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   BFH, 23.05.1985 - IV R 84/82   

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https://dejure.org/1985,387
BFH, 23.05.1985 - IV R 84/82 (https://dejure.org/1985,387)
BFH, Entscheidung vom 23.05.1985 - IV R 84/82 (https://dejure.org/1985,387)
BFH, Entscheidung vom 23. Mai 1985 - IV R 84/82 (https://dejure.org/1985,387)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG 1975 § 18 Abs. 1 Nr. 1, § 2 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Selbständigkeit - Gewinnerzielungsabsicht - Verluste - Einkommensteuer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG (1975) § 18 Abs. 1 Nr. 1, § 2 Abs. 1

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zum Fehlen der Gewinnerzielungsabsicht bei einem Schriftsteller ohne Aussicht auf positives Gesamtergebnis der Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Einkünfteerzielungsabsicht
    Die Gewinnerzielungsabsicht
    Einzelfälle
    Gewerbebetrieb
    Die positiven Tatbestandsmerkmale gemäß § 15 Abs. 2 EStG
    Die Gewinnerzielungsabsicht
    Rechtsprechung - Übersicht

Papierfundstellen

  • BFHE 144, 49
  • NJW 1985, 2494
  • BB 1985, 1646
  • BStBl II 1985, 515
  • afp 1986, 260
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus BFH, 23.05.1985 - IV R 84/82
    Ebenso wie bei der Einkunftsart "Gewerbebetrieb", bei der die Absicht der Gewinnerzielung zu den ausdrücklich erwähnten gesetzlichen Tatbestandsmerkmalen gehört (vgl. § 1 Abs. 1 der Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung - GewStDV -, sowie nunmehr § 15 Abs. 2 EStG 1983), ist auch bei der Einkunftsart "selbständige Arbeit" eine Gewinnerzielungsabsicht als Voraussetzung für das Vorliegen einer einkommensteuerrechtlich relevanten Tätigkeit zu fordern (BFH-Beschluß vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751; Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz mit Nebengesetzen, Kommentar, 19. Aufl., Anm. 50 zu § 18 EStG und Anm. 50 zu Erg. § 18 EStG; Schmidt/Seeger, Einkommensteuergesetz, 4. Aufl., Anm. 3 zu § 18).

    "Totalgewinn" in diesem Sinne ist das "Gesamtergebnis des Betriebs von der Gründung bis zur Veräußerung oder Aufgabe oder Liquidation" (BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751).

    Es muß deshalb im Einzelfall anhand objektiver Umstände auf das Vorliegen oder Fehlen dieser Absicht geschlossen werden (BFH-Urteile in BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751; vom 15. November 1984 IV R 139/81, BFHE 142, 464, BStBl II 1985, 205, und vom 14. März 1985 IV R 8/84, BFHE 143, 355, BStBl II 1985, 424).

  • BFH, 15.11.1984 - IV R 139/81

    Zur Abgrenzung eines Gewerbebetriebs - hier: Pferdeverleih, Pensionspferdehaltung

    Auszug aus BFH, 23.05.1985 - IV R 84/82
    Es muß deshalb im Einzelfall anhand objektiver Umstände auf das Vorliegen oder Fehlen dieser Absicht geschlossen werden (BFH-Urteile in BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751; vom 15. November 1984 IV R 139/81, BFHE 142, 464, BStBl II 1985, 205, und vom 14. März 1985 IV R 8/84, BFHE 143, 355, BStBl II 1985, 424).

    Wird allerdings nach einer gewissen - nicht zu kurz bemessenen - Anlaufzeit festgestellt, daß die Erzeugnisse eines Schriftstellers trotz entsprechender Bemühungen zu keinen Gewinnen führen und daß unter den gegebenen Umständen keine Aussicht besteht, ein positives Gesamtergebnis aus der schriftstellerischen Arbeit zu erzielen, so muß aus der weiteren Fortsetzung der verlustbringenden Tätigkeit der Schluß gezogen werden, daß der Schriftsteller fortan nicht mehr zur Gewinnerzielung, sondern nur noch aus persönlichen Gründen tätig ist (vgl. BFH-Urteile in BFHE 142, 464, BStBl II 1985, 205 und BFHE 143, 355, BStBl II 1985, 424).

  • BFH, 14.03.1985 - IV R 8/84

    Langjährige Verluste eines Erfinders allein kein Beweisanzeichen für fehlende

    Auszug aus BFH, 23.05.1985 - IV R 84/82
    Es muß deshalb im Einzelfall anhand objektiver Umstände auf das Vorliegen oder Fehlen dieser Absicht geschlossen werden (BFH-Urteile in BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751; vom 15. November 1984 IV R 139/81, BFHE 142, 464, BStBl II 1985, 205, und vom 14. März 1985 IV R 8/84, BFHE 143, 355, BStBl II 1985, 424).

    Wird allerdings nach einer gewissen - nicht zu kurz bemessenen - Anlaufzeit festgestellt, daß die Erzeugnisse eines Schriftstellers trotz entsprechender Bemühungen zu keinen Gewinnen führen und daß unter den gegebenen Umständen keine Aussicht besteht, ein positives Gesamtergebnis aus der schriftstellerischen Arbeit zu erzielen, so muß aus der weiteren Fortsetzung der verlustbringenden Tätigkeit der Schluß gezogen werden, daß der Schriftsteller fortan nicht mehr zur Gewinnerzielung, sondern nur noch aus persönlichen Gründen tätig ist (vgl. BFH-Urteile in BFHE 142, 464, BStBl II 1985, 205 und BFHE 143, 355, BStBl II 1985, 424).

  • BFH, 22.11.1979 - IV R 88/76

    Reisejournalist - Liebhaberei - Langjährige Verluste

    Auszug aus BFH, 23.05.1985 - IV R 84/82
    Grundsätzlich sind zwar alle Gewinne und Verluste aus einer selbständig ausgeübten schriftstellerischen Tätigkeit als Einkünfte aus selbständiger Arbeit i. S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) anzusehen, sofern die äußeren Merkmale einer schriftstellerischen Tätigkeit, "eigene Gedanken mit Mitteln der Sprache schriftlich auszudrücken" (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 22. November 1979 IV R 88/76, BFHE 129, 269, BStBl II 1980, 152), gegeben sind.
  • FG Baden-Württemberg, 16.02.2016 - 6 K 3472/14

    Gewinnerzielungsabsicht bei schriftstellerischer Tätigkeit

    Zudem verweist das FA auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), nach der es von Anfang an an einer Gewinnerzielungsabsicht fehle, wenn die schriftstellerische Tätigkeit von vornherein nicht um des Erwerbes willen betrieben werde, sondern es den Verfassern allein darum gehe, Erkenntnisse, Ideen oder Auffassungen möglichst weitreichend zu übermitteln (BFH-Entscheidungen vom 23. Mai 1985 IV R 84/82, BFHE 144, 49, BStBl II 1985, 515, und vom 28. Juni 2006 IV B 94/04, BFH/NV 2006, 2059).

    a) Bei Einkünften aus schriftstellerischer Tätigkeit ist -wie bei allen Einkunftsarten- Voraussetzung für die Berücksichtigung positiver als auch negativer Einkünfte das Bestehen einer Gewinnerzielungsabsicht (BFH-Urteil vom 23. Mai 1985 IV R 84/82, BFHE 144, 49, BStBl II 1985, 515).

    Es handelt sich um eine innere Tatsache, die -wie alle sich in der Vorstellung von Menschen abspielenden Vorgänge- nur anhand äußerlicher Merkmale beurteilt werden kann (BFH-Urteile vom 23. Mai 1985 IV R 84/82, BFHE 144, 49, BStBl II 1985, 515, und vom 23. Mai 2007 X R 33/04, BFHE 218, 163, BStBl II 2007, 874).

    Es muss deshalb im Einzelfall anhand objektiver Umstände auf das Vorliegen oder Fehlen dieser Absicht geschlossen werden (BFH-Urteil vom 23. Mai 1985 IV R 84/82, BFHE 144, 49, BStBl II 1985, 515).

    Die im Zusammenhang hiermit erzielten Verluste dürfen das Einkommen nicht mindern (BFH-Urteil vom 23. Mai 1985 IV R 84/82, BFHE 144, 49, BStBl II 1985, 515).

    Im Ergebnis kann damit einer schriftstellerischen Tätigkeit während der Anlaufzeit die steuerliche Anerkennung und damit die Berücksichtigung von Anlaufverlusten grundsätzlich nicht versagt werden (vgl. BFH-Entscheidungen vom 23. Mai 1985 IV R 84/82, BFHE 144, 49, BStBl II 1985, 515, und vom 10. April 2013 X B 106/12, BFH/NV 2013, 1090; vgl. Musil in Herrmann/Heuer/Raupach, § 2 EStG Rz 425; zu den Ausnahmen siehe unter 1.a cc und dd).

    dd) Schließlich können Verluste während der Anlaufzeit auch dann nicht steuerlich berücksichtigt werden, wenn die schriftstellerische Tätigkeit von vornherein nicht um des Erwerbes willen betrieben wird (BFH-Entscheidungen vom 23. Mai 1985 IV R 84/82, BFHE 144, 49, BStBl II 1985, 515, und vom 28. Juni 2006 IV B 94/04, BFH/NV 2006, 2059).

    In diesen Fällen ist eine Gewinnerzielungsabsicht im steuerrechtlichen Sinn von Anfang an nicht vorhanden (BFH-Urteil vom 23. Mai 1985 IV R 84/82, BFHE 144, 49, BStBl II 1985, 515).

  • BFH, 06.03.2003 - XI R 46/01

    Einkunftserzielungsabsicht bei einem Künstler

    - Schaffung von Werken, die für erwerbswirtschaftliche Verwertung bestimmt sind und daher bei entsprechender Marktnachfrage verkauft werden können (in Abgrenzung zu BFH-Urteil vom 23. Mai 1985 IV R 84/82, BFHE 144, 49, BStBl II 1985, 515; Kirchhof, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1985, 225, 230).
  • FG Rheinland-Pfalz, 18.09.2019 - 3 K 2083/18

    Recherche für eine Biografie keine steuerlich anzuerkennende schriftstellerische

    aa) Bei Einkünften aus schriftstellerischer Tätigkeit i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ist - wie bei allen Einkunftsarten - Voraussetzung für die Berücksichtigung positiver als auch negativer Einkünfte das Bestehen einer Gewinnerzielungsabsicht (BFH-Urteil vom 23. Mai 1985 IV R 84/82, BFHE 144, 49, BStBl II 1985, 515).

    Es handelt sich um eine innere Tatsache, die - wie alle sich in der Vorstellung von Menschen abspielenden Vorgänge - nur anhand äußerlicher Merkmale beurteilt werden kann (BFH-Urteile vom 23. Mai 1985 IV R 84/82, BFHE 144, 49, BStBl II 1985, 515; vom 23. Mai 2007 X R 33/04, BFHE 218, 163, BStBl II 2007, 874).

    Es muss deshalb im Einzelfall anhand objektiver Umstände auf das Vorliegen oder Fehlen dieser Absicht geschlossen werden (BFH-Urteil vom 23. Mai 1985 IV R 84/82, BFHE 144, 49, BStBl II 1985, 515).

    Die im Zusammenhang hiermit erzielten Verluste dürfen das Einkommen nicht mindern (BFH-Urteil vom 23. Mai 1985 IV R 84/82, BFHE 144, 49, BStBl II 1985, 515).

    Im Ergebnis kann damit einer schriftstellerischen Tätigkeit während der Anlaufzeit die steuerliche Anerkennung und damit die Berücksichtigung von Anlaufverlusten grundsätzlich nicht versagt werden (vgl. BFH-Urteil vom 23. Mai 1985 IV R 84/82, BFHE 144, 49, BStBl II 1985, 515; BFH-Beschluss vom 10. April 2013 X B 106/12, BFH/NV 2013, 1090).

    44 (4) Schließlich können Verluste während der Anlaufzeit auch dann nicht steuerlich berücksichtigt werden, wenn die schriftstellerische Tätigkeit von vornherein nicht um des Erwerbes willen betrieben wird (BFH-Urteil vom 23. Mai 1985 IV R 84/82, BFHE 144, 49, BStBl II 1985, 515; BFH-Beschluss vom 28. Juni 2006 IV B 94/04, BFH/NV 2006, 2059).

    In diesen Fällen ist eine Gewinnerzielungsabsicht im steuerrechtlichen Sinn von Anfang an nicht vorhanden (BFH-Urteil vom 23. Mai 1985 IV R 84/82, BFHE 144, 49, BStBl II 1985, 515).

  • BSG, 26.09.1996 - 12 RK 46/95

    Beitragsbemessung hauptberuflich selbständiger Erwerbstätiger in der freiwilligen

    Jedenfalls, wenn die Sozialhilfe das Arbeitseinkommen und die übrigen beitragspflichtigen Einnahmen übersteigt, kann die Annahme einer Erwerbstätigkeit mangels Gewinnerzielungsabsicht ausscheiden (vgl zur Gewinnerzielungsabsicht im Steuerrecht BFHE 141, 405, 434 ff; 144, 49, 51, 52).
  • BFH, 24.08.2012 - III B 21/12

    Aufteilung von Reisekosten bei sowohl privater als auch beruflicher Veranlassung

    Dies steht im Einklang mit den vom BFH im Urteil vom 23. Mai 1985 IV R 84/82 (BFHE 144, 49, BStBl II 1985, 515) aufgestellten Grundsätzen, auf die sich das FG ausdrücklich bezogen hat.

    Ansonsten ist aber auch Schriftstellern eine nicht zu kurz bemessene Anlaufzeit zuzugestehen, da sich bei diesen positive Einkünfte vielfach erst nach einer längeren Anlaufzeit erzielen lassen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 144, 49, BStBl II 1985, 515).

  • BFH, 25.10.1989 - X R 109/87

    Eine isolierte Anfechtung des Vorläufigkeitsvermerks bei einer vorläufigen

    Sie können vor allem zusammen mit der Reaktion des Steuerpflichtigen auf eine solche Entwicklung die Beweislage entscheidend beeinflussen (vgl. BFH-Urteile vom 14. März 1985 IV R 8/84, BFHE 143, 355, BStBl II 1985, 424, 426; vom 21. März 1985 IV R 25/82, BFHE 143, 361, BStBl II 1985, 399, und vom 23. Mai 1985 IV R 84/82, BFHE 144, 49, BStBl II 1985, 515, 516).
  • BFH, 28.06.2006 - IV B 94/04

    NZB: Einkünfteerzielungsabsicht, Bestimmung der Einkunftsart

    Dementsprechend hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 23. Mai 1985 IV R 84/82 (BFHE 144, 49, BStBl II 1985, 515) entschieden, dass es an der Gewinnerzielungsabsicht von Anfang an fehlt, wenn die schriftstellerische Tätigkeit von vornherein nicht um des Erwerbs willen betrieben wird.

    Häufig entschließen sich in solchen Fällen die Verfasser einen Zuschuss zu den Druckkosten zu leisten (BFH-Urteil in BFHE 144, 49, BStBl II 1985, 515, unter 2. der Gründe) oder --wie im Streitfall-- die Druckkosten vollständig selbst zu finanzieren.

    Die Entscheidung des FG erscheint aber schon deswegen weder objektiv willkürlich noch beruht sie auf sachfremden Erwägungen oder ist sie unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar, weil sie mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats davon ausgeht, dass beim Betreiben einer schriftstellerischen Tätigkeit unter Übernahme der Druckkosten nicht ohne weiteres ausgeschlossen werden könne, dass die Tätigkeit nicht der Befriedigung persönlicher Neigungen oder der Erlangung wirtschaftlicher Vorteile außerhalb der Einkommenssphäre diene (vgl. BFH-Urteil in BFHE 144, 49, BStBl II 1985, 515).

  • FG München, 09.10.2009 - 7 K 1731/07

    Liebhaberei bei nebenberuflich ausgeübter künstlerischer Tätigkeit

    Schaffung von Werken, die für erwerbswirtschaftliche Verwertung bestimmt sind und daher bei entsprechender Marktnachfrage verkauft werden können (in Abgrenzung zu BFH-Urteil vom 23. Mai 1985 IV R 84/82, BFHE 144, 49, BStBl II 1985, 515; Kirchhof, Neue Juristische Wochenschrift - NJW- 1985, 225, 230).
  • BFH, 26.04.1989 - VI R 104/86

    Qualifizierung der Einkünfte eines Kunstmalers mit Gewinnerzielungsabsicht

    Einkünfte in diesem Sinne können nur vorliegen, wenn die Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt wird (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 23. Mai 1985 IV R 84/82, BFHE 144, 49, BStBl II 1985, 515).

    Die Gewinnerzielungsabsicht als innere Tatsache kann nur anhand äußerer Merkmale beurteilt werden, weshalb im Einzelfall anhand objektiver Umstände auf das Vorliegen oder Fehlen dieser Absicht geschlossen werden muß (BFHE 144, 49, BStBl II 1985, 515, m. w. N.).

    Ist aber nach einer nicht zu kurz bemessenen Anlaufzeit festzustellen, daß der Bilderverkauf trotz entsprechender Bemühungen zu keinen Gewinnen führt und daß unter den gegebenen Umständen auch keine Aussicht besteht, ein positives Gesamtergebnis zu erzielen, so muß aus der Fortsetzung der verlustbringenden Tätigkeit geschlossen werden, daß der Kunstmaler fortan nicht mehr zur Gewinnerzielung, sondern nur aus persönlichen Gründen tätig ist (BFHE 144, 49, BStBl II 1985, 515, m. w. N.).

  • BFH, 24.10.2023 - VIII B 70/22

    Zur Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls bei der Prüfung, ob

    Diese Frage ist jedoch nur im jeweiligen Einzelfall von Bedeutung (vgl. zur Einzelfallbezogenheit der Prüfung der Gewinnerzielungsabsicht bei einer wissenschaftlichen Tätigkeit Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 08.02.2013 - VIII B 122/12, BFH/NV 2013, 952, Rz 3; BFH-Urteil vom 23.05.1985 - IV R 84/82, BFHE 144, 49, BStBl II 1985, 515, unter 2. [Rz 16]) und damit nicht abstrakt klärungsfähig.

    Zudem hat es die im BFH-Urteil vom 22.08.1984 - I R 102/81 (BFHE 142, 152, BStBl II 1985, 61) konkretisierten Anforderungen für eine ausschließliche Kostendeckungsabsicht trotz Vorliegens von Einnahmeüberschüssen herangezogen und aus der konkreten Geschäftsführung der GbR abgeleitet, dass diese von vornherein nicht um des Erwerbs willen betrieben worden sei (zu einer solchen Ausrichtung der Tätigkeit als Indiz vgl. auch BFH-Urteil vom 23.05.1985 - IV R 84/82, BFHE 144, 49, BStBl II 1985, 515, unter 2. [Rz 19]).

  • FG Berlin-Brandenburg, 19.12.2016 - 9 K 9193/15

    Gesonderter und einheitlicher Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für die

  • BFH, 03.12.1987 - IV R 41/85

    1. Tätigkeit als Bürgermeister einer Gemeinde in Nordrhein-Westfalen ist

  • FG Hamburg, 19.07.2012 - 3 K 33/11

    Kein Werbungskostenabzug für Forschungsaufwendungen pensionierter Professoren

  • FG München, 14.05.1997 - 1 K 2340/92

    Liebhaberei bei Flugbetrieb einer atypisch stillen Gesellschaft

  • FG Hamburg, 15.04.2011 - 5 K 126/09

    Einkünfteerzielungsabsicht eines Schriftstellers

  • BSG, 26.09.1996 - 12 RK 18/95

    Berechnung der Höhe der Beiträge zur Krankenversicherung; Zugrundelegung der

  • FG München, 30.04.2001 - 13 V 340/01

    Nebenberufliche Schriftstellertätigkeit als Liebhaberei.; Aussetzung der

  • FG München, 27.07.2000 - 13 K 2270/96

    Hochschullehrer mit nebenberuflicher selbständiger Tätigkeit als Kunstmaler;;

  • FG Saarland, 08.07.1996 - 1 V 73/96
  • BSG, 26.09.1996 - 12 RK 13/96

    Berechnung der Höhe der Beiträge zur Krankenversicherung; Zugrundelegung der

  • FG Hamburg, 21.05.1997 - III 21/96

    Abzugsfähigkeit von Verlusten aus selbständiger Tätigkeit als Graphiker;

  • BFH, 25.10.1989 - X R 51/88

    Vorläufige Feststellung von Besteuerungsgrundlagen - Nachträgliches Einfügen

  • BFH, 28.02.2003 - IV B 200/02

    Liebhaberei bei schriftstellerischer Tätigkeit

  • BFH, 14.12.2000 - VIII B 68/00

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Ordnungsgemäße Darlegung -

  • FG Hessen, 24.08.1995 - 11 K 5112/91

    Schriftform bei Klageerhebung; Anforderungen an die Unterschrift; Absicht zur

  • FG München, 25.11.2003 - 2 K 4831/99

    Tätigkeit eines Holzbildhauers als Liebhaberei; Totalgewinnprognose

  • FG Düsseldorf, 04.06.2002 - 3 K 3044/98

    Gewinnerzielungsabsicht; Schriftstellerei; Hochschullehrer; Buchpräsent;

  • FG Nürnberg, 25.03.2021 - 4 K 961/19

    Steuerbarkeit des Pauschbetrags für Zeitaufwand eines DRV-Vorstandsvorsitzenden

  • FG München, 08.09.2004 - 5 K 4929/01

    Voraussetzungen für das Vorliegen von Einkunftserzielungsabsicht; Möglichkeit

  • FG München, 31.07.2008 - 1 K 441/08

    Gewinnerzielungsabsicht einer auch nebenberuflich tätigen Ärztin

  • FG Niedersachsen, 27.08.2003 - 2 K 707/99

    Anforderungen an das Vorliegen der Gewinnerzielungsabsicht ; Steuerliche

  • FG Köln, 29.01.2002 - 6 K 1849/97

    Betätigung eines Kunstmalers, der zu den 100 berühmtesten Deutschlands zählt, als

  • BFH, 15.07.1996 - IV R 70/95

    Steuerliche Bewertung von wissenschaftlichen Arbeiten bei Einkünften aus

  • BFH, 31.08.1993 - I B 135/92

    Abstrakte Kriterien zur Abgrenzung, ob eine landwirtschaftliche Tätigkeit trotz

  • FG Baden-Württemberg, 12.02.1998 - 6 K 364/96

    Liebhaberei bei Architektentätigkeit

  • FG Baden-Württemberg, 04.11.1997 - 11 K 13/95

    Keine Anerkennung von Verlusten aus Nebentätigkeit wegen Liebhaberei; Abgrenzung

  • BFH, 25.03.1993 - I B 174/92

    Schlüssige Begründung einer Verfahrensrüge

  • FG Baden-Württemberg, 05.03.1997 - 12 K 94/95

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung der Durchführung eines Feststellungsverfahrens;

  • FG Rheinland-Pfalz, 29.05.1996 - 1 K 2538/95

    Einkommensteuer; Betriebsausgaben/Werbungskosten eines Orchestermusikers

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