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   BVerwG, 21.11.1986 - 8 C 127.84   

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https://dejure.org/1986,649
BVerwG, 21.11.1986 - 8 C 127.84 (https://dejure.org/1986,649)
BVerwG, Entscheidung vom 21.11.1986 - 8 C 127.84 (https://dejure.org/1986,649)
BVerwG, Entscheidung vom 21. November 1986 - 8 C 127.84 (https://dejure.org/1986,649)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Simons & Moll-Simons
  • Wolters Kluwer

    Feststellungsklage - Steuerbescheid - Mangelnde Bekanntgabe - Nichtakt - Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses - Grundsteuer - Festsetzung durch öffentliche Bekanntmachung - Effektiver Rechtsschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 1660 (Ls.)
  • NVwZ 1987, 330
  • DVBl 1987, 629
  • BStBl 1987, 472
  • BStBl II 1987, 472
 
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Wird zitiert von ... (86)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 29.09.1982 - 8 C 48.82

    Kompetenzübertragung - Erhebung der Lohnsummensteuer - Sachliche Zuständigkeit

    Auszug aus BVerwG, 21.11.1986 - 8 C 127.84
    Im übrigen hat der Senat bereits entschieden, daß die Ermächtigung der Länder für die Übertragung der Verwaltungskompetenz in Art. 108 Abs. 4 Satz 2 GG an die Ertragshoheit für die Steuern anknüpft und daß die Ertragshoheit für die Gewerbesteuer trotz der Gewerbesteuerumlage bei den Gemeinden verblieben ist (Urteil vom 29. September 1982 BVerwG 8 C 48.82, Buchholz 401.0 § 227 AO Nr. 6 S. 6 ).
  • BVerwG, 15.08.1974 - III C 74.72

    Feststellung von Schäden im Zusammenhang mit einem Rückerstattungsverfahren -

    Auszug aus BVerwG, 21.11.1986 - 8 C 127.84
    Für die bloße Aufhebung des Widerspruchsbescheids ohne gleichzeitiges Verpflichtungsverlangen steht dem Kläger ein Rechtsschutzbedürfnis nicht zur Seite (vgl. Urteil vom 15. August 1974 BVerwG III C 74.72, BVerwGE 47, 7 ).
  • BVerwG, 22.01.2021 - 6 C 26.19

    Wirksamkeit eines Verwaltungsakts durch Kenntnisnahme des vollständigen Inhalts

    Die Klägerin hat auch ein berechtigtes Interesse an einer solchen Feststellung, weil die Verfügung nach ihrem Regelungsinhalt im Falle ihrer Wirksamkeit die durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützte Rechtsstellung der Klägerin als Eigentümerin der Grundstücke des Wohnplatzes J. beeinträchtigt (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. November 1986 - 8 C 127.84 - Buchholz 401.4 § 27 GrStG Nr. 1 S. 2 f.).

    Als Eigentümerin der Grundstücke hat die Klägerin ein berechtigtes Interesse an einer solchen Feststellung (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. November 1986 - 8 C 127.84 - Buchholz 401.4 § 27 GrStG Nr. 1 S. 2 f.).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.10.2019 - 1 S 450/17

    Zur wirksamen öffentlichen Bekanntmachung einer Allgemeinverfügung

    Unerheblich ist dabei, ob dies auch ein Fall der Nichtigkeitsfeststellungsklage nach § 43 Abs. 1 Alt. 2 VwGO (vgl. Sodan, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl., § 43 Rn. 65) oder der allgemeinen Feststellungsklage nach § 43 Abs. 1 Alt. 1 VwGO ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.11.1986 - 8 C 127/84 - NVwZ 1987, 330; BayVGH, Urt. v. 24.11.2011 - 20 B 11.1659 - NVwZ-RR 2013, 169; W.-R. Schenke, in: Kopp/Schen-ke, VwGO, 24. Aufl., § 43 Rn. 20).

    Wird ein Verwaltungsakt im vollen Wortlaut, mit Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung bekannt gemacht, bedarf es keiner Auslegung und keines Hinweises auf die Auslegung nach § 41 Abs. 4 Satz 2 LVwVfG, da aufgrund der Bekanntmachung mit vollem Wortlaut eine vollständige Information der Betroffenen gegeben ist (so U. Stelkens, a.a.O., § 41 Rn. 157, 177, m.w.N; Tiedemann, a.a.O., § 41 Rn. 117, 107 unter Hinweis auf BVerwG, Urt. v. 21.11.1986 - 8 C 127/84 - NVwZ 1987, 330 zu § 27 Abs. 3 Satz 1 GrStG).

  • BFH, 25.02.1999 - IV R 36/98

    Erneute Bekanntgabe eines VA aufgrund nicht ordnungsgemäßer vorheriger

    Die Feststellung, daß ein Verwaltungsakt --mangels ordnungsgemäßer Bekanntgabe-- nicht wirksam geworden ist, richtet sich aber, wie ausgeführt, auf das Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 21. November 1986 8 C 127.84, BStBl II 1987, 472, und BFH-Beschluß vom 1. Juli 1987 II B 204/86, BFH/NV 1988, 50).

    Daß es sich bei einer Klage, die die Feststellung der fehlenden Wirksamkeit eines Verwaltungsaktes aufgrund eines Bekanntgabemangels zum Gegenstand hat, um eine Klage auf Feststellung des Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses handelt, hat Auswirkungen auf die Prüfung des Rechtsschutzinteresses (vgl. BVerwG-Urteil in BStBl II 1987, 472).

    Die Gleichartigkeit beider Fallgestaltungen zeigt sich auch darin, daß das Feststellungsinteresse (§ 41 Abs. 1 FGO) bei der nicht ordnungsgemäßen Bekanntgabe des Verwaltungsaktes aufgrund des von diesem gleichwohl ausgehenden Rechtsscheins grundsätzlich ebenso ohne weiteres bejaht werden kann wie im Fall eines nichtigen Verwaltungsaktes, während es ansonsten besonderer Darlegungen bedarf (vgl. BVerwG-Urteil in BStBl II 1987, 472, und BFH-Beschluß in BFH/NV 1988, 50).

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