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   BFH, 29.11.1983 - VIII R 215/79   

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BFH, 29.11.1983 - VIII R 215/79 (https://dejure.org/1983,177)
BFH, Entscheidung vom 29.11.1983 - VIII R 215/79 (https://dejure.org/1983,177)
BFH, Entscheidung vom 29. November 1983 - VIII R 215/79 (https://dejure.org/1983,177)
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Volltextveröffentlichungen (6)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Nießbrauch
    Obligatorische Nutzungsrechte
    Grundsätzliches

Papierfundstellen

  • BFHE 140, 199
  • NJW 1984, 1582
  • BB 1984, 1081
  • BStBl II 1984, 366
 
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Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 30.07.1985 - VIII R 71/81

    Einkommensteuerrechtliche Behandlung eines Nutzungsrechts an einem Grundstück und

    Ist der Nutzungswert einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus nach den Grundsätzen des BFH-Urteils vom 29. November 1983 VIII R 215/79 (BFHE 140, 199, BStBl II 1984, 366) dem Nutzenden zuzurechnen, so ist der Eigentümer des Mehrfamilienhauses hinsichtlich der unentgeltlich überlassenen Wohnung nicht zur Inanspruchnahme der AfA und anderer Werbungskosten befugt.

    Soweit der Senat in seinem Urteil vom 11. April 1978 VIII R 164/77 (BFHE 125, 155, BStBl II 1978, 493) eine andere Auffassung vertreten hat, ist diese durch die neuere Rechtsprechung des BFH überholt (vgl. Urteil vom 29. November 1983 VIII R 215/79, BFHE 140, 199, BStBl II 1984, 366, m. w. N.).

    Nach der neueren Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. BFHE 140, 199, BStBl II 1984, 366) spielt die Vorschrift des § 12 EStG keine Rolle für die Entscheidung der Frage, wem der Nutzungswert einer Wohnung zuzurechnen ist, die einem Dritten unentgeltlich zum Gebrauch überlassen wurde.

    Der Vater des Klägers nutzt diese Wohnung unentgeltlich aufgrund seines vorbehaltenen lebenslänglichen obligatorischen Nutzungsrechts, also aufgrund einer gesicherten Rechtsposition i. S. des Urteils in BFHE 140, 199, BStBl II 1984, 366.

    Ob der Kläger den Nutzungswert der eigengenutzten Wohnung nach der 2. Alternative des § 21 Abs. 2 EStG zu versteuern hat, richtet sich nach den Grundsätzen der Urteile in BFHE 140, 199, BStBl II 1984, 366, und vom 29. November 1983 VIII R 184/83 (BFHE 140, 203, BStBl II 1984, 371).

  • BFH, 29.11.1983 - VIII R 184/83

    Zur Werbungskostenabzugsberechtigung des Hauseigentümers

    b) Der Senat hat in seinem Urteil vom 29. November 1983 VIII R 215/79 (BFHE 140, 199, BStBl II 1984, 366) entschieden, daß der Nutzungswert einer unentgeltlich überlassenen Wohnung dem Nutzenden zuzurechnen ist, wenn er die Wohnung aufgrund einer gesicherten Rechtsposition innehat.

    Ihrer Anwendung steht nicht entgegen, daß der Kläger die Wohnung seinem Sohn überlassen hat, der ihm gegenüber gesetzlich unterhaltsberechtigt ist; denn die Ausführungen des Senats im Urteil VIII R 215/79 sind unabhängig davon, ob die Wohnung einem unterhaltsberechtigten Angehörigen, einem nichtunterhaltsberechtigten Angehörigen oder einem Fremden überlassen wird.

  • BFH, 24.10.2012 - IX R 24/11

    Tatbestandsverwirklichung bei schuldrechtlichem Nutzungsrecht; keine

    Denn Voraussetzung sei bei einem unentgeltlich eingeräumten obligatorischen Nutzungsrecht, dass der Nutzungsberechtigte eine gesicherte Rechtsposition innehabe; dazu dürfe sie ihm nicht mehr entzogen werden können und müsse zwingend für mindestens ein Jahr überlassen worden sein (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. November 1983 VIII R 215/79, BFHE 140, 199, BStBl II 1984, 366, unter 2.a, und VIII R 184/83, BFHE 140, 203, BStBl II 1984, 371, unter 2.c; sowie Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen --BMF-- vom 24. Juli 1998, BStBl I 1998, 914, Rz 7).

    Im Übrigen setze sich das Urteil des BFH (in BFH/NV 2004, 1079) weder mit den Urteilen des BFH (in BFHE 140, 199, BStBl II 1984, 366, und in BFHE 140, 203, BStBl II 1984, 371, sowie vom 27. Juni 1996 IV R 82/95, BFH/NV 1997, 101) noch mit der im BMF-Schreiben (in BStBl I 1998, 914) vertretenen Auffassung der Verwaltung auseinander.

  • BFH, 19.11.2003 - IX R 54/00

    VuV: Einkünfteerzielung; Nießbrauchsbestimmung

    b) Auf das Innehaben einer sog. "gesicherten Rechtsposition" für eine zudem von vornherein festgelegte Zeit (so das FG unter Bezug auf die BFH-Urteile vom 29. November 1983 VIII R 215/79, BFHE 140, 199, BStBl II 1984, 366, unter 2.a, und VIII R 184/83, BFHE 140, 203, BStBl II 1984, 371, unter 2.c) kommt es demnach nicht an (vgl. Stadie, a.a.O., S. 31; Schmidt/ Drenseck, a.a.O., § 21 Rz. 5; Mellinghof in Kirchhof, a.a.O., § 21 Rn. 56, zur zeitlichen Begrenzung).
  • BFH, 15.12.1992 - IX R 131/90

    Versteuerung des Nutzwertes, wenn Nutzungsentgelt erheblich niedriger als

    Nutzt ein Steuerpflichtiger eine ihm nicht gehörende Wohnung aufgrund einer gesicherten Rechtsposition, so hat er den Nutzungswert zu versteuern, wenn das vereinbarte und gezahlte Nutzungsentgelt erheblich niedriger als die ortsübliche Marktmiete ist (Anschluß an BFH-Urteil vom 29. November 1983 VIII R 215/79, BFHE 140, 199, BStBl II 1984, 366).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - (Urteil vom 29. November 1983 VIII R 215/79, BFHE 140, 199, BStBl II 1984, 366) habe ein ganz oder teilweise unentgeltlich Nutzender, der, wie im Streitfall, eine Wohnung aufgrund einer gesicherten Rechtsposition (Mietvertrag) innehat, den Nutzungswert zu versteuern, soweit die Unentgeltlichkeit reiche.

    a) Überläßt ein Eigentümer eine Wohnung ganz oder teilweise unentgeltlich in der Weise, daß der Nutzende die Wohnung aufgrund einer gesicherten Rechtsposition innehat, so hat nach ständiger Rechtsprechung des BFH (vgl. Urteil in BFHE 140, 199, BStBl II 1984, 366) der Nutzende den Nutzungswert zu versteuern.

  • BFH, 16.10.1984 - IX R 71/84

    Werbungskosten bei Errichtung eines Einfamilienhauses auf einem den Kindern

    Denn sie waren weder rechtliche noch wirtschaftliche Eigentümer des ihren Kindern gehörenden Einfamilienhauses in L, und es ist ihnen der Nutzungswert nach dieser Vorschrift auch nicht als Vorbehaltsnießbraucher zuzurechnen (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 7. Dezember 1982 VIII R 153/81, BFHE 138, 180, BStBl II 1983, 627, und jeweils vom 29. November 1983 VIII R 215/79, BFHE 140, 199, BStBl II 1984, 366, sowie VIII R 184/83, BFHE 140, 203, BStBl II 1984, 371).

    Nach der neueren Rechtsprechung des BFH ist dem Nutzenden der Nutzungswert einer ihm ganz oder teilweise unentgeltlich überlassenen Wohnung nach dieser Vorschrift zuzurechnen, wenn ihm eine gesicherte Rechtsposition eingeräumt ist; das gilt auch im Verhältnis von gesetzlich unterhaltsberechtigten Personen zueinander (vgl. BFHE 140, 199, BStBl II 1984, 366, und BFHE 140, 203, BStBl II 1984, 371).

    Diese berechtigt die Eltern zwar zur Inbesitznahme der den Kindern gehörenden Gegenstände; ihnen wird hierdurch indessen keine gesicherte Rechtsposition im Sinne der neueren Rechtsprechung des BFH (BFHE 140, 199, BStBl II 1984, 366) eingeräumt.

  • BFH, 07.10.1986 - IX R 167/83

    Gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte aus Vermietung und

    Für das grundsätzlich anzuerkennende schuldrechtliche Nutzungsrecht (vgl. BFH-Urteil vom 29. November 1983 VIII R 215/79, BFHE 140, 199, BStBl II 1984, 366) von H und E hätte es einer Umstellung der Mietverträge nach dem Rechtsgedanken des § 571 und § 1.039 (wohl § 1.059) BGB nicht bedurft.
  • BFH, 05.09.1991 - IV R 40/90

    1. Aufwendungen eines Freiberuflers für Dachreparatur an einem der Mutter

    Andererseits ist möglicherweise der Klägerin zu Unrecht der Mietwert der der Mutter überlassenen Wohnung zugerechnet worden, nämlich dann, wenn die Mutter in bezug auf die Nutzung der Wohnung eine gesicherte Rechtsposition hatte (vgl. BFH-Urteil vom 29. November 1983 VIII R 215/79, BFHE 140, 199, BStBl II 1984, 366; ständige Rechtsprechung) und die Überlassung der Praxisräume nicht als Gegenleistung der Mutter an den Kläger für die Nutzung der Wohnung anzusehen wäre.
  • BFH, 08.08.1990 - IX R 122/86

    Einkünfteermittlung nach §§ 21 Abs. 2, 21a EStG bei gemeinsamer Nutzung der

    a) Nach den BFH-Urteilen vom 29. November 1983 VIII R 215/79 (BFHE 140, 199, BStBl II 1984, 366) und vom 21. Juli 1988 IX R 86/84 (BFHE 154, 108, BStBl II 1988, 938) wird die Wohnung im eigenen Haus in erster Linie durch eigenes Wohnen mit den Familienmitgliedern genutzt (vgl. dazu ferner Claussen in Herrmann/Heuer/Raupach, a.a.O., § 21a EStG Anm. 71; Blümich/Stuhrmann, § 21a EStG Rz. 18; Littmann/Bitz/Meincke, Das Einkommensteuerrecht, 15. Aufl., § 21a EStG Rdnr. 29).
  • BFH, 30.10.1984 - IX R 2/84

    Steuerliche Behandlung von Versorgungsleistungen bei

    Nach der Rechtsprechung des VIII. Senats des BFH (Urteil vom 29. November 1983 VIII R 215/79, BFHE 140, 199, BStBl II 1984, 366), der sich der erkennende Senat anschließt, hat der Nutzende den Nutzungswert nach § 21 Abs. 2 Alternative 2 EStG zu versteuern, wenn der Eigentümer ihm die Wohnung ganz oder teilweise unentgeltlich in der Weise überläßt, daß der Nutzende sie aufgrund einer gesicherten Rechtsposition innehat.
  • BFH, 28.04.1987 - IX R 40/81

    Voraussetzungen für die Ansetzung des Nutzungswertes eines Mietwohngrundstücks -

  • BFH, 23.02.1988 - IX R 157/84

    Vermietung einer Eigentumswohnung an unterhaltsberechtigtes volljähriges Kind als

  • BFH, 26.11.1985 - IX R 64/82

    Steuerliche Folgen einer vorweggenommenen Erbfolgeregelung

  • BFH, 26.11.1998 - IV R 66/97

    Rechtskraftwirkung eines Urteils; Drittaufwand

  • BFH, 14.12.1994 - X R 1/90

    Verpflichtung eines Vermögensübernehmers, an einen familienfremden Dritten

  • BFH, 26.01.1994 - X R 17/91

    Keine Steuerbegünstigung nach § 10e EStG bei unentgeltlicher Nutzungsüberlassung

  • BFH, 16.10.1984 - IX R 81/82

    Werbungskosten - Nutzungswert - Wohnung

  • BFH, 27.06.1995 - IX R 29/90

    Annahme von Werbungskosten bei bestehendem Veranlassungszusammenhang zwischen den

  • BFH, 23.10.1984 - IX R 48/80

    Nutzungswert - Entgeltliche Nutzung - Zurechnung - Rohmietwert - Abzug von

  • BFH, 11.11.1988 - III R 268/84

    Keine AfA des Eigentümers eines Betriebsgrundstücks neben Mietaufwand bei

  • BFH, 22.10.1985 - IX R 48/82

    Einkommensteuerliche Behandlung eines Dauerwohnrechts

  • BFH, 10.04.1991 - XI R 19/88

    Besteuerungsgrundlagen von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

  • BVerwG, 10.05.1990 - 5 C 55.85

    Ausbildungsförderungsrechtlicher Begriff der selbstgenutzten Eigentumswohnung

  • BFH, 21.07.1988 - IX R 86/84

    Einfamilienhaus - Nutzungswert - Zurechnung des Nutzungswerts - Vorbehalt des

  • BFH, 03.06.1986 - IX R 63/81

    Nutzungswert der Wohung im eigenen Haus als Einkünfte aus Vermietung und

  • FG Köln, 25.07.2003 - 10 K 8529/98

    Zurechnung von Vermietungseinkünften bei lediglich schuldrechtlich

  • FG Baden-Württemberg, 23.02.2011 - 4 K 4393/08

    Zurechnung von Vermietungseinkünften bei tatsächlicher Durchführung eines

  • BFH, 13.11.1990 - IX R 63/86

    Werbungskostenabzug für den von der Renovierung betroffenen Gebäudeteil

  • BFH, 12.07.1989 - X R 11/84

    Kein Sonderausgabenabzug einer dauernden Last bei wiederkehrenden Leistungen im

  • BFH, 04.06.1986 - IX R 80/85

    Eingeschränkter Werbungskostenabzug bei erheblich verbilligter

  • FG Niedersachsen, 27.01.2000 - 5 K 53/98

    Zurechnung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung; Bestellung eines den

  • BFH, 21.10.1986 - IX R 55/82

    Einfamilienhaus - Umwandlung in Zweifamilienhaus - Selbstgenutzte Wohnung im

  • BFH, 23.04.1985 - IX R 39/81

    Einkommensteuer - Erbauseinandersetzung - Gleichstellung - Kredit -

  • BFH, 13.12.1983 - VIII R 17/82

    Ermittlung des Nutzungswerts der selbstgenutzten Wohnung im eigenen Haus

  • BFH, 27.06.1996 - IV R 82/95

    Übergangsregelung für Wohnungen des land- und forstwirtschaftlichen

  • BFH, 10.06.1986 - IX R 11/86

    Zur Aufteilung von Kontokorrentzinsen in Werbungskosten bei den Einkünften aus

  • BFH, 30.10.1990 - IX R 110/86

    Zurechnung des Nutzungswerts einer Wohnung bei an der Nutzung gehindertem

  • BFH, 19.12.1995 - IX R 88/93

    Einfamilienhaus: Instandsetzungs- und Aufstockungsarbeiten

  • BFH, 25.07.1995 - IX R 66/93

    Ablösung eines Wohnrechts und anschließende Vermietung

  • BFH, 20.01.1987 - IX R 49/82

    Änderung eines Einkommenssteuerbescheids aufgrund neu bekannt gewordener

  • BFH, 19.09.1990 - IX R 72/85

    Besteuerung des Nutzungswertes einer Immobilie in Spanien

  • VGH Bayern, 08.05.1989 - 2 B 87.01993

    Voraussetzungen der Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung bei

  • OLG München, 09.12.1983 - 18 U 3058/83
  • BFH, 21.09.1993 - IX R 96/88

    Versteuerung des Nutzungswerts bei unentgeltlicher Überlassung einer Wohnung in

  • BFH, 08.11.1988 - IX R 25/86

    Geltendmachung von Werbungskosten wegen einer einem Kind der Steuerpflichtigen

  • BFH, 21.01.1986 - IX R 27/83

    Ermittlung des einkommensteuerpflichtigen Nutzungswerts einer Wohnung im eigenen

  • BFH, 22.01.1985 - IX R 4/79

    Geltendmachung von Absetzungen für Abnutzung als Werbungskosten durch den

  • BFH, 27.04.1993 - IX R 118/89

    Nutzungswert der Wohnung im eigenen Haus als Teil der Einkünfte aus Vermietung

  • FG Köln, 29.03.2007 - 10 K 3338/06

    Zurechnung von Einkünften aus bestehenden Mietverhältnissen bei Vereinbarung

  • BFH, 13.08.1985 - IX R 6/80

    Überlassung der Nutzung und der Mietzinsen eines Einfamilienhauses an die Mutter

  • BayObLG, 15.02.1985 - BReg. 3 Z 72/82

    Geschäftswert eines Angebots auf Abschluss von Treuhandverträgen -

  • BFH, 16.07.1985 - IX R 1/84

    Nutzungswert einer, seinen Eltern überlassenen Wohnung als dauernde Last

  • FG München, 16.10.2001 - 6 K 3761/99

    Einkünftezurechnung nach Ablauf eines befristeten Nießbrauchs; gesonderter und

  • BayObLG, 11.01.1985 - BReg. 3 Z 230/84

    Verweisungsurkunde zur Durchführung eines Bauherrenmodells

  • FG Düsseldorf, 28.05.1998 - 10 K 3599/94

    Anwendbarkeit der sogenannten großen Übergangslösung bei der Ermittlung von

  • BFH, 29.11.1983 - VIII R 137/82
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