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   BFH, 09.05.1985 - IV R 184/82   

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https://dejure.org/1985,566
BFH, 09.05.1985 - IV R 184/82 (https://dejure.org/1985,566)
BFH, Entscheidung vom 09.05.1985 - IV R 184/82 (https://dejure.org/1985,566)
BFH, Entscheidung vom 09. Mai 1985 - IV R 184/82 (https://dejure.org/1985,566)
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Volltextveröffentlichungen (5)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Arbeitslohn
    Arbeitslohnzahlung durch Dritte
    Preisgelder

Papierfundstellen

  • BFHE 143, 466
  • NJW 1986, 1282
  • BB 1985, 1445
  • BStBl II 1985, 427
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 01.10.1964 - IV 183/62 U

    Zuordnung des mit einer Verleihung verbundenen Geldpreises zu den gewerblichen

    Auszug aus BFH, 09.05.1985 - IV R 184/82
    Als privat veranlaßt sind dagegen Preise zu beurteilen, die für das Lebenswerk oder das Gesamtschaffen verliehen werden (BFH- Urteil vom 1. Oktober 1964 IV 183/62 U, BFHE 80, 432, BStBl III 1964, 629).
  • BFH, 21.11.1963 - IV 345/61 S

    Umfang der Betriebseinnahmen eines Beschenkten bei Veranlassung der Schenkung

    Auszug aus BFH, 09.05.1985 - IV R 184/82
    Betriebseinnahmen können auch dann vorliegen, wenn der Steuerpflichtige als Betriebsinhaber unentgeltliche Zuwendungen erhält (BFH-Urteil vom 21. November 1963 IV 345/61 S, BFHE 78, 475, BStBl III 1964, 183).
  • BFH, 16.01.1975 - IV R 75/74

    Diplom-Ingenieur - Architektur - Eintragung in Architektenliste - Nachhaltige

    Auszug aus BFH, 09.05.1985 - IV R 184/82
    Dies gilt z. B. bei einem Architektenwettbewerb, bei dem der Veranstalter typische Berufsleistungen eines Architekten zum Inhalt seiner Auslobung macht und auch ein besonderes wirtschaftliches Interesse an dem Ergebnis des Wettbewerbs hat (BFH-Urteil vom 16. Januar 1975 IV R 75/74, BFHE 115, 42, BStBl II 1975, 558).
  • BFH, 18.03.1982 - IV R 183/78

    Erwerb von Wertpapiere - Vermittlung von Wertpapierverkäufen - Betriebseinnahme -

    Auszug aus BFH, 09.05.1985 - IV R 184/82
    Betriebseinnahmen sind alle Zugänge in Geld oder Geldeswert, die durch den Betrieb veranlaßt sind (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 18. März 1982 IV R 183/78, BFHE 136, 76, BStBl II 1982, 587, m. w. N.).
  • FG Köln, 16.06.1982 - I 217/81
    Auszug aus BFH, 09.05.1985 - IV R 184/82
    Sein Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1983, 59 veröffentlicht.
  • BFH, 24.04.2012 - IX R 6/10

    "Projektgewinn" als Entgelt für Mitwirken an TV-Sendeformat - Steuerbarkeit des

    In solchen Fällen ist allerdings nach der Rechtsprechung Voraussetzung für die Annahme von Erwerbseinnahmen (in Höhe des Preisgeldes), dass die Zuwendung einen wirtschaftlichen Bezug zur betrieblichen, beruflichen oder sonstigen Tätigkeit des Empfängers aufweist (vgl. BFH-Urteile vom 9. Mai 1985 IV R 184/82, BFHE 143, 466, BStBl II 1985, 427; vom 14. März 1989 I R 83/85, BFHE 156, 462, BStBl II 1989, 650; vom 23. April 2009 VI R 39/08, BFHE 224, 571, BStBl II 2009, 668).
  • FG Niedersachsen, 18.03.2022 - 7 K 120/21

    Zurechnung von Provisionseinnahmen eines Vermittlerkontos zu einem selbständigen

    IV R 184/82, BStBl. II 1985, 427; vom 22.Juli 1988, III R 175/85, BStBl. II 1988, 995).
  • BFH, 23.04.2009 - VI R 39/08

    Nachwuchsförderpreis als Arbeitslohn

    Der einem Arbeitnehmer von einem Dritten verliehene Nachwuchsförderpreis führt zu Arbeitslohn, wenn die Preisverleihung nicht vor allem eine Ehrung der Persönlichkeit des Preisträgers darstellt, sondern wirtschaftlich den Charakter eines leistungsbezogenen Entgelts hat (Anschluss an BFH-Urteil vom 9. Mai 1985 IV R 184/82, BFHE 143, 466, BStBl II 1985, 427).

    Für Betriebseinnahmen hat der IV. Senat des BFH (Urteil vom 9. Mai 1985 IV R 184/82, BFHE 143, 466, BStBl II 1985, 427, m.w.N.) entschieden, dass nicht nur solche Einnahmen als betrieblich veranlasst zu werten sind, die aus der Sicht des Unternehmers Entgelt für betriebliche Leistungen darstellen.

  • FG Nürnberg, 25.02.2014 - 1 K 1718/12

    Preisgeld als steuerpflichtiger Arbeitslohn?

    Voraussetzung ist stets, dass die Zuwendung einen wirtschaftlichen Bezug zum Betrieb bzw. Beruf aufweist; es genügt nicht, dass sie lediglich in einem äußeren Zusammenhang dazu steht (vgl. BFH-Urteil vom 09.05.1985 IV R 184/82, BStBl. II 1985, 427).

    Im BFH-Urteil vom 09.05.1985 (a.a.O.), das sich mit der ertragsteuerlichen Behandlung des Theodor-Wolff-Preises befasste, hat der BFH ausgeführt, als privat veranlasst seien Preise zu beurteilen, die für das Lebenswerk oder das Gesamtschaffen verliehen werden.

    Hierfür ließ es der BFH in seinem Urteil vom 09.05.1985 (a.a.O.) genügen, dass allgemein Arbeiten ausgezeichnet werden sollten, die von einer besonderen - an der Persönlichkeit des Publizisten Theodor Wolff orientierten - Grundhaltung getragen waren.

    Da die steuerliche Erfassung des Preises bereits aus den vorgenannten Gründen nicht in Betracht kommt, bedarf es keiner Entscheidung mehr, ob der Preis - entsprechend der Grundsätze des BFH-Urteils vom 09.05.1985 (a.a.O.) auch eine Ehrung der Persönlichkeit des Klägers beinhaltet.

  • BFH, 14.03.1989 - I R 83/85

    Betriebseinnahme - Geldpreis - Gegenleistung - Handwerker - Förderstiftung -

    Auch ein ohne Gegenleistung verliehener Geldpreis kann Betriebseinnahme i.R. eines gewerblichen Betriebs sein (Anschluß an BFH-Urteil vom 9. Mai 1985 IV R 184/82, BFHE 143, 466, BStBl II 1985, 427).

    a) Betriebseinnahmen sind alle Zugänge in Geld oder Geldeswert, die durch den Betrieb veranlaßt sind (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 21. November 1963 IV 345/61 S, BFHE 78, 475, BStBl III 1964, 183; vom 9. Mai 1985 IV R 184/82, BFHE 143, 466, BStBl II 1985, 427; vom 22. Juli 1988 III R 175/85, Finanz-Rundschau - FR - 1989, 105).

    Es genügt nicht, daß sie lediglich in einem äußeren Zusammenhang dazu steht (Urteile in BFHE 78, 475, BStBl III 1964, 183, und in BFHE 143, 466, BStBl II 1985, 427).

    Hingegen sind privat veranlaßte Preiszuwendungen nicht den gewerblichen Einkünften zuzurechnen (Urteil in BFHE 143, 466, BStBl II 1985, 427).

  • FG Köln, 18.02.2020 - 1 K 1309/18

    Preisgeld für Dissertation ist einkommensteuerpflichtig

    Zur Begründung wiederholt der Beklagte die Begründung seiner Einspruchsentscheidung und verweist ergänzend auf die Entscheidungen der Finanzgerichte Schleswig-Holstein vom 15.03.2000 I 210/95 und Köln vom 12.06.2013 4 K 759/10 und des BFH vom 16.01.1975 IV R 75/74, vom 23.04.2009 VI R 39/08, vom 01.10.1964 IV 183/62 und vom 09.05.1985 IV R 184/82.

    Dies ist bei solchen Preisen anzunehmen, die für das Lebenswerk oder das Gesamtschaffen verliehen werden (vgl. BFH-Urteil vom 09.05.1985 IV R 184/82, BFHE 143, 466, BStBl II 1985, 427; Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil vom 15.03.2000 I 210/95, EFG 2000, 787).

    Auch wurde der Preis nicht für das Lebenswerk oder das Gesamtschaffen der Klägerin verliehen, was eine Steuerbarkeit nach der Rechtsprechung des BFH ggf. ausschließen würde (vgl. BFH-Urteil vom 09.05.1985 IV R 184/82, BFHE 143, 466, BStBl II 1985, 427).

  • BFH, 11.07.1991 - IV R 33/90

    Werbetätigkeit eines Künstlers nur bei eigenschöpferischer Leistung freiberuflich

    Denn ungeachtet der bürgerlich-rechtlichen Natur ihrer Rechtsgrundlage ist eine Zuwendung als Betriebseinnahme den gewerblichen Einkünften zuzurechnen, wenn sie einen wirtschaftlichen Bezug zum Betrieb des Steuerpflichtigen aufweist; ein solcher Bezug ist insbesondere gegeben, wenn die Zuwendung wirtschaftlich den Charakter eines leistungsbezogenen Entgelts für - der Art nach - typische betriebliche Leistungen des Steuerpflichtigen hat (vgl. BFH-Urteile vom 16. Januar 1975 IV R 75/74, BFHE 115, 42, BStBl II 1975, 558; vom 9. Mai 1985 IV R 184/82, BFHE 143, 466, BStBl II 1985, 427, und vom 14. März 1989 I R 83/85, BFHE 156, 462, BStBl II 1989, 650, m. w. N.).
  • BFH, 15.12.2021 - X R 19/19

    Gewerbliche Tätigkeit eines Sportlers und Zurechnung von Zahlungen der

    Mit einer solchen Auszeichnung soll nicht in erster Linie die berufliche Leistung des Preisträgers gewürdigt, sondern seine Persönlichkeit geehrt werden (vgl. BFH-Urteil vom 09.05.1985 - IV R 184/82, BFHE 143, 466, BStBl II 1985, 427, unter 1.).
  • BFH, 22.07.1988 - III R 175/85

    Entnahme bei einer vom Geschäftspartner kostenlos gewährten Reise

    Die Rechtsprechung hat sich deshalb schon bisher für die Umschreibung der gesetzlich nicht definierten Betriebseinnahmen an die Begriffsbestimmung des § 8 Abs. 1 EStG angelehnt, der seinem Wortlaut nach lediglich für die Einkunftsarten des § 2 Abs. 1 Nr. 4 bis 7 EStG von Bedeutung ist und als Betriebseinnahmen alle Zugänge in Geld oder Geldeswert bezeichnet, die durch den Betrieb veranlaßt sind (vgl. BFH-Urteile vom 21. November 1963 IV 345/61 S, BFHE 78, 475, BStBl III 1964, 183; vom 13. Dezember 1973 I R 136/72, BFHE 111, 108, BStBl II 1974, 210; vom 16. Januar 1975 IV R 180/71, BFHE 115, 202, BStBl II 1975, 526; vom 18. März 1982 IV R 183/78, BFHE 136, 76, BStBl II 1982, 587; vom 9. Mai 1985 IV R 184/82, BFHE 143, 466, BStBl II 1985, 427; vom 17. April 1986 IV R 115/84, BFHE 146, 419, BStBl II 1986, 607, und vom 3. Dezember 1987 IV R 41/85, BFHE 151, 446, BStBl II 1988, 266).
  • FG Rheinland-Pfalz, 09.12.2014 - 3 K 2197/11

    Anforderungen an die Steuerfreiheit eines Forschungsstipendiums

    So habe auch der BFH in seinem Urteil vom 09.05.1985 - IV R 184/82 - (BStBl II 1985, 427) entschieden, dass die mit der Preisverleihung an einen Journalisten verbundene Dotierung als steuerfreie Einnahme zu beurteilen sei, wenn die Preisverleihung vor allem eine Ehrung der Persönlichkeit des Preisträgers darstelle.

    a) Betriebseinnahmen sind alle Zugänge in Geld oder Geldeswert, die durch den Betrieb veranlasst sind (BFH, Urteile vom 21.11.1963 IV 345/61 S, BStBl III 1964, 183; vom 09.05.1985 IV R 184/82, BStBl II 1985, 427; vom 22.07.1988 III R 175/85, BStBl II 1988, 995).

    Es genügt nicht, dass sie lediglich in einem äußeren Zusammenhang dazu steht (BFH, Urteile vom 21.11.1963 IV 345/61 S aaO und vom 09.05.1985 IV R 184/82 aaO).

    Eine privat veranlasste Zuwendung und damit keine Betriebseinnahme ist anzunehmen, wenn damit das Lebenswerk, das Gesamtschaffen, die Grundhaltung des Zuwendungsempfängers oder dessen Vorbildfunktion gewürdigt werden soll (vgl. BFH, Urteil vom 09.05.1985 IV R 184/82 aaO).

  • FG Rheinland-Pfalz, 10.02.2011 - 6 K 2713/07

    Zuwendung einer Leibrentenversicherung als Betriebseinnahme

  • FG Hamburg, 25.02.2014 - 3 K 126/13

    Wissenschaftlicher Lehrpreis als Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit

  • BFH, 15.02.1990 - IV R 13/89

    Von der Verwertungsgesellschaft WORT für Tätigkeit in der DDR an einen

  • FG Köln, 12.06.2013 - 4 K 759/10

    Bundesbeamter muss Preisgeld aus Ideenwettbewerb als Arbeitslohn versteuern

  • FG Sachsen, 26.09.2023 - 4 K 156/21

    Keine Einkommensteuer auf Kunstpreis der Leipziger Volkszeitung

  • FG Münster, 16.10.2009 - 10 K 4647/07

    Preisgelder als Einnahme aus freiberuflicher Architektentätigkeit bei typischer

  • FG Münster, 16.03.2022 - 13 K 1398/20

    Forschungspreisgeld als Arbeitslohn eines Hochschulprofessors

  • FG Sachsen, 09.10.2014 - 8 V 1346/13

    An Einzelunternehmer von Dritten wegen unbefugter Nutzung von bei

  • BFH, 06.09.1990 - IV R 125/89

    Übersteigt eine vom Erblasser als Testamentsvollstreckerhonorar bezeichnete

  • BFH, 20.04.1989 - IV R 106/87

    Betriebseinnahme - Gewerbebetrieb - Zuwendung einer Reise - Geschäftspartner

  • FG Hamburg, 18.10.1995 - V 176/94

    Erfordernis eines wirtschaftlichen und tatsächlichen Zusammenhangs zwischen einer

  • FG Baden-Württemberg, 05.06.2008 - 3 K 55/07

    Einkommensbesteuerung eines Nachwuchsförderpreises

  • FG Schleswig-Holstein, 15.03.2000 - I 210/95

    Zugehörigkeit eines Förderpreises des

  • BFH, 14.04.1988 - IV R 86/86

    Reisekosten nicht wegen betrieblichen Zuschusses Betriebsausgaben

  • FG Düsseldorf, 26.09.2013 - 13 K 472/12

    Nachträgliche Betriebseinnahmen: Einkünfte des Erben aus künstlerischer Tätigkeit

  • BFH, 30.01.1997 - III B 164/96

    Anforderungen an die Darlegung einer Divergenz

  • FG Niedersachsen, 25.02.2022 - 7 K 11202/18

    Gewinnermittlung bei Erhalt von verdeckten Rabatten eines Lieferanten

  • FG Rheinland-Pfalz, 19.07.1995 - 1 K 2199/93

    Qualifizierung von Preisen als Betriebseinnahmen; Voraussetzungen für das

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