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   BFH, 01.04.1987 - II R 186/80   

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https://dejure.org/1987,2604
BFH, 01.04.1987 - II R 186/80 (https://dejure.org/1987,2604)
BFH, Entscheidung vom 01.04.1987 - II R 186/80 (https://dejure.org/1987,2604)
BFH, Entscheidung vom 01. April 1987 - II R 186/80 (https://dejure.org/1987,2604)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    BewG § 97 Abs. 3, § 121 Abs. 2 Nr. 3

  • Wolters Kluwer

    Betriebsvermögen - Ausländische Körperschaft - Beteiligung an inländischer Körperschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BewG § 97 Abs. 3, § 121 Abs. 2 Nr. 3

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Beteiligung einer ausländischen Körperschaft an einer inländischen Körperschaft als Betriebsvermögen einer inländischen Betriebsstätte der ausländischen Körperschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 150, 65
  • BB 1987, 1657
  • BStBl II 1987, 550
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • RFH, 19.12.1935 - I A 236/35
    Auszug aus BFH, 01.04.1987 - II R 186/80
    Bereits der Reichsfinanzhof - RFH - (vgl. sein Urteil vom 19. Dezember 1935 I A 236/35, RFHE 39, 1) hat die Auffassung vertreten, daß Wirtschaftsgüter, die ihrer Zweckbestimmung nach nicht ohne weiteres einer bestimmten Betriebsstätte zuzuordnen sind, die ihnen im Rahmen des Gesamtunternehmens zugewiesene Funktion sowohl als Bestandteil des Betriebsvermögens der Zentrale als auch einer Betriebsstätte ausüben können.
  • BFH, 30.10.1996 - II R 12/92

    Unterirdische Rohrleitungen als Betriebsstätte

    Der Senat hat insoweit bereits in seinem Urteil vom 1. April 1987 II R 186/80 (BFHE 150, 65, BStBl II 1987, 550) entschieden, daß nicht generell alle Wirtschaftsgüter, die eine Beziehung zum Inland aufweisen, einer bestehenden inländischen Betriebstätte eines beschränkt Steuerpflichtigen zuzuordnen sind; vielmehr kommt es für die Zuordnung einzelner Wirtschaftsgüter zu einer inländischen Betriebstätte allein darauf an, ob das jeweilige Wirtschaftsgut dieser Betriebstätte dient, mit anderen Worten, ihr wirtschaftlich zuzuordnen ist.
  • BFH, 19.12.2007 - I R 19/06

    Nur eingeschränkter Steuerzugriff auf Berufssportler bei Wegzug in eine

    Denn daraus ergibt sich allein, dass der Auslandsbetriebstätte keine "Attraktivkraft" für den gesamten Gewerbebetrieb des unbeschränkt Steuerpflichtigen zukommt (vgl. BFH-Urteil vom 1. April 1987 II R 186/80, BFHE 150, 65, BStBl II 1987, 550; Hidien in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, a.a.O., § 49 Rz D 851, D 1378 ff.; Peter/Spohn in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG, KStG, § 34d EStG Rz 28).
  • FG Düsseldorf, 10.10.2017 - 10 K 1513/14

    Ansehung des Aufstellens einer Photovoltaikanlage als bauabzugssteuerpflichtig;

    Auch Bauten, die bewertungsrechtlich als Betriebsvorrichtungen zu beurteilen sind, können Bauwerke sein, z.B. Hochregallager (vgl. BFH-Urteil vom 1. April 1987 II R 186/80, BStBl II 1987, 550).
  • FG Hessen, 26.09.2013 - 1 K 2198/11

    Lieferung und Montage von Photovoltaikanlagen als Bauleistungen; Lieferung und

    Aber auch Bauten, die bewertungsrechtlich als Betriebsvorrichtungen zu beurteilen sind, können Bauwerke sein, z.B. Hochregallager (vgl. BFH-Urteil vom 01.04.1987 II R 186/80, BStBl II 87, 550).
  • FG München, 11.10.1995 - 7 K 3474/93

    Zulässigkeit der Besteuerung technischer Gewinne aus der Rückversicherung von

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  • BFH, 22.08.2011 - I B 169/10

    Dotationskapital einer inländischen Zweigniederlassung

    Im Übrigen hat das FG auf der Grundlage eines äußeren Fremdvergleichs (Maßstab der selbständigen Tätigkeit der Zweigstelle als eigenständiges Kreditinstitut im Inland) auch die (Unter-)Grenze einer Mindestkapitalausstattung --wie sie Gegenstand der Tz. 2.1.3 des BMF-Schreibens in BStBl I 2004, 917 ist-- zu beachten, was zugleich als Ausdruck einer Willkürgrenze (Wassermeyer in Debatin/Wassermeyer, Doppelbesteuerung, Art. 7 MA Rz 291 mit Hinweis auf das BFH-Urteil vom 1. April 1987 II R 186/80, BFHE 150, 65, BStBl II 1987, 550) bei Berücksichtigung der (unternehmerischen) Maßgaben des Steuerpflichtigen im Rahmen seiner konkreten Abgrenzungsentscheidung zu werten ist.
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