Rechtsprechung
   BFH, 01.10.1986 - I R 96/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,569
BFH, 01.10.1986 - I R 96/83 (https://dejure.org/1986,569)
BFH, Entscheidung vom 01.10.1986 - I R 96/83 (https://dejure.org/1986,569)
BFH, Entscheidung vom 01. Oktober 1986 - I R 96/83 (https://dejure.org/1986,569)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,569) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 4 Abs. 1 Satz 2, § 16 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3

  • Wolters Kluwer

    Gewerbebetrieb - Vermietung eines bebauten Grundstücks - Entnahme - Betrieblich genutztes Grundstück - Vermietung und Verpachtung - Ausweis in Bilanz - Betriebliche Nutzung - Betriebsvermögen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 1 S. 2, § 16 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Vermietung oder Verpachtung eines zuvor betrieblich genutzten Grundstücks als Entnahme bei Veräußerung oder Einstellung des Betriebs im übrigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 148, 32
  • BB 1987, 249
  • BStBl II 1987, 113
  • BStBl II 1997, 113
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 17.04.1997 - VIII R 2/95

    Voraussetzungen einer Betriebsverpachtung

    Die Verpachtung unbeweglichen Vermögens stellt regelmäßig Vermögensverwaltung i. S. von § 21 Nr. 1 EStG dar (vgl. BFH-Urteile vom 25. Oktober 1988 VIII R 262/80, BFHE 154, 536, BStBl II 1989, 291, 292; vom 1. Oktober 1986 I R 96/83, BFHE 148, 32, BStBl II 1987, 113, 115).
  • BFH, 10.11.2004 - XI R 31/03

    Sog. Einheitlichkeitsgrundsatz kann nicht zur "Zwangsentnahme" führen

    Dabei wird nach ständiger Rechtsprechung des BFH ein Wirtschaftsgut des Betriebsvermögens erst durch eine auf Dauer angelegte und nicht bereits durch eine nur vorübergehende außerbetriebliche Nutzung zu Privatvermögen (vgl. BFH-Urteil vom 1. Oktober 1986 I R 96/83, BFHE 148, 32, BStBl II 1987, 113, m.w.N.).
  • BFH, 01.12.1992 - VIII R 57/90

    Folgen der Zahlung eines Spitzenausgleichs bei einer Realteilung

    - oder die übernommenen Wirtschaftsgüter ausschließlich betrieblich genutzt werden können (Betriebsvermögen ohne Betrieb, vgl. dazu BFH-Urteil vom 1. Oktober 1986 I R 96/83, BFHE 148, 32, BStBl II 1987, 113, unter 5.), eine Möglichkeit, die hier schon deshalb ausscheidet, weil die Wirtschaftsgüter verpachtet wurden (vgl. dazu BFH-Urteil vom 27. März 1987 III R 214/83, BFH/NV 1987, 578).
  • FG Hessen, 13.04.2011 - 12 K 1395/07

    Voraussetzungen einer steuerbegünstigten Betriebsveräußerung bzw. Betriebsaufgabe

    Nach dem BFH-Urteil vom 1.10.1986 I R 96/83, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1987, 113 sei dieser Grundsatz jedoch nicht anzuwenden, wenn sich die Unwesentlichkeit eines Wirtschaftsguts (hier: eines im Betriebsvermögen erfassten Grundstücks) als Grundlage des Betriebes aus dessen tatsächlicher Nutzung im Betrieb ergebe.

    Das vom Kläger zur Stützung seiner Rechtsansicht zitierte BFH-Urteil in BStBl II 1987, 113 sei daher überholt (BFH-Urteile vom 6.9.2000 IV R 18/99, BStBl II 2001, 229, vom 1.2.2006 XI R 41/04, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -BFH/NV- 2006, 1455, BFH-Beschluss vom 10.7.2006 VIII B 227/05, BFH/NV 2006, 1837).

    Zwar soll nach dem von den Klägern angeführten BFH-Urteil in BStBl II 1987, 113 die Zurückbehaltung eines erhebliche stille Reserven enthaltenden Wirtschaftsgutes einer steuerbegünstigten (Teil-)Betriebsveräußerung ausnahmsweise dann nicht entgegenstehen, wenn sich die Unwesentlichkeit dieses Wirtschaftsgutes als Grundlage des Betriebes aus dessen tatsächlicher Nutzung im Betrieb ergibt.

  • BFH, 07.04.1992 - VIII R 86/87

    Fremdvermietete Grundstücke als gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen

    Das Urteil des BFH vom 1. Oktober 1986 I R 96/83 (BFHE 148, 32, BStBl II 1987, 113) steht dieser Auffassung nicht entgegen.

    Die Grundsätze dieser Entscheidung sind im Streitfall schon deshalb nicht anwendbar, weil der Kläger - anders als der Steuerpflichtige im Fall des Urteils I R 96/83 - seine gewerbliche Tätigkeit im Zeitpunkt der Verpachtung des Einzelunternehmens nicht eingestellt hat.

  • BFH, 21.08.1996 - X R 78/93

    Entnahme eines Betriebsgrundstücks

    Die Rechtsprechung des BFH hat eine Entnahme verneint, wenn und solange der Steuerpflichtige das vermietete Grundstück in seiner Bilanz als Betriebsvermögen ausweist und objektive Merkmale fehlen, die darauf schließen lassen, daß eine spätere Verwendung zu betrieblichen Zwecken ausgeschlossen erscheint (BFH-Urteil vom 1. Oktober 1986 I R 96/83, BFHE 148, 32, 35, BStBl II 1987, 113).

    Die Berufung der Klägerin auf das BFH-Urteil in BFHE 148, 32, 35, BStBl II 1987, 113 geht fehl.

  • BFH, 12.11.1992 - IV R 41/91

    § 28 EStG bei Gewinn aus Auflösung von fortgesetzter Gütergemeinschaft

    In der Vermietung einer Wohnung des Hauses an einen fremden Dritten liegt hingegen eine Nutzungsänderung, die diesen Teil des Gebäudes nicht zu notwendigem Privatvermögen werden ließ (vgl. auch BFH-Urteil vom 1. Oktober 1986 I R 96/83, BFHE 148, 32, BStBl II 1987, 113).
  • BFH, 28.07.1994 - IV R 80/92

    Mietwohngrundstück kein Betriebsvermögen eines Land- und Forstwirts

    Etwas anderes folgt auch nicht aus dem vom FG herangezogenen Urteil des I. Senats des BFH vom 1. Oktober 1986 I R 96/83 (BFHE 148, 32, BStBl II 1987, 113).

    Denn abgesehen davon, daß der dort entschiedene Fall einen Gewerbebetrieb betraf, der in der Willkürung von Betriebsvermögen von vornherein freier ist (s. 2. d), besteht der entscheidende Unterschied zum Streitfall darin, daß es im Urteil in BFHE 148, 32, BStBl II 1987, 113 allein um die Frage der Entnahme bei Vermietung eines bisher zum notwendigen Betriebsvermögen gehörenden Grundstücks ging.

  • BFH, 03.09.2009 - IV R 61/06

    Keine Entnahme notwendigen Sonderbetriebsvermögens I durch Buchungsakt -

    Für seine entgegengesetzte Auffassung beruft sich das FG zu Unrecht auf das BFH-Urteil vom 1. Oktober 1986 I R 96/83 (BFHE 148, 32, BStBl II 1987, 113).
  • BFH, 07.12.1989 - IV R 1/88

    Bodenschatz vor Erteilung der Abbaugenehmigung kein Wirtschaftsgut

    Nach der Rechtsprechung des BFH handelt es sich bei der Vermietung oder Verpachtung eines bisher eigenbetrieblich genutzten Wirtschaftsguts nicht um eine Entnahme, wenn der Steuerpflichtige das Wirtschaftsgut weiterhin in seiner Bilanz ausweist und objektive Merkmale fehlen, die darauf schließen lassen, daß eine spätere Verwendung zu eigenbetrieblichen Zwecken ausgeschlossen erscheint (vgl. z.B. Urteile vom 11. Oktober 1979 IV R 125/76, BFHE 129, 40, BStBl II 1980, 40, und vom 1. Oktober 1986 I R 96/83, BFHE 148, 32, BStBl II 1987, 113).
  • BFH, 27.03.1987 - III R 214/83

    Abgrenzung von Betriebsverpachtung und Betriebsausgabe

  • FG Berlin, 08.12.2004 - 6 K 6562/00

    Bestehen eines Gewerbebetriebs bei Vermietung und Verpachtung eines bebauten

  • BFH, 06.08.1996 - X B 143/95

    Grundstücksentnahme durch Vermietung?

  • BFH, 26.11.1987 - IV R 171/85

    1. Keine Grundstücksentnahme durch Bestellung eines entgeltlichen Erbbaurechts -

  • BFH, 30.09.2003 - IX R 35/02

    Betreutes Wohnen in einer Wohnanlage

  • BFH, 17.04.1996 - X R 128/94

    Betriebsveräußerung unter Zurückbehaltung nicht wesentlicher Betriebsgrundlagen

  • FG Hamburg, 23.04.1998 - III 189/95

    Steuerliche Behandlung von Einkünften aus Gewerbebetrieb;

  • BFH, 17.05.1990 - IV R 27/89

    Mietwohngrundstück als gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen eines Gesellschafters

  • FG Münster, 12.01.2005 - 7 K 3328/02

    Negative Einnahmen aus Kapitalvermögen

  • BFH, 15.05.1997 - IV R 46/96
  • BFH, 29.09.2003 - IV B 203/01

    Keine Zwangsentnahme bei Nutzungsänderung

  • FG Münster, 04.03.2009 - 12 K 2884/08

    Laufende Einkünfte aus einem Grundstück als Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb;

  • BFH, 30.11.1989 - IV R 49/88

    Bestimmung der Entnahme von Grundstücken aus den Betriebsvermögen auf den

  • BFH, 26.04.1989 - I R 163/85

    Einstufung eines veräußerten Grundstücksteils als Betriebs- oder Privatvermögen -

  • FG Rheinland-Pfalz, 17.08.2000 - 4 K 2213/98

    Aufgabegewinn bei einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb

  • FG Münster, 25.04.1997 - 4 K 5211/94

    Anteile an Komplementär-GmbH als Sonder-Betriebsvermögen

  • FG München, 10.10.1996 - 15 K 2752/91

    Ruhender landwirtschaftlicher Betrieb; Konkludente Betriebsaufgabe; Veräußerung

  • FG Münster, 27.06.1997 - 4 K 5476/95

    Entnahme von Grundbesitz aus dem Besitzunternehmen bei Betriebsaufspaltung als

  • FG Rheinland-Pfalz, 18.08.1995 - 3 K 1174/93

    Steuerrechtliche Problemgestaltungen wegen der Entnahme von drei Weinbergen aus

  • FG Rheinland-Pfalz, 13.01.1998 - 2 K 1632/97

    Einkommensteuer; Zeitpunkt der Rechtswirkung einer Grundstücksentnahme

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht