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   BFH, 28.09.1984 - III R 58/83   

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https://dejure.org/1984,1084
BFH, 28.09.1984 - III R 58/83 (https://dejure.org/1984,1084)
BFH, Entscheidung vom 28.09.1984 - III R 58/83 (https://dejure.org/1984,1084)
BFH, Entscheidung vom 28. September 1984 - III R 58/83 (https://dejure.org/1984,1084)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BFHE 142, 204
  • NVwZ 1985, 519
  • BB 1985, 384
  • BStBl II 1985, 42
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 24.04.1979 - VIII R 16/77

    Wirksamwerden eines Einkommensteuerbescheid - Bekanntgabe eines

    Auszug aus BFH, 28.09.1984 - III R 58/83
    Daran fehlt es aber im Streitfall im Unterschied zu dem der Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 24. April 1979 VIII R 16/77 (BFHE 128, 20, BStBl II 1979, 606) zugrundeliegenden Fall.
  • BVerwG, 17.04.1959 - VII C 85.58
    Auszug aus BFH, 28.09.1984 - III R 58/83
    c) Wirksame Verwaltungsakte liegen auch nicht deshalb vor, weil die Computerausdrucke dem Kläger zugegangen sind (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 17. April 1959 VII C 85.58, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 310, Vorbemerkung III zu § 42 VwGO, Ziff. 1 Nr. 58).
  • BFH, 05.02.1980 - VII R 101/77
    Auszug aus BFH, 28.09.1984 - III R 58/83
    Im Streitfall fehlt es jedenfalls an einer im Vertrauen auf das Verhalten der Verwaltung nicht mehr rückgängig zu machenden Vermögensdisposition des Klägers (vgl. dazu BFH-Urteil vom 5. Februar 1980 VII R 101/77, BFHE 130, 90).
  • FG Baden-Württemberg, 11.11.1982 - I 365/79
    Auszug aus BFH, 28.09.1984 - III R 58/83
    Das Finanzgericht (FG) hat der Klage mit den in den Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1983, 533 veröffentlichten Gründen stattgegeben.
  • FG Düsseldorf, 19.01.2006 - 11 K 4210/03

    Vorbehalt der Nachprüfung - Aufhebung; Vorbehalt der Nachprüfung - Wegfall wegen

    Die Maßnahme muss von dem Willen des Finanzamtes getragen sein, eine entsprechende verbindliche Entscheidung mit Rechtswirkung nach außen zu erlassen (Bundesfinanzhof - BFH - Urteil vom 28. September 1984 III R 58/83, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFHE - 142, 204, Bundessteuerblatt - BStBl - II, 1985, 42 ).

    c) Weil die Erklärung zu § 164 Abs. 4 AO im Bescheid vom 27. Januar 2003 lediglich einen Scheinverwaltungsakt dargestellt und die Berichtigungsvorschrift des § 129 Satz 1 AO (offenbare Unrichtigkeit) auf Scheinverwaltungsakte nicht anwendbar ist (BFH - Urteil vom 28. September 1984, BFHE 142, 204, BStBl II 1985, 42) ist es unerheblich, ob der angefochtene Steuerbescheid eine Korrektur wegen "offenbarer" Unrichtigkeit darstellt.

    Im Streitfall fehlt es jedenfalls an einer im Vertrauen auf das Verhalten der Verwaltung nicht mehr rückgängig zu machenden Vermögensdisposition der Kläger (vgl. für diese Fallgestaltung ebenso BFH vom 28. September 1984, BFHE 142, 204, BStBl II 1985, 42 unter Hinweis auf BFH-Urteil vom 5. Februar 1980 VII R 101/77, BFHE 130, 90).

  • BFH, 12.08.1996 - VI R 18/94

    Unwirksamkeit eines Verwaltungsaktes wegen Aufgabe des Bekanntgabewillens

    Dabei kann der Nachweis, daß ein dem Steuerpflichtigen in der äußeren Form und mit dem Inhalt eines Steuerbescheides zugegangenes Schriftstück von Anfang an nicht in der Absicht geschaffen wurde, einen Verwaltungsakt zu erstellen und bekanntzugeben, ohne erhöhte Beweisanforderungen geführt werden (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 28. September 1984 III R 58/83, BFHE 142, 204, BStBl II 1985, 42).
  • FG Düsseldorf, 19.01.2006 - 11 K 4210/03,E,F

    Regelungswille der Finanzbehörde bei Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung;

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  • BFH, 24.11.1988 - V R 123/83

    Verwaltungsakt - Bekanntgabe

    Ein trotz Aufgabe des Bekanntgabewillens bekanntgewordener Verwaltungsakt erlangt ebensowenig Wirksamkeit wie ein Bescheid, bei dem der Bekanntgabewille nie gebildet worden ist (zu diesem Fall vgl. BFH-Urteil vom 28. September 1984 III R 58/83, BFHE 142, 204, BStBl II 1985, 42).
  • FG Hessen, 12.11.2015 - 3 K 1501/13

    § 124 Abs.1 AO

    Vertrauensschutzgründe können allenfalls insoweit eine Rolle spielen, als der Adressat mit Rücksicht auf die Wirksamkeit des Scheinverwaltungsakts Vermögensdispositionen getroffen hat, die nicht mehr rückgängig zu machen sind (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 28.09.1984 III R 58/83, BStBl II 1985, 42; vom 27.06.1986 VI R 23/83, BStBl II 1986, 832, und vom 28.05.2009 III R 84/06, BStBl II 2009, 949).

    So hat der BFH das Fehlen des notwendigen Bekanntgabewillens angenommen für den Fall, dass das Finanzamt dem Steuerpflichtigen einen Computerausdruck übersandt hatte, der zwar nach der äußeren Form und dem Inhalt als Einheitswertbescheid verstanden werden konnte, aber ausschließlich für innerdienstliche Zwecke gefertigt worden war (vgl. BFH-Urteil vom 28.09.1984 III R 58/83, BStBl II 1984, 42).

  • FG Köln, 17.06.2021 - 15 K 888/18

    Berücksichtigung des Gewinnes für eine sog. "passive Entstrickung" einer

    Ein trotz Aufgabe des Bekanntgabewillens bekanntgewordener Verwaltungsakt erlangt ebenso wenig Wirksamkeit wie ein Bescheid, bei dem der Bekanntgabewille nie gebildet worden ist (vgl. zu diesem Fall BFH-Urteil vom 28. September 1984, III R 58/83, BStBl II 1985, 42).
  • BFH, 26.07.1989 - X R 42/86

    Evident nichtiger Vewaltungsakt und rechtliche Einwände des Steuerpflichtigen

    Diese Gesamtwürdigung, bei der - ebenso wie bei der Inhaltsbestimmung eines Verwaltungsakts durch Auslegung (vgl. dazu Gräber / Ruban, a.a.O., § 118 Rz. 18, m. w. N.) - keine revisionsrechtliche Bindung an die Feststellungen der Tatsacheninstanz besteht, führt im Streitfall dazu, daß der Bescheid vom 11. Juni 1985 der Schriftform genügt: Zweifel, die insoweit durch die Verwendung der Kopie und durch den mitabgelichteten Aufdruck "Durchschrift" hätten begründet werden und allein den Rechtsgeltungswillen des FA hätten betreffen können (vgl. BFH-Urteil vom 28. September 1984 III R 58/83, BFHE 142, 204, BStBl II 1985, 42; FG Düsseldorf, Urteil vom 11. September 1985 VIII 325/81 V, Entscheidungen der Finanzgerichte 1986, 55), sind durch die handschriftlichen "Erläuterungen" in der Anlage zum Bescheid mit hinreichender Deutlichkeit ausgeräumt worden.
  • BFH, 25.09.1991 - I R 134/90

    Vorliegen einer Gewinnausschüttung bei Unterhaltszahlungen an die Ehefrau des

    Nach einem Rechtsstreit, der die Veranlagungszeiträume 1970 und 1971 betraf und zu dem Urteil des erkennenden Senats vom 6. Februar 1985 I R 80/81 (BFHE 143, 426, BStBl II 1985, 42) führte, berücksichtigte das FA bei der Festsetzung der KSt für 1977 bis 1984 (Streitjahre) die Pensionszahlungen an die zweite Ehefrau des A als Betriebsausgaben der Klägerin.
  • FG Sachsen, 26.09.2023 - 4 K 156/21

    Keine Einkommensteuer auf Kunstpreis der Leipziger Volkszeitung

    Selbst wenn die Preisverleihung in einem äußeren Zusammenhang mit bestimmten beruflichen Leistungen steht, soll mit der Auszeichnung nicht in erster Linie die berufliche Leistung des Preisträgers gewürdigt, sondern seine Persönlichkeit geehrt werden (vgl. BFH-Urteil vom 09.05.1985 IV R 184/82, BStBl II 1985, 42 betreffend die Verleihung des Theodor-Wolff-Preises an einen freiberuflichen Journalisten).
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