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   BFH, 30.07.1986 - V R 99/76   

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https://dejure.org/1986,434
BFH, 30.07.1986 - V R 99/76 (https://dejure.org/1986,434)
BFH, Entscheidung vom 30.07.1986 - V R 99/76 (https://dejure.org/1986,434)
BFH, Entscheidung vom 30. Juli 1986 - V R 99/76 (https://dejure.org/1986,434)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    UStG 1967 § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a

  • Wolters Kluwer

    Werkdienstwohnung - Umsatzsteuer - Arbeitgeber - Arbeitnehmer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG (1967) § 4 Nr. 12 S. 1 lit. a

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Überlassung einer Werkdienstwohnung an Arbeitnehmer umsatzsteuerfrei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 147, 284
  • NJW-RR 1987, 967
  • BB 1986, 2115
  • BStBl II 1986, 87
  • BStBl II 1986, 877
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 04.10.1984 - V R 82/83

    Umsatzsteuer - Firmenwagen - Vergütung

    Auszug aus BFH, 30.07.1986 - V R 99/76
    Das ist der Fall, wenn die Sachzuwendungen Teil derjenigen Leistungen des Arbeitgebers sind, die von ihm für die ihm versprochene Arbeitsleistung des Arbeitnehmers zu erbringen sind (BFH-Urteil vom 4. Oktober 1984 V R 82/83, BFHE 142, 66, BStBl II 1984, 808; BFH-Beschluß vom 24. März 1983 V B 56/82, BFHE 138, 111, BStBl II 1983, 391).
  • BFH, 12.12.1985 - V R 25/78

    Vorsteuerabzug für die Bewirtung von Geschäftsfreunden

    Auszug aus BFH, 30.07.1986 - V R 99/76
    Es fehlt deshalb der objektive und erkennbare wirtschaftliche Zusammenhang zwischen dem Leistungsbezug und der Unternehmertätigkeit (vgl. BFH-Urteil vom 12. Dezember 1985 V R 25/78, BFHE 145, 255, BStBl II 1986, 216, m. w. N., Bewirtung von Geschäftsfreunden des Unternehmers).
  • BFH, 18.01.1973 - V B 47/72

    Vorübergehende Beherbergung

    Auszug aus BFH, 30.07.1986 - V R 99/76
    Nach dem Wortlaut der Vorschrift ("Beherbergung in Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur vorübergehenden Beherbergung von Fremden bereithält") muß es sich um Räume handeln, deren Zweckbestimmung nach der Absicht des Unternehmers die vorübergehende Beherbergung ist (BFH-Urteil vom 27. April 1972 V R 50/69, BFHE 105, 305, BStBl II 1972, 557, und BFH-Beschluß vom 18. Januar 1973 V B 47/72, BFHE 108, 271, BStBl II 1979, 426).
  • BFH, 26.11.1973 - GrS 5/71

    Keine gesonderte AfA für Heizungs- und Fahrstuhlanlagen usw. bei Gebäuden des

    Auszug aus BFH, 30.07.1986 - V R 99/76
    Dieser Gebäudeteil könne nach dem Beschluß des Großen Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 26. November 1973 GrS 5/71 (BFHE 111, 242, BStBl II 1974, 132 unter C. II. 3. d) kein Unternehmensvermögen sein.
  • BFH, 27.04.1972 - V R 50/69

    Vermietung von Grundstücken - Beherbergung in Gaststätten - Abgrenzung

    Auszug aus BFH, 30.07.1986 - V R 99/76
    Nach dem Wortlaut der Vorschrift ("Beherbergung in Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur vorübergehenden Beherbergung von Fremden bereithält") muß es sich um Räume handeln, deren Zweckbestimmung nach der Absicht des Unternehmers die vorübergehende Beherbergung ist (BFH-Urteil vom 27. April 1972 V R 50/69, BFHE 105, 305, BStBl II 1972, 557, und BFH-Beschluß vom 18. Januar 1973 V B 47/72, BFHE 108, 271, BStBl II 1979, 426).
  • BFH, 25.03.1971 - V R 96/67

    Vermietung eines Grundstücks - Steuerfreiheit - Rechte des Mieters - Beschränkte

    Auszug aus BFH, 30.07.1986 - V R 99/76
    Die Vermietung eines Grundstücks im Sinne von § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG 1967 ist eine zeitweise entgeltliche Gebrauchsüberlassung im Sinne von §§ 535 ff. BGB (BFH-Urteil vom 25. März 1971 V R 96/67, BFHE 102, 165, BStBl II 1971, 473 zu dem insoweit gleichlautenden § 4 Nr. 10 UStG 1951).
  • BFH, 24.03.1983 - V B 56/82

    Betriebliche Sachzuwendung - Freiwillige Sachzuwendung - Arbeitgeber-Arbeitnehmer

    Auszug aus BFH, 30.07.1986 - V R 99/76
    Das ist der Fall, wenn die Sachzuwendungen Teil derjenigen Leistungen des Arbeitgebers sind, die von ihm für die ihm versprochene Arbeitsleistung des Arbeitnehmers zu erbringen sind (BFH-Urteil vom 4. Oktober 1984 V R 82/83, BFHE 142, 66, BStBl II 1984, 808; BFH-Beschluß vom 24. März 1983 V B 56/82, BFHE 138, 111, BStBl II 1983, 391).
  • BAG, 03.06.1975 - 1 ABR 118/73

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Nutzung von Werkswohnungen

    Auszug aus BFH, 30.07.1986 - V R 99/76
    Der auf Überlassung einer sog. Werkdienstwohnung (§ 565e BGB) gerichtete Dienstvertrag enthält jedoch hinsichtlich der Wohnungsüberlassung alle Merkmale eines Mietvertrages über Wohnraum (Beschluß des Bundesarbeitsgerichts - BAG - vom 3. Juni 1975 1 ABR 118/73, Betriebs-Berater - BB - 1975, 1.159).
  • BFH, 19.12.1952 - V 4/51 U

    Steuerfreiheit bei Vertragsverhältnissen, die Merkmale eines Mietverhältnisses

    Auszug aus BFH, 30.07.1986 - V R 99/76
    Im Urteil vom 19. Dezember 1952 V 4/51 U (BFHE 57, 249, BStBl III 1953, 98) hat der Senat bereits ausgeführt, daß ein Vertrag, durch den einem Werkangehörigen im Hinblick auf das bestehende Arbeitsverhältnis eine Werkwohnung zum Gebrauch überlassen wird, seine Natur als Mietvertrag nicht dadurch verliert, daß die Gebrauchsüberlassung im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis steht.
  • BFH, 12.01.2011 - XI R 9/08

    Vorsteuerabzugsrecht einer GmbH aus den Bauerrichtungskosten eines ihren

    Auch die frühere Rechtsprechung des BFH habe dies im Bereich der Umsatzsteuer so gesehen (Urteil vom 30. Juli 1986 V R 99/76, BFHE 147, 284, BStBl II 1986, 877).

    Der Wohnraum wird vielmehr regelmäßig als Gegenleistung für die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers zur Verfügung gestellt (vgl. BFH-Urteile in BFHE 147, 284, BStBl II 1986, 877, und vom 7. Oktober 1987 V R 2/79, BFHE 151, 228, BStBl II 1988, 88).

  • BFH, 20.04.1988 - X R 5/82

    Steuerpflicht, wenn dieselben Räume wahlweise zur lang- oder kurzfristigen

    Entscheidend ist vielmehr die (aus äußeren Umständen ableitbare) Absicht des Unternehmers, die in Frage stehenden Räumlichkeiten nur zur vorübergehenden Beherbergung bereitzuhalten (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 30. Juli 1986 V R 99/76, BFHE 147, 284, BStBl II 1986, 877, m. w. N.).
  • BFH, 07.10.1987 - V R 2/79

    Überlassung einer Werkdienstwohnung an Arbeitnehmer umsatzsteuerfrei

    Der Senat hält daran fest, daß die Überlassung von sog. Werkdienstwohnungen im Rahmen von "Kost und Logis" nach § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG 1967 steuerfrei ist und zum Ausschluß der Umsatzsteuer für die Errichtung dieser Wohnungen nach § 15 Abs. 2 UStG 1967 vom Vorsteuerabzug führt (Urteil vom 30. Juli 1986 V R 99/76, BFHE 147, 284, BStBl II 1986, 877).

    aa) Der Senat hat in seinem Urteil vom 30. Juli 1986 V R 99/76 (BFHE 147, 284, BStBl II 1986, 877) die Überlassung sog. Werkdienstwohnungen an Arbeitnehmer eines Gastronomiebetriebs - bei Gewährung von "Kost und Logis" neben dem Barlohn - als eine nach § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG 1967 steuerfreie Vermietung beurteilt.

    bb) Der Senat hat ferner im vorbezeichneten Urteil in BFHE 147, 284, BStBl II 1986, 877 unter Bezugnahme auf die bisherige Rechtsprechung dargelegt, daß Personalunterkünfte, die regelmäßig - wie auch hier - nach Maßgabe der Dauer des Arbeitsverhältnisses überlassen werden, nicht nur der "vorübergehenden Beherbergung" im Sinne des § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG 1967 dienen.

    Der Senat hat diese Auffassung bereits in dem Urteil in BFHE 147, 284, BStBl II 1986, 877, und insbesondere im Urteil vom 31. Juli 1987 V R 148/78 (BFHE 150, 473, BStBl II 1987, 754, unter II. 2.) bestätigt.

  • FG Bremen, 25.06.2015 - 3 K 63/13

    Keine nachträgliche Berücksichtigung schuldhaft nicht geltend gemachter

    Bereits in einer zu § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG ergangenen Entscheidung habe der BFH (Urteil vom 30. Juli 1986 V R 99/76, BFHE 147, 284, BStBl II 1986, 877 , juris Rz 21) ausgeführt, dass ein auf die Überlassung einer sog. Werkdienstwohnung (vgl. § 565e des Bürgerlichen Gesetzbuchs - BGB - a.F.) gerichteter Dienstvertrag hinsichtlich der Wohnungsüberlassung alle Merkmale eines Mietvertrags über Wohnraum erfülle.

    Das sei der Fall, wenn die Sachzuwendungen Teil derjenigen Leistungen des Arbeitgebers seien, die von ihm für die ihm versprochene Arbeitsleistung des Arbeitnehmers zu erbringen seien (BFH-Urteil vom 30. Juli 1986 V R 99/76, BFHE 147, 284, BStBl II 1986, 877 , juris Rz 19).

    Die vom Kläger zitierten BFH-Urteile in BFHE 147, 284, BStBl II 1986, 877 und in BFHE 187, 28 , BStBl II 1999, 213 erlauben keine abweichende Würdigung.

    Außerdem betreffen sie Fälle, in denen - anders als im Streitfall - feststand, dass der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer nach dem Arbeitsvertrag für die Arbeitsleistung neben einem Barlohn auch freie Unterkunft bzw. eine Wohnung zu gewähren hatte, also nach den vertraglichen Vereinbarungen auch hinsichtlich der Wohnungsüberlassung ein Leistungsaustausch vorlag (siehe BFH-Urteil in BFHE 147, 284, BStBl II 1986, 877 , juris Rz 19, sowie den Leitsatz des BFH-Urteils in BFHE 187, 28 , BStBl II 1999, 213 : "Überläßt ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer aufgrund einer im Arbeitsvertrag oder Dienstvertrag getroffenen Vereinbarung neben einem Barlohn eine Wohnung, liegt insoweit eine Vermietung i.S. des § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG vor.").

  • BFH, 21.07.1994 - V R 21/92

    Hotelübernachtung für österreichische Arbeitnehmer

    Anders als in Fällen, in denen der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer neben dem Barlohn freie Unterkunft (Logis) gewährt (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 30. Juli 1986 V R 99/76, BFHE 147, 284, BStBl II 1986, 877 zu II B 1 a) und in denen Sachleistung sowie Barlohn zusammen nach dem Arbeitsvertrag auf die Arbeitsleistung der Arbeitnehmer als Gegenleistung abzielen und die Arbeitsleistung zugleich vergüten, handelt es sich bei der Bereitstellung der Übernachtungsmöglichkeiten im Streitfall nicht um entgeltliche, nämlich auf einen Teil der Arbeitsleistung gerichtete Zusatzleistungen des Arbeitgebers.
  • BFH, 01.09.1998 - VIII R 3/97

    Wohnungsüberlassung an Arbeitnehmer

    Unter Berücksichtigung des BFH-Urteils vom 30. Juli 1986 V R 99/76 (BFHE 147, 284, BStBl II 1986, 877) sei das Dienstmietverhältnis als Mietverhältnis i.S. der §§ 535 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) zu klassifizieren.

    Wie der V. Senat des BFH in seinem von der Klägerin zitierten und zur Umsatzsteuer (§ 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a des Umsatzsteuergesetzes 1967) ergangenen Urteil in BFHE 147, 284, BStBl II 1986, 877 ausgeführt hat, enthält ein auf Überlassung einer sog. Werkdienstwohnung (§ 565e BGB) gerichteter Dienstvertrag hinsichtlich der Wohnungsüberlassung alle Merkmale eines Mietvertrages über Wohnraum.

  • FG Köln, 14.03.2001 - 11 K 3879/95

    Zulässigkeit des Verzichts auf Steuerbefreiung bei der Vermietung an eine

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  • BFH, 12.01.2011 - XI R 10/08

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 12. 1. 2011 XI R 9/08 - Vorsteuerabzugsrecht

    Auch die frühere Rechtsprechung des BFH habe dies im Bereich der Umsatzsteuer so gesehen (Urteil vom 30. Juli 1986 V R 99/76, BFHE 147, 284, BStBl II 1986, 877).

    Der Wohnraum wird vielmehr regelmäßig als Gegenleistung für die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers zur Verfügung gestellt (vgl. BFH-Urteile in BFHE 147, 284, BStBl II 1986, 877, und vom 7. Oktober 1987 V R 2/79, BFHE 151, 228, BStBl II 1988, 88).

  • BFH, 26.03.1992 - V R 71/87

    Vorsteuerabzugsbegehren für die laufende Unterhaltung der Personalunterkünfte

    Der Anwendbarkeit dieser Vorschrift steht nicht entgegen, daß es sich um die Überlassung von Räumen an Arbeitnehmer des Klägers handelte (Senatsurteile vom 30. Juli 1986 V R 99/76, BFHE 147, 284, BStBl II 1986, 877; vom 7. Oktober 1987 V R 2/79, BFHE 151, 228, BStBl II 1988, 88, und vom 13. September 1988 V R 46/83, BFHE 154, 280, BStBl II 1980, 1021).

    Dies ist keine vorübergehende Beherbergung (vgl. Senatsurteil in BFHE 147, 284, BStBl II 1986, 877).

    Ohne Bedeutung für die Umsatzsteuerfreiheit nach § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG 1967 war die gemeinsame Benutzung von bestimmten Räumen (Küche, sanitäre Einrichtungen) durch die Arbeitnehmer und das Recht des Arbeitgebers zu entscheiden, welche Arbeitnehmer welche Räume wie lange bewohnen (Senatsurteil in BFHE 147, 284, BStBl II 1986, 877).

  • BFH, 13.09.1988 - V R 46/83

    Steuerpflicht, wenn dieselben Räume wahlweise zur vorübergehenden Beherbergung

    Wie der Senat mehrfach entschieden hat, kann die arbeitsvertragliche Überlassung von Räumen an Arbeitnehmer (Gewährung von Unterkunft und Verpflegung als Barlohn) eine nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG 1973 steuerfreie Wohnungsvermietung sein - sog. Werkdienstwohnung - (vgl. BFH-Urteile vom 7. Oktober 1987 V R 2/79, BFHE 151, 228, BStBl II 1988, 88; und vom 30. Juli 1986 V R 99/76, BFHE 147, 284, BStBl II 1986, 877).

    Nach den Feststellungen des FG hat die Klägerin (anders als in den beiden Urteilsfällen in BFHE 151, 228, BStBl II 1988, 88, und in BFHE 147, 284, BStBl II 1986, 877) nicht Personalwohnungen als solche errichtet, die also grundsätzlich zur Überlassung an ihre Arbeitnehmer vorgesehen waren; vielmehr handelte es sich bei den hier maßgeblichen Räumen um zwei Zimmer des Pensions-Anbaus, die wahlweise von Anfang an entweder der Vermietung an Fremde oder der Unterbringung von Saisonarbeitnehmern dienen sollten.

  • BFH, 21.04.1993 - XI R 55/90

    Werden einzelne Räume eines Altenpflegeheims an Heiminsassen im Rahmen von

  • BFH, 21.09.1989 - V R 170/84

    Steuerfreiheit bei Vermietung und Verpachtung von Grundstücken

  • BFH, 31.07.1987 - V R 148/78

    Die Aufteilung der Vorsteuern nach § 15 Abs. 4 Nr. 2 UStG 1967 richtet sich nach

  • FG Baden-Württemberg, 17.12.1993 - 9 K 62/92

    Bereitstellung von Unterkunftsplätzen an Aussiedler und Übersiedler; Trennung

  • BFH, 21.05.1987 - V S 11/85

    Voraussetzungen für einen Vorsteuerabzug - Aufteilung der auf Bauleistungen

  • BFH, 11.12.1986 - V R 57/76

    1. Miteigentümer kann auf gemeinschaftlichem Grundstück Bauwerk für sein

  • FG Hessen, 07.04.2014 - 6 K 1612/11

    Umsatzsteuerliche Behandlung von Leistungen eines Landwirts an seine Erntehelfer

  • BFH, 26.11.1987 - V R 29/83

    1. Zum Problem des Mißbrauchs von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts im

  • FG Niedersachsen, 19.08.2010 - 16 K 259/09

    Steuerbarkeit von Umsätzen aus der Vermietung möblierter Räume oder Gebäude bzgl.

  • FG Baden-Württemberg, 01.08.2007 - 1 K 37/05

    Vorsteuerabzug - Errichtung eines Gebäudes des Unternehmensvermögens durch eine

  • FG München, 10.06.1998 - 3 K 2017/98

    Umsatzsteuer; steuerfreie Beherbergung von Asylbewerbern und Aussiedlern

  • FG München, 20.09.1995 - 3 K 4271/93

    Anfall von Umsatzsteuer für die Beherbergung von Aussiedlern; Vermietung von

  • FG Baden-Württemberg, 01.08.2007 - 1 K 402/04

    Umfang des Vorsteuerabzugs einer GmbH aus einem dem Unternehmensvermögen

  • BFH, 08.06.1988 - X R 53/81

    Rechtswidrigkeit eines Umsatzsteuer-Vorauszahlungsbescheids - Unterschiedlicher

  • BFH, 29.10.1987 - V R 155/78

    Unentgeltliche Wohnraumüberlassung an Gesellschafter als steuerfreier

  • FG Düsseldorf, 07.10.1996 - 17 K 6241/91

    Keine Vermietungsauskünfte bei Nutzung durch Personal

  • BFH, 25.02.1987 - V B 24/86

    Ernstliche Zweifelhaftigkeit - Erstmalige Verwendungen - Anschaffung eines

  • FG Hessen, 05.08.1997 - 6 K 2777/94

    Kurzfristige Vermietung an Arbeitnehmer

  • FG Düsseldorf, 07.10.1996 - 17 K 8177/91

    Anerkennung einer Umwidmung von Verbindlichkeiten; Voraussetzungen des Abzugs von

  • BFH, 07.05.1987 - V R 108/79

    Vorsteuerbeträge aus Gebäudeherstellungskosten - Verwendung eines Gebäudes zur

  • FG Bremen, 01.12.1998 - 298086K 4

    Inanspruchnahme des Vorsteuerabzugs; Bau- und Nebenkosten einer

  • FG Köln, 16.12.1996 - 1 K 4823/94
  • FG Düsseldorf, 18.12.1997 - 1 K 5485/93

    Umsatzsteuerpflicht für Aufwendungen für die Gartenpflege bei

  • FG Sachsen-Anhalt, 28.06.2023 - 1 V 301/23

    Erwerb von in Sachsen-Anhalt belegenen Grundstücken: Keine Befreiung von der

  • FG München, 16.09.1998 - 3 K 3164/95
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