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   BFH, 15.10.1981 - IV R 85/81   

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https://dejure.org/1981,1384
BFH, 15.10.1981 - IV R 85/81 (https://dejure.org/1981,1384)
BFH, Entscheidung vom 15.10.1981 - IV R 85/81 (https://dejure.org/1981,1384)
BFH, Entscheidung vom 15. Oktober 1981 - IV R 85/81 (https://dejure.org/1981,1384)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 6b Abs. 3 Satz 3

  • Wolters Kluwer

    Herstellung eines Gebäudes - Rücklage - Bauantrag - Fertigstellung eines Gebäudes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 6b Abs. 3 Satz 3

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Bauantrag kann Beginn der Herstellung eines Gebäudes i. S. von § 6b Abs. 3 Satz 3 EStG sein

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 134, 297
  • BStBl II 1982, 63
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 11.03.1976 - IV R 176/72

    Planungskosten für ein Betrievbsgebäude als Teil der Herstellungskosten

    Auszug aus BFH, 15.10.1981 - IV R 85/81
    Planung und Errichtung des Bauwerks bilden einen einheitlichen Vorgang (BFH-Urteile vom 11. März 1976 IV R 176/72, BFHE 119, 240, BStBl II 1976, 614; vom 23. November 1978 IV R 20/75, BFHE 126, 448, BStBl II 1979, 143).
  • BFH, 06.12.1972 - I R 182/70

    Keine Anwendung des § 6b EStG auf Gewinne aus dem Liquidationserlös einer

    Auszug aus BFH, 15.10.1981 - IV R 85/81
    § 6b EStG dient dem Zweck, die aufgrund bestimmter Veräußerungsvorgänge freiwerdenden stillen Reserven steuerrechtlich nicht sofort zu erfassen, sondern sie auf ein Reinvestitionsgut zu übertragen (vgl. Bundestags-Drucksache IV/2400, S. 62 ff.; Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 6. Dezember 1972 I R 182/70, BFHE 108, 159, BStBl II 1973, 291).
  • BFH, 23.11.1978 - IV R 20/75

    Zur Aktivierung fertigungsbezogener Vorbereitungskosten als Herstellungskosten

    Auszug aus BFH, 15.10.1981 - IV R 85/81
    Planung und Errichtung des Bauwerks bilden einen einheitlichen Vorgang (BFH-Urteile vom 11. März 1976 IV R 176/72, BFHE 119, 240, BStBl II 1976, 614; vom 23. November 1978 IV R 20/75, BFHE 126, 448, BStBl II 1979, 143).
  • BFH, 09.07.2019 - X R 7/17

    Beginn der Herstellung nach § 6b Abs. 3 EStG; Verfassungsmäßigkeit der Höhe des

    Deshalb kann der Steuerpflichtige die Verlängerung der Reinvestitionsfrist nicht mit der Behauptung erreichen, er beabsichtige, die Rücklage auf ein Gebäude zu übertragen; vielmehr muss er diese Absicht durch den Beginn der Herstellung dokumentieren (BFH-Urteil vom 15. Oktober 1981 - IV R 85/81, BFHE 134, 297, BStBl II 1982, 63, Rz 9).

    Planung und Errichtung des Bauwerks bilden einen einheitlichen Vorgang (so schon BFH-Urteil in BFHE 134, 297, BStBl II 1982, 63, Rz 10, m.w.N.; ebenso Senatsurteil vom 16. Dezember 1998 - X R 153/95, BFH/NV 1999, 782, unter II.2.a, m.w.N.).

  • BFH, 14.03.2012 - IV R 6/09

    Kein Herstellungsbeginn nach § 6b Abs. 3 Satz 3 EStG 1997 durch Bauantrag für ein

    b) § 6b EStG dient dem Zweck, die aufgrund bestimmter Veräußerungsvorgänge freiwerdenden stillen Reserven steuerrechtlich nicht sofort zu erfassen, sondern sie auf ein Reinvestitionsgut zu übertragen (vgl. BTDrucks IV/2400, S. 62 ff.; BFH-Urteile vom 6. Dezember 1972 I R 182/70, BFHE 108, 159, BStBl II 1973, 291; vom 15. Oktober 1981 IV R 85/81, BFHE 134, 297, BStBl II 1982, 63).

    Der Steuerpflichtige kann die Verlängerung der Reinvestitionsfrist nicht mit der Behauptung erreichen, er beabsichtige, die Rücklage auf ein Gebäude zu übertragen; vielmehr muss er diese Absicht durch den Beginn der Herstellung dokumentieren (BFH-Urteil in BFHE 134, 297, BStBl II 1982, 63).

    Vielmehr ist die vorausgehende Einreichung des Bauantrags jedenfalls dann maßgebend, wenn das Bauvorhaben aufgrund des Bauantrags später tatsächlich innerhalb der Sechsjahresfrist durchgeführt wird (vgl. BFH-Urteil in BFHE 134, 297, BStBl II 1982, 63).

    Die Ernsthaftigkeit der Reinvestitionsabsicht wird deshalb auch dadurch in einer objektiv nachprüfbaren Weise kenntlich gemacht, dass der Steuerpflichtige die erforderlichen Planungsarbeiten durchführt und einen Antrag auf Baugenehmigung mit den erforderlichen Unterlagen stellt, soweit das Bauwerk alsdann auch innerhalb der verlängerten Reinvestitionsfrist fertiggestellt wird (vgl. BFH-Urteil in BFHE 134, 297, BStBl II 1982, 63).

    d) Der BFH hat zwar im Urteil in BFHE 134, 297, BStBl II 1982, 63 insoweit anerkannt, dass die Planungsarbeiten und das Baugenehmigungsverfahren im Einzelfall erhebliche Zeit beanspruchen können und es nicht in der Absicht des Gesetzes liege, in einem solchen Fall trotz rechtzeitiger Anbringung des Bauantrags die Auflösung der Rücklage zu verlangen, weil mit den Bauarbeiten erst nach Ablauf der regulären vierjährigen (damals zweijährigen) Reinvestitionsfrist begonnen wurde.

  • FG München, 14.02.2017 - 6 K 2143/16

    Stundung, Rücklagenübertragung, Rechtsprechung des BFH, Land- und

    Als Dokumentation ausreichend hielt es der BFH im Urteil vom 15. Oktober 1981 IV R 85/81 (BStBl II 1982, 63), dass vor Ablauf der regulären Investitionsfrist die notwendige Architektenplanung abgeschlossen und ein Bauantrag gestellt worden war sowie das Bauobjekt sodann innerhalb der verlängerten Frist fertiggestellt wurde.
  • BFH, 15.09.2005 - III R 28/03

    Bauantrag als Beginn der Herstellung eines Gebäudes im Investitionszulagenrecht

    Dementsprechend hat der BFH für die Verlängerung der Reinvestitionsfrist bzw. für den Beginn der Herstellung eines Gebäudes innerhalb der Reinvestitionsfrist nach § 6b Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes entschieden, maßgeblich sei die den Bauarbeiten vorausgehende Einreichung des Bauantrags, wenn das Bauvorhaben aufgrund des Bauantrags innerhalb der Vierjahresfrist durchgeführt werde (BFH-Urteil vom 15. Oktober 1981 IV R 85/81, BFHE 134, 297, BStBl II 1982, 63).
  • BFH, 16.12.1998 - X R 153/95

    Beginn der Herstellung i.S.d. § 52 Abs. 14 Satz 3 EStG 1992; spezifizierter

    Als Beginn der Herstellung wird in diesen Fällen bereits die Planung, insbesondere die Anfertigung der für die Baugenehmigung erforderlichen Baupläne oder der Bauantrag angesehen (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. März 1976 IV R 176/72, BFHE 119, 240, BStBl II 1976, 614; vom 23. November 1978 IV R 20/75, BFHE 126, 448, BStBl II 1979, 143; vom 15. Oktober 1981 IV R 85/81, BFHE 134, 297, BStBl II 1982, 63).
  • BFH, 02.03.2006 - I B 154/05

    NZB: § 6b-Rücklage - Beginn der Gebäudeherstellung

    a) Mit der Herstellung eines Gebäudes i.S. des § 6b Abs. 3 Satz 3 EStG 1997 ist, wie sich bereits bezogen auf die insoweit gleich gelagerte Regelung in § 6b Abs. 3 Satz 3 EStG 1975 als auch aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 15. Oktober 1981 IV R 85/81 (BFHE 134, 297, BStBl II 1982, 63) ergibt, u.a. dann begonnen worden, wenn innerhalb des Vier-Jahres-Zeitraums ein Antrag auf Baugenehmigung gestellt wird und das Bauwerk entsprechend dem Bauantrag innerhalb der Sechs-Jahres-Frist hergestellt wird.
  • BFH, 23.02.1995 - III B 115/93

    Durch einen Bauantrag zu erfüllende Voraussetzungen zur Verlängerung einer Frist

    In der Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 15. Oktober 1981 IV R 85/81 (BFHE 134, 297, BStBl II 1982, 63), nach der als Beginn der Herstellung auch der Zeitpunkt der Stellung eines Bauantrags anzusehen ist, wird auf Parallelen zum Investitionszulagenrecht (§ 4 b des Investitionszulagengesetzes -- InvZulG -- 1975) hingewiesen.
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