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   BFH, 05.04.1984 - V R 51/82   

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https://dejure.org/1984,788
BFH, 05.04.1984 - V R 51/82 (https://dejure.org/1984,788)
BFH, Entscheidung vom 05.04.1984 - V R 51/82 (https://dejure.org/1984,788)
BFH, Entscheidung vom 05. April 1984 - V R 51/82 (https://dejure.org/1984,788)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    UStG 1980 § 1 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 Buchst. a und Buchst. b, § 3 Abs. 9; 6. USt-Richtlinie Art. 5 Abs. 6, Art. 6 Abs. 2; UStG 1967/1973 § 1 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 Buchst. a und Buchst. b

  • Wolters Kluwer

    Eigenverbrauch - Umfang des Eigenverbrauchs - Leistungen an Dritte

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zum Eigenverbrauch sonstiger Leistungen nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b UStG 1980

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BFHE 140, 393
  • BB 1984, 1152
  • BStBl II 1984, 499
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • BFH, 22.06.1989 - V R 37/84

    1. Der Annahme eines Leistungsaustausches steht nicht entgegen, daß sich die

    Jede Leistung eines Unternehmers gegen Entgelt wird vom Umsatzsteuerrecht als eine Leistung aus unternehmerischen Gründen angesehen (vgl. BFH-Urteil vom 5. April 1984 V R 51/82, BFHE 140, 393, BStBl II 1984, 499).
  • BFH, 10.06.2020 - XI R 25/18

    Sonstige Leistungen eines Berufsreiters, der einen Turnier- und Ausbildungsstall

    Leistung i.S. des § 3 Abs. 9a Nr. 2 UStG ist alles, was seiner Art nach Gegenstand von sonstigen Leistungen i.S. des § 3 Abs. 9 UStG sein kann und nicht bereits unter § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG fällt (vgl. BFH-Urteil vom 05.04.1984 - V R 51/82, BFHE 140, 393, BStBl II 1984, 499; Abschn. 3.4 Abs. 1 Satz 2 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses --UStAE--).
  • BFH, 23.09.1993 - V R 87/89

    Die private Nutzung eines betrieblichen Telefons ist kein

    Die Vorschrift erfaßt Wertabgaben des Unternehmens, die ihrer Art nach sonstige Leistungen wären, wenn sie entgeltlich an Dritte ausgeführt worden wären (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 5. April 1984 V R 51/82, BFHE 140, 393, BStBl II 1984, 499).

    Insoweit fehlt es an einer Wertabgabe aus dem Unternehmen in den nichtunternehmerischen Bereich, die nach den Grundsätzen des Senatsurteils in BFHE 140, 393, BStBl II 1984, 499 Voraussetzung für eine Eigenverbrauchsbesteuerung nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b UStG 1980 ist.

  • BFH, 10.12.1992 - V R 3/88

    Öffentlich-rechtliches Gemeindeparkhaus als Gewerbebetrieb

    Der Tatbestand umfaßt auch die Verwendung bzw. Überlassung betrieblicher - d. h. dem Unternehmen zugeordneter - Gegenstände für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen (vgl. Senatsurteil vom 5. April 1984 V R 51/82, BFHE 140, 393, BStBl II 1984, 499).

    Grundsätzlich handelt es sich dabei um zwei nebeneinander bestehende, kumulative Voraussetzungen des Eigenverbrauchs (vgl. Senatsurteil in BFHE 140, 393, BStBl II 1984, 499).

  • BFH, 13.07.1994 - XI R 55/93

    1. Vorsteuerabzug aus Steuerberatungskosten für Vermögensaufstellung einer

    Als Leistungseigenverbrauch würden nicht nur sonstige Leistungen an Dritte, die aus nichtunternehmerischen Gründen erfolgten, erfaßt, sondern auch der Art nach sonstige Leistungen für den außerunternehmerischen Bereich des Unternehmens selbst (BFH-Urteil vom 5. April 1984 V R 51/82, BFHE 140, 393, BStBl II 1984, 499).

    § 1 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 Buchst. b UStG 1980 erfaßt unentgeltliche Wertabgaben an Dritte, aber auch Wertabgaben an den Unternehmer selbst (BFH-Urteil in BFHE 140, 393, BStBl II 1984, 499).

  • BFH, 28.06.1995 - XI R 66/94

    1. Kein Leistungsaustausch durch Zuwendung einer Reise für Warenabnahmen in

    Die Anwendung der Vorschrift wurde damit auf jede Wertabgabe für unternehmensfremde Zwecke erweitert, die sich nicht in der Entnahme eines Gegenstandes verkörpert (BFH-Urteil vom 5. April 1984 V R 51/82, BFHE 140, 393, BStBl II 1984, 499 mit Hinweisen auf die Gesetzesmaterialien).
  • BFH, 18.05.1993 - V R 134/89

    Eine GmbH (Organgesellschaft) bewirkt Eigenverbrauch des Organträgers, wenn sie

    Eigenverbrauch liegt gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b UStG 1980 vor, wenn ein Unternehmer im Rahmen des Unternehmens sonstige Leistungen der in § 3 Abs. 9 UStG bezeichneten Art für Zwecke ausführt, die außerhalb des Unternehmens liegen (vgl. dazu Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 24. November 1988 V R 200/93, BFHE 155, 215, BStBl II 1989, 163; vom 5. April 1984 V R 51/82, BFHE 140, 393, BStBl II 1984, 499).
  • BFH, 24.11.1988 - V R 200/83

    Eigenverbrauch auch bei zeitweiliger privater PKW-Nutzung außerhalb des

    Wie der Senat bereits entschieden hat (Urteil vom 5. April 1984 V R 51/82, BFHE 140, 393, BStBl II 1984, 499), fällt hierunter insbesondere ein Sachverhalt des Inhalts, daß ein dem unternehmerischen Bereich zugeordnetes Kfz vom Unternehmer privat benutzt wird (zum Eigenverbrauch durch Entnahme von Gegenständen vgl. BFH-Urteil vom 3. November 1983 V R 4/73, BFHE 140, 115, BStBl II 1984, 169).

    bb) Die mit "sonstige Leistungen der in § 3 Abs. 9 bezeichneten Art" umschriebene tatbestandsmäßige Voraussetzung des Eigenverbrauchs i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b UStG 1980 ist dahin zu verstehen, daß hierunter Vorgänge fallen, die den sonstigen Leistungen (§ 3 Abs. 9 UStG 1980) entsprechen, so daß nicht nur eine Überlassung der Nutzung an Dritte, sondern auch die private Nutzung durch den Unternehmer selbst erfaßt wird (vgl. Urteil in BFHE 140, 393, BStBl II 1984, 499).

  • BFH, 20.01.1988 - X R 48/81

    Personenhandelsgesellschaft ist, soweit sie an anderen Gesellschaften beteiligt

    aa) Diese Richtlinie ist bei der Auslegung des UStG 1967/1973 zu beachten (vgl. - zur sog. richtlinienkonformen Auslegung - BFH-Urteile vom 12. November 1980 II R 1/76, BFHE 132, 319, BStBl II 1981, 279; vom 5. April 1984 V R 51/82, BFHE 140, 393, 395 f., BStBl II 1984, 499; vom 13. Dezember 1984 V R 32/74, BFHE 142, 327, 332, BStBl II 1985, 173).
  • BFH, 09.02.1995 - V R 57/93

    Umsatzsteuer; Abzug von Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer

    Da mit dem UStG 1980 das deutsche Umsatzsteuerrecht an die Richtlinie 77/388/EWG angepaßt werden sollte (vgl. BFH-Urteil vom 5. April 1984 V R 51/82, BFHE 140, 393, BStBl II 1984, 499 unter 2. m.w.N.), ist das UStG 1980 möglichst in einer dem Wortlaut und Zweck der Richtlinie 77/388/EWG entsprechenden Weise auszulegen und anzuwenden (vgl. BFH-Urteile vom 30. Juli 1992 V R 95/87, BFH/NV 1993, 202 unter 2. b; in BFHE 140, 393, BStBl II 1984, 499 aaO.; Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften --EuGH-- vom 8. Oktober 1987 Rs.80/86, Slg. 1987, 3969; Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1988, 594).
  • BFH, 11.03.1988 - V R 30/84

    Steuerpflicht und Steuersatz bei kostenloser Arbeitnehmer-Sammelbeförderung durch

  • BFH, 02.10.1986 - V R 91/78

    Eigenverbrauch - Betriebsgrundstück - Unentgeltliche Übertragung - Übertragung

  • BFH, 16.09.1987 - X R 51/81

    Steuerfreier Entnahmeeigenverbrauch bei unentgeltlichem Nießbrauch an

  • BFH, 25.06.1987 - V R 92/78

    Unentgeltliche Geschäftsveräußerung ist Eigenverbrauch

  • BFH, 04.05.1994 - XI R 48/90

    Voraussetzungen für einen steuerpflichtigen Eigenverbrauch einer privaten

  • BFH, 14.04.1994 - V R 94/91

    Begriff des Eigenverbrauchs durch einen Unternehmer - Nutzung des PKWs des

  • FG Sachsen, 28.11.2002 - 5 K 256/97

    Vorsteuerabzugsfähigkeit von Leistungen einer Gesellschaft für Arbeitsförderung

  • FG Sachsen-Anhalt, 28.11.2002 - 5 K 256/97

    Unternehmereigenschaft einer Arbeitsförderungsgesellschaft; Abgrenzung von

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