Rechtsprechung
BFH, 31.01.1985 - IV R 130/82 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Entnahme - Entnahmehandlung - Wille - Wille zur Gewinnverwirklichung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 4 Abs. 1
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Voraussetzungen und Zeitpunkt einer Entnahmehandlung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 143, 335
- BB 1985, 1312
- BStBl II 1985, 395
Wird zitiert von ... (71) Neu Zitiert selbst (7)
- BFH, 27.01.1977 - I R 48/75
Zur Frage der Entnahme von Grundstücken und aufstehenden Gebäuden aus dem …
Auszug aus BFH, 31.01.1985 - IV R 130/82
Entscheidend ist die sich aus den natürlichen Gegebenheiten notwendig ableitende "Identität der Nutzung" (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 12. Juli 1979 IV R 55/74, BFHE 128, 527, 532, BStBl II 1980, 5; ferner z. B. Urteile vom 27. Januar 1977 I R 48/75, BFHE 121, 203, BStBl II 1977, 388; vom 11. März 1980 VIII R 151/76, BFHE 131, 290, BStBl II 1980, 740). - BFH, 01.12.1976 - I R 73/74
Unzulässigkeit der Änderung einzelner Besteuerungsgrundlagen im Urteilstenor …
Auszug aus BFH, 31.01.1985 - IV R 130/82
Das ist entgegen der Meinung des FA nicht der Bilanzstichtag 30. Juni 1978, sondern, wie das FG hilfsweise zu Recht unter allerdings nur teilweise belegkräftigem Hinweis auf das BFH-Urteil vom 1. Dezember 1976 I R 73/74 (BFHE 121, 135, 141, BStBl II 1977, 315) ausgeführt hat, frühestens der Zeitpunkt der Ausbuchung bei Aufstellung des Jahresabschlusses zum 30. Juni 1978, spätestens der Zeitpunkt, zu dem die Bilanz zum 30. Juni 1978 und die Einkommensteuererklärung für 1977 beim FA eingegangen sind, also der 2. März 1979. - BFH, 12.07.1979 - IV R 55/74
Zusammenfassung von Grund und Boden und Gebäuden bei der Frage, ob …
Auszug aus BFH, 31.01.1985 - IV R 130/82
Entscheidend ist die sich aus den natürlichen Gegebenheiten notwendig ableitende "Identität der Nutzung" (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 12. Juli 1979 IV R 55/74, BFHE 128, 527, 532, BStBl II 1980, 5; ferner z. B. Urteile vom 27. Januar 1977 I R 48/75, BFHE 121, 203, BStBl II 1977, 388; vom 11. März 1980 VIII R 151/76, BFHE 131, 290, BStBl II 1980, 740).
- BFH, 07.10.1974 - GrS 1/73
Keine Entnahme des Grund und Bodens bei Strukturwandel vom Gewerbebetrieb zum …
Auszug aus BFH, 31.01.1985 - IV R 130/82
Dazu reicht aber ein schlüssiges Verhalten des Steuerpflichtigen aus, durch das die Verknüpfung des Wirtschaftsguts mit dem Betriebsvermögen erkennbar gelöst wird (z. B. BFH-Beschluß vom 7. Oktober 1974 GrS 1/73, BFHE 114, 189, 195, BStBl II 1975, 168). - BFH, 11.03.1980 - VIII R 151/76
Der zum Betriebsvermögen gehörende Grund und Boden wird entnommen, wenn das …
Auszug aus BFH, 31.01.1985 - IV R 130/82
Entscheidend ist die sich aus den natürlichen Gegebenheiten notwendig ableitende "Identität der Nutzung" (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 12. Juli 1979 IV R 55/74, BFHE 128, 527, 532, BStBl II 1980, 5; ferner z. B. Urteile vom 27. Januar 1977 I R 48/75, BFHE 121, 203, BStBl II 1977, 388; vom 11. März 1980 VIII R 151/76, BFHE 131, 290, BStBl II 1980, 740). - BFH, 02.08.1983 - VIII R 15/80
Betriebsgrundstück - Schenkung - Entnahme
Auszug aus BFH, 31.01.1985 - IV R 130/82
b) Auch das BFH-Urteil vom 2.August 1983 VIII R 15/80 (BFHE 139, 79, BStBl II 1983, 736), das eine Entnahme eines Betriebsgrundstücks durch schenkweise Übereignung an einen Betriebsfremden zum Gegenstand hat, geht stillschweigend davon aus, daß "im großen und ganzen zutreffende Vorstellungen" des Steuerpflichtigen "über die mit der Entscheidung verbundenen Gewinnauswirkungen" nicht Element des Tatbestands der Entnahme sind. - BFH, 16.03.1983 - IV R 36/79
Wirtschaftsgüter, die zum Gesamthandsvermögen einer gewerblich tätigen und …
Auszug aus BFH, 31.01.1985 - IV R 130/82
Eine Entnahme erfordert nach der ständigen Rechtsprechung des BFH regelmäßig eine Entnahmehandlung, die von einem Entnahmewillen getragen ist (vgl. auch Urteil vom 16. März 1983 IV R 36/79, BFHE 138, 223, 230, BStBl II 1983, 459, zur Unterscheidung des Entnahmewillens vom Bilanzberichtigungswillen).
- BFH, 14.05.2009 - IV R 44/06
Entnahme von Grundstücken, die zuvor zum notwendigen landwirtschaftlichen …
Zum Betriebsvermögen gehören Wirtschaftsgüter entweder, wenn sie der Steuerpflichtige unmittelbar --als notwendiges Betriebsvermögen-- für betriebliche Zwecke nutzt, oder wenn er sie --als gewillkürtes Betriebsvermögen-- dazu bestimmt, den Betrieb mittelbar durch Einnahmen in Form von Vermögenserträgen zu fördern (BFH-Urteil vom 31. Januar 1985 IV R 130/82, BFHE 143, 335, BStBl II 1985, 395, unter 2.a der Gründe).Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens verlieren diese Eigenschaft nur durch eine Auflösung des sachlichen oder persönlichen Zusammenhangs mit dem Betrieb (BFH-Urteil in BFHE 143, 335, BStBl II 1985, 395, unter 2.a der Gründe).
Es muss sich um ein Verhalten handeln, das nach außen den Willen des Steuerpflichtigen erkennen lässt, ein Wirtschaftsgut nicht (mehr) für betriebliche Zwecke im betrieblichen Bereich, sondern für private Zwecke im privaten Bereich zu nutzen, also es nicht mehr zur Erzielung von Betriebseinnahmen, sondern von Privateinnahmen (z.B. aus Vermietung und Verpachtung) oder zu einkommensteuerrechtlich irrelevanten Zwecken einzusetzen (im Einzelnen BFH-Urteil in BFHE 143, 335, BStBl II 1985, 395, unter 2.a der Gründe).
In beiden Fällen liegt eine eindeutige Entnahmehandlung vor, wie der BFH bereits entschieden hat (vgl. einerseits BFH-Urteile vom 11. März 1980 VIII R 151/76, BFHE 131, 290, BStBl II 1980, 740, und andererseits in BFHE 143, 335, BStBl II 1985, 395, unter 3. der Gründe, sowie in BFH/NV 2002, 1135, unter 3.a der Gründe).
Die Zuordnung der Reihenhäuser zum Privatvermögen ist unter den im Streitfall gegebenen Verhältnissen als unmissverständliche Entnahmehandlung auch hinsichtlich des Grund und Bodens anzusehen (ebenso BFH-Urteil in BFHE 131, 290, BStBl II 1980, 740, zur Behandlung der auf einem Grundstück des gewillkürten Betriebsvermögens errichteten Baulichkeiten als Privatvermögen, und das Senatsurteil in BFHE 143, 335, BStBl II 1985, 395, zur Ausbuchung von zunächst aktivierten Herstellungskosten).
Das folgt aus der regelmäßig bestehenden Identität der Nutzung eines Gebäudes bzw. Gebäudeteils und des zugehörigen Grund und Bodens (BFH-Urteil in BFHE 143, 335, BStBl II 1985, 395, unter 1. der Gründe, m.w.N.).
- BFH, 15.10.1987 - IV R 66/86
Betriebsaufgabe eines verpachteten land- und forstwirtschafltlichen Betriebes …
Die Erfassung der Pachteinnahmen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung allein stellt nach der Überzeugung des Senats nicht außer Zweifel (vgl. auch Urteil vom 31. Januar 1985 IV R 130/82, BFHE 143, 335, BStBl II 1985, 395, zur äußeren Erkennbarkeit des Entnahmewillens), daß der Steuerpflichtige tatsächlich eine außerbetriebliche Nutzung des bisherigen Betriebes und damit die endgültige Aufgabe will.Allerdings hat der erkennende Senat im Urteil in BFHE 143, 335, BStBl II 1985, 395 zum Entnahmewillen bei einer Nutzungsänderung ausgeführt: "Alle an eine Entnahme geknüpften einkommensteuerrechtlichen Rechtsfolgen müssen notwendig eintreten, ohne daß es darauf ankommt, ob der Wille und das Bewußtsein des Steuerpflichtigen auch alle diese Rechtsfolgen, insbesondere die Rechtsfolge der Gewinnverwirklichung mitumfaßt." Das gilt auch für den Fall, daß der Steuerpflichtige auf andere Weise äußerlich sichtbar macht, daß er das Wirtschaftsgut nicht mehr wie bisher zur Erzielung betrieblicher Einkünfte einsetzen, sondern privat verwenden, z.B. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen will.
Doch setzt das unabhängig von den Vorstellungen über die einkommensteuerrechtlichen Gewinnauswirkungen voraus, daß der Wille des Steuerpflichtigen unmißverständlich zum Ausdruck kommt (Urteil in BFHE 143, 335, 339, BStBl II 1985, 395, 397).
- BFH, 14.05.2002 - VIII R 30/98
Zurechnung von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden
Bilanzsteuerrechtlich sind der Grund und Boden einerseits und das Gebäude andererseits zwei selbständige Wirtschaftsgüter (vgl. BFH-Urteile vom 31. Januar 1985 IV R 130/82, BFHE 143, 335, BStBl II 1985, 395; vom 13. November 1991 I R 58/90, BFHE 166, 530, BStBl II 1992, 517).
- BFH, 10.04.2019 - X R 28/16
Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft als notwendiges Betriebsvermögen
Soweit die Kläger behaupten, das BFH-Urteil vom 31. Januar 1985 IV R 130/82 (BFHE 143, 335, BStBl II 1985, 395) enthalte den Rechtssatz, die Annahme notwendigen Betriebsvermögens setze auch subjektiv die Bestimmung des Steuerpflichtigen voraus, dass das Wirtschaftsgut die betrieblichen Interessen fördern müsse, trifft dies nicht zu. - BFH, 25.11.1997 - VIII R 4/94
Fehlende Erweiterungs-Prüfungsanordnung
Ausschlaggebend ist die aus den tatsächlichen Gegebenheiten notwendig abzuleitende Identität der Nutzungen (vgl. BFH-Urteil vom 31. Januar 1985 IV R 130/82, BFHE 143, 335, BStBl II 1985, 395, 396, m.w.N.). - BFH, 21.08.2012 - VIII R 11/11
Keine Entnahme betrieblicher und in Vorjahren zu mehr als 10 % genutzter PKW …
b) Gehört ein Wirtschaftsgut nach diesen Grundsätzen zum gewillkürten Betriebsvermögen, so verliert es diese Eigenschaft --wie die Kläger zu Recht geltend machen-- nur durch eine Auflösung des sachlichen oder persönlichen Zusammenhangs mit dem Betrieb (BFH-Urteil vom 31. Januar 1985 IV R 130/82, BFHE 143, 335, BStBl II 1985, 395, unter 2.a der Gründe).Es muss sich um ein Verhalten handeln, das nach außen den Willen des Steuerpflichtigen erkennen lässt, ein Wirtschaftsgut nicht (mehr) für betriebliche Zwecke im betrieblichen Bereich, sondern für private Zwecke im privaten Bereich zu nutzen, also es nicht mehr zur Erzielung von Betriebseinnahmen, sondern von Privateinnahmen (z.B. aus Vermietung und Verpachtung) oder zu einkommensteuerrechtlich irrelevanten Zwecken einzusetzen (im Einzelnen BFH-Urteile in BFHE 143, 335, BStBl II 1985, 395; vom 14. Mai 2009 IV R 44/06, BFHE 225, 367, BStBl II 2009, 811).
- BFH, 31.03.2021 - VI R 30/18
Grundstücksentnahme bei Bestellung von Erbbaurechten
b) Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens verlieren diese Eigenschaft nur durch eine Auflösung des sachlichen oder persönlichen Zusammenhangs mit dem Betrieb (BFH-Urteil vom 31.01.1985 - IV R 130/82, BFHE 143, 335, BStBl II 1985, 395, unter 2.a).Dazu reicht auch ein schlüssiges Verhalten des Steuerpflichtigen aus, durch das die Verknüpfung des Wirtschaftsguts mit dem Betriebsvermögen erkennbar gelöst wird (BFH-Urteil in BFHE 143, 335, BStBl II 1985, 395, unter 2.a, m.w.N.).
Der Entnahmewille muss auf die (künftige) Nutzung des Wirtschaftsguts für private Zwecke im privaten Bereich gerichtet sein; nicht erforderlich ist hingegen ein Wille zur Gewinnverwirklichung oder auch nur das Bewusstsein einer solchen Gewinnverwirklichung und eine ungefähre Vorstellung über ihr Ausmaß (BFH-Urteil in BFHE 143, 335, BStBl II 1985, 395, unter 2.a).
- BFH, 07.02.2002 - IV R 32/01
Land- und Forstwirtschaft: Entnahme eines Mietwohngrundstücks aus dem …
Dazu müsse nach außen ersichtlich sein, dass das Wirtschaftsgut nach dem Willen des Steuerpflichtigen nicht mehr für betriebliche, sondern für private Zwecke zur Erzielung von Privateinnahmen eingesetzt werde (BFH-Urteil vom 31. Januar 1985 IV R 130/82, BFHE 143, 335, BStBl II 1985, 395).Bei --wie hier-- unveränderter subjektiver Zuordnung kann der sachliche betriebliche Zusammenhang nur durch Entnahme gelöst werden; das setzt regelmäßig eine von einem Entnahmewillen getragene Entnahmehandlung voraus (Senatsurteil in BFHE 143, 335, BStBl II 1985, 395).
Entscheidend ist vielmehr nur, ob das Verhalten des Steuerpflichtigen nach außen seinen Willen erkennen lässt, das fragliche Wirtschaftsgut fortan nicht mehr für betriebliche Zwecke einzusetzen (Senatsurteil in BFHE 143, 335, BStBl II 1985, 395).
c) Entgegen der Ansicht der Kläger ist der erkennende Senat auch im Urteil in BFHE 143, 335, BStBl II 1985, 395 von diesen Grundsätzen für die Herauslösung von ursprünglich land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken im Fall der Bebauung mit einem zur Vermietung vorgesehenen Wohngebäude ausgegangen.
- BFH, 21.06.2001 - III R 27/98
Betriebsaufspaltung - gewerblicher Grundstückshandel
Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens verlieren ihre Eigenschaft als Betriebsvermögen bis zur Betriebsbeendigung nur durch Lösung des personellen oder des sachlichen Betriebszusammenhangs (BFH-Urteil vom 31. Januar 1985 IV R 130/82, BFHE 143, 335, BStBl II 1985, 395, 396). - FG Baden-Württemberg, 10.12.2015 - 1 K 3485/13
Zugehörigkeit eines Miteigentumsanteils an einem der Betriebs-GmbH vermieteten …
Der Miteigentumsanteil am Grundstück konnte bis zur Einbringung des Besitzunternehmens in die GmbH wegen seiner Eigenschaft als notwendiges Betriebsvermögen nur durch Auflösung des sachlichen oder persönlichen Zusammenhangs mit dem Betrieb entnommen werden (BFH-Urteile vom 31. Januar 1985 IV R 130/82, BFHE 143, 335, BStBl II 1985, 395;… vom 7. Februar 2002 IV R 32/01, BFH/NV 2002, 1135). - BFH, 20.09.1995 - X R 46/94
Abgrenzung zwischen gewillkürtem und notwendigem Betriebsvermögen - Beteiligung …
- BFH, 27.10.2004 - II R 8/01
Als gewillkürtes Betriebsvermögen aktiviertes Grundstück als Betriebsgrundstück …
- BFH, 11.11.1987 - I R 7/84
1. Ein zur Rettung einer betrieblichen Forderung ersteigertes Grundstück ist …
- BGH, 04.05.2000 - IX ZR 142/99
Risikoaufklärung des Steuerberaters
- FG Münster, 15.09.2021 - 13 K 2130/17
Ansatz eines Entnahmegewinns für ein Grundstück aus einem Verpachtungsbetrieb …
- BFH, 15.10.1987 - IV R 91/85
Betriebsaufgabe eines Forstbetriebes im Falle der Umgestaltung wesentlicher …
- BFH, 09.08.1989 - X R 20/86
1. Anschaffung eines Wirtschaftsgutes als betrieblicher Vorgang - 2. …
- FG Niedersachsen, 23.01.2013 - 9 K 293/11
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bei Eigentumserwerb eines Erwerbers von …
- FG München, 04.03.2004 - 15 K 499/04
Entnahmezeitpunkt im Zusammenhang mit der Bebauung eines Betriebsgrundstücks; …
- BFH, 30.06.1987 - VIII R 353/82
Entnahme eines Betriebsgrundstücks durch private Bebauung bei einer …
- FG München, 24.10.2001 - 1 K 2903/00
Entnahme eines vom selbstgenutzten Wohnhaus eines Landwirts abgetrennten Obst- …
- BFH, 20.09.1989 - X R 140/87
Schenkweise Übertragung eines bebauten Betriebsgrundstücks unter Vorbehalt eines …
- FG Düsseldorf, 01.06.2006 - 15 K 2167/04
Land- und Forstwirtschaft; Gewillkürtes Betriebsvermögen; Bodengewinnbesteuerung; …
- FG Rheinland-Pfalz, 13.01.1998 - 2 K 1632/97
Einkommensteuer; Zeitpunkt der Rechtswirkung einer Grundstücksentnahme
- FG Niedersachsen, 24.02.2009 - 15 K 375/06
Betriebsaufgabe des verpachteten landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen …
- BFH, 18.02.2005 - IV B 57/03
§ 13a EStG; Entnahmeerklärung
- BFH, 18.05.2000 - IV R 84/99
Steuerfreie Entnahmen von Grund und Boden
- BFH, 15.05.1997 - IV R 46/96
- BFH, 26.11.1987 - IV R 139/85
Berücksichtigung von Gewinnen aus der Veräußerung von Grundstücksparzellen bei …
- BFH, 26.04.1989 - I R 163/85
Einstufung eines veräußerten Grundstücksteils als Betriebs- oder Privatvermögen - …
- BFH, 26.11.1987 - IV R 171/85
1. Keine Grundstücksentnahme durch Bestellung eines entgeltlichen Erbbaurechts - …
- BFH, 23.11.1995 - IV R 36/94
Aufgabeerklärung bei einer Betriebsverpachtung
- BFH, 18.10.1989 - X R 99/87
Anforderungen an ein Wirtschaftsgut des Betriebsvermögens - Voraussetzungen für …
- BFH, 20.03.1987 - III R 172/82
Objektive Beweislast - Feststellungslast - Veräußerung eines Gewerbebetriebs - …
- BFH, 17.09.1997 - IV R 97/96
Grundstück als notwendiges Betriebsvermögen bei Verpachtung
- FG Hessen, 30.01.2003 - 2 K 1997/01
Entnahme; Landwirtschaftliches Grundstück; Eigentümer; Entnahmeerklärung; …
- FG München, 19.07.2001 - 6 K 1641/00
Entnahme von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken; Einkommensteuer 1993
- BFH, 06.11.1991 - XI R 27/90
Zu den Voraussetzungen einer Entnahme bei einer bisher betrieblich genutzten und …
- BFH, 07.12.1995 - IV R 109/94
Aufgabeerklärung bei Betriebsverpachtung
- BFH, 25.04.2003 - IV B 211/01
Sonderbetriebsvermögen, Entnahme für private Wohnzwecke
- BFH, 19.10.1995 - IV R 111/94
Zur Behandlung der Betriebsverpachtung im Zeitraum vor Gewährung des …
- BFH, 04.09.2006 - VIII B 31/05
Zeitpunkt einer Entnahmehandlung; Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung; …
- BFH, 31.03.2006 - IV B 25/05
Zulässigkeit der Verfahrensrüge einer Verletzung des Untersuchungsgrundsatzes ; …
- BFH, 28.02.2003 - IV B 19/01
LuF; Erschließungsbeiträge
- BFH, 25.04.2012 - III B 23/11
Privater oder betrieblicher Erwerb eines Grundstücks
- BFH, 05.04.2006 - X B 181/05
Entnahme
- FG München, 13.09.2006 - 10 K 2650/03
Zugehörigkeit eines Grundstücks zum Betriebsvermögen eines Betriebes der Land- …
- BFH, 03.07.2007 - X B 61/07
Zulassung der Revision wegen Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung
- FG Bremen, 27.03.2003 - 1 K 588/02
In einer Versicherungsbörse belegene, von einem Gesellschafter angemietete …
- BFH, 03.02.1999 - IV B 50/98
Forstbetrieb; gewillkürtes BV
- FG Rheinland-Pfalz, 27.04.1999 - 2 K 1547/98
Entnahmewert beim gewerblichen Grundstückshandel
- BFH, 11.12.1986 - IV R 77/84
Beurteilung einer Betriebsaufspaltung als Entnahmehandlung
- FG Münster, 09.04.2019 - 2 K 397/18
Einkommensteuer - Zur Frage, ob mit Erbbaurechten belastete Grundstücke bei ihrer …
- FG München, 27.07.1999 - 13 K 88/93
Landwirtschaftliche Durchschnittssatz-Gewinnermittlung nach § 13a EStG : zur …
- BFH, 14.04.1988 - IV R 160/84
Bauten auf fremdem Grund und Boden im bilanztechnischen Sinn - Gegenstände die …
- BFH, 21.05.1999 - VIII B 107/98
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache
- BFH, 21.01.1998 - IV B 142/96
Folgen des Verstoßes gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs bei fehlenden …
- FG Münster, 18.10.2022 - 2 K 3203/19
Ermittlung des Betriebsaufgabegewinnes; Berücksichtigung eines im Zusammenhang …
- BFH, 30.03.1999 - IV B 57/98
Erkennbarkeit einer Entnahmehandlung
- FG Baden-Württemberg, 14.09.1995 - 8 K 15/94
- FG Baden-Württemberg, 16.04.2004 - 14 K 292/98
Kein Erlass aus sachlichen Billigkeitsgründen bei Unkenntnis über die …
- FG Baden-Württemberg, 08.09.1997 - 13 V 30/97
- FG Rheinland-Pfalz, 29.11.1995 - 1 K 2127/92
Betriebsaufgabe bei Verpachtung eines landwirtschaftlichen Betriebes; Auslegung …
- BFH, 27.10.1988 - IV S 11/88
Verlust der Eigenschaft als landwirtschaftliches und forstwirtschaftliches …
- BFH, 01.02.1995 - IV B 65/94
Ablehung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsache hinsichtlich der Frage, ob …
- FG München, 07.05.2002 - 12 K 2745/99
Zeitpunkt einer Entnahme; Gewerblicher Grundstückshandel; Gesonderte und …
- FG München, 11.09.1997 - 15 K 3257/90
Aufgabe eines Gewerbebetrieb mit der Folge der Steuerpflicht für den …
- FG München, 24.02.2006 - 10 K 3628/04
Beendigung der Nutzungswertbesteuerung; verbindliche Zusage
- FG Rheinland-Pfalz, 20.03.1996 - 1 K 1466/93
Einkommensteuer; Entnahme eines landwirtschaftlichen Grundstücks
- FG Niedersachsen, 22.02.1996 - II 347/94
Anforderungen an die Erfassung eines Betriebsaufgabegewinns; Bewertung der …
- FG München, 22.01.1997 - 11 K 2376/93
Wahlrecht eines Verpächters über die Einordnung von Pachteinnahmen im Rahmen …
Rechtsprechung
BFH, 31.01.1985 - VI R 130/82 |
Volltextveröffentlichung
- Simons & Moll-Simons
EStG § 4 Abs. 1
Verfahrensgang
- BFH, 31.01.1985 - VI R 130/82
- BFH, 25.10.1985 - VI R 130/82
Papierfundstellen
- BStBl II 1985, 395
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BFH, 16.03.1983 - IV R 36/79
Wirtschaftsgüter, die zum Gesamthandsvermögen einer gewerblich tätigen und …
Auszug aus BFH, 31.01.1985 - VI R 130/82
Eine Entnahme erfordert nach der ständigen Rechtsprechung des BFH regelmäßig eine Entnahmehandlung, die von einem Entnahmewillen getragen ist (vgl. auch Urteil vom 16. März 1983 IV R 36/79, BFHE 138, 223, 230, BStBl II 1983, 459, zur Unterscheidung des Entnahmewillens vom Bilanzberichtigungswillen). - BFH, 27.01.1977 - I R 48/75
Zur Frage der Entnahme von Grundstücken und aufstehenden Gebäuden aus dem …
Auszug aus BFH, 31.01.1985 - VI R 130/82
Entscheidend ist die sich aus den natürlichen Gegebenheiten notwendig ableitende "Identität der Nutzung" (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 12. Juli 1979 IV R 55/74, BFHE 128, 527, 532, BStBl II 1980, 5; ferner z. B. Urteile vom 27. Januar 1977 I R 48/75, BFHE 121, 203, BStBl II 1977, 388; vom 11. März 1980 VIII R 151/76, BFHE 131, 290, BStBl II 1980, 740). - BFH, 07.10.1974 - GrS 1/73
Keine Entnahme des Grund und Bodens bei Strukturwandel vom Gewerbebetrieb zum …
Auszug aus BFH, 31.01.1985 - VI R 130/82
Dazu reicht aber ein schlüssiges Verhalten des Steuerpflichtigen aus, durch das die Verknüpfung des Wirtschaftsguts mit dem Betriebsvermögen erkennbar gelöst wird (z. B. BFH-Beschluß vom 7. Oktober 1974 GrS 1/73, BFHE 114, 189, 195, BStBl II 1975, 168).
- BFH, 02.08.1983 - VIII R 15/80
Betriebsgrundstück - Schenkung - Entnahme
Auszug aus BFH, 31.01.1985 - VI R 130/82
b) Auch das BFH-Urteil vom 2. August 1983 VIII R 15/80 (BFHE 139, 79, BStBl II 1983, 736), das eine Entnahme eines Betriebsgrundstücks durch schenkweise Übereignung an einen Betriebsfremden zum Gegenstand hat, geht stillschweigend davon aus, daß "im großen und ganzen zutreffende Vorstellungen" des Steuerpflichtigen "über die mit der Entscheidung verbundenen Gewinnauswirkungen" nicht Element des Tatbestands der Entnahme sind. - BFH, 12.07.1979 - IV R 55/74
Zusammenfassung von Grund und Boden und Gebäuden bei der Frage, ob …
Auszug aus BFH, 31.01.1985 - VI R 130/82
Entscheidend ist die sich aus den natürlichen Gegebenheiten notwendig ableitende "Identität der Nutzung" (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 12. Juli 1979 IV R 55/74, BFHE 128, 527, 532, BStBl II 1980, 5; ferner z. B. Urteile vom 27. Januar 1977 I R 48/75, BFHE 121, 203, BStBl II 1977, 388; vom 11. März 1980 VIII R 151/76, BFHE 131, 290, BStBl II 1980, 740). - BFH, 01.12.1976 - I R 73/74
Unzulässigkeit der Änderung einzelner Besteuerungsgrundlagen im Urteilstenor …
Auszug aus BFH, 31.01.1985 - VI R 130/82
Das ist entgegen der Meinung des FA nicht der Bilanzstichtag 30. Juni 1978, sondern, wie das FG hilfsweise zu Recht unter allerdings nur teilweise belegkräftigem Hinweis auf das BFH-Urteil vom 1. Dezember 1976 I R 73/74 (BFHE 121, 135, 141, BStBl II 1977, 315) ausgeführt hat, frühestens der Zeitpunkt der Ausbuchung bei Aufstellung des Jahresabschlusses zum 30. Juni 1978, spätestens der Zeitpunkt, zu dem die Bilanz zum 30. Juni 1978 und die Einkommensteuererklärung für 1977 beim FA eingegangen sind, also der 2. März 1979. - BFH, 11.03.1980 - VIII R 151/76
Der zum Betriebsvermögen gehörende Grund und Boden wird entnommen, wenn das …
Auszug aus BFH, 31.01.1985 - VI R 130/82
Entscheidend ist die sich aus den natürlichen Gegebenheiten notwendig ableitende "Identität der Nutzung" (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 12. Juli 1979 IV R 55/74, BFHE 128, 527, 532, BStBl II 1980, 5; ferner z. B. Urteile vom 27. Januar 1977 I R 48/75, BFHE 121, 203, BStBl II 1977, 388; vom 11. März 1980 VIII R 151/76, BFHE 131, 290, BStBl II 1980, 740).