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   BFH, 28.09.1984 - VI R 164/80   

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BFH, 28.09.1984 - VI R 164/80 (https://dejure.org/1984,974)
BFH, Entscheidung vom 28.09.1984 - VI R 164/80 (https://dejure.org/1984,974)
BFH, Entscheidung vom 28. September 1984 - VI R 164/80 (https://dejure.org/1984,974)
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Volltextveröffentlichungen (5)

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BFHE 142, 377
  • BB 1985, 781
  • BStBl II 1985, 129
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 20.12.2017 - III R 2/17

    Abzug des hälftigen Behinderten-Pauschbetrags bei der Einzelveranlagung von

    Denn Sinn und Zweck der Pauschbetragsregelung ist es gerade, typisierend zu unterstellen, dass bestimmten Gruppen von behinderten Menschen gewisse außergewöhnliche Belastungen erwachsen (vgl. z.B. Blümich/K. Heger, § 33b EStG Rz 4, m.w.N.; Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. September 1984 VI R 164/80, BFHE 142, 377, BStBl II 1985, 129, unter 1.c, m.w.N., und BFH-Beschluss vom 13. Juli 2011 VI B 20/11, BFH/NV 2011, 1863, Rz 9, m.w.N.).
  • BSG, 29.08.1990 - 9a/9 RVs 7/89

    Begriff der Hilflosigkeit bei Kindern im Schwerbehindertenrecht, wesentliche

    Mithin bestehen keine Zweifel daran, daß im Steuerrecht insgesamt die in der Rechtspr entwickelte Definition der Hilflosigkeit maßgebend war und ist, die auch von der Versorgungsverwaltung zugrunde gelegt wird, wenn sie die - für das Steuerrecht maßgebliche (vgl BFH, Urteil vom 28. September 1984 in BFHE 142, 377) - Bescheinigung ausstellt.
  • BFH, 04.11.2004 - III R 38/02

    Kein Pauschbetrag für behinderte Menschen neben als außergewöhnliche Belastung

    § 33b EStG soll als Vereinfachungsregelung laufende und typische, unmittelbar mit der Behinderung zusammenhängende Kosten als außergewöhnliche Belastung ohne Einzelnachweis abgelten (BFH-Urteil vom 28. September 1984 VI R 164/80, BFHE 142, 377, BStBl II 1985, 129).

    b) Aufwendungen für die Pflege und Hilfe bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens gehören unabhängig davon, wo sie anfallen --zu Hause oder in einem Heim-- zu den typischen, mit der Behinderung zusammenhängenden Kosten, die von der Typisierung des § 33b EStG erfasst werden (BFH-Urteile in BFHE 199, 400, BStBl II 2002, 765; in BFHE 142, 377, BStBl II 1985, 129).

  • BFH, 13.07.2011 - VI B 20/11

    Abzug behinderungsbedingter Aufwendungen

    Der Ansatz des Pauschbetrages bedeutet eine Erleichterung für den Steuerpflichtigen, der die entsprechenden Aufwendungen nicht nachzuweisen braucht (BFH-Urteil vom 28. September 1984 VI R 164/80, BFHE 142, 377, BStBl II 1985, 129; vgl. hierzu auch Kanzler in Herrmann/ Heuer/Raupach, § 33b EStG Rz 4).
  • BFH, 22.09.1989 - III R 167/86

    Der herabgesetzte Grad der Behinderung ist ab Feststellungszeitpunkt und nicht

    Die Vorschrift enthält eine typisierende Regelung zu den mit einer Körperbehinderung unmittelbar und üblicherweise zusammenhängenden außergewöhnlichen Belastungen, wobei die Höhe des jeweiligen Behinderten-Pauschbetrags in Abs. 3 die Mindestaufwendungen widerspiegelt, die nach der Lebenserfahrung entsprechend der unterschiedlichen Art und Schwere der Behinderung typischerweise erwartet werden können (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 28. September 1984 VI R 164/80, BFHE 142, 377, BStBl II 1985, 129 unter 1c).

    Die Pauschbetragsregelung des § 33b EStG dient damit vor allem der Verwaltungsvereinfachung; sie bedeutet gleichzeitig eine Erleichterung für den Steuerpflichtigen, der die entsprechenden Aufwendungen nicht nachzuweisen braucht und erübrigt regelmäßig die Entscheidung schwieriger Abgrenzungsfragen darüber, welche Aufwendungen infolge der Behinderung erwachsen sind (vgl. BFH-Urteil in BFHE 142, 377, BStBl II 1985, 129 unter 1c mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).

  • BFH, 02.06.2005 - III R 15/04

    Keine Übertragung eines Pauschbetrages für ein im Ausland außerhalb eines

    § 33b EStG soll als Vereinfachungsregelung laufende und typische, unmittelbar mit der Behinderung zusammenhängende Kosten als außergewöhnliche Belastung ohne Einzelnachweis abgelten (BFH-Urteil vom 28. September 1984 VI R 164/80, BFHE 142, 377, BStBl II 1985, 129).
  • BFH, 28.10.1988 - VI R 60/85

    Einkommensteuer; Erwerbsunfähigkeit eines ständig hilflosen Kindes

    Entsprechend dem zu § 33b Abs. 3 Sätze 1 bis 3 EStG ergangenen Urteil des Sentas vom 28. September 1984 VI R 164/80 (BFHE 142, 377, BStBl II 1985, 129 ) ist ein Kind nach § 32 Abs. 6 Nr. 6 EStG "dauernd" erwerbsunfähig, wenn die Erwerbsunfähigkeit wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung einen nicht nur vorübergehenden Zustand darstellt.

    Nach dem Urteil des Senats in BFHE 142, 377, BStBl II 1985, 129 dient die Gewährung der Pauschbeträge in § 33b Abs. 3 EStG anstelle der ebenfalls möglichen Berücksichtigung höherer nachgewiesener Einzelaufwendungen der Verwaltungsvereinfachung und der Erleichterung für die Steuerpflichtigen, die entsprechende Aufwendungen nicht nachzuweisen brauchen.

    An diesen Ausführungen im Urteil in BFHE 142, 377, BStBl II 1985, 129 hält der Senat ebenfalls fest (vgl. auch Nolde, Deutsches Steuerrecht 1988, 572).

  • BSG, 12.11.1996 - 9 RVs 9/95

    Nachteilsausgleich H für Hörsprachgeschädigte

    Darunter ist ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten zu verstehen (BFH 142, 377, 381).
  • FG Nürnberg, 10.12.2010 - 7 K 515/10

    Berücksichtigung der nachgewiesenen Pflegekosten neben dem

    § 33b EStG soll als Vereinfachungsregelung laufende und typische, unmittelbar mit der Behinderung zusammenhängende Kosten als außergewöhnliche Belastung ohne Einzelnachweis abgelten (BFH-Urteil vom 28.09.1984 VI R 164/80, BStBl II 1985, 129).
  • BFH, 05.02.1988 - III R 244/83

    Bei Schwerbehinderten kann die Hilflosigkeit i. S. des § 33b Abs. 3 Satz 3 EStG

    Zu diesen Pauschbeträgen rechnet auch der erhöhte Pauschbetrag des § 33b Abs. 3 Satz 3 EStG (vgl. auch Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 28. September 1984 VI R 164/80, BFHE 142, 377, BStBl II 1985, 129, zum Verhältnis des erhöhten Pauschbetrags zu den anderen Pauschbeträgen).
  • BFH, 21.12.1999 - III B 55/99

    Hilflosigkeit i.S.v. § 33 b EStG

  • FG Düsseldorf, 03.12.1997 - 13 K 1329/94

    Gewährung eines Pauschbetrages bei der Einkommenssteuer wegen ständiger

  • FG Hamburg, 18.10.2001 - II 780/99

    Vorliegen einer dauernden Hilflosigkeit im Sinne von § 33b EStG

  • FG Sachsen, 04.11.2013 - 6 K 347/13

    Minderung des Ausbildungsfreibetrags um das BAföG auch bei dessen Auszahlung an

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