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   BFH, 20.12.1982 - VI R 64/81   

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BFH, 20.12.1982 - VI R 64/81 (https://dejure.org/1982,228)
BFH, Entscheidung vom 20.12.1982 - VI R 64/81 (https://dejure.org/1982,228)
BFH, Entscheidung vom 20. Dezember 1982 - VI R 64/81 (https://dejure.org/1982,228)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG 1975 § 9 Abs. 1 Satz 1, Abs. 1 Nr. 4 und 5

  • Wolters Kluwer

    Doppelte Haushaltsführung - Zeitpunkt der Eheschließung - Mittelpunkt des Lebensinteresses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Eine durch Eheschließung begründete doppelte Haushaltsführung gilt nicht als beruflich veranlaßt, wenn nur ein Ehegatte berufstätig ist. Bei mehreren Wohnungen werden Kosten für Fahrten von der weiter entfernt liegenden Wohnung zur Arbeitsstätte nicht anerkannt, wenn ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 137, 463
  • BStBl II 1983, 306
 
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Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 09.03.1979 - VI R 11/78

    Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte - Entfernung zwischen Wohnung und

    Auszug aus BFH, 20.12.1982 - VI R 64/81
    Ist nur ein Ehegatte berufstätig und ist dessen doppelte Haushaltsführung dadurch entstanden, daß die Eheleute vor ihrer Heirat an verschiedenen Orten gewohnt, ihre Wohnungen nach der Eheschließung beibehalten und die außerhalb des Arbeitsorts liegende Wohnung des nichtberufstätigen Ehegatten zur gemeinsamen Familienwohnung bestimmt haben, so ist nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. Urteile vom 26. November 1976 VI R 153/74, BFHE 120, 520, BStBl II 1977, 158; vom 6. September 1977 VI R 165/76, BFHE 123, 454, BStBl II 1978, 32, und vom 9. März 1979 VI R 11/78, BFHE 128, 189, BStBl II 1979, 648) eine doppelte Haushaltsführung nicht beruflich, sondern privat veranlaßt.

    An dieser Auffassung hat der BFH in ständiger Rechtsprechung festgehalten (vgl. Urteile in BFHE 123, 454, BStBl II 1978, 32; BFHE 128, 189, BStBl II 1979, 648, und vom 20. März 1980 IV R 11/76, BFHE 130, 307, BStBl II 1980, 455).

    An dieser Ansicht hat der BFH im Urteil in BFHE 128, 189, BStBl II 1979, 648 im Ergebnis festgehalten.

    b) Im Hinblick darauf, daß die beiden vorgenannten Entscheidungen in BFHE 126, 518, BStBl II 1979, 222, und in BFHE 128, 189, BStBl II 1979, 648 in der Literatur (Rößler, Deutsche Steuer-Zeitung/Ausgabe A - DStZ/A - 1979, 276, 278; Giloy, Betriebs-Berater - BB - 1980, 1206; Altehoefer in Deutsches Steuerrecht - DStR - 1979, 245; Junker, DStZ/A 1982, 402; Dammeyer in Steuer-Lexikon - StLex - 3, 9, 53 ff., 70; Popp, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Einkommensteuergesetz, § 9 Abs. 1 Nr. 4, Anmerkung zum Rechtsspruch 79) und in der Rechtsprechung (Urteile des Hessischen FG vom 22. Januar 1981 IX 465/80, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1981, 287; vom 19. Februar 1981 I 160/76, EFG 1981, 501; vom 27. Juli 1981 I 105/81, EFG 1982, 77) auf Kritik gestoßen sind, hat der Senat seine Rechtsprechung zur Abziehbarkeit von Aufwendungen für Fahrten von zwei verschiedenen Wohnungen aus zur Arbeitsstätte erneut überdacht.

    Der Senat nimmt hierbei nicht etwa den - im Urteil in BFHE 128, 189, BStBl II 1979, 648 bereits aufgegebenen - Gesichtspunkt der Unangemessenheit wieder auf.

  • BFH, 10.11.1978 - VI R 21/76

    Werbungskosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei einem

    Auszug aus BFH, 20.12.1982 - VI R 64/81
    Aus diesen Gründen hat der Senat schon bisher das Nutzen einer eigenen Wohnung oder eines eigenen Einfamilienhauses durch eine nichtberufstätige Person nicht als ausreichenden Grund für das Entstehen einer beruflich veranlaßten doppelten Haushaltsführung gewertet, wenn diese Person einen an einem anderen Ort tätigen Arbeitnehmer heiratet und dieser seine Wohnung am Arbeitsort beibehält (vgl. insbesondere Urteil in BFHE 120, 520, BStBl II 1977, 158; vgl. auch zu dem ähnlichen Fall der Wegverlegung einer Familienwohnung aus privaten Gründen Urteil vom 10. November 1978 VI R 21/76, BFHE 126, 511, BStBl II 1979, 219).

    Nach der Entscheidung des Senats in BFHE 126, 511, BStBl II 1979, 219 sind in einem solchen Fall Aufwendungen für Fahrten von jeder Wohnung aus, unabhängig davon, wie häufig sie wöchentlich durchgeführt werden, als Werbungskosten i. S. des § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG anzuerkennen.

    So fällt das Wohnen und die Wahl der Wohnung grundsätzlich in den Bereich der privaten Lebensführung (Entscheidung in BFHE 126, 511, BStBl II 1979, 219).

  • BFH, 10.11.1978 - VI R 112/75

    Werbungskosten - Fahrtkosten - Höhe der Fahrtkosten

    Auszug aus BFH, 20.12.1982 - VI R 64/81
    So führte er im Urteil vom 10. November 1978 VI R 112/75 (BFHE 126, 518, BStBl II 1979, 222) aus, solche Fahrtkosten seien dann nicht als Werbungskosten abziehbar, wenn sie nach der allgemeinen Verkehrsauffassung als unangemessen anzusehen seien.

    b) Im Hinblick darauf, daß die beiden vorgenannten Entscheidungen in BFHE 126, 518, BStBl II 1979, 222, und in BFHE 128, 189, BStBl II 1979, 648 in der Literatur (Rößler, Deutsche Steuer-Zeitung/Ausgabe A - DStZ/A - 1979, 276, 278; Giloy, Betriebs-Berater - BB - 1980, 1206; Altehoefer in Deutsches Steuerrecht - DStR - 1979, 245; Junker, DStZ/A 1982, 402; Dammeyer in Steuer-Lexikon - StLex - 3, 9, 53 ff., 70; Popp, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Einkommensteuergesetz, § 9 Abs. 1 Nr. 4, Anmerkung zum Rechtsspruch 79) und in der Rechtsprechung (Urteile des Hessischen FG vom 22. Januar 1981 IX 465/80, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1981, 287; vom 19. Februar 1981 I 160/76, EFG 1981, 501; vom 27. Juli 1981 I 105/81, EFG 1982, 77) auf Kritik gestoßen sind, hat der Senat seine Rechtsprechung zur Abziehbarkeit von Aufwendungen für Fahrten von zwei verschiedenen Wohnungen aus zur Arbeitsstätte erneut überdacht.

  • BFH, 06.09.1977 - VI R 165/76

    Doppelte Haushaltsführung; Beginn der Zweijahresfrist bei zwischenzeitlicher

    Auszug aus BFH, 20.12.1982 - VI R 64/81
    Ist nur ein Ehegatte berufstätig und ist dessen doppelte Haushaltsführung dadurch entstanden, daß die Eheleute vor ihrer Heirat an verschiedenen Orten gewohnt, ihre Wohnungen nach der Eheschließung beibehalten und die außerhalb des Arbeitsorts liegende Wohnung des nichtberufstätigen Ehegatten zur gemeinsamen Familienwohnung bestimmt haben, so ist nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. Urteile vom 26. November 1976 VI R 153/74, BFHE 120, 520, BStBl II 1977, 158; vom 6. September 1977 VI R 165/76, BFHE 123, 454, BStBl II 1978, 32, und vom 9. März 1979 VI R 11/78, BFHE 128, 189, BStBl II 1979, 648) eine doppelte Haushaltsführung nicht beruflich, sondern privat veranlaßt.

    An dieser Auffassung hat der BFH in ständiger Rechtsprechung festgehalten (vgl. Urteile in BFHE 123, 454, BStBl II 1978, 32; BFHE 128, 189, BStBl II 1979, 648, und vom 20. März 1980 IV R 11/76, BFHE 130, 307, BStBl II 1980, 455).

  • BFH, 26.11.1976 - VI R 153/74

    Aufwendungen für doppelten Haushalt als Werbungskosten

    Auszug aus BFH, 20.12.1982 - VI R 64/81
    Ist nur ein Ehegatte berufstätig und ist dessen doppelte Haushaltsführung dadurch entstanden, daß die Eheleute vor ihrer Heirat an verschiedenen Orten gewohnt, ihre Wohnungen nach der Eheschließung beibehalten und die außerhalb des Arbeitsorts liegende Wohnung des nichtberufstätigen Ehegatten zur gemeinsamen Familienwohnung bestimmt haben, so ist nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. Urteile vom 26. November 1976 VI R 153/74, BFHE 120, 520, BStBl II 1977, 158; vom 6. September 1977 VI R 165/76, BFHE 123, 454, BStBl II 1978, 32, und vom 9. März 1979 VI R 11/78, BFHE 128, 189, BStBl II 1979, 648) eine doppelte Haushaltsführung nicht beruflich, sondern privat veranlaßt.

    Aus diesen Gründen hat der Senat schon bisher das Nutzen einer eigenen Wohnung oder eines eigenen Einfamilienhauses durch eine nichtberufstätige Person nicht als ausreichenden Grund für das Entstehen einer beruflich veranlaßten doppelten Haushaltsführung gewertet, wenn diese Person einen an einem anderen Ort tätigen Arbeitnehmer heiratet und dieser seine Wohnung am Arbeitsort beibehält (vgl. insbesondere Urteil in BFHE 120, 520, BStBl II 1977, 158; vgl. auch zu dem ähnlichen Fall der Wegverlegung einer Familienwohnung aus privaten Gründen Urteil vom 10. November 1978 VI R 21/76, BFHE 126, 511, BStBl II 1979, 219).

  • BFH, 03.12.1974 - VI R 159/74

    Lehrgangskosten eines Finanzanwärters; Verpflegungsmehraufwendungen bei

    Auszug aus BFH, 20.12.1982 - VI R 64/81
    Entsprechend der gesetzlichen Regelung in § 9 Abs. 1 Nr. 5 Satz 3 EStG hat der Senat auch bei ihnen die Kosten für eine Fahrt wöchentlich zu der weiter entfernt liegenden Wohnung nach § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG als Werbungskosten zum Abzug zugelassen, wenn diese Arbeitnehmer am bisherigen Wohnort ihren Lebensmittelpunkt haben, zu dem sie nach Beendigung ihrer auswärtigen Beschäftigung voraussichtlich zurückkehren werden, und wenn ihnen deshalb ein Umzug an den neuen Beschäftigungsort nicht zumutbar ist (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 3. Dezember 1974 VI R 159/74, BFHE 114, 428, BStBl II 1975, 356, und das Urteil des Senats vom 20. Dezember 1982 VI R 123/81, BFHE 137, 474).
  • BFH, 20.12.1982 - VI R 123/81

    Auch ledige Arbeitnehmer können bei einer Auswärtstätigkeit die Kosten für eine

    Auszug aus BFH, 20.12.1982 - VI R 64/81
    Entsprechend der gesetzlichen Regelung in § 9 Abs. 1 Nr. 5 Satz 3 EStG hat der Senat auch bei ihnen die Kosten für eine Fahrt wöchentlich zu der weiter entfernt liegenden Wohnung nach § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG als Werbungskosten zum Abzug zugelassen, wenn diese Arbeitnehmer am bisherigen Wohnort ihren Lebensmittelpunkt haben, zu dem sie nach Beendigung ihrer auswärtigen Beschäftigung voraussichtlich zurückkehren werden, und wenn ihnen deshalb ein Umzug an den neuen Beschäftigungsort nicht zumutbar ist (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 3. Dezember 1974 VI R 159/74, BFHE 114, 428, BStBl II 1975, 356, und das Urteil des Senats vom 20. Dezember 1982 VI R 123/81, BFHE 137, 474).
  • BFH, 23.07.1976 - VI R 228/74

    Berücksichtigung von Mehraufwendungen als Werbungskosten bei auswärtiger

    Auszug aus BFH, 20.12.1982 - VI R 64/81
    Dasselbe gilt nach dem BFH-Urteil vom 23. Juli 1976 VI R 228/74 (BFHE 119, 561, BStBl II 1976, 795) auch für unverheiratete Arbeitnehmer, die keinen doppelten Haushalt führen und längerfristig oder wegen einer auf Dauer abgestellten Beschäftigung auswärts tätig sind, solange sie eine nach objektiven Maßstäben angemessene Wohnung am neuen Arbeitsort nicht haben erlangen können.
  • BFH, 02.02.1979 - VI R 108/75

    Fahrtaufwendungen - Werbungskosten - Örtlicher Mittelpunkt der Lebensinteresses -

    Auszug aus BFH, 20.12.1982 - VI R 64/81
    An diesen Grundsätzen hat der Senat in ständiger Rechtsprechung festgehalten (vgl. z. B. Urteil vom 2. Februar 1979 VI R 108/75, BFHE 127, 37, BStBl II 1979, 338).
  • BFH, 15.11.1974 - VI R 195/72

    Stadtwohnung - Sommermonate - Wohnwagen - Weg zur Arbeitsstätte - Campingplatz -

    Auszug aus BFH, 20.12.1982 - VI R 64/81
    "Wohnungen" in diesem Sinne sind daher auch ein möbliertes Zimmer, die Unterkunft auf einem Schiff (BFH-Urteil vom 17. Dezember 1971 VI R 315/70, BFHE 104, 212, BStBl II 1972, 245) oder in Holzbaracken (BFH-Urteil in BFHE 114, 340, BStBl II 1975, 278), ein Holzhaus in einem Schrebergarten oder auf einem Wochenendgrundstück, ein für eine gewisse Dauer auf einem Grundstück abgestellter Wohnwagen sowie ein Schlafplatz in einer Massenunterkunft, soweit solche Unterkünfte von einem Arbeitnehmer zur Übernachtung genutzt werden und er von dort aus seinen Arbeitsplatz aufsucht.
  • BFH, 17.12.1971 - VI R 315/70

    Unverheiratete Seeleute - Wohnung an Land - Liegehafen des Schiffes -

  • BFH, 20.03.1980 - IV R 11/76

    Zur Anwendung der für Schauspieler festgesetzten besonderen

  • BFH, 13.07.1976 - VI R 172/74

    Mehraufwendungen - Doppelte Haushaltsführung - Werbungskosten - Arbeitnehmer -

  • BFH, 02.12.1981 - VI R 167/79

    Umbauaufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung sind nur dann Werbungskosten,

  • BFH, 10.01.2008 - VI R 17/07

    BFH ruft wegen sog. "Pendlerpauschale" BVerfG an: Versagung des

    Der Bundesfinanzhof (BFH) sei im Urteil vom 20. Dezember 1982 VI R 64/81 (BFHE 137, 463, BStBl II 1983, 306) zu der Erkenntnis gelangt, "dass Ausgaben für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ihrer Natur nach an sich sogenannte gemischte Aufwendungen i.S. des § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG sind, da sie teils beruflich und teils privat veranlasst sind".

    Weiter führe der BFH in der Entscheidung in BFHE 137, 463, BStBl II 1983, 306 aus: "Wie sich aus der Entwicklungsgeschichte des § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG ergibt, will der Gesetzgeber aber grundsätzlich nicht mehr wie früher danach differenzieren, ob und inwieweit Ausgaben für solche Fahrten zur Arbeitsstätte hin und zurück beruflich oder privat veranlasst sind.

    Soweit der Senat in der Entscheidung in BFHE 137, 463, BStBl II 1983, 306 eine andere Auffassung vertreten hat, hält er daran nicht mehr fest.

  • BFH, 13.12.1985 - VI R 7/83

    Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitstätte ohne Rücksicht auf die Entfernung

    Nach der inzwischen gefestigten Rechtsprechung des BFH (vgl. insbesondere Urteil vom 20. Dezember 1982 VI R 64/81, BFHE 137, 463, BStBl II 1983, 306 und die dort erwähnten Entscheidungen) können Arbeitnehmer, die sich von zwei verschiedenen Wohnungen aus jeweils zur Arbeitsstätte begeben, Aufwendungen für Fahrten von jeder Wohnung aus, unabhängig davon, wie häufig sie wöchentlich durchgeführt werden, als Werbungskosten nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG geltend machen.

    Hierdurch kann sich eine Person an einem Ort besonders verwurzelt fühlen (s. Urteil in BFHE 137, 463, BStBl II 1983, 306 unter 2b) dd), am Ende).

    Denn "Wohnung" i.S. des § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG ist nach der Rechtsprechung des Senats jede irgendwie geartete Unterkunft, von der aus sich der Steuerpflichtige zur Arbeitsstätte begibt (BFHE 137, 463, BStBl II 1983, 306 zu 2b) aa) der Entscheidungsgründe und die dort erwähnte Rechtsprechung).

    Mit ihr hat sich der Senat im Urteil in BFHE 137, 463, BStBl II 1983, 306 befaßt.

  • FG Baden-Württemberg, 07.03.2007 - 13 K 283/06

    Neuregelung der Entfernungspauschale ab 2007 ist verfassungsgemäß

    Der Bundesfinanzhof (BFH) gelangte im Urteil vom 20.12.1982 VI R 64/81 (BStBl II 1983, 306, 309) zu der Erkenntnis, "dass Ausgaben für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ihrer Natur nach an sich sogenannte gemischte Aufwendungen i. S. des § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG sind, da sie teils beruflich und teils privat veranlasst sind." So falle das Wohnen und die Wahl der Wohnung grundsätzlich in den Bereich der privaten Lebensführung (BFH-Urteil vom 10.11.1978 VI R 21/76, BStBl II 1979, 219, 221).

    Weiter führt der BFH in BStBl II 1983, 306, 309 aus: "Wie sich aus der Entwicklungsgeschichte des § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG ergibt, will der Gesetzgeber aber grundsätzlich nicht mehr wie früher danach differenzieren, ob und inwieweit Ausgaben für solche Fahrten zur Arbeitsstätte hin und zurück beruflich oder privat veranlasst sind.

    Mit der Aufhebung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG als "lex specialis" zu § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG (vgl. BFH in BStBl II 1983, 306, 309) gilt dieses Abzugsverbot wieder für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.

  • BFH, 15.03.2007 - VI R 31/05

    Doppelte Haushaltsführung bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft

    Der BFH hat jedoch ständig auch daran festgehalten, dass diese --wegen des verfassungsrechtlichen Förderungsgebotes des Art. 6 Abs. 1 GG gebotene-- Auslegung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG u.a. dann nicht anwendbar ist, wenn nur ein Ehepartner berufstätig ist (BFH-Urteile vom 23. Februar 1990 VI R 87/86, BFH/NV 1990, 764; in BFHE 180, 136, BStBl II 1996, 315; vom 20. Dezember 1982 VI R 64/81, BFHE 137, 463, BStBl II 1983, 306).
  • BFH, 12.01.1990 - VI R 29/86

    Das Abzugsverbot für den Privatbereich berührende unangemessen hohe

    Wie sich aus den BFH-Urteilen vom 15. Mai 1981 VI R 66/78 (BFHE 133, 516, BStBl II 1981, 735) und vom 20. Dezember 1982 VI R 64/81 (BFHE 137, 463, BStBl II 1983, 306) ergebe, habe der BFH diese Ansicht jedoch später aufgegeben.

    Das FG berufe sich zu Unrecht auf die Entscheidungen des BFH in BFHE 133, 516, BStBl II 1981, 735 und in BFHE 137, 463, BStBl II 1983, 306; denn die den Urteilen zugrunde liegenden Sachverhalte seien mit dem des Streitfalles nicht vergleichbar.

    Der Senat hat inzwischen in den Urteilen vom 9. März 1979 VI R 11/78 (BFHE 128, 189, BStBl II 1979, 648) und in BFHE 137, 463, BStBl II 1983, 306 bei der Beurteilung von Fahrtkosten i.S. des § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG von einer weit entfernt liegenden Zweitwohnung auf den Gesichtspunkt der Angemessenheit nicht mehr abgestellt.

  • BFH, 02.08.1985 - VI R 171/82

    Fahrtkostenaufwendungen im Bezug auf die Werbungskosten in Abhängigkeit vom

    Besitzt ein Arbeitnehmer mehrere Wohnungen und begibt er sich teilweise von der einen und teilweise von der anderen Wohnung aus zur Arbeitsstätte, so sind nach der Rechtsprechung des Senats - unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer verheiratet oder ledig ist - auch die Aufwendungen für Fahrten von der weiter entfernt liegenden Wohnung zur Arbeitsstätte Werbungskosten i.S. des § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG, wenn diese weiter entfernt liegende Wohnung den Mittelpunkt der Lebensinteressen des Arbeitnehmers bildet (z.B. Urteile vom 10. November 1978 VI R 21/76, BFHE 126, 511, BStBl II 1979, 219; VI R 240/74, BFHE 126, 552, BStBl II 1979, 224; VI R 118/74, BFHE 126, 525, BStBl II 1979, 226; VI R 127/76, BFHE 127, 6, BStBl II 1979, 335, und vom 20. Dezember 1982 VI R 64/81, BFHE 137, 463, BStBl II 1983, 306).

    Die persönlichen Beziehungen können ihren Ausdruck besonders in Bindungen an Personen (Eltern, Verlobte, Freundes- und Bekanntenkreis) ebenso finden wie z.B. in Vereinszugehörigkeiten oder anderen Aktivitäten; gerade hierdurch kann sich eine Person an einem Ort besonders verwurzelt fühlen (s. Urteil in BFHE 137, 463, BStBl II 1983, 306 unter 2b, dd, am Ende).

    Der Senat hat zwar durch Urteil in BFHE 137, 463, BStBl II 1983, 306 und zuvor schon durch Urteil vom 9. März 1979 VI R 11/78 (BFHE 128, 189, BStBl II 1979, 648) entschieden, daß die Kosten für Fahrten von dem weiter entfernt liegenden Mittelpunkt der Lebensinteressen zum Beschäftigungsort nur dann nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG berücksichtigt werden können, wenn die Entfernung zwischen den beiden Orten nicht so groß ist, daß ein Arbeitnehmer es arbeitstäglich auf Dauer nicht auf sich nehmen würde, am selben Tag zur Arbeitsstätte hin und zurück zu fahren, um seiner Arbeit am Beschäftigungsort nachgehen zu können.

    Da der Senat im vorliegenden Streitfall auch auf der Grundlage der Entscheidung in BFHE 137, 463, BStBl II 1983, 306 den Abzug der Fahrtkosten als Werbungskosten bejaht, hat er keine Veranlassung, auf die gegen diese Entscheidung in der Literatur und der Rechtsprechung der FG erhobene Kritik Stellung zu nehmen.

  • BFH, 02.12.1988 - VI R 190/85

    Abziehbarkeit von Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als

    Der Arbeitnehmer müsse in der weiter entfernt liegenden Wohnung den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen haben und die Wohnung dürfe nur soweit vom Arbeitsplatz entfernt liegen, daß es ein Arbeitnehmer normalerweise auf sich nehme, eine solche Entfernung mit dem von ihm benutzten Beförderungsmittel trotz des damit verbundenen Zeitaufwandes und der Anstrengungen arbeitstäglich zu bewältigen (BFH-Urteil vom 20. Dezember 1982 VI R 64/81, BFHE 137, 463, BStBl II 1983, 306).

    Es sei weiterhin davon auszugehen, daß auch für den Fall, daß der Kläger tatsächlich in N den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen gehabt habe, ein Werbungskostenabzug für die Fahrten zwischen der Wohnung in N und der Arbeitsstätte wegen der zu weiten Entfernung im Hinblick auf das Urteil in BFHE 137, 463, BStBl II 1983, 306 nicht in Betracht komme.

    Er ist der Auffassung, das FG habe das Urteil in BFHE 137, 463, BStBl II 1983, 306 unrichtig angewendet.

    Das FG hat seiner Entscheidung die inzwischen aufgegebene Rechtsprechung des BFH (BFHE 137, 463, BStBl II 1983, 306) zugrunde gelegt, nach der Kosten für Fahrten von einer weiter von der Arbeitsstätte entfernt gelegenen Wohnung nur dann als Werbungskosten abgezogen werden konnten, wenn die Wohnung nicht soweit von der Arbeitsstätte entfernt liegt, daß ein Arbeitnehmer es bei dem von ihm regelmäßig benutzten Beförderungsmittel arbeitstäglich auf die Dauer nicht auf sich nehmen würde, am selben Tag zur Arbeitsstätte hin und zurück zu fahren, um seiner Arbeit am Beschäftigungsort nachgehen zu können.

  • BFH, 25.03.1988 - III R 96/85

    1. Zeitnahes Ausfüllen des Vordrucks zum Nachweis von Bewirtungskosten - 2.

    Für die Beschränkung des Ausgabenabzugs nach § 4 Abs. 5 Nr. 6 EStG, der ebenfalls die Betrachtungsweise einer teilweisen privaten Nutzung zugrunde liegt (vgl. Urteile in BFHE 122, 55, BStBl II 1977, 543, und vom 20. Dezember 1982 VI R 64/81, BFHE 137, 463, BStBl II 1983, 306 unter 2. b, bb), kann insoweit nichts anderes gelten.
  • FG Köln, 04.12.2002 - 11 K 2966/00

    Begründung einer doppelten Haushaltsführung auch, wenn der Ehegatte im EU-Ausland

    Zwar vermochte die Heirat der Klägerin am 12.09.1998 allein keine doppelte Haushaltsführung zu begründen; denn die Eheschließung ist grundsätzlich ein privater Vorgang (vgl. BFH-Urteil vom 20.12.1982 VI R 64/81, BStBl II 1983, 306).

    Der Bundesfinanzhof hat besonders hervorgehoben, dass ohne die verfassungsgemäße Auslegung des § 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG zur beruflichen Veranlassung den Arbeitnehmern, die mit der Begründung der Ehe den doppelten Haushalt einrichten müßten, die Möglichkeit des Werbungskostenabzugs nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG versagt bleiben würde und sie im Verhältnis zu den bei Einrichtung des doppelten Haushalts bereits Verheirateten ungerecht benachteiligt wären (vgl. BFH-Urteil vom 20.12.1982 VI R 64/81, BStBl II 1983, 306, 308 m.w.N.).

    Die OFD meint, wenn schon das Bewohnen eines Einfamilienhauses im Inland (bis 1986 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) nicht einer Berufstätigkeit im Rahmen der Einkünfte des § 2 Abs. 1 Nr. 1 - 4 EStG gleichzuachten sei mit der Folge, dass bei einer doppelten Haushaltsführung infolge Heirat die Mehraufwendungen nicht abziehbar seien (BFH-Urteil vom 20.12.1982, BStBl II 1983, 306), so müsse das erst recht gelten, wenn die Einkünfte des anderen Ehegatten nicht der deutschen Einkommensteuer unterlägen.

  • FG München, 21.08.2002 - 1 K 3262/00

    "Eigener Hausstand" im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG; Ein "eigener

    Es kann dahingestellt bleiben, ob der Wohnungsbegriff im Rahmen der doppelten Haushaltsführung entsprechend dem in § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG gebrauchten Begriff weit auszulegen ist (vgl. zu diesem Begriff BFH-Urteil vom 20.12.1982 VI R 64/81, BStBl II 1983, 306 unter 2. b, aa).
  • BFH, 29.11.1990 - IV R 30/90

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch mangelnde Würdigung des Vorgebrachten eines

  • BFH, 17.11.1989 - VI R 126/86

    Lohnsteuer; Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

  • BFH, 20.12.1991 - VI R 42/89

    Zur Höhe der Werbungskosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 23.05.2007 - 1 K 497/06

    Verfassungsmäßigkeit der Einführung des sog. Werkstorprinzips in § 9 Abs. 2 EStG

  • BFH, 04.10.1989 - VI R 44/88

    Beruflicher Anlaß für doppelte Haushaltsführung bei Ehegatten, die schon vor der

  • BFH, 26.08.1988 - VI R 92/85

    Die Kosten eines Unfalls auf der Fahrt zur Arbeitsstätte sind nicht abziehbar,

  • BFH, 03.10.1985 - VI R 129/82

    1. Gleisbauzug der Deutschen Bundesbahn als (zweite) Wohnung i. S. der doppelten

  • BFH, 28.01.2003 - VI B 161/00

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, doppelte Haushaltsführung

  • BFH, 20.12.1985 - VI R 72/83

    Abzugsfähigkeit von Fahrtaufwendungen als Werbungskosten

  • BFH, 03.10.1985 - VI R 168/84

    1. Fahrtkosten von Zweitwohnung (Ferienwohnung) zur Arbeitsstätte nur in Höhe der

  • FG Hamburg, 07.11.2007 - 5 K 42/06

    Ferienwohnung als Ort des Lebensmittelpunktes

  • BFH, 25.03.1988 - VI R 207/84

    Die Kosten eines Unfalls auf der Fahrt zur Arbeitsstätte sind nicht abziehbar,

  • BFH, 22.09.1988 - VI R 53/85

    Kein Werbungskostenabzug wegen doppelter Haushaltsführung bei Partnern einer

  • FG Düsseldorf, 14.08.2008 - 11 K 1160/07

    Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung als Werbungskosten bei Einkünften

  • BFH, 20.01.2003 - VI B 113/02

    Doppelte Haushaltsführung, Heirat

  • BFH, 18.12.1992 - VI R 36/92

    Fahrt von Arbeitsstätte zu Kantine nicht als Werbungskosten absetzbar

  • FG Sachsen, 16.07.2003 - 7 K 1774/02

    Kein Ansatz der Entfernungspauschale für Familienheimfahrten mit einem

  • FG Niedersachsen, 19.04.2005 - 11 K 11705/03

    Ansatz der Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

  • FG Brandenburg, 12.12.2001 - 2 K 1668/00

    Verpflegungsmehraufwand bei Einsatzwechseltätigkeit; Einkommensteuer 1998

  • FG Sachsen-Anhalt, 10.12.2003 - 1 K 725/03

    Entfernungspauschale nur für eine Fahrt pro Tag einer Opernchorsängerin;

  • BFH, 11.03.1988 - V R 114/83

    Steuerpflicht und Steuersatz bei kostenloser Arbeitnehmer-Sammelbeförderung durch

  • BFH, 23.02.1990 - VI R 87/86

    Abzugsbegehren der Aufwendungen einer dopplten Haushaltsführung als

  • BFH, 30.06.1988 - V R 39/87

    Voraussetzung eines Leistungsaustauschs für die Besteuerung von unentgeltlichen

  • FG Baden-Württemberg, 09.06.2006 - 9 K 92/04

    Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei mehreren Wohnsitzen

  • BFH, 10.05.1985 - VI R 63/82

    Notwendige Mehraufwendungen eines Arbeitnehmer aus Anlaß einer doppelten

  • FG München, 23.07.1997 - 1 K 3995/93

    Werbungskostenabzug bei Fahrtkosten zum vermieteten Objekt

  • BFH, 22.09.1988 - VI R 184/85

    Voraussetzungen für die Begründung einer doppelten Haushaltsführung

  • BFH, 14.06.1985 - VI R 127/82

    Berücksichtigung von notwendigen Mehraufwendungen, die einem Arbeitnehmer wegen

  • BFH, 20.09.1985 - VI R 45/82

    Haftung für steuerfrei an ledige Arbeitnehmer gezahlte Auslösungen -

  • FG Sachsen, 28.05.2002 - 6 K 1370/01

    Absetzbarkeit von Aufwendungen eines Arbeitnehmers zur Erwerbung, Sicherung und

  • BFH, 09.08.1985 - VI R 55/82

    Doppelte Haushaltsführung als Werbungskosten bei Verlegung des Familienwohnortes

  • FG Hamburg, 02.08.2001 - II 123/00

    Wohnwagen als Wohnung im Sinne von § 9 Abs. 1

  • FG Münster, 18.02.1998 - 10 K 3919/97
  • FG Düsseldorf, 26.09.1997 - 13 K 2578/93

    Ermittlung der Höhe der Werbungskosten bei Einkünften aus nichtselbständiger

  • BFH, 13.12.1985 - VI R 143/81

    Anerkennung von Aufwendungen als Kosten einer doppelten Haushaltsführung -

  • BFH, 13.12.1985 - VI R 182/82

    Mietaufwendungen und Fahrtkostenpauschale als Werbungskosten auf Grund doppelter

  • BFH, 19.04.1985 - VI R 5/82

    Ansatz notwendiger Mehraufwendungen aus Anlass einer doppelten Haushaltsfürhung

  • FG Sachsen, 09.12.2002 - 3 K 191/98

    Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung als Werbungskosten ; Eheleute,

  • FG Sachsen-Anhalt, 28.05.2002 - 6 K 1370/01

    Werbungskostenabzug bei doppelter Haushaltsführung; Abgrenzung zur

  • FG Nürnberg, 19.03.1997 - V 31/96
  • BFH, 20.12.1985 - VI R 126/82
  • BFH, 20.12.1982 - VI R 21/82
  • BFH, 20.12.1982 - VI R 119/82
  • FG Sachsen-Anhalt, 09.12.2002 - 3 K 191/98

    Heirat kein beruflicher Anlass für eine doppelte Haushaltsführung;

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