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   BFH, 28.01.1986 - IX R 12/80   

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https://dejure.org/1986,435
BFH, 28.01.1986 - IX R 12/80 (https://dejure.org/1986,435)
BFH, Entscheidung vom 28.01.1986 - IX R 12/80 (https://dejure.org/1986,435)
BFH, Entscheidung vom 28. Januar 1986 - IX R 12/80 (https://dejure.org/1986,435)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG 1971/1974/1975 § 10 Abs. 1 Nr. 1; ZPO § 323

  • Wolters Kluwer

    Wiederkehrende Barleistung - Vermögensübertragungsvertrag - Leibrente - Wertsicherungsklausel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG (1971/1974/1975) § 10 Abs. 1 Nr. 1; ZPO § 323

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 146, 68
  • NJW 1986, 2730
  • BB 1986, 786
  • BStBl II 1986, 348
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 30.10.1984 - IX R 2/84

    Steuerliche Behandlung von Versorgungsleistungen bei

    Auszug aus BFH, 28.01.1986 - IX R 12/80
    Eine Verpflichtung zu wiederkehrenden Barleistungen in einem Vermögensübertragungsvertrag ist als Leibrente zu beurteilen, wenn die Vertragsparteien eine Abänderbarkeit der Höhe der Rentenleistungen materiell-rechtlich von Voraussetzungen, die einer Wertsicherungsklausel entsprechen, abhängig gemacht haben, auch wenn sie in diesem Zusammenhang auf § 323 ZPO Bezug nehmen (Fortentwicklung von BFH-Urteil vom 30. Oktober 1984 IX R 2/84, BFHE 143, 317, BStBl II 1985, 610).

    Sie bestehen in wiederkehrenden Aufwendungen, die ein Steuerpflichtiger für längere Zeit einem anderen in Geld oder Sachwerten von unterschiedlicher Höhe auf Grund einer rechtlichen Verpflichtung zu leisten hat und die nicht zu bestimmten Einkünften nach § 2 Abs. 3 Nr. 1 bis 7 EStG 1971/1974, § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 7 EStG 1975 gehören (so der erkennende Senat in seinem Urteil vom 30. Oktober 1984 IX R 2/84, BFHE 143, 317, BStBl II 1985, 610).

    Die Gleichmäßigkeit der Rentenleistungen entfällt jedoch dann, wenn in der Vertragsurkunde eine Abänderbarkeit der Rentenhöhe bei Veränderung der Bedürftigkeit des Rentenberechtigten oder der Leistungsfähigkeit des Rentenverpflichteten entsprechend dem Rechtsgedanken des § 323 ZPO vorgesehen ist (im einzelnen Urteil des erkennenden Senats in BFHE 143, 317, BStBl II 1985, 610).

    Diese Auffassung hat auch der erkennende Senat in seinem Urteil in BFHE 143, 317, BStBl II 1985, 610 vertreten.

  • BFH, 22.05.1984 - VIII R 35/84

    Darlehn - Betriebsausgaben - Eigenkapital - Einkommensteuergesetz

    Auszug aus BFH, 28.01.1986 - IX R 12/80
    Vereinbarungen zwischen Familienangehörigen sind nur dann einkommensteuerrechtlich wie unter fremden Personen anzuerkennen, wenn die Gestaltung und Durchführung des Vereinbarten dem zwischen fremden Personen Üblichen entsprechen (BFH-Urteile vom 22. Mai 1984 VIII R 35/84, BFHE 142, 28, BStBl II 1985, 243, und vom 14. April 1983 IV R 198/80, BFHE 138, 359, BStBl II 1983, 555).
  • BFH, 19.09.1980 - VI R 161/77

    Laufende Zahlungen als dauernde Last?

    Auszug aus BFH, 28.01.1986 - IX R 12/80
    Eine derartige Abänderbarkeit der Rentenhöhe bedarf daher einer ausdrücklichen und eindeutigen Regelung in der Vertragsurkunde (vgl. BFH-Urteil vom 19. September 1980 VI R 161/77, BFHE 131, 384, BStBl II 1981, 26).
  • BFH, 14.04.1983 - IV R 198/80

    Betriebsausgaben - Darlehnsforderung - Zinsen

    Auszug aus BFH, 28.01.1986 - IX R 12/80
    Vereinbarungen zwischen Familienangehörigen sind nur dann einkommensteuerrechtlich wie unter fremden Personen anzuerkennen, wenn die Gestaltung und Durchführung des Vereinbarten dem zwischen fremden Personen Üblichen entsprechen (BFH-Urteile vom 22. Mai 1984 VIII R 35/84, BFHE 142, 28, BStBl II 1985, 243, und vom 14. April 1983 IV R 198/80, BFHE 138, 359, BStBl II 1983, 555).
  • BFH, 11.02.1981 - I R 13/77

    Auslegung von Verträgen - Vertragstext - Auslegung

    Auszug aus BFH, 28.01.1986 - IX R 12/80
    Der erkennende Senat kann die Auslegung durch die Vorinstanz nur daraufhin überprüfen, ob diese die gesetzlichen Auslegungsregeln (§§ 133, 157 des Bürgerlichen Gesetzbuches - BGB -) beachtet und nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstoßen hat (BFH-Urteil vom 11. Februar 1981 I R 13/77, BFHE 133, 3, BStBl II 1981, 475).
  • BGH, 27.06.1973 - VIII ZR 98/72

    Vertragspflicht aus einem Mietvertrag hinsichtlich des Übergabezustands der

    Auszug aus BFH, 28.01.1986 - IX R 12/80
    Selbst wenn sie nicht genehmigungsfähig wäre, waren die Vertragsparteien einander verpflichtet, sie an eine den Genehmigungsgrundsätzen der Deutschen Bundesbank entsprechende Klausel anzupassen (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27. Juni 1973 VIII ZR 98/72, Neue Juristische Wochenschrift 1973, 1498).
  • BSG, 03.12.2009 - B 10 EG 3/09 R

    Elterngeld - Höhe - Einkommen - Einnahmen - sonstige Bezüge - laufender

    Das darüber hinausgehende Vorgehen des Tatsachengerichts, nämlich die Anwendung gesetzlicher Auslegungsregeln, anerkannter Auslegungsgrundsätze, Denkgesetze, Erfahrungssätze oder Verfahrensvorschriften ist Teil der Rechtsanwendung dieses Gerichts und in diesem Rahmen von dem Revisionsgericht voll zu überprüfen (BSG, Urteil vom 27.9. 1994 - 10 RAr 1/93 - BSGE 75, 92, 96 = SozR 3-4100 § 141b Nr. 10 S 47 mwN; Bundesgerichtshof, Urteil vom 13.12.1990 - IX ZR 33/90 - juris RdNr 12 f; BFHE 146, 68, 70).
  • BFH, 15.07.1991 - GrS 1/90

    1. Abgrenzung zwischen Leibrente und dauernder Last bei anläßlich von

    Für die Vereinbarung einer dauernden Last genügt die "Bezugnahme auf § 323 ZPO", sofern damit nicht lediglich auf eine vereinbarte Wertsicherungsklausel verwiesen wird (BFH-Urteile vom 28. Januar 1986 IX R 12/80, BFHE 146, 68, BStBl II 1986, 348; IX R 5/80, BFH/NV 1986, 526).
  • BFH, 23.11.2016 - X R 8/14

    Vermögensübertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge gegen wiederkehrende

    bb) Bereits in den Urteilen vom 28. Januar 1986 IX R 12/80 (BFHE 146, 68, BStBl II 1986, 348) und IX R 5/80 (BFH/NV 1986, 526) hat der IX. Senat des BFH erkannt, eine Verpflichtung zu wiederkehrenden Barleistungen in einem Vermögensübergabevertrag sei als Leibrente zu beurteilen, wenn die Vertragsparteien eine Abänderbarkeit der Höhe der Rentenleistungen materiell-rechtlich von Voraussetzungen abhängig gemacht hätten, die einer Wertsicherungsklausel entsprächen, selbst wenn sie in diesem Zusammenhang auf § 323 ZPO Bezug nähmen.
  • BFH, 25.04.1990 - X R 38/86

    Altenteilsleistungen als dauernde Last abziehbar, auch wenn Abänderbarkeit der

    Diese Rechtsprechung ist in der Folgezeit fortgeführt worden (z.B. BFH-Urteile vom 22. September 1982 IV R 154/79, BFHE 136, 527, BStBl II 1983, 99, unter 2.; vom 30. Oktober 1984 IX R 2/84, BFHE 143, 317, BStBl II 1985, 610; vom 28. Januar 1986 IX R 12/80, BFHE 146, 68, BStBl II 1986, 348) und hat in Abschn. 167 Abs. 1 Satz 12 Nr. 2 Buchst. a EStR Niederschlag gefunden.

    Allerdings darf die Abänderungsklausel materiellrechtlich nicht lediglich einer Wertsicherungsklausel gleichzustellen sein (BFH-Urteile in BFHE 146, 68, BStBl II 1986, 348; vom 5. August 1986 IX R 9/82, BFH/NV 1987, 86).

    a) Der X. Senat weicht mit der von ihm vertretenen Auffassung von Entscheidungen des IX. Senats ab, denen zufolge anläßlich einer Vermögensübergabe vereinbarte bare Versorgungsleistungen, deren Abänderbarkeit nicht ausdrücklich vorbehalten ist, als Leibrente i.S. des § 10 Abs. 1 Nr. 1 a Satz 2/§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG abziehbar/zu besteuern sind (z.B. Urteile in BFHE 143, 317, BStBl II 1985, 610; in BFHE 146, 68, BStBl II 1986, 348; in BFH/NV 1986, 526; in BFH/NV 1986, 600; in BFH/NV 1987, 86).

  • BFH, 03.05.2017 - X R 9/14

    Vermögensübertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge gegen wiederkehrende

    bb) Bereits in den Urteilen vom 28. Januar 1986 IX R 12/80 (BFHE 146, 68, BStBl II 1986, 348) und IX R 5/80 (BFH/NV 1986, 526) hat der IX. Senat des BFH erkannt, eine Verpflichtung zu wiederkehrenden Barleistungen in einem Vermögensübergabevertrag sei als Leibrente zu beurteilen, wenn die Vertragsparteien eine Abänderbarkeit der Höhe der Rentenleistungen materiell-rechtlich von Voraussetzungen abhängig gemacht hätten, die einer Wertsicherungsklausel entsprächen, selbst wenn sie in diesem Zusammenhang auf § 323 ZPO Bezug nähmen.
  • BFH, 09.02.1994 - IX R 110/90

    Als dauernde Last zu beurteilende wiederkehrende Leistungen zum Erwerb eines zum

    Der Senat kann insoweit die Vertragsauslegung durch die Vorinstanz nur daraufhin überprüfen, ob diese die gesetzlichen Auslegungsregeln (§§ 133, 157 des Bürgerlichen Gesetzbuches - BGB -) beachtet und nicht gegen Denkgesetze und ErfahrungsSätze verstoßen hat (Senatsurteil vom 28. Januar 1986 IX R 12/80, BFHE 146, 68, 70, BStBl II 1986, 348).

    Die im Kaufvertrag enthaltene ausdrückliche Bezugnahme auf § 323 der Zivilprozeßordnung (ZPO) und der Hinweis auf die Sicherung des Lebensunterhalts des Verkäufers und seiner Ehefrau konnten so verstanden werden, daß diesen Vertragsformulierungen neben der ebenfalls vereinbarten Wertsicherungsklausel eine eigenständige Bedeutung zukam (vgl. Senatsurteile in BFHE 146, 68, BStBl II 1986, 348, und vom 28. Januar 1986 IX R 5/80, BFH/NV 1986, 526).

  • FG Rheinland-Pfalz, 30.07.2019 - 5 K 2332/17

    Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen, allerdings ohne Kostenübernahme

    Insbesondere wurden auch die zugrundeliegenden Rechtsgrundsätze durch die höchstrichterliche Rechtsprechung nicht erst im Nachhinein geprägt, sondern bereits in den Urteilen vom 28. Januar 1986, IX R 12/80 (BFHE 146, 68, BStBl II 1986, 348) und IX R 5/80 (BFH/NV 1986, 526) hat der IX. Senat des BFH erkannt, eine Verpflichtung zu wiederkehrenden Barleistungen in einem Vermögensübergabevertrag sei als Leibrente zu beurteilen, wenn die Vertragsparteien eine Abänderbarkeit der Höhe der Rentenleistungen materiell-rechtlich von Voraussetzungen abhängig gemacht hätten, die einer Wertsicherungsklausel entsprächen, selbst wenn sie in diesem Zusammenhang auf § 323 ZPO Bezug nähmen.
  • BFH, 23.11.2016 - X R 16/14

    Vermögensübertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge gegen wiederkehrende

    In den Urteilen vom 28. Januar 1986 IX R 12/80 (BFHE 146, 68, BStBl II 1986, 348) und IX R 5/80 (BFH/NV 1986, 526) hat der IX. Senat des BFH erkannt, eine Verpflichtung zu wiederkehrenden Barleistungen in einem Vermögensübergabevertrag sei als Leibrente zu beurteilen, wenn die Vertragsparteien eine Abänderbarkeit der Höhe der Rentenleistungen materiell-rechtlich von Voraussetzungen abhängig gemacht hätten, die einer Wertsicherungsklausel entsprächen, selbst wenn sie in diesem Zusammenhang auf § 323 ZPO Bezug nehmen.
  • BFH, 17.12.1991 - VIII R 80/87

    Ob bei einer Vermögensübertragung als Entgelt vereinbarte wiederkehrende

    Der erkennende Senat kann die Auslegung des Vertrags durch das FG darauf überprüfen, ob das FG die gesetzlichen Auslegungsregeln (§§ 133, 157 des Bürgerlichen Gesetzbuches - BGB -) beachtet und nicht gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen hat (BFH-Urteil vom 28. Januar 1986 IX R 12/80, BFHE 146, 68, BStBl II 1986, 348).

    Die Bezugnahme auf § 323 ZPO ist, vergleichbar der BFH-Entscheidung in BFHE 146, 68, BStBl II 1986, 348, 350, nur als Hinweis auf die Klagemöglichkeit für den Fall der angegebenen Änderung des Lebenshaltungskostenindexes zu sehen.

    Dieses - nicht notwendig kongruente - Abhängigkeitsverhältnis würde durch die Abänderung der Zahlungen infolge der gestiegenen Bedürftigkeit des Rentenberechtigten oder der geminderten Leistungsfähigkeit des Rentenverpflichteten gestört (vgl. BFH-Urteil in BFHE 146, 68, BStBl II 1986, 348).

  • BFH, 04.04.1989 - X R 14/85

    Grabpflegekosten nicht als dauernde Last nach § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG abziehbar

    Diese Begriffsbestimmung der dauernden Last stimmt mit der ständigen Rechtsprechung des BFH überein, der dauernde Last definiert als wiederkehrende Aufwendungen, die ein Steuerpflichtiger aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung für längere Zeit einem anderen gegenüber in Geld- oder Sachleistungen zu erbringen hat und die nicht mit bestimmten Einkünften im Sinne des Einkommensteuerrechts zusammenhängen (z.B. Urteile in BFHE 75, 96, BStBl III 1962, 304; vom 30. Oktober 1984 IX R 2/84, BFHE 143, 317, BStBl II 1985, 610, und vom 28. Januar 1986 IX R 12/80, BFHE 146, 68, BStBl II 1986, 348).
  • BFH, 07.10.1986 - IX R 167/83

    Gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte aus Vermietung und

  • BFH, 04.12.1996 - I R 151/93

    Maßgeblichkeit des Umsatzsteuerrechts für die Auslegung und Anwendung des

  • BFH, 09.05.2007 - X B 162/06

    Vorweggenommene Erbfolge: Vermögensübertragung gegen wiederkehrende Leistungen

  • BFH, 29.07.1992 - I R 18/91

    Mündlich abgeschlossene entgeltliche Vereinbarung bei Dauerschuldverhältnissen

  • BFH, 05.06.1986 - IV R 53/82

    Zur verdeckten Mitunternehmerschaft und steuerlichen Anerkennung von

  • BFH, 10.12.2003 - IX R 41/01

    VuV: Mietvertrag zwischen nahen Angehörigen; Gestaltungsmissbrauch

  • BFH, 07.03.1989 - IX R 308/87

    Vermögenserwerb im Wege der vorweggenommenen Erbfolge gegen Leibrentenzahlung an

  • BFH, 10.01.2007 - X B 51/06

    Keine Korrespondenz zwischen dauernder Last und wiederkehrenden Bezügen;

  • BFH, 21.11.1989 - VIII R 19/85

    Steuerliche Behandlung des Gewinns aus dem Verkauf des Grundstücks als

  • FG Rheinland-Pfalz, 28.07.2020 - 3 K 1959/18

    Vermögensübertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge gegen wiederkehrende

  • FG Rheinland-Pfalz, 20.11.2019 - 1 K 1899/18

    Vermögensübertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge gegen wiederkehrende

  • BFH, 15.03.1994 - X R 93/90

    Rente oder dauernde Last bei Ablösung eines Nießbrauchs

  • BFH, 28.04.1987 - IX R 40/81

    Voraussetzungen für die Ansetzung des Nutzungswertes eines Mietwohngrundstücks -

  • BFH, 14.08.1986 - IV R 341/84

    Keine Mitunternehmerschaft von Ehegatten in der Land- und Forstwirtschaft trotz

  • BFH, 02.12.1992 - I R 46/91

    Leistungsprämien für Mitarbeiter mindern den Gewinn des Wirtschaftsjahres der

  • BFH, 15.07.2003 - X B 173/01

    Vereinbarung einer Wertsicherungsklausel bei Vermögensübergabe gegen

  • BFH, 21.02.1989 - VII R 7/86

    Erfüllungshalber erfolgte Abtretung eines Steuererstattungsanspruchs -

  • BFH, 11.09.1991 - XI R 20/89

    Entstehung von Anschaffungskosten durch die Übertragung eines Grundstücks im Wege

  • BFH, 12.09.1991 - X R 199/87

    Abzugsfähigkeit von Leistungen an Unterhaltsberechtigte als dauernde Last

  • BFH, 06.10.1988 - V R 124/83

    Berechtigung (eines Berliner Unternehmens) zur Kürzung der Umsatzsteuer gem. dem

  • FG Münster, 20.04.2016 - 7 K 999/13

    Bemessung der Höhe der als dauernde Last und damit als Sonderausgaben zu

  • BFH, 30.08.1988 - VII R 193/85

    Ausreichen der Feststellbarkeit der für die Zulassung des Rechtsmittels

  • BFH, 14.08.1986 - IV R 22/85

    Definition des Mitunternehmers nach dem Einkommensteuergesetz

  • BFH, 10.06.1986 - IX R 7/82

    Beurteilung von Barleistungen einschließlich der Erhöhungsbeträge als Leibrente

  • BFH, 08.04.1992 - X R 48/90

    Abzugsfähigkeit von Rentenzahlungen als Sonderausgaben - Abzug als Werbungskosten

  • BFH, 28.08.1991 - VI R 163/87

    Voraussetzungen für die Berücksichtigung von Einkünften aus der Vermietung an

  • BFH, 02.10.1986 - IV R 281/84

    Ermittlung des Gewinns durch Bestandsvergleich - Ermittlung der Höhe des Gewinns

  • FG Rheinland-Pfalz, 30.06.2010 - 5 K 2353/08

    Dauernde Last bei Ausschluss der Abänderung des Versorgungsvertrags wegen

  • FG München, 24.04.1995 - 11 K 2711/92

    Streit über die teilweise oder volle Abzugsfähigkeit von wiederkehrenden

  • FG München, 16.10.2001 - 6 K 3761/99

    Einkünftezurechnung nach Ablauf eines befristeten Nießbrauchs; gesonderter und

  • FG München, 16.10.2001 - 6 K 922/00

    Abziehbarkeit von Versorgungsleistungen; Einkommensteuer 1996 und 1997

  • FG Saarland, 02.10.1996 - 1 K 200/94

    Körperschaftsteuer; Vertragsdurchführung und verdeckte Gewinnausschüttung

  • FG München, 24.04.1995 - 11 K 2710/92

    Streit über die teilweise oder volle Abzugsfähigkeit wiederkehrender Leistungen;

  • FG Niedersachsen, 27.01.1989 - VI 454/87

    Einkommensteuer; wiederkehrende Barleistungen als Leibrente

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