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   BFH, 17.03.1987 - VIII R 293/82   

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https://dejure.org/1987,551
BFH, 17.03.1987 - VIII R 293/82 (https://dejure.org/1987,551)
BFH, Entscheidung vom 17.03.1987 - VIII R 293/82 (https://dejure.org/1987,551)
BFH, Entscheidung vom 17. März 1987 - VIII R 293/82 (https://dejure.org/1987,551)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2

  • Wolters Kluwer

    KG - Gründung - Gewinnverteilungsabrede - Verlustverteilungsabrede - Eintretende Kommanditisten - Gleichstellung von Kommanditisten - Anteil am Verlust der KG - Betriebliche Veranlassung - Abdeckung von Verlustanteilen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zur steuerlichen Anerkennung einer Gewinn- und Verlustverteilungsabrede, die nacheinander in eine KG eintretende Kommanditisten gleichstellt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 149, 454
  • BB 1987, 1234
  • BB 1987, 1446
  • BStBl II 1987, 558
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 26.05.1981 - IV R 47/78

    Zurechnung von Verlustanteilen beim Kommanditisten bis zum Zeitpunkt seines

    Auszug aus BFH, 17.03.1987 - VIII R 293/82
    Die Vorinstanz habe sich nicht mit dem Beschluß des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 25. Oktober 1979 IV B 68/79 (BFHE 129, 47, BStBl II 1980, 66) und dem BFH-Urteil vom 26. Mai 1981 IV R 47/78 (BFHE 134, 15, BStBl II 1981, 795) auseinandergesetzt.

    Aus dem Urteil in BFHE 134, 15, BStBl II 1981, 795 ergebe sich, daß bei dieser Betrachtung die 1975 beigetretenen Kommanditisten in Höhe der erworbenen negativen Kapitalkonten Anschaffungskosten hätten.

    Das FA rügt zu Unrecht, das FG habe die BFH-Entscheidungen in BFHE 129, 47, BStBl II 1980, 66, und in BFHE 134, 15, BStBl II 1981, 795 nicht beachtet.

    b) Aus dem Urteil in BFHE 134, 15, BStBl II 1981, 795 läßt sich nichts für die Auffassung des FA entnehmen, weil diese Entscheidung einen anderen Sachverhalt, nämlich die Veräußerung eines Kommanditanteils mit negativem Kapitalkonto betrifft.

    Im übrigen entnimmt der Senat dem Erlaß des Niedersächsischen Finanzministers vom 4. Juli 1985 - S 2241 - A - 4 - 31 1 (Der Betrieb 1985, 1717), daß die Finanzverwaltung die Rechtsansicht aufgegeben hat, die das FA aus dem BFH-Urteil in BFHE 134, 15, BStBl II 1981, 795 unzutreffenderweise herleitet.

  • BFH, 07.07.1983 - IV R 209/80

    Gewinnverteilung bei Personengesellschaften

    Auszug aus BFH, 17.03.1987 - VIII R 293/82
    Eine Änderung des Gewinn- und Verlustverteilungsschlüssels einer KG während eines Wirtschaftsjahres mit Rückbeziehung auf ein vorangegangenes Wirtschaftsjahr oder auf den Beginn des Wirtschaftsjahres ist steuerrechtlich grundsätzlich nicht anzuerkennen (BFH-Urteile vom 12. Juni 1980 IV R 40/77, BFHE 131, 224, BStBl II 1980, 723; vom 7. Juli 1983 IV R 209/80, BFHE 139, 60, BStBl II 1984, 53).

    Diese Rechtsprechung ist von der Erkenntnis getragen, daß ein in der Personengesellschaft entstandener Gewinn (oder Verlust) einkommensteuerrechtlich ohne weiteres nach Maßgabe des zu diesem Zeitpunkt gültigen Gewinn- oder Verlustverteilungsschlüssels aufzuteilen ist, weil die Höhe des Jahresgewinnes oder -verlustes in erster Linie durch die einzelnen Geschäftsvorfälle bestimmt wird, "die nicht rückwirkend herbeigeführt oder ungeschehen gemacht oder in ihrem Inhalt verändert werden können" (Urteile in BFHE 131, 224, 228, BStBl II 1980, 723, und in BFHE 139, 60, BStBl II 1984, 53).

    c) Eine solche Verlustverteilungsabrede ist steuerrechtlich grundsätzlich anzuerkennen, wie sich aus dem Urteil in BFHE 139, 60, BStBl II 1984, 53 ergibt.

    d) Die vorstehenden Grundsätze gelten nur dann nicht, wenn eine Änderung des Gewinn- und Verlustverteilungsschlüssels bzw. eine Gewinn- und Verlustverteilungsabrede i.S. des § 9 Abs. 6 des Gesellschaftsvertrages außerbetrieblich veranlaßt oder rechtsmißbräuchlich ist (vgl. Urteil in BFHE 139, 60, BStBl II 1984, 53).

    Der VIII. Senat schließt sich insoweit der Auffassung des IV. Senats (BFHE 139, 60, BStBl II 1984, 53) an, wonach ein wesentlicher Unterschied zwischen einer rückbezüglichen Änderung einer Gewinn- und Verlustverteilungsabrede oder einer Rückbeziehung des Beitrittszeitpunktes eines Gesellschafters einerseits und einer Änderung der Verteilung zukünftiger Gewinne oder Verluste in der hier erörterten Art (Zuweisung von "Vorabverlustanteilen" an neueintretende Gesellschafter) andererseits darin besteht, daß die Zuweisung von "Vorabanteilen" nur wirksam werden kann, wenn und soweit in Zukunft entsprechende Gewinne oder Verluste entstehen, was im Zeitpunkt der Vereinbarung einer dahingehenden Verlustabrede noch ungewiß ist, während bei einer Zurückbeziehung der Gewinn- und Verlustverteilung das Betriebsergebnis bereits feststeht.

  • BFH, 25.10.1979 - IV B 68/79

    Zurechnung von Verlusten - Abschreibungsgesellschaft - Treugeberkommanditist

    Auszug aus BFH, 17.03.1987 - VIII R 293/82
    Die Vorinstanz habe sich nicht mit dem Beschluß des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 25. Oktober 1979 IV B 68/79 (BFHE 129, 47, BStBl II 1980, 66) und dem BFH-Urteil vom 26. Mai 1981 IV R 47/78 (BFHE 134, 15, BStBl II 1981, 795) auseinandergesetzt.

    Nach dem Beschluß in BFHE 129, 47, BStBl II 1980, 66 dürfe demjenigen Kommanditisten, der erst später in eine Gesellschaft eintrete, einkommensteuerrechtlich nur ein Anteil an dem seit dem Zeitpunkt des Beitritts erwirtschafteten Verlustes zugerechnet werden.

    Das FA rügt zu Unrecht, das FG habe die BFH-Entscheidungen in BFHE 129, 47, BStBl II 1980, 66, und in BFHE 134, 15, BStBl II 1981, 795 nicht beachtet.

    a) Aus dem Beschluß in BFHE 129, 47, BStBl II 1980, 66 kann das FA schon deshalb nichts für seine Auffassung herleiten, weil in diesem Beschluß entschieden worden ist, daß es ernstlich zweifelhaft sei, ob denjenigen Kommanditisten, die erst während des laufenden Geschäftsjahres 1976 Mitunternehmer des von der KG betriebenen gewerblichen Unternehmens geworden seien, die Zurechnung eines Anteils am gesamten Jahresverlust der KG als laufender Verlustanteil versagt werden könne und ob Raum für eine Aktivierung von Anschaffungskosten in Höhe des vor dem Eintritt dieser Kommanditisten entstandenen Verlustes in einer Ergänzungsbilanz der Kommanditisten sei.

  • BFH, 10.11.1980 - GrS 1/79

    Negatives Kapitalkonto des Kommanditisten

    Auszug aus BFH, 17.03.1987 - VIII R 293/82
    Gewinnanteile i.S. dieser Vorschrift sind die Anteile der Gesellschafter am Gewinn und Verlust der Gesellschaft (BFH-Beschluß vom 10. November 1980 GrS 1/79, BFHE 132, 244, 252, BStBl II 1981, 164).

    Für die Ermittlung des Anteils eines Gesellschafters am Gewinn oder Verlust der Gesellschaft ist grundsätzlich der handelsrechtliche Gewinn- und Verlustverteilungsschlüssel maßgebend, so wie er sich aus den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags und den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) ergibt (BFHE 132, 244, 252, BStBl II 1981, 164).

    Bei einer KG ist ein Verlust im Regelfall auch dann nach dem handelsrechtlichen Gewinn- und Verlustverteilungsschlüssel auf die Kommanditisten zu verteilen, wenn dadurch ein negatives Kapitalkonto eines oder mehrerer Kommanditisten entsteht oder sich erhöht (BFHE 132, 244, 254 und 255, BStBl II 1981, 164).

  • BFH, 12.06.1980 - IV R 40/77

    Keine steuerrechtliche Anerkennung einer rückwirkend geänderten Gewinnverteilung

    Auszug aus BFH, 17.03.1987 - VIII R 293/82
    Eine Änderung des Gewinn- und Verlustverteilungsschlüssels einer KG während eines Wirtschaftsjahres mit Rückbeziehung auf ein vorangegangenes Wirtschaftsjahr oder auf den Beginn des Wirtschaftsjahres ist steuerrechtlich grundsätzlich nicht anzuerkennen (BFH-Urteile vom 12. Juni 1980 IV R 40/77, BFHE 131, 224, BStBl II 1980, 723; vom 7. Juli 1983 IV R 209/80, BFHE 139, 60, BStBl II 1984, 53).

    Diese Rechtsprechung ist von der Erkenntnis getragen, daß ein in der Personengesellschaft entstandener Gewinn (oder Verlust) einkommensteuerrechtlich ohne weiteres nach Maßgabe des zu diesem Zeitpunkt gültigen Gewinn- oder Verlustverteilungsschlüssels aufzuteilen ist, weil die Höhe des Jahresgewinnes oder -verlustes in erster Linie durch die einzelnen Geschäftsvorfälle bestimmt wird, "die nicht rückwirkend herbeigeführt oder ungeschehen gemacht oder in ihrem Inhalt verändert werden können" (Urteile in BFHE 131, 224, 228, BStBl II 1980, 723, und in BFHE 139, 60, BStBl II 1984, 53).

  • BFH, 20.01.1977 - IV R 3/75

    Bezeichnung des Streitgegenstandes - Klage - Einheitlicher

    Auszug aus BFH, 17.03.1987 - VIII R 293/82
    Die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Gewinnfeststellungsbescheids im übrigen ist der Prüfung durch den Senat entzogen; auch das FG wäre insoweit nicht zu einer Änderung des Bescheids befugt (vgl. BFH-Urteile vom 18. Dezember 1970 VI R 313/68, BFHE 102, 202, BStBl II 1971, 591; vom 20. Januar 1977 IV R 3/75, BFHE 122, 2, BStBl II 1977, 509).
  • BFH, 18.12.1970 - VI R 313/68

    Gewinnfeststellungsverfahren - Beteiligter - Beschwer - Herabsetzung des

    Auszug aus BFH, 17.03.1987 - VIII R 293/82
    Die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Gewinnfeststellungsbescheids im übrigen ist der Prüfung durch den Senat entzogen; auch das FG wäre insoweit nicht zu einer Änderung des Bescheids befugt (vgl. BFH-Urteile vom 18. Dezember 1970 VI R 313/68, BFHE 102, 202, BStBl II 1971, 591; vom 20. Januar 1977 IV R 3/75, BFHE 122, 2, BStBl II 1977, 509).
  • BFH, 25.09.2018 - IX R 35/17

    Besondere Ergebnisbeteiligung beim Eintritt in eine vermögensverwaltende

    Es liegt im Interesse der vermögensverwaltenden Gesellschaft, dass Altgesellschafter auf Verlustzuweisungen zugunsten neuer Gesellschafter verzichten, um hierdurch einen Anreiz für den Beitritt neuer Gesellschafter und damit einen Anreiz zur Zuführung neuen Kapitals zu schaffen (vgl. BFH-Urteil vom 17. März 1987 VIII R 293/82, BFHE 149, 454, BStBl II 1987, 558, unter II.4.d, zur GmbH & Co KG mit Einkünften aus Gewerbebetrieb).
  • FG Rheinland-Pfalz, 24.10.2017 - 3 K 1565/15

    Gesellschafterwechsel und deren Beteiligung am erwirtschafteten Ergebnis

    Er habe ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dies weder eine Änderung des Gewinn- und Verlustverteilungsschlüssels während des Wirtschaftsjahres noch eine schuldrechtliche Rückbeziehung des Eintritts eines während des laufenden Wirtschaftsjahres beitretenden Gesellschafters sei, welche der Senat für unzulässig halte (BFH-Urt. 17.3.1987 VIII R 293/82, BStBl II 1987, 558 [559f.]).

    Nach Auffassung des Senats sei es im Interesse der Altgesellschafter und damit auch im Interesse der Kommanditgesellschaft gewesen, dass die Altgesellschafter auf Verlustzuweisungen zugunsten neuer Gesellschafter verzichtet hätten, "um so einen Anreiz für den Beitritt neuer Kommanditisten und damit einen Anreiz zur Zuführung neuen Kapitals zu schaffen" (BFH-Urt. v. 17.3.1987 VIII R 293/82, BStBl II 1987, 558 [560]).

    Deshalb sei schon der Ansatz der Ansicht falsch, die generell rückwirkende Gewinn- und Verlustverteilungen nicht anerkenne (BFH-Urt. v. 17.3.1987 VIII R 293/82, BStBl. II 1987, 558 ff.; ferner - ohne substantielle Begründung hingegen - Stuhrmann, in: Blümich, § 15, Anm. 386; Littmann/Bitz/Meincke, § 15, Rdnr. 69; Schmidt, § 15, Anm. 72).

    Weder in der Kommentarliteratur (vgl. z.B. Desens/Blischke in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 15 Rn. F 215 ff.; Eggers in: Korn, § 21 Rn. 39.1; Pfirrmann in: Hermann/Heuer/Raupach, § 21 Rn. 22) noch in Rechtsprechungsdatenbanken konnte das Gericht eine neuere Entscheidung des BFH dazu finden, jedenfalls keine, die nicht nur lapidar auf frühere Entscheidungen verweist, wie z.B. das Urteil vom 18. Mai 1995 (IV R 125/92, BFHE 178, 63, BStBl II 1996, 5), in dem (unter Ziffer 2.a der Entscheidungsgründe) ohne nähere Begründung auf das Urteil vom 17. März 1987 (VIII R 293/82, a.a.O.) verwiesen wird.

  • FG Münster, 23.02.2018 - 1 K 2201/17

    Angemessenheit des Gewinnvorabs für eine am Vermögen nicht beteiligte

    Auch hier kann es notwendig sein, die ausdrücklich getroffenen, handelsrechtlichen Regelungen über die Gewinnverteilung aus steuerrechtlichen Gründen "beiseite zu schieben" (vgl. zu diesen allgemeinen Grundsätzen der steuerrechtlichen Anerkennung handelsrechtlicher Gewinnverteilungsabreden: BFH, Urteile v. 26.06.1964, VI 296/62; v. 15.11.1967, IV R 139/67; v. 03.02.1977, IV R 122/73; v. 07.07.1983, IV R 209/80; v. 17.03.1987, VIII R 293/82; v. 23.08.1990, IV R 71/89; v. 21.09.2000, IV R 50/99; v. 18.06.2015, IV R 5/12; Beschlüsse v. 29.05.1972, GrS 4/71; v. 10.11.1980, GrS 1/79; v. 22.02.2017, I R 35/14).
  • BFH, 10.12.1992 - XI R 45/88

    Konzeptionskosten als Anschaffungskosten eines immateriellen Wirtschaftsgutes

    Sind die Treugeber der Gesellschaft erst im Laufe des Geschäftsjahres beigetreten, würden sie nicht an Verlusten teilnehmen können, die vor ihrem Eintritt entstanden sind (vgl. BFH-Beschluß vom 25. Oktober 1979 IV B 68/79, BFHE 129, 47, BStBl II 1980, 66; Urteile vom 7. Juli 1983 IV R 209/80, BFHE 139, 60, BStBl II 1984, 53; vom 23. Oktober 1986 IV R 352/84, BFHE 148, 49, BStBl II 1988, 128, 130; vom 17. März 1987 VIII R 293/82, BFHE 149, 454, BStBl II 1987, 558; Schmidt, a. a. O., § 15 Anm. 72 b, m. w. N.).
  • BFH, 27.07.2004 - IX R 20/03

    Anlagevermittlung - Verlustzuweisung vor Beitritt möglich

    Das Finanzgericht (FG) folgte in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2003, 779 veröffentlichtem Urteil der Verteilung der Einkünfte nach dem Gesellschaftsvertrag, die gemessen an den Grundsätzen des BFH-Urteils vom 17. März 1987 VIII R 293/82 (BFHE 149, 454, BStBl II 1987, 558) zulässig sei.

    Dies gilt allerdings nur unter der weiteren Voraussetzung, dass der nach dem Beitritt eines jeden Kommanditisten im Geschäftsjahr erwirtschaftete Verlust hoch genug ist, um den diesen Kommanditisten zugerechneten Verlustanteil abzudecken (vgl. BFH-Urteile in BFHE 149, 454, BStBl II 1987, 558, und vom 22. Mai 1990 VIII R 41/87, BFHE 161, 456, BStBl II 1990, 965).

  • FG Berlin, 12.11.2002 - 5 K 5449/00

    Ergebnisverteilung bei einer Immobilien-KG

    So ist eine Verlustverteilungsabrede, wie sie in § 5 Ziffer l d) GesV enthalten ist, steuerrechtlich grundsätzlich anzuerkennen, soweit es sich weder um eine mit einer Rückwirkung versehene Gewinnverteilungsabrede noch um eine Rückbeziehung der Eintrittsvereinbarung handelt (BFH-Urteile vom 7. Juli 1983 IV R 209/80, BFHE 139, 60 , BStBl II 1984, 53, und vom 17. März 1987 VIII R 293/82, BFHE 149, 454 , BStBl II 1987, 558).

    Demgegenüber hat er mit Urteil vorn 17. März 1987 (VIII R 293/82, BFHE 149, 454 , BStBl II 1987, 558) eine bei Gründung einer KG vereinbarte Gewinn- und Verlustverteilungsabrede anerkannt, nach der für die ersten beiden Geschäftsjahre die Gewinn- und Verlustverteilung in der Weise erfolgen sollte, dass sämtliche in diesen beiden Geschäftsjahren eingetretenen Kommanditisten gleichzustellen seien, und demzufolge die im zweiten Geschäftsjahr der KG beigetretenen Kommanditisten einen höheren Anteil an dem Verlust erhielten.

    Die Gewinn- und Verlustverteilungsabrede ist nicht außerbetrieblich veranlasst, da es im Interesse der Altgesellschafter und damit auch im Interesse der KG liegt, wenn die Altgesellschafter auf Verlustzuweisungen verzichten, um so einen Anreiz für den Beitritt neuer Kommanditisten und damit einen Anreiz zur Zuführung neuen Kapitals zu schaffen (vgl. BFH in BFHE 149, 454 , BStBl II 1987, 558).

  • BFH, 14.06.1994 - VIII R 37/93

    Die Übernahme eines negativen Kapitalkontos, das nicht durch stille Reserven im

    Er entsteht als ausgleichs- und abzugsfähiger Verlust nur bei den Gesellschaftern, die ihn im jeweiligen Wirtschaftsjahr erlitten haben; diese können ihn nicht durch Vereinbarung auf einen eintretenden Gesellschafter verlagern (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 17. März 1987 VIII R 293/82, BFHE 149, 454, BStBl II 1987, 558 unter 3. der Gründe, und Schmidt, a. a. O., § 2 Anm. 13 b und § 15 Anm. 72 m. w. N.).
  • BFH, 07.11.2006 - VIII R 13/04

    Sonderabschreibungen nach § 82f EStDV bei Gesellschafterwechsel

    Mit dieser (ertragsteuerrechtlichen) Würdigung, die auch die (entgeltliche) Änderung der Beteiligungsverhältnisse (Abtretung eines Mitunternehmerteilanteils) gegen Einlage in das Vermögen der Personengesellschaft ergreift (vgl. Senatsurteil vom 25. April 2006 VIII R 52/04, DStR 2006, 1408, m.w.N.), ist zwar --wie § 24 Abs. 3 Satz 1 UmwStG 1995/1977 verdeutlicht-- die Annahme eines veräußerungsähnlichen (und gewinnrealisierenden) Veräußerungsgeschäfts im Verhältnis der Gesellschafter zueinander ausgeschlossen (vgl. grundlegend BFH-Urteil vom 15. Juli 1976 I R 17/74, BFHE 119, 285, BStBl II 1976, 748; ebenso z.B. BFH-Urteil vom 17. März 1987 VIII R 293/82, BFHE 149, 454, BStBl II 1987, 558).

    Die Rechtsfolgen dieses tauschähnlichen Vorgangs können indes nach Maßgabe der Ausübung des Bewertungswahlrechts gemäß § 24 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 1 UmwStG vermieden werden mit der weiteren Folge, dass dann, wenn die (personell erweiterte) Personengesellschaft entweder die Buchwerte ihres bisherigen Vermögens nicht aufstockt oder einen sog. Zwischenwertansatz wählt, die Absetzungen gemäß § 24 Abs. 4 i.V.m. §§ 22 Abs. 1 und 2, 12 Abs. 3 Satz 1 UmwStG 1995 in vollem Umfang fortgeführt (vgl. BMF-Schreiben vom 25. März 1998 IV B 7 -S 1978- 21/98, IV B 2 -S 1909- 33/98, BStBl I 1998, 268, Tz. 24.04 i.V.m. 22.06 und 22.09; vgl. auch Begründung zum UmwStG 1969 BTDrucks V/3186, 17 und V/4245, 7) und auch von dem beitretenden Gesellschafter --ab dem Zeitpunkt seines Beitritts-- in Anspruch genommen werden können (vgl. dazu Senatsurteil in BFHE 149, 454, BStBl II 1987, 558; weiter gehend BMF-Schreiben vom 29. Juni 1971, F/IV B 2 -S 2185- 1/71, Der Betrieb --DB-- 1971, 1793).

  • BFH, 23.08.1990 - IV R 71/89

    1. Außerbetrieblich veranlaßter Gewinn- und Verlustverteilungsschlüssel einer

    Der BFH hat deshalb hervorgehoben, daß eine Änderung des Gewinn- und Verlustverteilungsschlüssels außer Betracht bleiben müsse, wenn diese Änderung außerbetrieblich veranlaßt sei, d.h. ihre Erklärung nicht in den Verhältnissen der Gesellschaft finde (Urteile vom 7. Juli 1983 IV R 209/80, BFHE 139, 60, BStBl II 1984, 53; vom 17. März 1987 VIII R 293/82, BFHE 149, 454, BStBl II 1987, 558).
  • BFH, 18.05.1995 - IV R 125/92

    Zur Zurechnung von Anteilen an einer GbR nach ihrer Übertragung auf die Ehegatten

    Zum anderen ist es steuerlich nicht zulässig, den während des Jahres eingetretenen Gesellschaftern bis zum Eintrittszeitpunkt realisierte Gewinne oder Verluste zuzurechnen (BFH-Urteil vom 17. März 1987 VIII R 293/82, BFHE 149, 454, BStBl II 1987, 558; Schmidt, Einkommensteuergesetz, 13. Aufl., § 15 Anm. 72 a).
  • BFH, 05.07.2002 - IV B 42/02

    Stille Gesellschaft; mehrere stille Gesellschafter; Gewinnermittlung

  • FG Hessen, 05.12.2018 - 8 K 1236/15

    Einbringung von Anteilen an einer GmbH & Co. KG in eine andere

  • FG Hamburg, 27.08.2009 - 2 K 185/07

    Einkommensteuergesetz: Unterschiedsbetrag bei der Tonnagebesteuerung

  • BFH, 10.06.2008 - IV B 52/07

    Gewerbliche Personengesellschaften als selbständige Steuersubjekte -

  • BFH, 23.01.2009 - IV B 149/07

    Beiladung bei Umwandlung einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft -

  • BFH, 15.03.2000 - IV B 35/99

    Gewinnverteilungsabrede; rückwirkende Änderung

  • FG Münster, 14.05.2019 - 2 K 3371/18

    Einkommensteuer - Zur Fremdüblichkeit einer Gewinnverteilungsabrede innerhalb

  • BFH, 22.05.1990 - VIII R 41/87

    Steuerrechtliche Gewinnverteilung bei vom Handelsbilanzgewinn abweichendem

  • FG Hamburg, 23.08.2004 - III 383/01

    Abgabenordnung/Einkommensteuergesetz: Einheitliche Verlustfeststellung für

  • FG Sachsen, 09.12.2004 - 2 K 896/04

    Begriff der "Einnahmen" i.S.d. § 5 Abs. 2a EStG; Beteiligung eines erst

  • FG München, 21.08.2002 - 1 K 2710/01

    § 15a EStG bei Übergang während des Wirtschaftsjahres von der Komplementärs- in

  • FG Hessen, 07.07.2005 - 13 K 4288/04

    Rückbezogene Änderung der Gewinnverteilungsabrede ist unwirksam

  • FG Hamburg, 23.08.2004 - III 471/01

    Abgabenordnung/Einkommensteuergesetz: Einheitliche Verlustfeststellung für

  • FG Düsseldorf, 04.04.2008 - 18 K 3366/07

    Begründung einer nachträglich geänderten steuerlichen Zurechnung von

  • FG Sachsen-Anhalt, 02.09.2002 - 1 K 41/98

    Keine rückwirkende Änderung der Gewinnverteilungsabrede einer GbR; Einheitliche

  • BFH, 27.11.1997 - IV S 7/97

    Antrag auf sofortige Vollziehung eines Änderungsbescheides über die gesonderte

  • BFH, 18.05.1995 - IV R 126/92

    Übertragung von Gesellschaftsanteilen

  • FG München, 17.11.2014 - 10 V 2745/14

    Keine Änderung des Gewinnverteilungsschlüssels und Verlustverteilungsschlüssels

  • FG Hamburg, 15.12.2009 - 2 K 247/08

    Einnahmeerzielungsabsicht bei Beteiligung an Immobilienfonds

  • FG München, 17.11.2014 - 10 V 2289/14

    Rückwirkende Änderung des Gewinnverteilungsschlüssels - Feststellungslast und

  • FG Niedersachsen, 14.07.1997 - IX 586/91

    Einkommensteuerfreiheit von durch Erlass von Schulden zum Zweck der Sanierung

  • FG Berlin, 23.09.2004 - 1 K 1351/02

    Natur von Sonderabschreibungen der Anschaffungskosten und Herstellungskosten von

  • FG Rheinland-Pfalz, 16.03.1989 - 4 K 463/86

    Einkommensteuer; Korrektur der Gewinnabrede

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