Weitere Entscheidung unten: BFH, 28.06.1984

Rechtsprechung
   BFH, 28.06.1984 - IV R 205/82   

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https://dejure.org/1984,1667
BFH, 28.06.1984 - IV R 205/82 (https://dejure.org/1984,1667)
BFH, Entscheidung vom 28.06.1984 - IV R 205/82 (https://dejure.org/1984,1667)
BFH, Entscheidung vom 28. Juni 1984 - IV R 205/82 (https://dejure.org/1984,1667)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Steuerschuld des Erblassers - Inanspruchnahme von Miterben - Steuerbescheid - Notwendiger Inhalt des Steuerbescheids - Erwähnung anderer Miterben

Papierfundstellen

  • BFHE 141, 461
  • BStBl II 1984, 784
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 05.11.1980 - II R 25/78

    Einzelsteuerbescheide - Gesamtschuldner - Namen

    Auszug aus BFH, 28.06.1984 - IV R 205/82
    »Nimmt das FA durch einen Einzelsteuerbescheid einen von mehreren Miterben als Gesamtschuldner für die Steuerschuld des Erblassers in Anspruch, so gehört die Erwähnung der übrigen Miterben nicht zu dem nach § 157 Abs. 1 AO 1977 notwendigen Inhalt des Steuerbescheids (Anschluß an das BFH-Urteil vom 05.11.1980 II R 25/78 , BFHE 132, 114 , BStBl II 1981, 176).«.

    Wurde der Erblasser von mehreren Personen beerbt und sind diese deshalb Gesamtschuldner, so steht es dem FA frei, ob es sämtliche Miterben in einem nach § 155 Abs. 3 AO 1977 zusammengefaßten Bescheid heranziehen will (vgl. BFHE 109, 123 , BStBl II 1973, 544 ; Tipke/Kruse, a.a.O., sowie zur Gesamtschuldnerschaft nach dem Grunderwerbsteuergesetz : BFH-Urteil vom 5. November 1980 II R 25/78 , BFHE 132, 114 , BStBl II 1981, 176).

    Diese Rechtsprechung ist aber inzwischen aufgegeben worden (vgl. BFHE 132, 114 , BStBl II 1981, 176).

  • BFH, 28.03.1973 - I R 100/71

    Berichtigungsbescheid - Adressat - Adresse - Erstbescheid - Hinweis im

    Auszug aus BFH, 28.06.1984 - IV R 205/82
    Dieser ist auch noch hinreichend bezeichnet, wenn der Bescheid als Adressaten der Steuerfestsetzung den Rechtsvorgänger zu Händen des Rechtsnachfolgers X als Erben ausweist (vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 28. März 1973 I R 100/71 , BFHE 109, 123 , BStBl II 1973, 544 ; Tipke/Kruse, Abgabenordnung - Finanzgerichtsordnung , 11.Aufl., § 45 AO 1977 Tz.9).

    Wurde der Erblasser von mehreren Personen beerbt und sind diese deshalb Gesamtschuldner, so steht es dem FA frei, ob es sämtliche Miterben in einem nach § 155 Abs. 3 AO 1977 zusammengefaßten Bescheid heranziehen will (vgl. BFHE 109, 123 , BStBl II 1973, 544 ; Tipke/Kruse, a.a.O., sowie zur Gesamtschuldnerschaft nach dem Grunderwerbsteuergesetz : BFH-Urteil vom 5. November 1980 II R 25/78 , BFHE 132, 114 , BStBl II 1981, 176).

  • BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 57.91

    Pflicht zur Erbringung einer monatlichen Ausgleichszahlung durch den Inhaber

    Da der interne zivilrechtliche Ausgleich zwischen Gesamtschuldnern abgabenrechtlich zumindest in aller Regel bedeutungslos ist (vgl. auch § 155 Abs. 2 Satz 2 AO 1977), gehört die Bezeichnung der übrigen Gesamtschuldner regelmäßig nicht zum notwendigen Inhalt eines Abgabenbescheides (vgl. zu § 157 Abs. 1 AO BFH, Urteile vom 5. November 1980 - II R 25/78 - BFHE 132, 114 und vom 28. Juni 1984 - IV R 204-205/82 - BStBl II 1984, 784 ).
  • VG Meiningen, 21.04.2004 - 1 K 631/99

    Erschließungsbeiträge; Erschließungsbeitrags; Erschließung; Beitrag; Anlage;

    Denn es liegt im Wesen der Gesamtschuld, dass der Gläubiger nicht nur von allen Gesamtschuldnern gemeinsam, sondern von jedem einzelnen oder von mehreren die gesamte Leistung verlangen kann (vgl. BFH, Urteil vom 28.06.1984 - IV R 204-205/82 -, BFHE 141, 461, zitiert nach Juris).
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Rechtsprechung
   BFH, 28.06.1984 - IV R 204-205/82, IV R 204/82, IV R 205/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,2506
BFH, 28.06.1984 - IV R 204-205/82, IV R 204/82, IV R 205/82 (https://dejure.org/1984,2506)
BFH, Entscheidung vom 28.06.1984 - IV R 204-205/82, IV R 204/82, IV R 205/82 (https://dejure.org/1984,2506)
BFH, Entscheidung vom 28. Juni 1984 - IV R 204-205/82, IV R 204/82, IV R 205/82 (https://dejure.org/1984,2506)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Simons & Moll-Simons

    AO 1977 § 157 Abs. 1 Satz 2, § 119 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Steuerschuld des Erblassers - Inanspruchnahme von Miterben - Steuerbescheid - Notwendiger Inhalt des Steuerbescheids - Erwähnung anderer Miterben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BFHE 141, 461
  • BStBl II 1984, 784
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 05.11.1980 - II R 25/78

    Einzelsteuerbescheide - Gesamtschuldner - Namen

    Auszug aus BFH, 28.06.1984 - IV R 204/82
    Nimmt das FA durch einen Einzelsteuerbescheid einen von mehreren Miterben als Gesamtschuldner für die Steuerschuld des Erblassers in Anspruch, so gehört die Erwähnung der übrigen Miterben nicht zu dem nach § 157 Abs. 1 AO 1977 notwendigen Inhalt des Steuerbescheids (Anschluß an das BFH-Urteil vom 5. November 1980 II R 25/78, BFHE 132, 114, BStBl II 1981, 176).

    Wurde der Erblasser von mehreren Personen beerbt und sind diese deshalb Gesamtschuldner, so steht es dem FA frei, ob es sämtliche Miterben in einem nach § 155 Abs. 3 AO 1977 zusammengefaßten Bescheid heranziehen will (vgl. BFHE 109, 123, BStBl II 1973, 544; Tipke/Kruse, a. a. O., sowie zur Gesamtschuldnerschaft nach dem Grunderwerbsteuergesetz: BFH-Urteil vom 5. November 1980 II R 25/78, BFHE 132, 114, BStBl II 1981, 176).

    Diese Rechtsprechung ist aber inzwischen aufgegeben worden (vgl. BFHE 132, 114, BStBl II 1981, 176).

  • BFH, 28.03.1973 - I R 100/71

    Berichtigungsbescheid - Adressat - Adresse - Erstbescheid - Hinweis im

    Auszug aus BFH, 28.06.1984 - IV R 204/82
    Dieser ist auch noch hinreichend bezeichnet, wenn der Bescheid als Adressaten der Steuerfestsetzung den Rechtsvorgänger zu Händen des Rechtsnachfolgers X als Erben ausweist (vgl. z. B. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 28. März 1973 I R 100/71, BFHE 109, 123, BStBl II 1973, 544; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 11. Aufl., § 45 AO 1977 Tz. 9).

    Wurde der Erblasser von mehreren Personen beerbt und sind diese deshalb Gesamtschuldner, so steht es dem FA frei, ob es sämtliche Miterben in einem nach § 155 Abs. 3 AO 1977 zusammengefaßten Bescheid heranziehen will (vgl. BFHE 109, 123, BStBl II 1973, 544; Tipke/Kruse, a. a. O., sowie zur Gesamtschuldnerschaft nach dem Grunderwerbsteuergesetz: BFH-Urteil vom 5. November 1980 II R 25/78, BFHE 132, 114, BStBl II 1981, 176).

  • FG Münster, 26.07.2022 - 13 K 1563/20

    Festsetzung der Gebühr für die Bearbeitung einer verbindlichen Auskunft

    Denn die Finanzbehörde kann nach ihrem Ermessen entscheiden, ob sie Ansprüche gegenüber Gesamtschuldnern in einem zusammengefassten Bescheid oder in getrennten Bescheiden geltend macht (vgl. BFH-Urteile vom 05.11.1980 - II R 25/78, BStBl II 1981, 176; vom 28.06.1984 - IV R 204/82, IV R 205/82, BStBl II 1984, 784).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.02.2009 - 9 S 59.08

    Bestimmtheit eines Anschlussbeitragsbescheides; Anforderungen an die

    Auch war der Antragsgegner im Hinblick darauf, dass der Anschlussbeitragsbescheid allein der Antragstellerin gegenüber als Grundlage der Abgabenerhebung dienen soll, nicht gehalten, die übrigen Miterben in dem Bescheid zu bezeichnen (vgl. BFH, Urteil vom 28. Juni 1984 - IV R 204/82, IV R 205/82 -, juris).
  • FG Düsseldorf, 19.05.1995 - 18 K 3253/92

    Wirksamkeit eines Steueränderungsbescheids; Vorliegen eines wirksamen Zugangs bei

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