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   BFH, 25.07.1986 - VI R 203/83   

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https://dejure.org/1986,2127
BFH, 25.07.1986 - VI R 203/83 (https://dejure.org/1986,2127)
BFH, Entscheidung vom 25.07.1986 - VI R 203/83 (https://dejure.org/1986,2127)
BFH, Entscheidung vom 25. Juli 1986 - VI R 203/83 (https://dejure.org/1986,2127)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG (1975) § 19 Abs. 1

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Arbeitgeberzuschuß zu Unterbringungskosten in betriebsfremdem Kindergarten ist steuerpflichtiger Arbeitslohn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 147, 357
  • BB 1986, 2041
  • BStBl II 1986, 868
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 19.09.1975 - VI R 161/73

    Betriebsfremder Kindergarten - Zuschüsse - Unterbringung von Kindern - Betreuung

    Auszug aus BFH, 25.07.1986 - VI R 203/83
    Der BFH habe in seiner Entscheidung vom 19. September 1975 VI R 161/73 (BFHE 117, 58, BStBl II 1975, 888) klargestellt, daß es sich bei dem Urteil in BFHE 77, 35, BStBl III 1963, 329 um einen Ausnahmefall gehandelt habe und daß Zuschüsse an betriebsfremde Kindergärten lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn seien.

    Im übrigen sei die im Urteil in BFHE 117, 58, BStBl II 1975, 888 enthaltene entscheidungserhebliche Unterscheidung nicht einleuchtend, wonach bei einer Unterbringung im betriebseigenen Kindergarten eine lohnsteuerfreie mittelbare Verbindung zum Arbeitsplatz bestehe, diese hingegen nicht gegeben sein solle, wenn die Kinder im betriebsfremden Kindergarten untergebracht seien.

    Der Senat hält damit an seiner bisherigen Rechtsprechung fest, nach der die Zahlung von Zuschüssen an betriebsfremde Kindergärten als lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn zu qualifizieren ist (Urteil in BFHE 117, 58, BStBl II 1975, 888).

  • BFH, 17.09.1982 - VI R 75/79

    Die Kostenübernahme des Arbeitgebers für die Vorsorgeuntersuchung eines

    Auszug aus BFH, 25.07.1986 - VI R 203/83
    Anders als in dem die steuerliche Behandlung unentgeltlicher Vorsorgeuntersuchungen für leitende Angestellte betreffenden Fall (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 17. September 1982 VI R 75/79, BFHE 137, 13, BStBl II 1983, 39) könne nicht festgestellt werden, daß die Klägerin die Kindergartenzuschüsse in ihrem ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse gezahlt habe.

    Bei den Fällen, in denen nach der Rechtsprechung des Senats ein ganz überwiegend eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers den Lohncharakter einer Zuwendung ausschließen kann, handelt es sich um Fallgestaltungen, bei denen ein Vorteil der Belegschaft als Gesamtheit zugewendet wird (z.B. in Fällen der Betriebsveranstaltungen) oder bei denen der Vorteil dem Arbeitnehmer aufgedrängt wird, ohne daß dem Arbeitnehmer eine Wahl bei der Annahme des Vorteils bleibt und ohne daß der Vorteil eine Marktgängigkeit besitzt (z.B. Urteil in BFHE 137, 13, BStBl II 1983, 39, Vorsorgeuntersuchung leitender Angestellter; Urteil vom 20. September 1985 VI R 120/82, BFHE 144, 435, BStBl II 1985, 718, Erstattung von Beiträgen für die Mitgliedschaft in einem Industrieclub, wenn der Arbeitgeber - eine GmbH - durch die Mitgliedschaft des Arbeitnehmers Zugang zu den Räumlichkeiten des Clubs für betriebliche Belange erhält).

  • BFH, 26.04.1963 - VI 291/62 U

    Übernahme der Kosten für die Beaufsichtigung eines Kindes während der Dienstzeit

    Auszug aus BFH, 25.07.1986 - VI R 203/83
    Die Klägerin könne sich auch nicht mit Erfolg auf das BFH-Urteil vom 26. April 1963 VI 291/62 U (BFHE 77, 35, BStBl III 1963, 329) berufen.

    Der BFH habe in seiner Entscheidung vom 19. September 1975 VI R 161/73 (BFHE 117, 58, BStBl II 1975, 888) klargestellt, daß es sich bei dem Urteil in BFHE 77, 35, BStBl III 1963, 329 um einen Ausnahmefall gehandelt habe und daß Zuschüsse an betriebsfremde Kindergärten lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn seien.

  • BFH, 21.02.1986 - VI R 21/84

    Überlassene Theaterkarte für Theaterbesuch anläßlich einer Betriebsveranstaltung

    Auszug aus BFH, 25.07.1986 - VI R 203/83
    In Ausnahmefällen kann dies zu verneinen sein, wenn die den Vorteil bewirkenden Aufwendungen ganz überwiegend im eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers getätigt werden, so daß die Zuwendung nicht mit dem Ziel der Entlohnung gewährt und vom Arbeitnehmer auch nicht als Frucht seiner Dienstleistung aufgefaßt wird (vgl. das Urteil des Senats vom 21. Februar 1986 VI R 21/84, BFHE 146, 87, BStBl II 1986, 406, in welchem der Senat seine neuere Rechtsprechung zusammenfassend wiedergegeben hat).
  • BFH, 24.01.1975 - VI R 242/71

    Sachzuwendungen - Kur - Steuerpflichtiger Arbeitslohn - Betriebliches Interesse -

    Auszug aus BFH, 25.07.1986 - VI R 203/83
    Ob er an dem Ausspruch im BFH-Urteil vom 24. Januar 1975 VI R 242/71 (BFHE 114, 496, BStBl II 1975, 340) festhält, nach dem der Vorteil aus der kostenlosen Betreuung von Kindern der Arbeitnehmer in betriebseigenen Kindergärten kein Arbeitslohn ist, braucht nicht abschließend beurteilt zu werden.
  • BFH, 07.12.1984 - VI R 164/79

    1. Zum Essensfreibetrag (keine Erhöhung) - 2. Haftung des Arbeitgebers; Anwendung

    Auszug aus BFH, 25.07.1986 - VI R 203/83
    In dieser Übernahme der Lohnsteuer ist ein weiterer, ebenfalls der Lohnsteuer unterliegender geldwerter Vorteil zu erblicken (BFH-Urteile vom 7. Dezember 1984 VI R 164/79, BFHE 142, 483, BStBl II 1985, 164, unter 5. der Entscheidungsgründe, und VI R 72/82, BFHE 142, 494, BStBl II 1985, 170, unter 2. b, bb der Entscheidungsgründe).
  • BFH, 20.09.1985 - VI R 120/82

    Arbeitslohn - GmbH - Geschäftsführer - Industrieclub - Erstattung von

    Auszug aus BFH, 25.07.1986 - VI R 203/83
    Bei den Fällen, in denen nach der Rechtsprechung des Senats ein ganz überwiegend eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers den Lohncharakter einer Zuwendung ausschließen kann, handelt es sich um Fallgestaltungen, bei denen ein Vorteil der Belegschaft als Gesamtheit zugewendet wird (z.B. in Fällen der Betriebsveranstaltungen) oder bei denen der Vorteil dem Arbeitnehmer aufgedrängt wird, ohne daß dem Arbeitnehmer eine Wahl bei der Annahme des Vorteils bleibt und ohne daß der Vorteil eine Marktgängigkeit besitzt (z.B. Urteil in BFHE 137, 13, BStBl II 1983, 39, Vorsorgeuntersuchung leitender Angestellter; Urteil vom 20. September 1985 VI R 120/82, BFHE 144, 435, BStBl II 1985, 718, Erstattung von Beiträgen für die Mitgliedschaft in einem Industrieclub, wenn der Arbeitgeber - eine GmbH - durch die Mitgliedschaft des Arbeitnehmers Zugang zu den Räumlichkeiten des Clubs für betriebliche Belange erhält).
  • BFH, 22.10.1976 - VI R 26/74

    Kostenlose Führung privater Ferngespräche auf Dienstapparaten als

    Auszug aus BFH, 25.07.1986 - VI R 203/83
    Geldzuwendungen seien nach der Rechtsprechung des BFH regelmäßig steuerpflichtiger Arbeitslohn (Urteil vom 22. Oktober 1976 VI R 26/74, BFHE 120, 379, BStBl II 1977, 99, Ferngespräche-Fall).
  • BFH, 07.12.1984 - VI R 72/82

    Haftung des Arbeitgebers; Ermittlung der nachzufordernden Lohnsteuer mit

    Auszug aus BFH, 25.07.1986 - VI R 203/83
    In dieser Übernahme der Lohnsteuer ist ein weiterer, ebenfalls der Lohnsteuer unterliegender geldwerter Vorteil zu erblicken (BFH-Urteile vom 7. Dezember 1984 VI R 164/79, BFHE 142, 483, BStBl II 1985, 164, unter 5. der Entscheidungsgründe, und VI R 72/82, BFHE 142, 494, BStBl II 1985, 170, unter 2. b, bb der Entscheidungsgründe).
  • FG Bremen, 23.03.2011 - 1 K 150/09

    Bereitstellung von vergünstigten Mitgliedschaften für Arbeitnehmer in

    Es sei eine Gleichbehandlung mit eigenen betrieblichen Sportanlagen geboten (BFH-Urteil vom 25. Juli 1986 VI R 203/83, BStBl II 1986, 868).
  • BFH, 05.07.2012 - III R 80/09

    Verfassungsmäßigkeit des Abzugs von Kinderbetreuungskosten

    Mit der Vorschrift wollte der Gesetzgeber erreichen, dass insbesondere Zuschüsse des Arbeitgebers für die Betreuung von Kindern in betriebsfremden Kindergärten --nach damaliger Rechtsprechung steuerpflichtiger Arbeitslohn (BFH-Urteil vom 25. Juli 1986 VI R 203/83, BFHE 147, 357, BStBl II 1986, 868)-- und der Vorteil aus der kostenlosen Betreuung in Betriebskindergärten --nach früherer Rechtsprechung kein Arbeitslohn (so BFH-Urteil vom 24. Januar 1975 VI R 242/71, BFHE 114, 496, BStBl II 1975, 340)-- aus Gründen der Gleichbehandlung steuerlich nicht erfasst werden.
  • FG München, 13.12.2002 - 2 K 1488/98

    Steuerpflicht des geldwerten Vorteils aus der Teilnahme an Incentive-Reisen;

    Bei den Fällen, in denen nach der Rechtsprechung des BFH ein ganz überwiegend eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers den Lohncharakter einer Zuwendung ausschließen kann, handelt es sich um Fallgestaltungen, bei denen ein Vorteil der Belegschaft als Gesamtheit zugewendet wird (z.B. in Fällen der Betriebsveranstaltungen) oder bei denen der Vorteil dem Arbeitnehmer aufgedrängt wird, ohne dass dem Arbeitnehmer eine Wahl bei der Annahme des Vorteils bleibt und ohne dass der Vorteil eine Marktgängigkeit besitzt (BFH-Urteil vom 25. Juli 1986 VI R 203/83, BStBl II 1986, 88 ).
  • FG Hamburg, 13.03.1997 - II 164/95

    Festsetzungsfrist für den Erlass von Haftungsbescheiden; Hemmung der

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  • FG Münster, 24.04.1996 - 7 K 4672/94

    Kostenerstattung als Geld- und nicht als Sachbezug

    Da den Arbeitnehmern der Vorteil in Geld zugeflossen ist, muß dieser auch gemäß § 8 Abs. 1 EStG mit der den Arbeitnehmern wirtschaftlich zugeflossenen Geldsumme berücksichtigt werden und kann nicht wie eine Nutzungsüberlassung nach Abschnitt 31 Abs. 7 Nr. 4 LStR besteuert werden (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 25.07.1986 VI R 203/83, BStBl. II 1986, 868 - Zuschuß für die Nutzung betriebsfremder Kindergärten).
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