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   BFH, 26.10.1982 - VIII R 50/80   

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https://dejure.org/1982,263
BFH, 26.10.1982 - VIII R 50/80 (https://dejure.org/1982,263)
BFH, Entscheidung vom 26.10.1982 - VIII R 50/80 (https://dejure.org/1982,263)
BFH, Entscheidung vom 26. Oktober 1982 - VIII R 50/80 (https://dejure.org/1982,263)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    EStG § 4 Abs. 4, § 6a

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BFHE 137, 269
  • NJW 1984, 999
  • VersR 1983, 572
  • BStBl II 1983, 209
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 28.10.1981 - I R 100/78

    Mitarbeitendes Kind - Änderung einer Pensionszusage - Pensionsrückstellung -

    Auszug aus BFH, 26.10.1982 - VIII R 50/80
    Ein Unternehmer, der seinem bei ihm als Arbeitnehmer beschäftigten Ehegatten eine Pensionszusage erteilt, kann eine Rückstellung nach § 6a EStG bilden, wenn die Pensionszusage ernsthaft gewollt und ausschließlich betrieblich veranlaßt (§ 4 Abs. 4 EStG) ist (BFH-Urteile vom 28. Oktober 1981 I R 100/78, BFHE 134, 330, BStBl II 1982, 126, und vom 19. Februar 1981 IV R 112/78, BFHE 133, 368, BStBl II 1981, 654, jeweils mit Rechtsprechungshinweisen).

    Die betriebliche Veranlassung einer Pensionszusage für einen Familienangehörigen, der aufgrund eines steuerlich anzuerkennenden Arbeitsverhältnisses tätig wird, ist zu bejahen, wenn der Unternehmer die Pensionszusage dem Grund und der Höhe nach auch einem familienfremden Arbeitnehmer erteilt hätte (BFHE 133, 368, BStBl II 1981, 654; BFHE 134, 330, BStBl II 1982, 126).

    Eine derartige Pensionszusage wäre einem familienfremden Arbeitnehmer nicht erteilt worden (BFH-Urteil vom 20. März 1980 IV R 53/77, BFHE 130, 316, BStBl II 1980, 450; vgl. auch BFHE 134, 330, BStBl II 1982, 126), und zwar selbst dann nicht, wenn die von der Klägerin zu erwartende Sozialversicherungsrente die durchschnittliche Höhe derartiger Renten nicht erreichen sollte.

  • BFH, 15.07.1976 - I R 124/73

    Ehegatten-Arbeitsverhältnis - Pensionszusage - Steuerrechtliche Anerkennung -

    Auszug aus BFH, 26.10.1982 - VIII R 50/80
    Bedenken wegen der weitgehenden Abhängigkeit der Existenz des Unternehmens von der Arbeitskraft des Klägers teile der Senat aus den im Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 15. Juli 1976 I R 124/73 (BFHE 120, 167, BStBl II 1977, 112) genannten Gründen und wegen der beabsichtigten Nachfolge durch den Sohn nicht.

    Dem steht nicht entgegen, daß der Bestand des Betriebs zum Zeitpunkt der Erteilung der Pensionszusage weitgehend von der Arbeitskraft des Klägers abhing (vgl. BFHE 120, 167, BStBl II 1977, 112), zumal beabsichtigt ist, daß der Sohn des Klägers den Betrieb in absehbarer Zeit weiterführen soll.

    a) Die betriebliche Altersversorgung ist grundsätzlich nur dazu bestimmt, eine nach der gesetzlichen Rentenversicherung im Regelfall verbleibende Versorgungslücke von etwa 20 bis 30 v. H. der letzten Aktivbezüge zu schließen (Urteile in BFHE 120, 167, BStBl II 1977, 112, und vom 13. November 1975 IV R 170/73, BFHE 117, 367, BStBl II 1976, 142 unter II B 3.4 der Gründe; vgl. auch Urteil des Bundesarbeitsgerichts - BAG - vom 10. März 1972 3 AZR 278/71, Arbeitsrechtliche Praxis Nr. 156 zu § 242 des Bürgerlichen Gesetzbuches, Ruhegehalt, Blatt 561 R mit Nachweisen), so daß im Normalfall die Angemessenheit der Pensionszusage der Höhe nach regelmäßig zu bejahen ist, wenn die zugesagten Pensionsleistungen so bemessen sind, daß sie - zusammen mit der zu erwartenden Sozialversicherungsrente - 75 v. H. des letzten steuerlich anzuerkennenden Arbeitslohns des Arbeitnehmer-Ehegatten nicht übersteigen (BFHE 120, 167, BStBl II 1977, 112).

  • BFH, 20.03.1980 - IV R 53/77

    Revisionsführer - Betriebsausgaben - Schätzungsrahmen - Arbeitnehmer-Ehegatte -

    Auszug aus BFH, 26.10.1982 - VIII R 50/80
    Eine derartige Pensionszusage wäre einem familienfremden Arbeitnehmer nicht erteilt worden (BFH-Urteil vom 20. März 1980 IV R 53/77, BFHE 130, 316, BStBl II 1980, 450; vgl. auch BFHE 134, 330, BStBl II 1982, 126), und zwar selbst dann nicht, wenn die von der Klägerin zu erwartende Sozialversicherungsrente die durchschnittliche Höhe derartiger Renten nicht erreichen sollte.

    Nach Auffassung des IV. Senats stellt eine unangemessen niedrige Entlohnung eines Arbeitnehmer-Ehegatten keinen betrieblichen Anlaß für eine außergewöhnlich hohe Pensionszusage dar (BFHE 130, 316, BStBl II 1980, 450 unter 2. e der Gründe).

  • BFH, 19.02.1981 - IV R 112/78

    Zusage eines Ruhegeldes - Pflichtteilsanspruch - Rückstellungsbildung -

    Auszug aus BFH, 26.10.1982 - VIII R 50/80
    Ein Unternehmer, der seinem bei ihm als Arbeitnehmer beschäftigten Ehegatten eine Pensionszusage erteilt, kann eine Rückstellung nach § 6a EStG bilden, wenn die Pensionszusage ernsthaft gewollt und ausschließlich betrieblich veranlaßt (§ 4 Abs. 4 EStG) ist (BFH-Urteile vom 28. Oktober 1981 I R 100/78, BFHE 134, 330, BStBl II 1982, 126, und vom 19. Februar 1981 IV R 112/78, BFHE 133, 368, BStBl II 1981, 654, jeweils mit Rechtsprechungshinweisen).

    Die betriebliche Veranlassung einer Pensionszusage für einen Familienangehörigen, der aufgrund eines steuerlich anzuerkennenden Arbeitsverhältnisses tätig wird, ist zu bejahen, wenn der Unternehmer die Pensionszusage dem Grund und der Höhe nach auch einem familienfremden Arbeitnehmer erteilt hätte (BFHE 133, 368, BStBl II 1981, 654; BFHE 134, 330, BStBl II 1982, 126).

  • BFH, 08.03.1962 - IV 168/60 U

    Voraussetzung einer Anerkennung eines Arbeitsverhältnisses zwischen Eheleuten

    Auszug aus BFH, 26.10.1982 - VIII R 50/80
    Denn wenn Ehegatten im Hinblick auf die damalige steuerrechtliche Wirkungslosigkeit von dem ausdrücklichen Abschluß eines Arbeitsvertrags abgesehen haben, so erlaubt dies den Schluß, daß ihnen nicht ernsthaft an einer Abgrenzung ihrer Einkommens- und Vermögenssphären gelegen war (BFH-Urteil vom 8. März 1962 IV 168/60 U, BFHE 74, 587, BStBl III 1962, 218; Beschluß des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 14. April 1959 1 BvL 23, 34/57, BVerfGE 9, 237, 250, BStBl I 1959, 204, 208).
  • BFH, 23.03.1982 - VIII R 132/80

    Keine Kapitaleinkünfte aus mit Kredit erworbenem Kapitalvermögen, wenn wegen

    Auszug aus BFH, 26.10.1982 - VIII R 50/80
    Diese Würdigung ist für das Revisionsgericht bindend (§ 118 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung - FGO -), da sie verfahrensrechtlich einwandfrei zustande gekommen und nicht durch Denkfehler oder Verletzung von Erfahrungssätzen beeinflußt ist; dabei muß die Würdigung nicht zwingend sein, es genügt, wenn sie möglich ist (BFH-Urteil vom 23. März 1982 VIII R 132/80, BFHE 135, 320, BStBl II 1982, 463).
  • BFH, 13.11.1975 - IV R 170/73

    Zusage von Versorgungsbezügen - Teildynamische Pensionszusage - Rückstellung für

    Auszug aus BFH, 26.10.1982 - VIII R 50/80
    a) Die betriebliche Altersversorgung ist grundsätzlich nur dazu bestimmt, eine nach der gesetzlichen Rentenversicherung im Regelfall verbleibende Versorgungslücke von etwa 20 bis 30 v. H. der letzten Aktivbezüge zu schließen (Urteile in BFHE 120, 167, BStBl II 1977, 112, und vom 13. November 1975 IV R 170/73, BFHE 117, 367, BStBl II 1976, 142 unter II B 3.4 der Gründe; vgl. auch Urteil des Bundesarbeitsgerichts - BAG - vom 10. März 1972 3 AZR 278/71, Arbeitsrechtliche Praxis Nr. 156 zu § 242 des Bürgerlichen Gesetzbuches, Ruhegehalt, Blatt 561 R mit Nachweisen), so daß im Normalfall die Angemessenheit der Pensionszusage der Höhe nach regelmäßig zu bejahen ist, wenn die zugesagten Pensionsleistungen so bemessen sind, daß sie - zusammen mit der zu erwartenden Sozialversicherungsrente - 75 v. H. des letzten steuerlich anzuerkennenden Arbeitslohns des Arbeitnehmer-Ehegatten nicht übersteigen (BFHE 120, 167, BStBl II 1977, 112).
  • BFH, 08.03.1962 - IV 165/60 U

    Steuerrechtliche Anerkennung bei Arbeitsverhältnissen zwischen Ehegatten

    Auszug aus BFH, 26.10.1982 - VIII R 50/80
    An einem steuerrechtlich anzuerkennenden Arbeitsvertrag fehlt es schon, wenn - wie hier - über eine vom Arbeitgeber zu zahlende Vergütung keine Vereinbarung getroffen wurde (BFH-Urteil vom 8. März 1962 IV 165/60 U, BFHE 74, 584, BStBl III 1962, 217), da für einen Arbeitsvertrag die in einem Gegenseitigkeitsverhältnis stehende Dienstleistungspflicht des Arbeitnehmers und die Vergütungspflicht des Arbeitgebers wesensnotwendig sind (Palandt-Putzo, Bürgerliches Gesetzbuch, 41. Aufl., Einführung vor § 611 Abs. 3 und § 611 Anm. 1d und 6; vgl. auch § 611 Abs. 1 BGB).
  • BFH, 14.10.1981 - I R 34/80

    Keine Anerkennung eines Arbeitsvertrages zwischen Ehegatten, wenn das Gehalt in

    Auszug aus BFH, 26.10.1982 - VIII R 50/80
    Arbeitsverhältnisse zwischen Ehegatten sind steuerrechtlich nur anzuerkennen, wenn sie klar und eindeutig vereinbart und tatsächlich vollzogen sind und die gewählte Vertragsgestaltung und Vertragsdurchführung auch zwischen Fremden üblich wären (zuletzt BFH-Urteil vom 14. Oktober 1981 I R 34/80, BFHE 134, 293, BStBl II 1982, 119).
  • BFH, 14.02.1978 - VIII R 11/75

    Gewinnanteil - Angemessenheitsprüfung - Vermögenseinlage - Arbeitskraft - Kind -

    Auszug aus BFH, 26.10.1982 - VIII R 50/80
    Selbst wenn es möglich sein sollte, daß ein unangemessen niedriger Arbeitslohn eines Arbeitnehmer-Ehegatten durch eine höhere Pensionszusage mit steuerrechtlicher Wirkung ausgeglichen werden kann, käme dies nur dann in Betracht, wenn in nachprüfbarer Weise klar und eindeutig vereinbart ist, daß der unangemessen niedrige Arbeitslohn durch eine höhere Pensionszusage ausgeglichen werden soll (vgl. bei Familienangehörigen für den Fall des Verzichts auf angemessenes Gehalt zugunsten eines höheren Gewinnanteils BFH-Urteil vom 14. Februar 1978 VIII R 11/75, BFHE 125, 35, BStBl II 1978, 427).
  • BFH, 16.12.1970 - I R 160/70

    Rückstellungen wegen Pensionsverpflichtung - Arbeitnehmer-Ehegatte -

  • BVerfG, 14.04.1959 - 1 BvL 23/57

    Ehegatten-Mitwirkungsverträge

  • BAG, 10.03.1972 - 3 AZR 278/71

    Ruhegehalt - Billigkeitskontrolle - Fürsorgepflicht - Versorgungsversprechen -

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