIII R 125/79 (https://dejure.org/1981,242)
BFH, Entscheidung vom 08. Dezember 1981 - VIII R 125/79 (https://dejure.org/1981,242)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG 1971 § 2 Abs. 1 Nr. 7, § 22 Nr. 2, § 23, § 22 Nr. 3

  • Wolters Kluwer

    Spekulationsgewinn - Devisentermingeschäfte

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Besteuerung von Einkünften aus privaten Devisentermingeschäften

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Einkünfte aus nicht auf Leistung gerichteten privaten Devisentermingeschäften sind weder Einkünfte aus Spekulationsgeschäften noch Einkünfte aus Leistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 135, 426
  • NJW 1982, 2279
  • BStBl II 1982, 618
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 26.01.1977 - VIII R 109/75

    Einbringen eines Einzelunternehmens - Gewährung von Gesellschaftsrechten -

    Auszug aus BFH, 08.12.1981 - VIII R 125/79
    Der Senat hat indessen mehrfach ausgesprochen, daß es im Einkommensteuerrecht unzulässig ist, einen den Steuerpflichtigen belastenden Besteuerungstatbestand im Wege der Gesetzes- oder der Rechtsanalogie zu schaffen (vgl. Urteil vom 26. Januar 1977 VIII R 109/75, BFHE 121, 63, BStBl II 1977, 283, mit weiterem Nachweis).
  • BFH, 30.11.1976 - VIII R 202/72

    Spekulationsgeschäft nur bezüglich des Erbbaurechts, wenn dieses mit auf seiner

    Auszug aus BFH, 08.12.1981 - VIII R 125/79
    Anschaffung oder Erwerb und Veräußerung i. S. von § 23 Abs. 1 EStG sind die schuldrechtlichen Verträge über den entgeltlichen Erwerb und über die entgeltliche Übertragung eines Wirtschaftsguts; als solche Vorgänge sind sie für die Berechnung der in § 23 Abs. 1 EStG bestimmten Spekulationsfristen maßgebend (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 30. November 1976 VIII R 202/72, BFHE 120, 522, BStBl II 1977, 384, mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 25.09.1979 - VIII R 34/78

    Verzicht des Inhabers eines eingetragenen Warenzeichens auf Abwehransprüche ist

    Auszug aus BFH, 08.12.1981 - VIII R 125/79
    Leistung i. S. von § 22 Nr. 3 EStG ist jedes Tun, Unterlassen oder Dulden, das Gegenstand eines entgeltlichen Vertrags sein kann und um des Entgelts willen erbracht wird; ausgenommen sind dabei Veräußerungsvorgänge oder veräußerungsähnliche Vorgänge im privaten Bereich (vgl. BFH-Urteil vom 25. September 1979 VIII R 34/78, BFHE 129, 128, BStBl II 1980, 114).
  • BFH, 16.09.2015 - X R 43/12

    Einkommensteuerrechtliche Qualifikation von Preisgeldern aus Turnierpokerspielen

    Insbesondere besteht kein Widerspruch zum Urteil des BFH vom 8. Dezember 1981 VIII R 125/79 (BFHE 135, 426, BStBl II 1982, 618, unter 1.) zur Steuerbarkeit von Einkünften aus privaten Devisentermingeschäften, da vorliegend weder über die Auslegung der §§ 22 Nr. 2, 23 EStG zu befinden war noch eine steuerbegründende Analogie in Rede stand.
  • BFH, 15.12.1993 - X R 49/91

    Formunwirksamer Kaufvertrag, maßgebende Veräußerung für Berechnung der

    a) Für die Berechnung des Zeitraums zwischen Anschaffung und Veräußerung sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) grundsätzlich die Zeitpunkte des Abschlusses der obligatorischen Verträge maßgebend (vgl. BFH-Urteile vom 30. November 1976 VIII R 202/72, BFHE 120, 522, BStBl II 1977, 384; vom 8. Dezember 1981 VIII R 125/79, BFHE 135, 426, BStBl II 1982, 618).

    Deswegen hat der erkennende Senat keinen Anlaß zu entscheiden, ob für den Tatbestand des § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG die sachenrechtliche Erfüllung durch Lieferung des Gegenstandes erforderlich ist (offengelassen im Urteil in BFHE 135, 426, BStBl II 1982, 618).

  • FG Münster, 05.04.2005 - 8 K 4710/01

    Besteuerung von privaten Spekulationsgeschäften mit Wertpapieren und

    Gegenteiliges ergibt sich auch nicht aus den Entscheidungen des BFH vom 08.12.1981 VIII R 125/79 BStBl. II 1982, 618 und vom 25.08.1987 IX R 65/86 BStBl. II 1988, 248.

    Heuer beruft sich zur Begründung seiner Auffassung vielmehr auf die Rechtsprechung des BFH, der in mehreren Entscheidungen Gewinne und Verluste aus privaten Devisentermingeschäften, die in der Form des Differenzgeschäftes getätigt worden seien, für nicht steuerbar erklärt habe (Hinweis auf BFH-Urteile vom 08.12.1981, VIII R 125/79 BStBl. II 1982, 618; vom 25.08.1987 IX R 65/86 BStBl. II 1988, 248 und vom 13.10.1988 IV R 220/85 BStBl. II 1989, 39).

    Entgegen der Auffassung der Klin. - so das Finanzgericht Köln - handele es sich bei den Doppelgeschäften nicht um nichtsteuerbare Differenzgeschäfte (Hinweis auf BFH-Urteil vom 08.12.1981 VIII R 125/79 BStBl. II 1982, 618).

    Es könne dahingestellt bleiben, ob die in jenem Fall umstrittenen Optionsgeschäfte beim jeweiligen Optionskäufer auf den Erwerb von Wertpapieren oder auf die Erzielung eines Preisunterschiedes (Differenz; § 764 BGB) gerichtet gewesen seien (Hinweis u. a. auf BGH-Urteil vom 20.12.1971 II ZR 156/69 BGHZ 58, 1) und ob in diesem Fall bei der Klin. die Tatbestandverwirklichung des § 22 Nr. 3 EStG mit der Begründung verneint werden könnte, dass ein auf Spiel angelegtes Geschäft vorliege, in dem es lediglich Gewinner und Verlierer gebe, ohne dass ein Leistungsaustausch stattfinde (Hinweis u.a. auf BFH-Urteil vom 08.12.1981 VIII R 125/79 BStBl. II 1982, 618).

    Anders als bei privaten Waren- und Devisentermingeschäften "in der Art eines Differenzgeschäftes", bei denen nach Auffassung des VIII. Senats des BFH eine bürgerlich-rechtliche Beurteilung "mit der Rechtsfolge aus § 117 Abs. 1 und 2 BGB" (BFH-Urteil vom 8.12.1981 VIII R 125/79 BStBl. II 1982, 618, 620 unter 1 b aa) zur Verneinung eines schuldrechtlich wirksamen Anschaffungs- bzw. Veräußerungsgeschäfts führt, wird die im Tatbestand des § 22 Nr. 3 EStG vorausgesetzte Leistung, die dann auch tatsächlich erbracht wird, durch eine Bewertung als Differenzgeschäft (§ 764 BGB) nicht ausgeschlossen.

  • BFH, 19.02.1997 - XI R 1/96

    Wertpapiere können gewillkürtes Betriebsvermögen eines Gewerbebetriebes sein;

    Mit dieser Beurteilung steht im Einklang, daß im privaten Bereich getätigte Devisentermingeschäfte in der Form von Differenzgeschäften in die Nähe von Spiel und Wette zu rücken sind und damit aus dem Bereich der steuerlich relevanten Tatbestände überhaupt ausscheiden (BFH-Urteil vom 8. Dezember 1981 VIII R 125/79, BFHE 135, 426, BStBl II 1982, 618).
  • FG Hamburg, 20.01.2004 - III 362/01

    Einkommensteuer: Die Auseinandersetzung einer stillen Gesellschaft führt nicht zu

    Veräußerungsgeschäft i.S. von § 23 Abs. 1 EStG - jedenfalls in der für das Streitjahr geltenden Fassung - ist ein Rechtsgeschäft, das auf die entgeltliche Übertragung eines Wirtschaftsguts auf eine andere Person gerichtet ist (vgl. BFH v. 8. Dezember 1981, VIII R 125/79, BStBl. II 1982, 618, mwN; Jansen in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG , § 23 Rz. 48 ff.; Heinicke in Schmidt, EStG , 22. Aufl. 2003, § 23 Rz. 50; Crezelius in Kirchhof/Söhn, EStG , § 23 B 92, 57; Fischer in Kirchhof, EStG , § 23 Rz. 16; Jacobs-Soyka in Littmann/Bitz/Pust, EStG , § 23 Rz. 103; Warnke in Lademann/Söffing, EStG , § 23 Rz. 219).

    Anschaffung oder Erwerb und Veräußerung i.S. von § 23 Abs. 1 EStG sind die schuldrechtlichen Verträge über den entgeltlichen Erwerb und über die entgeltliche Übertragung eines Wirtschaftsguts; als solche Vorgänge sind sie für die Berechnung der in § 23 Abs. 1 EStG bestimmten Spekulationsfristen maßgebend (BFH v. 8. Dezember 1981, VIII R 125/79, BStBl II 1982, 618 ; BFH v. 30. November 1976, VIII R 202/72, BStBl II 1977, 384 ).

    Schließlich wird das vom Senat vertretene Verständnis des Begriffs der Veräußerung insbesondere auch durch die zu § 23 EStG ergangenen Urteile des BFH v. 23.4.1965, VI 34/62 U, BStBl III 1965, 477 (zu der Frage der Steuerbarkeit der Einlage eines Wirtschaftsguts in das eigene Betriebsvermögen) und v. 8.12.1981, VIII R 125/79, BStBl II 1982, 618 (zu der Frage der Steuerbarkeit eines Differenzgeschäfts ohne Liefer- und Übereignungsverpflichtung) bestätigt.

    Und in dem Urteil vom 8.12.1981, VIII R 125/79, BStBl II 1982, 618 , führt der VIII. Senat des BFH aus:.

    Es kann insofern dahingestellt bleiben und muss vom Senat nicht entschieden werden, ob § 23 EStG überhaupt analogiefähig ist oder ob der Analogieschluss nicht vielmehr unzulässig ist, weil die Regelung als Ausnahmeregelung ersichtlich nur auf bestimmte Sachverhalte begrenzt ist (in diesem Sinne wohl BFH v. 8. Dezember 1981, VIII R 125/79, BStBl II 1982, 618 ).

    Eine etwaige Gesetzeslücke könnte jedenfalls nur durch eine steuerbegründende Analogie ausgefüllt werden, was im Einkommensteuerrecht nach der Rechtsprechung des BFH, der sich der Senat anschließt, unzulässig ist (BFH v. 26.Januar 1977, VIII R 109/75, BStBl II 1977, 283 ; BFH v. 8. Dezember 1981, VIII R 125/79, BStBl II 1982, 618 ; BFH v. 25.8.1987, IX R 65/86, BStBl II 1988, 248 ; jeweils m.w.N.).

  • BFH, 24.10.2017 - VIII R 35/15

    Zum Termingeschäft i.S. des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a EStG

    Dieser Regelung unterfallen in ihrer im Streitjahr geltenden Fassung nur private Veräußerungsgeschäfte, bei denen die Anschaffung des entsprechenden Wirtschaftsgutes --anders als im Streitfall-- vor dessen Veräußerung erfolgt (vgl. zur Maßgeblichkeit der obligatorischen Verträge z.B. BFH-Urteile vom 1. Oktober 2014 IX R 55/13, BFHE 247, 397, BStBl II 2015, 265, zu § 23 EStG 1997; vom 8. Dezember 1981 VIII R 125/79, BFHE 135, 426, BStBl II 1982, 618, m.w.N.).
  • BFH, 06.07.2016 - I R 25/14

    Verfassungsmäßigkeit und Reichweite der Verlustausgleichs- und Abzugsbeschränkung

    Nicht steuerbar waren Geschäfte mit Optionen oder festen Kontrakten auf Indizes und nicht lieferbare Basiswerte, deren Ziel allein der Differenzausgleich war --offene Differenzgeschäfte-- und Geschäfte auf lieferbare Basiswerte, wenn diese auf Differenzausgleich gerichtet waren --verdeckte Differenzgeschäfte-- (vgl. zu Devisentermingeschäften BFH-Urteile vom 8. Dezember 1981 VIII R 125/79, BFHE 135, 426, BStBl II 1982, 618, und vom 25. August 1987 IX R 65/86, BFHE 151, 132, BStBl II 1988, 248).
  • FG Rheinland-Pfalz, 23.10.2013 - 2 K 2096/11

    Zwangseinziehung von Aktien als Veräußerung i.S. des § 20 Abs. 2 Satz 2 EStG

    Nach der Rechtsprechung zu § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG, der die Veräußerung von Wertpapieren bisher erfasste, wird unter Veräußerung das obligatorische Rechtsgeschäft verstanden, das auf die entgeltliche Übertragung des rechtlichen oder zumindest wirtschaftlichen Eigentums an einer Kapitalbeteiligung gerichtet ist (vgl. z.B.: BFH-Urteil vom 8. Dezember 1981 VIII R 125/79, BStBl II 1982 Seite 618).
  • BFH, 23.10.1989 - GrS 2/87

    Zur betragsmäßigen Erweiterung einer Anfechtungsklage gegen einen

    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage in Höhe des ursprünglichen Klagebegehrens mit der Begründung statt, Überschüsse aus Devisentermingeschäften unterlägen nicht der Einkommensteuer (BFH-Urteil vom 8. Dezember 1981 VIII R 125/79, BFHE 135, 426, BStBl II 1982, 618).
  • BFH, 25.08.1987 - IX R 65/86

    Überschüsse aus privaten Devisentermingeschäften

    Überschüsse aus privaten Devisentermingeschäften, bei denen der Wille der Vertragsparteien auf einen Gewinn in Form der Kursdifferenz gerichtet ist, sind weder Einkünfte aus Spekulationsgeschäften i. S. von § 22 Nr. 2 und § 23 EStG noch Einkünfte aus Leistungen i. S. von § 22 Nr. 3 EStG (Anschluß an BFH-Urteile vom 8. Dezember 1981 VIII R 125/79, BFHE 135, 426, BStBl II 1982, 618, und vom 6. Dezember 1983 VIII R 172/83, BFHE 140, 82, BStBl II 1984, 132).

    Nach der Rechtsprechung des VIII. Senats des BFH erfüllen private Devisentermingeschäfte nicht das Tatbestandsmerkmal eines Anschaffungs- und Veräußerungsgeschäftes, wenn nur die Kursdifferenz gezahlt wird (Urteile vom 8. Dezember 1981 VIII R 125/79, BFHE 135, 426, BStBl II 1982, 618, und vom 6. Dezember 1983 VIII R 172/83, BFHE 140, 82, BStBl II 1984, 132).

    Einkünfte aus Devisentermingeschäften unterliegen schließlich auch nicht als Einkünfte aus Leistungen i. S. von § 22 Nr. 3 EStG der Einkommensteuer, wie der VIII. Senat in BFHE 135, 426, BStBl II 1982, 618 ebenfalls schon ausgeführt hat.

  • BFH, 14.12.2004 - VIII R 5/02

    Zur steuerlichen Behandlung auf Scheinrenditen aus einem Schneeballsystem;

  • BFH, 06.12.1983 - VIII R 172/83

    Vor nach § 53 Abs. 2 Nr. 1 BörsG termingeschäftsfähigen Personen bezogene

  • FG Münster, 14.09.2006 - 8 K 4710/01

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. b und 22 Nr. 3 S. 1

  • BFH, 28.11.1990 - X R 197/87

    Besteuerung von Wertpapieroptionsgeschäften beim Stillhalter

  • FG Baden-Württemberg, 15.05.1996 - 12 K 314/92

    Voraussetzungen eines offenen Differenzgeschäftes; Gleichsetzung eines offenen

  • FG Baden-Württemberg, 20.09.2001 - 3 K 25/01

    Schneeballsystem; Differenzgeschäfte mit garantierter Kapitalrückzahlung und

  • FG Baden-Württemberg, 24.05.1995 - 6 K 142/91

    Aufgrund von Differenzgeschäften gezahlte Beträge als Betriebsausgaben ;

  • BFH, 20.12.1994 - VIII B 143/94

    Ernstliche Zweifel an Steuerpflicht bei sog. Schneeballsystem

  • BFH, 28.11.1984 - I R 290/81

    Das beim Wertpapieroptionsgeschäft gezahlte Bindungsentgelt als Leistung i. S.

  • FG Niedersachsen, 02.12.2015 - 3 K 304/14

    Einkommensteuerliche Beachtlichkeit spekulativer Goldgeschäfte trotz fehlender

  • BFH, 24.07.1996 - X R 139/93

    Veräußerung von Aktien-Optionsrechten

  • BFH, 13.10.1988 - IV R 220/85

    1. Zur Frage, ob private Differenzgeschäfte für sich allein als gewerbliche

  • BFH, 10.10.1985 - V S 4/85

    Zulässigkeit eines Antrages auf Aussetzung der Vollziehung von

  • BFH, 14.03.1990 - X R 68/82

    Zulässigkeit der Erweiterung einer Anfechtungsklage gegen einen

  • FG Saarland, 16.05.2013 - 1 K 1680/10

    Abgrenzung stille Gesellschaft und Geschäftsbesorgungsvertrag - Zahlungen und

  • FG Düsseldorf, 17.05.2001 - 10 K 3771/98

    Börsenterminhandel; Glattstellungsgeschäft; Spekulationsgewinn;

  • FG Köln, 22.01.2003 - 14 K 3337/99

    Steuerbarkeit von Stillhalterprämien, Werbungskosten durch Closinggeschäft, Long

  • BFH, 14.12.1982 - VIII R 54/81

    Zulässigkeit einer Revision - Fortsetzungsfeststellungsklage -

  • FG Hessen, 17.06.2010 - 6 K 3678/06

    Veräußerung von gebrauchten Geldspielautomaten ist umsatzsteuerfrei - Keine

  • FG Niedersachsen, 16.11.1998 - III 588/96

    Definition des Begriffs "Spekulationsgeschäft"; Steuerliche Berücksichtigung der

  • FG Baden-Württemberg, 08.07.2003 - 4 K 27/99

    Keine Steuerpflicht bei Schein-Erträgen aus von Anlagebetrüger nur fingierten,

  • BFH, 24.09.1987 - V R 105/77

    1. Zum Begriff "Werbung" 2. Zum Begriff "Anteil an Gesellschaften"

  • BFH, 28.11.1985 - V R 169/82

    Geschäftsmäßige Ausgabe von Privatoptionen auf Warenterminkontrakte gegen

  • FG Köln, 10.12.1996 - 13 K 478/94

    Anlageberatung und Verwaltung von eigenem und fremdem Geldvermögen auf den

  • BFH, 27.11.1985 - I R 42/85

    Verlust - Übernahme von Verlusten - Feststellung des Verlustes -

  • BFH, 09.08.1989 - X R 7/84

    Versteuerung von Gewinnen aus Devisenspekulationsgeschäften - Änderung eines

  • FG Saarland, 27.11.2003 - 2 V 311/03

    Aussetzung der Vollziehung bzgl. Einskommenssteuer 1999 und 2000

  • FG Köln, 04.12.2003 - 10 K 3473/99

    Zuordnung der auf eigene Rechnung betriebenen Börsentermingeschäfte zum

  • FG München, 17.12.1996 - 2 K 3851/95
  • FG Nürnberg, 03.03.1999 - III 30/98

    Spekulationsfrist bei Erwerb von Erbengemeinschaft

  • FG Berlin, 11.05.1998 - 8 K 8440/96

    Einkommensteuer; Veräußerung von inländischem Grundbesitz durch ausländische

  • BFH, 25.08.1987 - X R 65/86
  • BFH, 24.07.1984 - IX B 45/84
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