Rechtsprechung
| BFH, 30.05.1984 - I R 218/80 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Simons & Moll-Simons
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Nichtberücksichtigung eines Schriftsatzes durch das Finanzgericht
Kurzfassungen/Presse
- NWB SteuerXpert START (Leitsatz)
Zeitschriftenfundstellen
- BFHE 141, 221
- BB 1984, 1673
- BStBl II 1984, 667
- BStBl II 1984, 668
Wird zitiert von ... (6)
- BSG, 16.11.2000 - B 4 RA 122/99 B
Anträge auf Terminsverlegung, Kompetenzen des Bundessozialgerichts
Unter diesen Umständen oblag - entgegen den unzutreffenden Ausführungen der Berufsrichter des LSG - allein dem insoweit als Funktionseinheit insgesamt verantwortlichen Gericht die ordnungsgemäße interne Weiterleitung, ohne daß aus der Sicht des Klägers von Belang wäre, aus welchen Gründen im einzelnen sein Verlegungsantrag dem Vorsitzenden des zuständigen Spruchkörpers nicht mehr rechtzeitig zugeleitet worden ist (stRspr von BVerfG und BSG; vgl etwa BVerfGE 11, 218, 220; 34, 344, 347; 40, 101; 52, 203, 209 und 53, 219, 222 f;… BSG in SozR 1500 § 62 Nr. 17 mwN; außerdem BVerwG vom 29. November 1985, 9 C 49.85, NVwZ 1986, 373 = Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 177 und BFHE 141, 221). - BFH, 27.06.1985 - I B 28/85
Keine Verweigerung rechtlichen Gehörs bei kurzfristig eingereichten Schriftsätzen
Deshalb wird das rechtliche Gehör nicht verweigert, wenn ein Schriftsatz so kurz vor der mündlichen Verhandlung und Urteilsverkündung beim FG eingereicht wird, daß er vom Spruchkörper nicht mehr berücksichtigt werden kann (Ergänzung zu BFH-Urteil vom 30. Mai 1984 I R 218/80, BFHE 141, 221, BStBl II 1984, 668).Zu dem zu berücksichtigenden Prozeßstoff gehören grundsätzlich auch solche Unterlagen, die bereits beim Gericht eingegangen, dem zuständigen Spruchkörper aber noch nicht bekannt sind (vgl. BFH-Urteil vom 30. Mai 1984 I R 218/80, BFHE 141, 221, BStBl II 1984, 668, mit zahlreichen Hinweisen zur Rechtsprechung des BVerfG).
- BFH, 10.10.2001 - IX B 157/00 Deshalb wird das rechtliche Gehör auch dann verletzt, wenn ein als besonders eilbedürftig erkennbares Schreiben pflichtwidrig nicht rechtzeitig innerhalb des Gerichts weitergeleitet wird und deshalb vom erkennenden Spruchkörper nicht mehr berücksichtigt werden kann (Bundesfinanzhof --BFH--, Urteil vom 30. Mai 1984 I R 218/80, BFHE 141, 221, BStBl II 1984, 668).
- BFH, 15.10.2003 - II B 156/02
NZB: Verletzung des Rechts auf Gehör, Terminsverlegung
Deshalb wird das rechtliche Gehör auch dann verletzt, wenn ein als besonders eilbedürftig erkennbares Schreiben pflichtwidrig nicht rechtzeitig innerhalb des Gerichts weitergeleitet wird und deshalb vom erkennenden Senat nicht mehr berücksichtigt werden kann (…BFH-Beschluss vom 10. Oktober 2001 IX B 157/00, BFH/NV 2002, 365; BFH-Urteil vom 30. Mai 1984 I R 218/80, BFHE 141, 221, BStBl II 1984, 668; vgl. auch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Oktober 1979 1 BvR 726/78, BVerfGE 52, 203 bis 214). - BFH, 07.12.1999 - IV B 52/99
Steuerabzugsbetrag im Beitrittsgebiet; Gesamtergebnis des Verfahrens als …
Zwar unterläuft einem FG ein Verfahrensfehler, wenn es seiner Beweiswürdigung nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens zugrunde legt; dies folgt aus § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO (BFH-Urteil vom 30. Mai 1984 I R 218/80, BFHE 141, 221, BStBl II 1984, 668). - BFH, 02.06.1992 - VIII R 8/89 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
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