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   BFH, 06.10.1982 - I R 98/81   

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https://dejure.org/1982,449
BFH, 06.10.1982 - I R 98/81 (https://dejure.org/1982,449)
BFH, Entscheidung vom 06.10.1982 - I R 98/81 (https://dejure.org/1982,449)
BFH, Entscheidung vom 06. Oktober 1982 - I R 98/81 (https://dejure.org/1982,449)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    AO (1977) § 222 Satz 1

Papierfundstellen

  • BFHE 138, 1
  • BStBl II 1983, 37
  • BStBl II 1983, 397
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 12.12.1963 - V 239/60 S

    Erstattungen wegen Verfassungswidrigkeit von Vorschriften

    Auszug aus BFH, 06.10.1982 - I R 98/81
    Nach dem Urteil vom 12. Dezember 1963 V 239/60 S (BFHE 78, 136, BStBl III 1964, 54) ist es ermessensfehlerhaft, die Stundung laufender Steuern abzulehnen, wenn mit Sicherheit davon auszugehen ist, daß der Steuerpflichtige aufgrund eines Rechtsmittels, das dieselbe Steuerart betrifft, vollen Erfolg haben wird und er mit erheblichen Steuererstattungen rechnen kann.
  • BFH, 14.08.1963 - V 132/59 U

    Erledigung des wegen Gewährung einer Stundung geführten Rechtsstreits durch

    Auszug aus BFH, 06.10.1982 - I R 98/81
    So hat der Bundesfinanzhof (BFH) in dem Urteil vom 14. August 1963 V 132/59 U (BFHE 77, 344, BStBl III 1963, 445) einen sachlichen Billigkeitsgrund für eine Stundung für nicht ausgeschlossen gehalten, wenn der Steuerpflichtige dartut, daß mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit die zu zahlende Steuer demnächst zu erstatten sein wird.
  • BFH, 29.04.1965 - IV 346/64 U

    Ermessensmissbrauch durch eine Oberfinanzdirektion bei Ablehnung einer vom

    Auszug aus BFH, 06.10.1982 - I R 98/81
    Ferner hat der BFH im Urteil vom 29. April 1965 IV 346/64 U (BFHE 82, 609, BStBl III 1965, 466) im Fall einer Steuerstundung wegen bestehender Gegenansprüche aus einer Enteignung ausgeführt, daß in dem Verlangen der öffentlich-rechtlichen Körperschaft, die nach dem Gesetz geschuldete Steuer zu entrichten, zu deren Zahlung der Staatsbürger nach seinen wirtschaftlichen Verhältnissen in der Lage sei, nur dann eine unbillige Härte gesehen werden könne, wenn die Körperschaft aufgrund der Enteignungsmaßnahmen mit größter Wahrscheinlichkeit zu Zahlungen, die die Steuerforderung überschreiten, verpflichtet werde und wenn die Unterlassung der Zahlung mit den Grundsätzen von Treu und Glauben nicht vereinbar sei.
  • BFH, 12.06.1996 - II R 71/94

    Verstoß gegen die Verfahrensgrundsätze durch Ermessensnichtgebrauch bei der

    Zutreffend geht die Finanzbehörde davon aus, daß die Zahlung einer fälligen Steuer eine erhebliche Härte i. S. von § 222 AO 1977 darstellen kann, wenn der Steuerpflichtige in Kürze mit einer Steuererstattung rechnen könne, ohne daß bereits die Möglichkeit einer Aufrechnung besteht (BFH-Urteile vom 6. Oktober 1982 I R 98/81, BFHE 138, 1, BStBl II 1983, 397, und vom 7. März 1985 IV R 161/81, BFHE 143, 397, BStBl II 1985, 449).

    Nicht zu beanstanden ist auch, soweit das FA bzw. die OFD die Verrechnungsstundung ferner davon abhängig machen, daß der Gegenanspruch zur Zeit der Steuereinziehung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit besteht, in absehbarer Zeit fällig und nach Grund und Höhe rechtlich wie tatsächlich schlüssig belegt wird (vgl. BFH in BFHE 138, 1, BStBl II 1983, 397).

  • BFH, 07.03.1985 - IV R 161/81

    Einkommensteuervorauszahlung - Stundung - Vorsteuerüberschuß

    Die Zahlung einer Steuer kann eine erhebliche Härte darstellen, wenn der Steuerpflichtige in Kürze mit einer Steuererstattung rechnen kann, ohne daß die Möglichkeit einer Aufrechnung besteht (vgl. BFH-Urteil vom 6. Oktober 1982 I R 98/81, BFHE 138, 1, BStBl II 1983, 397, m. w. N.).

    Nur in einem solchen Fall könnte die Ablehnung der Stundung als eine rechtswidrige Überschreitung der Ermessensgrenzen anzusehen sein (BFHE 138, 1, BStBl II 1983, 397).

  • FG Münster, 04.04.2017 - 15 K 2127/14

    Verfahren - Berechnung von Aussetzungszinsen

    Der Steuererstattungsanspruch muss mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit alsbald entstehen (so ausdrücklich der BFH, Urteil vom 6.10.1982 I R 98/81 BFHE 138, 1, BStBl. II 1983, 397).
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