Rechtsprechung
| BFH, 21.08.1985 - I R 63/80 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Simons & Moll-Simons
DBA-Spanien Art. 15 Abs. 2 Buchst. b
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DBA-Spanien Art. 15 Abs. 2 lit. b.
Kurzfassungen/Presse
- NWB SteuerXpert START (Leitsatz)
DBA Spanien Art. 15 Abs. 2 lit. b.
Zeitschriftenfundstellen
- BFHE 144, 428
- BStBl II 1986, 4
Wird zitiert von ... (41)
- BFH, 29.01.1986 - I R 109/85
Arbeitgeber im Sinne des Doppelbesteuerungsabkommens mit Schweden
In seinem Urteil vom 21. August 1985 I R 63/80 (BFHE 144, 428, BStBl II 1986, 4) hat der erkennende Senat zu Art. 15 Abs. 2 Buchst. b des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Spanischen Staat zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 5. Dezember 1966 - DBA-Spanien - (BGBl II 1968, 9, BStBl I 1968, 297) die Auffassung vertreten, daß unter einem Arbeitgeber i. S. des Art. 15 Abs. 2 DBA-Spanien der Unternehmer zu verstehen sei, der die Vergütungen für die ihm geleistete nichtselbständige Arbeit wirtschaftlich trage, sei es, daß er die Vergütungen unmittelbar dem betreffenden Arbeitnehmer auszahle, sei es, daß ein anderes Unternehmen für ihn mit diesen Arbeitsvergütungen in Vorlage trete.Die Interpretation des Arbeitgeberbegriffes im Urteil in BFHE 144, 428, BStBl II 1986, 4 in einem eher wirtschaftlichen Sinne könnte dafür sprechen, auch die inländische Betriebsstätte eines ausländischen Unternehmens - und zwar losgelöst von § 38 EStG - als im Inland ansässigen Arbeitgeber anzusehen, wenn die an den Arbeitnehmer zu zahlende Vergütung zu Lasten des Betriebsstättengewinnes behandelt wird.
Dem steht aber entgegen, daß der Senat im Urteil in BFHE 144, 428, BStBl II 1986, 4 ausgeführt hat, der Arbeitgeberbegriff sei mit den Begriffen "Betriebsstätte" oder "feste Einrichtung", wie sie in Art. 15 Abs. 2 Buchst. c DBA-Spanien verwendet werden, nicht gleichzusetzen.
Entscheidend ist deshalb letztlich, daß der Streitfall gegenüber dem Urteil in BFHE 144, 428, BStBl II 1986, 4 insoweit ein wesentlich anderer ist, als dort nur über die Frage zu entscheiden war, welche von zwei rechtlich selbständigen Kapitalgesellschaften Arbeitgeber i. S. des DBA-Spanien eines bestimmten Arbeitnehmers war.
Zu beiden Fragen hat der Senat in seinem Urteil in BFHE 144, 428, BStBl II 1986, 4 nicht abschließend Stellung genommen.
- BFH, 29.01.1986 - I R 296/82
Auslegungsfragen zum Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich
In seinem Urteil vom 21. August 1985 I R 63/80 (BFHE 144, 428, BStBl II 1986, 4) hat der erkennende Senat zu Art. 15 Abs. 2 Buchst. b des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Spanischen Staat zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 5. Dezember 1966 - DBA-Spanien - (BGBl II 1968, 9; BStBl I 1968, 297) die Auffassung vertreten, daß unter einem Arbeitgeber i. S. d. Art. 15 Abs. 2 Buchst. b DBA-Spanien der Unternehmer zu verstehen sei, der die Vergütungen für die ihm geleistete unselbständige Arbeit wirtschaftlich trage, sei es, daß er die Vergütung unmittelbar dem betreffenden Arbeitnehmer auszahle, sei es, daß ein anderes Unternehmen für ihn mit diesen Arbeitsvergütungen in Vorlage trete.Andererseits hat aber der Senat in BFHE 144, 428, BStBl II 1986, 4, auch ausgeführt, der Arbeitgeberbegriff sei mit den Begriffen "Betriebsstätte" oder "feste Einrichtung", wie sie in Art. 15 Abs. 2 Buchst. c DBA-Spanien verwendet werden, nicht gleichzusetzen.
Entscheidend ist letztlich, daß der Streitfall gegenüber dem Urteilsfall in BFHE 144, 428, BStBl II 1986, 4, ein wesentlich anderer ist.
In BFHE 144, 428, BStBl II 1986, 4, war über die Frage zu entscheiden, welche von zwei rechtlich selbständigen Kapitalgesellschaften im Sinne des DBA-Spanien Arbeitgeber eines bestimmten Arbeitnehmers war.
Zu beiden Fragen hat der Senat in seinem Urteil in BFHE 144, 428, BStBl II 1986, 4, nicht abschließend Stellung genommen.
- BFH, 25.02.2004 - I R 42/02
BFH hat seine bisherige Rechtsprechung zu den "Dublin Docks-Fällen" nochmals …
Es ist dann davon auszugehen, dass die Vertragsstaaten zumindest stillschweigend auf das innerstaatliche Recht verweisen und von diesem ausgehen wollten (vgl. Art. 11 Abs. 3 DBA-Irland, Art. 3 Abs. 2 des OECD-Musterabkommens; Senatsurteile vom 21. August 1985 I R 63/80, BFHE 144, 428, BStBl II 1986, 4; vom 27. Januar 1988 I R 241/83, BFHE 153, 5, BStBl II 1988, 574; vom 11. April 1990 I R 75/88, BFHE 160, 513; vom 30. Mai 1990 I R 179/86, BFHE 161, 84, BStBl II 1990, 906;… Wassermeyer in Debatin/ Wassermeyer, a.a.O., Art. 3 MA Rz. 71 a, 80).
- BFH, 23.02.2005 - I R 46/03
Besteuerungsrecht nach DBA-Spanien bei konzerninterner Arbeitnehmerentsendung
Diesem "wirtschaftlichen Arbeitgeberbegriff" folgt auch Art. 15 Abs. 2 Buchst. b DBA-Spanien (Senatsurteil vom 21. August 1985 I R 63/80, BFHE 144, 428, BStBl II 1986, 4).Unter diesen Voraussetzungen hätte T den der A erstatteten Teil der Vergütung, um den es im Streitfall geht, wirtschaftlich getragen (vgl. Senatsurteil in BFHE 144, 428, BStBl II 1986, 4).
- BFH, 24.03.1999 - I R 64/98
Inländischer Arbeitgeber bei grenzüberschreitender Arbeitnehmerüberlassung
Die Ausführungen des erkennenden Senats im Urteil vom 21. August 1985 I R 63/80 (BFHE 144, 428, BStBl II 1986, 4) zum abkommensrechtlichen Arbeitgeberbegriff haben daher --entgegen der Auffassung des FA-- keine unmittelbare Aussagekraft für den lohnsteuerrechtlichen Arbeitgeberbegriff i.S. des § 42d Abs. 1 EStG.Insbesondere ist denkbar, daß der (ursprüngliche) Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer von der Arbeit ihm gegenüber freistellt (vgl. BFH-Urteil in BFHE 144, 428, BStBl II 1986, 4).
- BFH, 04.09.2002 - I R 21/01
Zum Arbeitgeberbegriff nach DBA-GB beim internationalen Arbeitnehmerverleih
Als Arbeitgeber ist danach derjenige anzusehen, der die Vergütungen für die ihm geleistete unselbständige Arbeit wirtschaftlich trägt, sei es, dass er die Vergütungen unmittelbar dem betreffenden Arbeitnehmer auszahlt, sei es, dass ein anderes Unternehmen für ihn mit diesen Arbeitsvergütungen in Vorlage tritt (Senatsurteil vom 21. August 1986 I R 63/80, BFHE 144, 428, BStBl II 1986, 4; Kempermann in Flick/Wassermeyer/Wingert/Kempermann, DBA-Deutschland-Schweiz, Art. 15 Tz. 51;… Wassermeyer in Debatin/Wassermeyer, Doppelbesteuerung, Art. 15 MA Rz. 116 ff.;… Vogelgesang in Becker/ Höppner/Grotherr/ Kroppen, Doppelbesteuerungsabkommen, Art. 15 OECD-MA Rz. 160). - BFH, 10.11.1993 - I R 53/91
Zum Besteuerungsrecht der BRD im Rahmen von DBA bei Einkünften aus …
b) Fallen - untypischerweise - Arbeitgeber und Schiffsbetreiber aufgrund einer anerkannten Arbeitnehmerüberlassung auseinander (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 21. August 1985 I R 63/80, BFHE 144, 428, BStBl II 1986, 4, mit weiteren Nachweisen), so kann Art. 15 Abs. 3 DBA-Zypern nicht entnommen werden, ob diese Vorschrift überhaupt noch einschlägig ist, bejahendenfalls, ob der Arbeitskräfteverleiher oder der Reeder "Unternehmen" ist, auf dessen Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung abzustellen ist.Art. 15 Abs. 3 DBA-Zypern ist daher entsprechend den allgemeinen Grundsätzen bei Auslegung von DBA nach dem Wortlaut und den Definitionen des Abkommens, dem Sinn und Vorschriftenzusammenhang innerhalb des Abkommens und ggf. den Begriffsbestimmungen des innerstaatlichen Rechts auszulegen (vgl. BFH in BFHE 144, 428, BStBl II 1986, 4).
- FG Baden-Württemberg, 11.04.2003 - 9 K 53/97
Arbeitgeber im Sinne des DBA Frankreich; Besteuerung von Vorstandsmitgliedern; …
Erträgt vor: Nach den Urteilen des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 21. August 1985 I R 63/80 (BStBl II 1986, 4) und vom 29. Januar 1986 I R 109/85 (BStBl II 1986, 442) sei für die Zuordnung der Besteuerungsrechte nach Art. 13 Abs. 4 Nr. 2 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerungen und über gegenseitige Amts- und Rechtshilfe auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuern und Grundsteuern (DBA-Frankreich) maßgebend, dass der im Tätigkeitsstaat ansässige Arbeitgeber die Vergütung für die ihm geleistete Arbeit wirtschaftlich trägt, sei es, dass er die Vergütung unmittelbar dem betreffenden Arbeitnehmer auszahlt, sei es, dass ein anderes Unternehmen (hier: die ...) für ihn mit diesen Arbeitsvergütungen in Vorlage trete.Als Arbeitgeber ist danach derjenige anzusehen, der die Vergütung für die ihm geleistete unselbständige Arbeit wirtschaftlich trägt, sei es, dass er die Vergütung unmittelbar dem betreffenden Arbeitnehmer auszahlt, sei es, dass ein anderes Unternehmen für ihn mit diesen Arbeitsvergütungen in Vorlage tritt (…BFH-Beschluss vom 4. September 2002 I R 21/01, BFH/NV 2003, 264 ; BFH-Urteil vom 21. August 1986 I R 63/80, BStBl II 1986, 4;… Kempermann in: Flick/Wassermeyer/Wingert/Kempermann, DBA-Deutschland-Schweiz, Art. 15, Tz. 51;… Wassermeyer in: Debatin/Wassermeyer, Doppelbesteuerung, Art. 15 MA., Rz. 116 ff;… Vogelgesang in: Becker/Höppner/Grotherr/Koppen, Doppelbesteuerungsabkommen, Art. 15 OECD-MA Rz. 168).
In diesem Sinne "zahlt der im Tätigkeitsstaat ansässige Arbeitgeber das Arbeitsentgelt, weil er es trägt wirtschaftlich" (vgl. BFH-Urteile in BStBl II 1986, 4; vom 29. Januar 1986 BStBl II 1986, 442).
- BFH, 12.02.2004 - IV R 29/02
Gewerbesteuerzerlegung bei konzerngebundenen Leasingunternehmen
Auch in dem letztgenannten Bereich vertritt der BFH die Auffassung, dass Arbeitgeber derjenige ist, der die Vergütung für die geleisteten Dienste wirtschaftlich trägt (BFH-Urteil vom 21. August 1985 I R 63/80, BFHE 144, 428, BStBl II 1986, 4; BFH-Beschluss vom 4. September 2002 I R 21/01, BFHE 200, 265, BStBl II 2003, 306). - FG Hessen, 28.09.2005 - 1 K 1877/01
Abkommensrechtlicher Arbeitgeberbegriff - Arbeitgeberstellung wenn Arbeitnehmer …
Denn entsprechend den in dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 21.08.1985 I R 63/80, Bundessteuerblatt (BStBl) II 1986, 4, aufgestellten Grundsätzen sei der Arbeitslohn durch die Weiterberechnung in Tagessätzen wirtschaftlich von der X als dem in Indonesien ansässigen Arbeit-geber des Klägers getragen worden.Danach ist als Arbeitgeber i.S. des Abkommensrechts derjenige Unternehmer anzusehen, der die Vergütungen für die ihm geleistete unselbständige Arbeit wirtschaftlich trägt, sei es, dass er die Vergütungen unmittelbar dem betreffenden Arbeitnehmer auszahlt, sei es, dass ein anderer Unternehmer für ihn mit den Arbeitsvergütungen in Vorlage tritt (vgl. grundlegend das Urteil des BFH in BStBl II 1986, 4, zu dem gleichlautenden Art. 15 Abs. 2 DBA-Spanien, sowie z.B. das Urteil des BFH vom 29.01.1986 I R 109/85, BStBl II 1986, 442, und den Beschluss des BFH vom 27.04.2000 I B 114/99, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2001, 6).
Folgerichtig hat der BFH in dem Urteil in BStBl II 1986, 4, trotz des propagierten "wirtschaftlichen Arbeitgeberbegriffs" weiterhin darauf abgestellt, ob in dem Verhältnis zwischen dem Arbeitnehmer und der ausländischen Gesellschaft die wesentlichen Merkmale eines Arbeitsverhältnisses begründet waren, d.h. ob der Arbeitnehmer dieser Gesellschaft seine Arbeitsleistung geschuldet hat, er unter deren Leitung tätig geworden und deren Weisungen unterworfen war.
- BFH, 15.03.2000 - I R 28/99
Tagegelder der EU-Kommission für deutsche Beamte
- BFH, 21.07.1999 - I R 71/98
DBA-USA: Behandlung von Sondervergütungen bei grenzüberschreitenden …
- BFH, 02.03.2010 - I R 75/08
Keine Anrechnung zu Unrecht erhobener Schweizer Quellensteuer
- BFH, 08.02.1995 - I R 42/94
Besteuerungsrecht für die Heuer eines Seemanns
- BFH, 18.12.2002 - I R 96/01
Verleiher ist wirtschaftlicher Arbeitgeber
- BFH, 27.04.2000 - I B 114/99
DBA-Spanien; konzerninterne Arbeitnehmerentsendung
- BFH, 25.03.2004 - IV R 42/03
Zerlegung GewSt-Messbetrag
- BFH, 11.04.1990 - I R 75/88
Besteuerung der Tätigkeit eines Regisseurs/Bühnenbildners in Belgien
- BFH, 28.01.2004 - I R 48/03
Arbeitslohn - Zurechnung für ausländische Betriebsstätte
- FG Düsseldorf, 30.10.1997 - 17 K 245/92
- BFH, 04.05.1993 - I B 39/93
- FG München, 08.10.2001 - 7 K 854/00
Die 183-Tage-Regelung beim internationalen Arbeitnehmerverleih
- FG Hessen, 07.12.2000 - 10 K 1613/00
Bestimmung des Arbeitgebers nach DBA beim internationalen Arbeitnehmerverleih
- FG Köln, 04.02.2003 - 9 K 1650/98
Ansässigkeit einer Gesellschaft nach britischem Recht
- FG Köln, 30.04.2009 - 2 K 2375/06
Erstattungsfähigkeit der aus den Einkünften aus Genussscheinen einer Bank …
- FG Hamburg, 22.11.2001 - I 6/96
Steuerfreiheit von Arbeitslohn für Tätigkeit in ausländischer Betriebsstätte
- FG München, 11.12.2002 - 1 K 1195/99
Anforderungen an den "wirtschaftlichen Arbeitgeberbegriff" bei Anwendung der …
- FG München, 07.12.2005 - 1 K 4038/03
Arbeitgeberbegriff im Sinne des Art. 15 Abs. 2 DBA USA
- FG Köln, 27.03.2007 - 8 K 5009/04
Unterfallen einer in Portugal und Belgien ausgeübten Tätigkeit unter das deutsche …
- FG Niedersachsen, 15.12.1998 - VIII 389/96
Begriff des Arbeitgebers bei Unternehmen i.S.v. Art. 15 Abs. 3 DBA-Philippinen
- FG Niedersachsen, 30.03.2000 - 14 K 67/95
Besteuerung inländischer Arbeitnehmer eines unter zypriotischer Flagge fahrenden …
- FG Hessen, 14.08.2002 - 11 K 2876/97
Ständige Wohnstätte; Ausland; Einkünfte; Steuerbar; Einkünfte aus …
- FG Baden-Württemberg, 06.06.1997 - 12 K 48/97
- FG Köln, 28.01.1999 - 2 K 6303/97
- FG Köln, 28.01.1999 - 2 K 33/97
- FG Köln, 28.01.1999 - 2 K 3826/96
- FG Köln, 28.01.1999 - 2 K 4152/96
- FG Köln, 28.01.1999 - 2 K 8962/97
- FG Köln, 28.01.1999 - 2 K 5626/98
- FG Rheinland-Pfalz, 05.03.1999 - 3 K 1348/97
- FG München, 23.10.2007 - 13 K 4198/03
Anwendbarkeit des deutschen Besteuerungsrechts auf Teile von Einkünften aus …
