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   BFH, 10.08.1984 - III R 18/76   

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https://dejure.org/1984,609
BFH, 10.08.1984 - III R 18/76 (https://dejure.org/1984,609)
BFH, Entscheidung vom 10.08.1984 - III R 18/76 (https://dejure.org/1984,609)
BFH, Entscheidung vom 10. August 1984 - III R 18/76 (https://dejure.org/1984,609)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Ableitung der üblichen Miete bei steuerbegünstigtem eigengenutzten Wohnraum aus Mietspiegeln für den öffentlich geförderten Wohnungsbau

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 142, 297
  • NJW 1985, 1920 (Ls.)
  • BB 1985, 514
  • BStBl II 1985, 200
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 10.08.1984 - III R 41/75

    Schätzung der üblichen Miete für eigengenutzten Wohnraum bei im

    Auszug aus BFH, 10.08.1984 - III R 18/76
    Sie ist in erster Linie durch unmittelbaren Vergleich aus tatsächlich gezahlten Mieten für Vergleichsobjekte abzuleiten (vgl. das Senatsurteil vom 10. August 1984 III R 41/75, BFHE 142, 289, BStBl II 1985, 36).

    Die Kostenmiete ist anzusetzen, wenn Schätzungsgrundlagen der vorgenannten Art nicht zur Verfügung stehen (BFHE 142, 289, BStBl II 1985, 36).

    a) Der Senat geht davon aus, daß für das gesamte Stadtgebiet nach Grundstücksarten, Baujahrgruppen, Ausstattungsstandard und Lage der Grundstücke sowie nach Finanzierungsart gegliederte Mietspiegel vorhanden sind (BFHE 142, 289, BStBl II 1985, 36).

    Soweit ein gesonderter Mietspiegel für Einfamilienhäuser nicht bestehen sollte, erscheint es vertretbar, die übliche Miete für das streitbefangene Grundstück aus der Mietspiegelmiete für Wohnungen gleicher oder ähnlicher Art, Lage und Ausstattung in Mietwohngrundstücken in der Weise abzuleiten, daß die Annehmlichkeit des Wohnens im eigenen Reiheneinfamilienhaus durch einen angemessenen Zuschlag berücksichtigt wird (BFHE 142, 289, BStBl II 1985, 36).

  • BVerfG, 11.10.1983 - 1 BvL 73/78

    Überprüfung der Zusammensetzung des Senats vor dem Hintergrund des Anspruchs auf

    Auszug aus BFH, 10.08.1984 - III R 18/76
    Es verneinte die Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage, weil es schlechthin ausgeschlossen sei, daß - die Verfassungswidrigkeit des Art. 2 Abs. 1 Satz 2 BewÄndG 1965 unterstellt - eine auf den 1. Januar 1964 rückbezogene Neuregelung der Einheitsbewertung von Wohngrundstücken im Ertragswertverfahren zu einer Herabsetzung der Einheitswerte führen könnte (Beschluß vom 11. Oktober 1983 1 BvL 73/78, BStBl II 1984, 20).

    Das BVerfG hat zu dieser Frage in dem auf die Vorlage ergangenen Beschluß (BStBl II 1984, 20) nicht Stellung genommen.

  • BFH, 12.05.1978 - III R 18/76

    Verfassungsrechtsfrage - Einheitsbewertung - Ertragswertverfahren -

    Auszug aus BFH, 10.08.1984 - III R 18/76
    Der erkennende Senat hat mit Beschluß vom 12. Mai 1978 III R 18/76 (BFHE 125, 188, BStBl II 1978, 446) das Verfahren ausgesetzt, um die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) darüber einzuholen, ob Art. 2 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes zur Änderung des Bewertungsgesetzes vom 13. August 1965 - BewÄndG 1965 - (BGBl I 1965, 851, BStBl I 1965, 375) mit Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) vereinbar ist, soweit er sich auf Nachkriegsbauten bezieht.

    dd) Soweit der Senat im Vorlagebeschluß in BFHE 125, 188, 189, BStBl II 1978, 446 eine andere Rechtsauffassung vertreten hat, wird daran nicht festgehalten.

  • BFH, 12.06.1974 - III R 49/73

    Gleichheitssatz - Verfassungsmäßigkeit - Bebautes Grundstück -

    Auszug aus BFH, 10.08.1984 - III R 18/76
    Davon abgesehen hat der erkennende Senat etwaige Unterbewertungen von Grundstücken mit öffentlich geförderten Wohnungen unter sozialstaatlichen Gesichtspunkten als gerechtfertigt angesehen (Urteil vom 12. Juni 1974 III R 49/73, BFHE 112, 520, BStBl II 1974, 602).
  • FG Köln, 23.01.2013 - 4 K 3625/09

    Jahresmiete, öffentlich geförderter Wohnungsbau, WoFG , II. WobauG

    Die für die Bewertung maßgebende Jahresrohmiete ist grundsätzlich das Gesamtentgelt, das der oder die Mieter aufgrund vertraglicher Vereinbarungen nach dem Stand im Feststellungszeitpunkt für ein Jahr zu entrichten haben (§ 79 Abs. 1 Satz 1 BewG; Urteil des Bundesfinanzhofes - BFH - vom 10. August 1984 III R 18/76, BFHE 142, 297, BStBl II 1985, 200).

    Bei der Einheitsbewertung des öffentlich geförderten Wohnungsbaus ist nach Auffassung der Finanzverwaltung (vgl. Abschn. 23 Abs. 1 der Richtlinien für die Bewertung des Grundvermögens 1990) und nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 10. August 1984 III R 18/76, BFHE 142, 297, BStBl II 1985, 200, 203) die im Vergleich zum freifinanzierten Wohnungsbau regelmäßig niedrigere, preisrechtlich zulässige Richtsatz- oder Kostenmiete zugrunde zu legen.

    Nach der Rechtsprechung des BFH kann auch außerhalb des Rahmens des öffentlich geförderten Wohnungsbaus bei der Gewährung von Wohnungsfürsorgemitteln öffentlich-rechtlicher Körperschaften von der Jahresrohmiete ausgegangen werden, die für öffentlich geförderten Wohnraum gleicher oder ähnlicher Art, Lage und Ausstattung regelmäßig gezahlt wird, soweit die Wohnungen den gleichen Beschränkungen unterliegen wie öffentlich geförderte Wohnungen (vgl. BFH-Urteile in BFHE 142, 297, BStBl II 1985, 200; vom 10. August 1984 III R 82/75, BFHE 142, 303, BStBl II 1985, 234, und III R 41/75, BFHE 142, 289, BStBl II 1985, 36, unter 3. c, sowie vom 5. Mai 1993 II R 71/90, BFH/NV 1994, 10, 11).

  • BFH, 18.11.1998 - II R 79/96

    Kostenmiete bei Aufstellung der Mietspiegel

    Diese Anforderungen sind auch dann erfüllt, wenn wegen Fehlens vermieteter Objekte derselben Grundstücksart oder auch desselben Alters Spiegelmieten für bestimmte Grundstücksgruppen aus den Spiegelmieten für Objekte gleicher oder ähnlicher Art, Lage und Ausstattung anderer Grundstücksarten oder eines anderen Baujahrs abgeleitet wurden (vgl. BFH-Urteile in BFHE 142, 289, BStBl II 1985, 36, sowie vom 10. August 1984 III R 18/76, BFHE 142, 297, BStBl II 1985, 200).
  • BFH, 04.03.1999 - II R 106/97

    Jahresrohmiete i.S. des § 79 BewG

    Diese Anforderungen sind auch dann erfüllt, wenn wegen Fehlens vermieteter Objekte derselben Grundstücksart oder auch desselben Alters Spiegelmieten für bestimmte Grundstücksgruppen aus den Spiegelmieten für Objekte gleicher oder ähnlicher Art, Lage und Ausstattung anderer Grundstücksarten oder eines anderen Baujahrs abgeleitet wurden (BFH-Urteil in BFHE 142, 289, BStBl II 1985, 36, sowie BFH-Urteil vom 10. August 1984 III R 18/76, BFHE 142, 297, BStBl II 1985, 200).
  • BFH, 17.02.1999 - II R 48/97

    Mietspiegel

    Diese Anforderungen sind auch dann erfüllt, wenn wegen Fehlens vermieteter Objekte derselben Grundstücksart oder auch desselben Alters Spiegelmieten für bestimmte Grundstücksgruppen aus den Spiegelmieten für Objekte gleicher oder ähnlicher Art, Lage und Ausstattung anderer Grundstücksarten oder eines anderen Baujahrs abgeleitet wurden (BFH-Urteil in BFHE 142, 289, BStBl II 1985, 36, sowie BFH-Urteil vom 10. August 1984 III R 18/76, BFHE 142, 297, BStBl II 1985, 200).
  • BFH, 16.06.1999 - II R 86/97

    Öffentlich geförderter Wohnungsbau, Jahresrohmiete

    Bei der Einheitsbewertung des öffentlich geförderten Wohnungsbaus ist nach Auffassung der Finanzverwaltung (vgl. Abschn. 23 Abs. 1 der Richtlinien für die Bewertung des Grundvermögens 1990) und nach der Rechtsprechung des BFH (BFH-Urteil vom 10. August 1984 III R 18/76, BFHE 142, 297, BStBl II 1985, 200, 203) die im Vergleich zum freifinanzierten Wohnungsbau regelmäßig niedrigere, preisrechtlich zulässige Richtsatz- oder Kostenmiete zugrunde zu legen.

    Nach der Rechtsprechung des BFH kann auch außerhalb des Rahmens des öffentlich geförderten Wohnungsbaus bei der Gewährung von Wohnungsfürsorgemitteln öffentlich-rechtlicher Körperschaften von der Jahresrohmiete ausgegangen werden, die für öffentlich geförderten Wohnraum gleicher oder ähnlicher Art, Lage und Ausstattung regelmäßig gezahlt wird, soweit die Wohnungen den gleichen Beschränkungen unterliegen wie öffentlich geförderte Wohnungen (vgl. BFH-Urteile in BFHE 142, 297, BStBl II 1985, 200; vom 10. August 1984 III R 82/75, BFHE 142, 303, BStBl II 1985, 234, und III R 41/75, BFHE 142, 289, BStBl II 1985, 36, unter 3. c, sowie vom 5. Mai 1993 II R 71/90, BFH/NV 1994, 10, 11).

  • BFH, 15.10.1986 - II R 230/81

    Der Wegfall der Grundsteuervergünstigung führt zu einer Änderung der

    Sollte eine übliche Marktmiete nicht geschätzt werden können - zu erwägen wäre auch eine Ergänzung des Mietspiegels (vgl. hierzu BFH-Entscheidung vom 10. August 1984 III R 18/76, BFHE 142, 297, 300, BStBl II 1985, 200 unter 3 a) -, so käme ein Zuschlag zur üblichen Miete für grundsteuerbegünstigten Wohnraum in Betracht, der die Tatsache berücksichtigt, daß nach Beendigung der Grundsteuervergünstigung die nunmehr einsetzende Grundsteuerbelastung des Grundstücks regelmäßig zu einer Erhöhung der Rohmiete führt.
  • FG Düsseldorf, 10.09.1997 - 11 K 137/93
    Die für die Bewertung maßgebende Jahresrohmiete ist grundsätzlich das Gesamtentgelt, das der oder die Mieter aufgrund vertraglicher Vereinbarungen nach dem Stand im Feststellungszeitpunkt für ein Jahr zu entrichten haben ( § 79 Abs. 1 Satz 1 BewG ) (vgl. BFH-Urteil vom 10.08.1984 III R 18/76 BFHE 142, 297, BStBl. II 1985, 200).

    Wegen des im Hinblick auf die Mietpreisbindung nur begrenzt erzielbaren Mietertrages und wegen der mit Rücksicht auf das Wohnungsbesetzungsrecht nur beschränkten Veräußerungsbarkeit des Grundstückes ist es sachgerecht, die übliche Miete aus dem Mietspiegel für öffentlich geförderten Wohnungsbau abzuleiten (vgl. BFH-Urteil, BFHE 142, 303, [BFH 10.08.1984 - III R 82/75] BStBl. II 1985, 200).

  • FG Hamburg, 30.08.2013 - 3 K 206/11

    Bewertungsgesetz: Einheitsbewertung eines gemischt genutzten Grundstücks

    h) Soweit ein Mietespiegel 1964 vorliegt und eine übliche Miete daraus abgeleitet werden kann, hat ein Steuerpflichtiger im Massenverfahren der Einheitsbewertung für die Zwecke der Grundsteuer keinen Anspruch auf ein Einzelgutachten (FG Nürnberg, Urteil vom 02.08.2000 IV 219/1999, DStRE 2001, 34; BFH-Urteil vom 10.08.1984 III R 18/76, BFHE 142, 297, BStBl II 1985, 200).
  • BFH, 04.03.1999 - II R 69/97

    Kostenmiete; Mietspiegel

    Diese Anforderungen sind auch dann erfüllt, wenn wegen Fehlens vermieteter Objekte derselben Grundstücksart oder auch desselben Alters Spiegelmieten für bestimmte Grundstücksgruppen aus den Spiegelmieten für Objekte gleicher oder ähnlicher Art, Lage und Ausstattung anderer Grundstücksarten oder eines anderen Baujahrs abgeleitet wurden (BFH-Urteile in BFHE 142, 289, BStBl II 1985, 36, sowie vom 10. August 1984 III R 18/76, BFHE 142, 297, BStBl II 1985, 200).
  • FG Hamburg, 22.02.2010 - 3 K 159/09

    Bewertungsgesetz: Bewertung eines Neubau-Grundstücks

    h) Soweit ein Mietspiegel 1964 vorliegt und eine übliche Miete daraus abgeleitet werden kann, hat ein Steuerpflichtiger im Massenverfahren der Einheitsbewertung für die Zwecke der Grundsteuer keinen Anspruch auf ein Einzelgutachten (FG Nürnberg vom 2. August 2000 IV 219/1999, DStRE 2001, 34; BFH vom 10. August 1984 III R 18/76, BFHE 142, 297, BStBl II 1985, 200).
  • FG Düsseldorf, 20.11.2003 - 11 K 7093/01

    Einheitsbewertung; Ertragswertverfahren; Hochwertig ausgestattetes EFH;

  • BFH, 24.03.1999 - II B 98/98

    VSt; Verfassungsmäßigkeit einigungsbedingter Sonderregelungen

  • FG Niedersachsen, 27.08.1996 - I 119/90

    Bewertung; Einheitsbewertung bei nicht preisgebundenen Mietwohngrundstücken

  • BFH, 10.08.1984 - III R 82/75

    Keine Ableitung der üblichen Miete aus Mietspiegeln für den öffentlich

  • BFH, 17.05.1990 - II R 32/87

    Bewertung von Einkaufszentren im Sachwertverfahren

  • FG Baden-Württemberg, 14.05.1997 - 3 K 277/93

    Einheitsbewertung nach Ertragswertverfahren; Bemessung der anzusetzenden

  • FG Sachsen, 22.11.2004 - 5 K 1609/01

    Unbenutzbarkeit eines Gebäudes - Artfeststellung und Jahresrohmieten bei im

  • BFH, 24.07.1985 - II R 147/77

    Gemischtgenutzte Grundstücke sind im Sachwertverfahren zu bewerten, wenn ein

  • FG Baden-Württemberg, 14.05.1997 - 3 K 122/94

    Einheitsbewertung nach Ertragswertverfahren; Ermittlung der Jahresrohmiete von

  • BFH, 05.05.1993 - II R 71/90

    Durchgreifen einer Verfahrensrüge bei Entscheidung eines Gerichts ohne nähere

  • FG Baden-Württemberg, 24.03.1995 - 3 K 231/89
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