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   BFH, 23.01.1986 - IV R 24/84   

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https://dejure.org/1986,1940
BFH, 23.01.1986 - IV R 24/84 (https://dejure.org/1986,1940)
BFH, Entscheidung vom 23.01.1986 - IV R 24/84 (https://dejure.org/1986,1940)
BFH, Entscheidung vom 23. Januar 1986 - IV R 24/84 (https://dejure.org/1986,1940)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 3 Nr. 26, § 18 Abs. 1 Nr. 1

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Der Leiter der Außenstelle einer Volkshochschule kann Ausbilder i. S. von § 3 Nr. 26 EStG sein

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 146, 63
  • BB 1986, 1064
  • BStBl II 1986, 398
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 05.12.1968 - IV R 125/66

    Eigenverantwortliche Tätigkeit des Leiters einer privaten Schule mit mehreren

    Auszug aus BFH, 23.01.1986 - IV R 24/84
    Da es auf die Würdigung der Gesamttätigkeit ankommt, ist diese Einwirkung andererseits auch dann erforderlich, wenn der Schulleiter auch einige Unterrichtsstunden selbst abhält (vgl. BFH-Urteil vom 5. Dezember 1968 IV 125/66, BFHE 94, 344, BStBl II 1969, 165).
  • BFH, 16.11.1978 - IV R 191/74

    Ob ein Reiterhof als Einheit zu betrachten und insgesamt als Gewerbebetrieb oder

    Auszug aus BFH, 23.01.1986 - IV R 24/84
    Dazu genügt im Falle eines Schulleiters jedoch, daß er eigenständig in den Unterricht anderer Lehrkräfte eingreift, indem er die Unterrichtsveranstaltungen mitgestaltet und ihnen damit den Stempel seiner Persönlichkeit gibt (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 13. Dezember 1973 I R 138/71, BFHE 111, 105, BStBl II, 1974, 213; vom 16. November 1978 IV R 191/74, BFHE 126, 220, BStBl II 1979, 246).
  • BFH, 13.12.1973 - I R 138/71

    Zur Abgrenzung zwischen gewerblicher und freiberuflicher Tätigkeit bei privaten

    Auszug aus BFH, 23.01.1986 - IV R 24/84
    Dazu genügt im Falle eines Schulleiters jedoch, daß er eigenständig in den Unterricht anderer Lehrkräfte eingreift, indem er die Unterrichtsveranstaltungen mitgestaltet und ihnen damit den Stempel seiner Persönlichkeit gibt (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 13. Dezember 1973 I R 138/71, BFHE 111, 105, BStBl II, 1974, 213; vom 16. November 1978 IV R 191/74, BFHE 126, 220, BStBl II 1979, 246).
  • FG Berlin, 12.10.2004 - 5 K 5316/03

    Steuerbefreiung von 1.848 EUR auch für Korrekturassistenten

    Zu den begünstigten Tätigkeiten gehört nach der Rechtsprechung des BFH die Entwicklung geistiger und leiblicher Fähigkeiten anderer Menschen durch Ausbildung vorhandener Anlagen; gleichgestellt ist dem die Leitung von Übungen, in denen Menschen ihre Fähigkeiten selbst entwickeln oder erproben (Urteil vom 23. Januar 1986 IV R 24/84, Sammlung der Entscheidungen des BFH -BFHE- 146, 63, BStBl II 1986, 398 ).
  • FG Köln, 19.10.2017 - 15 K 2006/16

    Besteuerung von Einnahmen aus Vortragstätigkeiten

    Ausbilder, Übungsleiter und Erzieher haben miteinander gemeinsam, dass sie auf andere Menschen durch persönlichen Kontakt Einfluss nehmen, um auf diese Weise geistige und leibliche Fähigkeiten zu entwickeln und zu fördern (vgl. BFH-Urteil vom 23. Januar 1986 IV R 24/84, BStBl II 1986, 398).
  • FG Thüringen, 12.02.2014 - 3 K 926/13

    Kein Übungsleiterfreibetrag für das für die Erstellung von Lehrbriefen von einer

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BFH-Urteil vom 23. Januar 1986 IV R 24/84, BFHE 146, 63, BStBl II 1986, 398) gehört zu den begünstigten Tätigkeiten die Entwicklung geistiger und leiblicher Fähigkeiten anderer Menschen durch Ausbildung vorhandener Anlagen; gleichgestellt ist dem die Leitung von Übungen, in denen Menschen ihre Fähigkeiten selbst entwickeln oder erproben.

    Ausbilder, Übungsleiter und Erzieher haben miteinander gemeinsam, dass sie auf andere Menschen durch persönlichen Kontakt Einfluss nehmen, um auf diese Weise geistige und leibliche Fähigkeiten zu entwickeln und zu fördern (vgl. BFH-Urteile vom 23. Januar 1986 IV R 24/84, a.a.O., vom 04. August 1994 VI R 94/93, BFHE 175, 276, BStBl 1994, 944; vgl. auch von Beckerath in, Kirchhof, Kompaktkommentar zum EStG, 8. Aufl., 2008, § 3 EStG, Rn. 73; Bergkemper, in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG-Kommentar, § 3 Nr. 26 EStG, Anm. 5; Erhard, in Blümich, EStG-Kommentar, § 3 EStG, Rz. 15).

  • BFH, 29.01.1987 - IV R 189/85

    Nebenamtliche Prüfungstätigkeit eines Hochschullehrers bei der ersten

    Der Kläger war zwar nicht als Ausbildungsleiter tätig (vgl. dazu BFH-Urteil vom 23. Januar 1986 IV R 24/84, BFHE 146, 63, BStBl II 1986, 398), übte aber eine damit vergleichbare Tätigkeit aus.
  • FG Schleswig-Holstein, 07.03.2018 - 2 K 174/17

    Zur Frage der Nebenberuflichkeit einer Tätigkeit als "Lehrarzt"

    Ausbilder, Übungsleiter und Erzieher haben miteinander gemeinsam, dass sie auf andere Menschen durch persönlichen Kontakt Einfluss nehmen, um auf diese Weise geistige und leibliche Fähigkeiten zu entwickeln und zu fördern (vgl. BFH-Urteil vom 23. Januar 1986 IV R 24/84, BStBl II 1986, 398).
  • BFH, 17.10.1991 - IV R 106/90

    Das Verfassen und der Vortrag eines Rundfunk-Essays sind keine ausbildende oder

    Nach dem Senatsurteil vom 23. Januar 1986 IV R 24/84 (BFHE 146, 63, BStBl II 1986, 398) gehört deshalb zu den begünstigten Tätigkeiten die Entwicklung geistiger und leiblicher Fähigkeiten anderer Menschen durch Ausbildung vorhandener Anlagen; gleichgestellt ist dem die Leitung von Übungen, in denen Menschen ihre Fähigkeiten selbst entwickeln oder erproben.

    Ausbilder, Übungsleiter und Erzieher haben miteinander gemeinsam, daß sie auf andere Menschen durch persönlichen Kontakt Einfluß nehmen, um auf diese Weise geistige und leibliche Fähigkeiten zu entwickeln und zu fördern (vgl. Senatsurteil in BFHE 146, 63, BStBl II 1986, 398).

  • BFH, 23.06.1988 - IV R 21/86

    Steuerfreiheit - Aufwandsentschädigung

    Nach der Rechtsprechung des BFH ist der Prüfer zwar in solchen Fällen nicht als Ausbildungsleiter (vgl. dazu Urteil vom 23. Januar 1986 IV R 24/84, BFHE 146, 63, BStBl II 1986, 398) tätig, er übt aber eine vergleichbare Tätigkeit im Sinne von § 3 Nr. 26 EStG aus (Urteil vom 29. Januar 1987 IV R 189/85, BFHE 149, 45, 49, BStBl II 1987, 783).
  • FG Nürnberg, 15.04.2015 - 5 K 1723/12

    Einkünfte als Turnierrichter im Pferdedressur- und Springreiten sind nicht

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BFH-Urteil vom 23.01.1986 IV R 24/84, BFHE 146, 63, BStBl II 1986, 398) gehört zu den begünstigten Tätigkeiten die Entwicklung geistiger und leiblicher Fähigkeiten anderer Menschen durch Ausbildung vorhandener Anlagen; gleichgestellt ist dem die Leitung von Übungen, in denen Menschen ihre Fähigkeiten selbst entwickeln oder erproben.

    Ausbilder, Übungsleiter und Erzieher haben miteinander gemeinsam, dass sie auf andere Menschen durch persönlichen Kontakt Einfluss nehmen, um auf diese Weise geistige und leibliche Fähigkeiten zu entwickeln und zu fördern (vgl. BFH-Urteile vom 23.01.1986 IV R 24/84, BFHE 146, 63, BStBl II 1986, 398; vom 04.08.1994 VI R 94/93, BFHE 175, 276, BStBl II 1994, 944; Bergkemper, in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG-Kommentar, § 3 Nr. 26 EStG, Anm. 5).

  • FG Hessen, 25.02.2016 - 12 K 1017/15

    § 3 Nr. 26 EStG

    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (siehe bereits Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 23.01.1986 IV R 24/84, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1986, 398) gehören zu begünstigten Tätigkeiten die Entwicklung geistiger und leiblicher Fähigkeiten anderer Menschen durch Ausbildung vorhandener Anlagen; gleichgestellt ist dem die Leitung von Übungen, in denen Menschen ihre Fähigkeiten selbst entwickeln oder erproben.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 13.07.2023 - L 3 BA 26/21

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Betriebsprüfung - gemeinnütziger

    Ausbilder, Übungsleiter und Erzieher nehmen auf andere Menschen durch persönlichen Kontakt Einfluss, um auf diese Weise geistige und leibliche Fähigkeiten zu entwickeln und zu fördern (vgl. BFH, Urteil vom 23. Januar 1986 - IV R 24/84 -, juris, RdNr. 7).
  • FG Köln, 15.11.2006 - 11 K 954/04

    Unentgeltliche Überlassung von Mahlzeiten als lohnsteuerrelevanter Sachbezug;

  • FG Hessen, 21.03.2018 - 6 K 1655/17

    § 38 Abs. 1 EStG, § 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG, § 1 Abs. 1 LStDV

  • FG Münster, 18.05.2006 - 8 K 4599/03

    Rechtmäßigkeit einer Änderung der gesonderten und einheitlichen Feststellung;

  • LSG Baden-Württemberg, 18.03.2015 - L 5 R 368/13
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