Rechtsprechung
   BFH, 23.01.1985 - I R 292/81   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Simons & Moll-Simons

    DBA-Griechenland Art. II Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a und c; DBA-Großbritannien 1964 Art. II Abs. 1 Buchst. 1 (i) und (iii); DBA-Frankreich 1959 Art. 2 Abs. 1 Nr. 7; DBA-USA 1966 Art. II Abs. 1 Buchst. c (aa)

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Redaktionsaußenstellen im Ausland als Betriebstätten

Kurzfassungen/Presse (2)

Zeitschriftenfundstellen

  • BFHE 143, 325
  • BB 1985, 1316
  • BStBl II 1985, 417



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Wird zitiert von ... (99)  

  • FG Schleswig-Holstein, 06.09.2001 - II 1224/97  

    Betriebsstätte - Anforderungen an Server-Betriebsstätten: Neue Entwicklungen im

    Das BFH-Urteil in BStBl II 1985, 417 sei auf den Streitfall nicht anzuwenden, da gerade bei dem Herausgeber einer deutschen Tageszeitung nicht das bloße Beschaffen an Informationen die Haupttätigkeit darstelle, sondern das Verarbeiten der Informationen und dann deren Zugänglichmachung an Kunden in Form von Tageszeitungen.

    Der BFH habe diese Rechtsprechung bestätigt und in diesem Sinne zu den im Ausland unterhaltenen Büros des Herausgebers einer deutschen Tageszeitung entschieden, dass diese nur dann ausländische Betriebsstätten darstellen würden, wenn mit deren Hilfe die Informationen nicht nur beschafft und an die Redaktion weitergeleitet, sondern auch zusätzlich verarbeitet würden (BFH-Urteil vom 23. Januar 1985, BStBl II 1985, 417).

    Der BFH spricht von einem lex-speciales-Charakter (BFH-Urteil vom 23. Januar 1985, BStBl II 1985, S. 417, 419).

    Nach Ansicht des BFH (Urteil vom 23. Januar 1985, a.a.O.) ist eine Tätigkeit dann vorbereitend, wenn sie zeitlich vor der Haupttätigkeit ausgeübt wird.

  • BFH, 03.02.1998 - IX R 38/96  

    Mietvertrag mit Sicherungsnießbrauch

    Die Rüge einer Verletzung des rechtlichen Gehörs (§ 119 Nr. 3 FGO) ist von den Klägern schon nicht schlüssig vorgetragen worden (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. Januar 1985 I R 292/81, BFHE 143, 325, BStBl II 1985, 417).
  • BFH, 17.04.2002 - X R 8/00  

    Verpächterwahlrecht bei Beendigung der Betriebsaufspaltung

    Vom Vorliegen eines absoluten Revisionsgrundes ist danach (erst) dann auszugehen, wenn den Beteiligten --zumindest in Bezug auf einen der wesentlichen Streitpunkte-- die Möglichkeit entzogen ist, die getroffene Entscheidung auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen (BFH-Urteil vom 23. Januar 1985 I R 292/81, BFHE 143, 325, BStBl II 1985, 417, 418).
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