Rechtsprechung
   BFH, 07.10.1986 - IX R 167/83   

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • BFHE 148, 501
  • BFHE 148, 502
  • BB 1987, 880
  • BStBl II 1987, 322



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Wird zitiert von ... (41)  

  • BFH, 18.05.2004 - IX R 83/00  

    Steuerrechtliche Anerkennung eines Mietvertrags zwischen einer GbR und ihrem

    Dies ist bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dann der Fall, wenn mehrere Personen gemeinschaftlich --sei es als Gesamthands- oder als Bruchteilsgemeinschaft (BFH-Urteil vom 7. Oktober 1986 IX R 167/83, BFHE 148, 501, BStBl II 1987, 322, m.w.N.)-- den Tatbestand der Vermietung und Verpachtung verwirklichen und dadurch Einkünfte erzielen (BFH-Urteil vom 23. Juni 1992 IX R 182/97, BFHE 168, 285, BStBl II 1992, 972, m.w.N.).
  • BFH, 31.03.1992 - IX R 245/87  

    Relevanz von Einnahmen-Verteilungs-Abrede zwischen Angehörigen

    Treffen Angehörige als Miteigentümer eines Wohngrundstücks eine von dem zivilrechtlichen Beteiligungsverhältnis abweichende, z. B. an der tatsächlichen Nutzung orientierte Vereinbarung hinsichtlich der Verteilung der Einnahmen und Ausgaben, so ist eine solche Vereinbarung nur dann steuerrechtlich zu beachten, wenn sie in Gestaltung und Durchführung dem zwischen fremden Personen Üblichen entspricht (Anschluß an Senatsurteil vom 7. Oktober 1986 IX R 167/83, BFHE 148, 501, BStBl II 1987, 322).

    Derartige (abweichende) Vereinbarungen zwischen Angehörigen sind nur dann steuerrechtlich zu beachten, wenn sie in Gestaltung und Durchführung des Vereinbarten dem zwischen fremden Personen Üblichen entsprechen (vgl. Senatsurteil vom 7. Oktober 1986 IX R 167/83, BFHE 148, 501, BStBl II 1987, 322).

    Zudem ist bei der Verteilung der Einkünfte auf die Mitglieder einer Miteigentümergemeinschaft zu berücksichtigen, daß Werbungskosten einschließlich AfA nur demjenigen zugerechnet werden können, der auch Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung - sei es durch Selbstnutzung, sei es durch Beteiligung an der Vermietung - erstrebt (Senatsurteil in BFHE 148, 501, BStBl II 1987, 322, mit weiteren Nachweisen).

  • BFH, 24.04.1990 - VIII R 170/83  

    Zinserträge eines Minderjährigen aus geschenktem Sparguthaben

    Sie trifft nicht den Kern der Aussage und berücksichtigt nicht, daß der BFH auch bei anderen Einkunftsarten darauf abstellt, wer den Tatbestand einer Einkunftsart erfüllt, z. B. bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, wer die rechtliche und tatsächliche Macht hat, die in § 21 Abs. 1 EStG genannten Wirtschaftsgüter anderen entgeltlich auf Zeit zur Nutzung zu überlassen (BFH-Urteile vom 15. April 1986 IX R 52/83, BFHE 146, 415, 417, BStBl II 1986, 605; vom 7. Oktober 1986 IX R 167/83, BFHE 148, 501, 505, BStBl II 1987, 322; vom 7. April 1987 IX R 103/85, BFHE 150, 124, 127, BStBl II 1987, 707).
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