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   BFH, 07.05.1982 - VI R 49/79   

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https://dejure.org/1982,1226
BFH, 07.05.1982 - VI R 49/79 (https://dejure.org/1982,1226)
BFH, Entscheidung vom 07.05.1982 - VI R 49/79 (https://dejure.org/1982,1226)
BFH, Entscheidung vom 07. Mai 1982 - VI R 49/79 (https://dejure.org/1982,1226)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    AO 1977 § 46 Abs. 1 bis 3; BGB §§ 133, 398

  • Wolters Kluwer

    Abtretungsanzeige - Auslegung einer Abtretungsanzeige - Abtretung eines Erstattungsanspruchs - Erstattungsanspruch

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    AO (1977) § 46 Abs. 1, 2, 3; BGB § 133, § 398

Papierfundstellen

  • BFHE 136, 46
  • BStBl II 1982, 685
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 10.07.1963 - VI C 91.60

    Vertrauenschutz des Bürgers bezüglich der Fortdauer der Zuständigkeit einer

    Auszug aus BFH, 07.05.1982 - VI R 49/79
    Diese Vorschrift ist auch im öffentlichen Recht anzuwenden und gilt ebenso für Erklärungen des Bürgers gegenüber der Behörde (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 10. Juli 1963 VI C 91.60, BVerwGE 16, 198).
  • BFH, 23.10.1981 - VI R 24/79

    Ehegatte - Abholfahrt - Leerfahrt - Werbungskosten - Änderung eines Bescheides -

    Auszug aus BFH, 07.05.1982 - VI R 49/79
    Aber auch auf seiten des FA waren im Veranlagungsverfahren des Streitjahres keine anderen tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte zu berücksichtigen als im Lohnsteuer-Jahresausgleich, wenn man davon absieht, daß innerhalb des Lohnsteuer-Jahresausgleichs der Erstattungsbetrag festgesetzt wird, in einer Einkommensteuerveranlagung dagegen nicht (vgl. hierzu Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 23. Oktober 1981 VI R 24/79, BFHE 134, 418, BStBl II 1982, 215).
  • BFH, 17.04.2002 - X R 8/00

    Verpächterwahlrecht bei Beendigung der Betriebsaufspaltung

    Dabei ist nicht nur die Erklärung selbst, sondern die objektive Erklärungsbedeutung des Gesamtverhaltens des Erklärenden einschließlich der Begleitumstände in die Auslegung einzubeziehen (BFH-Urteil vom 7. Mai 1982 VI R 49/79, BFHE 136, 46, BStBl II 1982, 685; BFH-Beschluss in BFH/NV 1991, 297).
  • BFH, 26.03.1990 - V B 154/88

    Voraussetzungen für eine Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung

    Einer anderen Auslegung sei die Vereinbarung zwischen der Klägerin und der GbR auch unter Berücksichtigung der Grundsätze des § 133 BGB (Hinweis auf das BFH-Urteil vom 7. Mai 1982 VI R 49/79, BFHE 136, 46, BStBl II 1982, 785) nicht zugänglich.

    Zum Zulassungsgrund der Divergenz (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO) hat die Klägerin zwar den formellen Anforderungen genügt (vgl. insoweit Gräber / Ruban, a. a. O., § 115 Anm. 63), indem sie in der Beschwerdeschrift ausgeführt hat, im BFH-Urteil in BFHE 136, 46, BStBl II 1982, 685 komme zum Ausdruck, daß auch Abtretungen i. S. von § 46 AO 1977 einer Auslegung gemäß § 133 BGB zugänglich seien, wogegen das FG dieses Urteil als unanwendbar bezeichnet habe.

    Das FG hat vielmehr unter Hinweis auf das BFH-Urteil in BFHE 136, 46, BStBl II 1982, 685 ausgeführt, Gegenstand der Abtretung habe allein die Vorsteuer für den Voranmeldungszeitraum Dezember 1986 sein sollen; einer anderen Auslegung sei die Vereinbarung "auch unter Berücksichtigung" der Grundsätze des § 133 BGB nicht zugänglich.

  • BFH, 25.06.1985 - VII R 195/82

    Abtretung für einen Lohnsteuer-Erstattungsanspruch gilt auch für Anspruch aus

    In seinem Urteil vom 7. Mai 1982 VI R 49/79 (BFHE 136, 46, BStBl II 1982, 685) gelangte er zu dem Ergebnis, die Abtretungsanzeige sei aufgrund des Gesamtverhaltens des Abtretenden und der besonderen Umstände des Falles dahin auszulegen, daß der Zedent nicht einen Anspruch aus dem Lohnsteuer-Jahresausgleich, sondern den Einkommensteuererstattungsanspruch für das Streitjahr abgetreten habe.

    Somit entfallen künftig die Fragen der Umdeutung oder Auslegung der Abtretungserklärung (vgl. Urteil des FG Bremen in EFG 1979, 292; Urteil des BFH in BFHE 136, 46, BStBl II 1982, 685), die sich bei Ankreuzen der unzutreffenden Verfahrensart ergeben hatten.

  • BFH, 23.03.2000 - VII R 12/99

    Ausfuhrerstattung; Antragsauslegung

    b) Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH-- (vgl. u.a. BFH-Urteile vom 14. Juli 1989 III R 54/84, BFHE 158, 273, BStBl II 1989, 1024; vom 17. Februar 1988 VII R 91/85, BFH/NV 1988, 814; vom 28. Januar 1988 IV R 12/86, BFHE 152, 476, BStBl II 1988, 530, und vom 7. Mai 1982 VI R 49/79, BFHE 136, 46, BStBl II 1982, 685) können Steuererklärungen auch Willenserklärungen enthalten, für deren Auslegung die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ergänzend heranzuziehen sind (vgl. auch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 10. Juli 1963 VI C 91.60, BVerwGE 16, 198).
  • BFH, 25.01.1996 - IV R 19/94

    Betriebsaufgabe bei Vermächtnisnießbrauch

    Dabei ist nicht nur die Erklärung selbst, sondern die objektive Erklärungsbedeutung des Gesamtverhaltens des Erklärenden einschließlich der Nebenumstände in die Auslegung einzubeziehen (BFH-Urteil vom 7. Mai 1982 VI R 49/79, BFHE 136, 46, BStBl II 1982, 685 m. w. N.).
  • BFH, 13.09.1990 - IV R 60/90

    Folgen der Erklärung des Steuerpflichtigen er habe seinen Betrieb aufgegeben -

    Dabei ist nicht nur die Erklärung selbst, sondern die objektive Erklärungsbedeutung des Gesamtverhaltens des Erklärenden einschließlich der Nebenumstände in die Auslegung einzubeziehen (BFH-Urteil vom 7. Mai 1982 VI R 49/79, BFHE 136, 46, BStBl II 1982, 685 m. w. N.).
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