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   BFH, 14.05.1982 - VI R 266/80   

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BFH, 14.05.1982 - VI R 266/80 (https://dejure.org/1982,557)
BFH, Entscheidung vom 14.05.1982 - VI R 266/80 (https://dejure.org/1982,557)
BFH, Entscheidung vom 14. Mai 1982 - VI R 266/80 (https://dejure.org/1982,557)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    AO (1977) § 90 Abs. 2; EStG (1977) § 33a Abs. 1

Papierfundstellen

  • BFHE 136, 97
  • BStBl II 1982, 772
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 20.01.1978 - VI R 193/74

    Mitwirkungspflicht - Gastarbeiter - Unterstützungsbedürftigkeit - Bescheinigung

    Auszug aus BFH, 14.05.1982 - VI R 266/80
    Er trägt die objektive Beweislast (Feststellungslast) für die Tatsachen, die die Steuerermäßigung begründen sollen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 20. Januar 1978 VI R 193/74, BFHE 124, 508 BStBl II 1978, 338 und die dort erwähnte Rechtsprechung).

    Von diesen Grundsätzen ging der Senat auch schon vor Inkrafttreten der AO 1977 aus (vgl. Urteil in BFHE 124, 508, BStBl II 1978, 338).

  • BFH, 05.09.1980 - VI R 75/80

    Außergewöhnliche Belastung - Unterhalt

    Auszug aus BFH, 14.05.1982 - VI R 266/80
    Auch solche einmal oder zweimal im Kalenderjahr erbrachten Leistungen können nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 5. September 1980 VI R 75/80, BFHE 131, 475, BStBl II 1981, 31) Unterhaltsaufwendungen i. S. des § 33 a Abs. 1 Satz 1 EStG sein, da durch sie in gleicher Weise wie etwa bei monatlichen Zahlungen der laufende Lebensbedarf einer Person gedeckt werden kann.
  • FG Düsseldorf, 20.12.1978 - VIII 193/77
    Auszug aus BFH, 14.05.1982 - VI R 266/80
    Es wäre unzumutbar, in einem solchen Falle von einem Gastarbeiter zu verlangen, er dürfe zwecks steuerrechtlicher Anerkennung von Unterhaltsaufwendungen das Geld dem Unterhaltsempfänger im Ausland nicht bar aushändigen, sondern er müsse es ihm vorher oder nachher per Bank oder per Post überweisen (so auch FG Düsseldorf, Senate in Köln, Urteil vom 20. Dezember 1978 VIII 193/77 L, Entscheidungen der Finanzgerichte 1979, 232).
  • BFH, 22.06.1979 - VI R 85/76

    Unterhaltsleistung eines Gastarbeiters - Abzugsfähigkeit von Unterhaltsleistungen

    Auszug aus BFH, 14.05.1982 - VI R 266/80
    Diese Vorschriften gelten, wie der Senat in ständiger Rechtsprechung betont hat (vgl. Urteil vom 22. Juni 1979 VI R 85/76, BFHE 128, 236, BStBl II 1979, 660 und die dort erwähnte Rechtsprechung), für die in der Bundesrepublik beschäftigten Gastarbeiter in gleicher Weise wie für andere Steuerpflichtige.
  • BFH, 15.02.1989 - X R 16/86

    Beweiswürdigung - Schätzung

    Die gleiche Erwägung liegt der gesetzlichen Sonderregelung für die Abgrenzung von Sachaufklärungs- und Mitwirkungspflichten in § 90 Abs. 2 AO 1977 zugrunde (mit Geltungsanordnung auch für das finanzgerichtliche Verfahren - § 76 Abs. 1 Satz 4 FGO): Sie ist die gesetzliche Konkretisierung eines allgemeinen Prinzips, demzufolge sich die Verantwortung für die Sachaufklärung im Abgabenrecht maßgeblich nach den Möglichkeiten der Einflußnahme auf die Sachverhaltsgestaltung und Sachverhaltsermittlung bestimmt (vgl. zum Gesichtspunkt der Beweisnähe in § 90 Abs. 2 AO 1977 u. a. die BFH-Urteile vom 20. Januar 1978 VI R 193/74, BFHE 124, 508, BStBl II 1978, 338; vom 14. Mai 1982 VI R 266/80, BFHE 139, 97, BStBl II 1982, 772; in BFHE 145, 502, BStBl II 1986, 318; in BFHE 149, 375, BStBl II 1987, 487, sowie in BFH/NV 1986, 249).
  • BFH, 21.03.2002 - III R 42/00

    Pflegegeld und Pflegepauschbetrag müssen sich nicht ausschließen

    Entscheidend ist, zu wessen Gunsten sich ein bestimmtes Tatbestandsmerkmal im konkreten Fall auswirkt (grundlegend BFH-Urteile vom 24. Juni 1976 IV R 101/75, BFHE 119, 164, BStBl II 1976, 562; vom 14. Mai 1982 VI R 266/80, BFHE 136, 97, BStBl II 1982, 772).
  • BFH, 03.06.1987 - III R 205/81

    Anforderungen an Nachweis - Unterhaltsleistungen - Unterhalt an im Ausland

    Die Entscheidung hierüber trifft das FG als Tatsacheninstanz (BFH-Urteile vom 14. Mai 1982 VI R 18/81, BFHE 136, 101, BStBl II 1982, 774, und VI R 266/80, BFHE 136, 97, BStBl II 1982, 772).

    Soweit der Rechtsprechung des VI. Senats (Urteile in BFHE 136, 97, BStBl II 1982, 772, und BFHE 136, 101, BStBl II 1982, 774) eine abweichende Auffassung zugrunde liegen sollte, könnte dem der erkennende Senat nicht folgen (kritisch zu dieser Rechtsprechung des VI. Senats z. B. Gericke in Hartmann/Böttcher/Nissen/Bordewin, Kommentar zum Einkommensteuergesetz, § 33a Anm. 9; Fitsch in Lademann/Söffing/Brockhoff, Kommentar zum Einkommensteuergesetz, § 33a Anm. 45; anderer Ansicht Kanzler in Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz mit Nebengesetzen, Kommentar, § 33 EStG Anm. 26).

  • FG Niedersachsen, 12.06.2003 - 11 K 188/98

    Berücksichtigung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung;

    Er trägt die objektive Beweislast (Feststellungslast) für die Tatsachen, die die Steuerermäßigung begründen sollen (BFH, Urteile vom 20. Januar 1978 VI R 193/74, BStBl II 1978, 338; vom 14. Mai 1982 VI R 266/80, BStBl II 1982, 772; vom 3. Juni 1987 III R 205/81, BStBl II 1987, 675).

    Sie haben nach den Sätzen 2 und 3 dieser Vorschrift alle für sie bestehenden rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten auszuschöpfen und sie können sich auf die Nichterklärung oder Nichtbeschaffung von Beweismitteln nicht berufen, wenn sie sich nach Lage des Falles bei der Gestaltung ihrer Verhältnisse die Möglichkeit dazu hätten beschaffen oder einräumen lassen können (BFH, Urteil vom 14. Mai 1982 VI R 266/80, BStBl II 1982, 772; vom 3. Juni 1987 III R 205/81, BStBl II 1987, 675).

    So hat der BFH Barzahlungen des Steuerpflichtigen gegenüber seinen Angehörigen in deren Heimatland dann anerkannt, wenn diese durch Empfangsbestätigungen der Angehörigen, durch Einreichung einer Ablichtung des Reisepasses mit Eintragungen der Daten seiner Ein- und Ausreise und durch Beifügung eines Belegs der ausländischen Bank über den Kauf der dortigen Währung nachgewiesen werden (BFH, Urteil vom 14. Mai 1982 VI R 266/80, BStBl II 1982, 772).

  • BFH, 14.05.1982 - VI R 18/81

    Unterhaltszahlung - Gastarbeiter - Eltern des Gastarbeiters - Devisenkonto

    Es ist rechtlich nicht zu beanstanden, daß das FG Unterhaltszahlungen eines in der Bundesrepublik Deutschland tätigen Gastarbeiters an seine Eltern in Jugoslawien durch Vorlage einer Bescheinigung als nachgewiesen angesehen hat, in der eine jugoslawische Bank bestätigt, daß die Eltern des Gastarbeiters monatlich bestimmte Beträge von dessen Devisenkonto abgehoben haben (Ergänzung zum BFH-Urteil vom 14. Mai 1982 VI R 266/80).

    Wie der Senat in dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 14. Mai 1982 VI R 266/80, BStBl II 1982, 772, dargelegt hat, sind Steuerpflichtige, die Unterhaltsleistungen an Angehörige im Ausland als außergewöhnliche Belastung nach § 33a EStG 1977 geltend machen, nach § 90 Abs. 2 Satz 1 der Abgabenordnung (AO 1977) in besonderem Maße verpflichtet, solche Sachverhalte, die sich auf Vorgänge im Ausland beziehen, aufzuklären und die erforderlichen Beweismittel zu beschaffen.

    Wie der Senat im Urteil vom 14. Mai 1982 VI R 266/80 bereits hervorgehoben hat, beschränkt § 90 Abs. 2 AO 1977 bei Sachverhalten, die sich auf Vorgänge im Ausland beziehen, nicht den Umfang der einem Steuerpflichtigen zustehenden Beweismittel.

  • BFH, 01.04.1999 - VII R 51/98

    Lohnsteueranrechnung bei verdecktem Arbeitsverhältnis

    Positives Wissen des Klägers darüber, daß die von seinem Arbeitslohn einbehaltene Lohnsteuer nicht ordnungsgemäß angemeldet worden ist, würde also den Nachweis erfordern, daß Zweifel an seiner Unkenntnis weitgehend auszuschließen sind (vgl. BFH-Urteil vom 14. Mai 1982 VI R 266/80, BFHE 136, 97, BStBl II 1982, 772).
  • FG Baden-Württemberg, 12.02.1998 - 6 K 312/97

    Anerkennung von Unterhaltszahlungen an die Mutter/Schwiegermutter als

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  • FG Nürnberg, 12.02.2014 - 5 K 487/11

    Unterhaltsleistung: Abzugsfähigkeit einer jährlichen Barzahlung an die Eltern in

    Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 14.05.1982 VI R 266/80, BStBl II 1982, 772) müsse die Übergabe des Geldes an die unterhaltsbedürftigen Angehörigen in einer Weise nachgewiesen werden, die Zweifel an einer solchen Zahlung weitgehend ausschließen; dies sei im Streitfall nicht gegeben.

    Der Senat ist von der Echtheit der Dokumente und der Richtigkeit der darin bestätigten Umstände überzeugt (vgl. BFH-Urteil vom 14.05.1982 VI R 266/80, BStBl. II 1982, 772).

  • BFH, 09.07.1986 - I B 36/86

    Erhöhte Mitwirkungspflicht bei Auslandsbeziehungen; Feststellungslast bei in der

    Das BFH-Urteil vom 14. Mai 1982 VI 266/80 (BFHE 136, 97, BStBl II 1982, 772) betraf einen mit dem Streitfall nicht vergleichbaren Sachverhalt, bei dem die Voraussetzungen einer das Einkommen mindernden Vorschrift (§ 33a Abs. 1 EStG betreffend die außergewöhnliche Belastung) insofern zweifelhaft waren, als es um die Tatsache einer im Ausland getätigten Zahlung ging; die übrigen Voraussetzungen der Vorschrift waren jedoch zwischen den Beteiligten unstreitig.
  • BFH, 08.05.2009 - IV B 55/08

    Kein Freibetrag zur Abfindung weichender Erben bei gleichen Zuwendungen an alle

    Höchstrichterlich geklärt ist darüber hinaus, dass die objektive Beweislast für steuermindernde Tatsachen der Steuerpflichtige trägt (grundlegend BFH-Urteile vom 24. Juni 1976 IV R 101/75, BFHE 119, 164, BStBl II 1976, 562; vom 14. Mai 1982 VI R 266/80, BFHE 136, 97, BStBl II 1982, 772; vom 21. März 2002 III R 42/00, BFHE 198, 526, BStBl II 2002, 417).
  • FG Baden-Württemberg, 23.04.1998 - 6 K 422/97

    Voraussetzungen der Steuerermäßigungen für Unterhaltsaufwendungen;

  • FG Baden-Württemberg, 12.02.1998 - 6 K 217/97

    Steuerliche Anerkennung von Unterhaltsaufwendungen; Außergewöhnliche Belastungen

  • BFH, 22.05.2000 - III B 97/99

    Divergenz; Nachweis von Unterhaltsleistungen an Angehörige im Ausland

  • BFH, 09.04.1987 - IV R 142/85

    Berücksichtigung von Honoraren als Betriebsausgaben - Pflicht des

  • FG Hamburg, 20.02.1995 - V 72/92

    Zwischenurteil über Fragen der Berücksichtigung außergewöhnlicher Belastungen bei

  • FG München, 14.05.2004 - 15 K 3675/01

    Unterhaltsleistungen an im Ausland lebende Angehörige; Einkommensteuer 1998 und

  • FG Baden-Württemberg, 20.10.2009 - 4 K 1632/09

    Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für den Unterhalt von Personen im Ausland

  • FG Hamburg, 26.03.1997 - I 170/94

    Berücksichtigung von Aufwendungen als Ausgaben zur Förderung mildtätiger Zwecke ;

  • FG Baden-Württemberg, 05.09.1996 - 6 K 57/95

    Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastungen ; Ermäßigung der

  • FG Hamburg, 09.07.2003 - VI 159/02

    Nachweis von Werbungskosten und außergewöhnlichen Belastungen

  • BFH, 03.12.1982 - VI R 23/79
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