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   BFH, 25.06.1987 - V R 92/78   

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https://dejure.org/1987,1464
BFH, 25.06.1987 - V R 92/78 (https://dejure.org/1987,1464)
BFH, Entscheidung vom 25.06.1987 - V R 92/78 (https://dejure.org/1987,1464)
BFH, Entscheidung vom 25. Juni 1987 - V R 92/78 (https://dejure.org/1987,1464)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    UStG 1973 § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a, § 4 Nr. 9 Buchst. a, § 9, § 10 Abs. 4, § 15 Abs. 2 Nr. 2, § 15a Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Sätze 1 und 2, Abs. 4, 5

  • Wolters Kluwer

    Eigenverbrauch - Übertragung eines bebauten Grundstücks - Veräußerung an Ehefrau - Wesentliche Grundlage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Unentgeltliche Geschäftsveräußerung ist Eigenverbrauch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BFHE 150, 200
  • BB 1987, 1655
  • BStBl II 1987, 655
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 09.02.1956 - V 267/55 U

    Vorausetzungen für das Vorliegen von Eigenverbrauch - Einordnung einer

    Auszug aus BFH, 25.06.1987 - V R 92/78
    Die Grundsätze des BFH-Urteils vom 9. Februar 1956 V 267/55 U (BFHE 62, 270, BStBl III 1956, 99), das zu § 85 UStDB 1951 ergangen ist, können für die Auslegung des UStG 1967/1973 nicht herangezogen werden.

    Ob es sich dabei, wie die Beteiligten unter Berufung auf das zu § 85 der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz (UStDB 1951) ergangene Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 9. Februar 1956 V 267/55 U (BFHE 62, 270, BStBl III 1956, 99) annahmen, um eine nichtsteuerbare Lieferung handle, oder ob Entnahmeeigenverbrauch vorliege, ließ das FG offen.

    Nach dem Urteil in BFHE 62, 270, BStBl III 1956, 99 sei bei einer unentgeltlichen Geschäftsveräußerung im ganzen, wie sie dem Streitfall zugrunde liege, kein Eigenverbrauch gegeben.

    Entgegen der Auffassung des Klägers können die Erwägungen, die dem Urteil in BFHE 62, 270, BStBl III 1956, 99 zugrunde gelegen haben, nicht auf das UStG 1973 übertragen werden; denn dort ist die Nichterfassung der unentgeltlichen Veräußerung als Eigenverbrauch damit begründet worden, daß § 85 UStDB 1951 für alle Geschäftsveräußerungen im ganzen eine Sonderregelung treffe, durch welche die Anwendbarkeit des § 1 Ziff. 2 UStG 1951 (Entnahmeeigenverbrauch) entfalle (Klenk, UR 1982, 114; Weiß, Anmerkung in UR 1987, 17, Abschn. 2).

    Der erkennende Senat teilt somit nicht die Auffassung des Bundesministers für Wirtschaft und Finanzen im Schreiben vom 19. Januar 1972 F/IV A 2 - S 7.102-1/72 (UR 1972, 59), daß das Urteil in BFHE 62, 270, BStBl II 1956, 99 im Ergebnis auch auf unentgeltliche Geschäftsveräußerungen nach Inkrafttreten des UStG 1967 anzuwenden sei.

  • BFH, 02.10.1986 - V R 91/78

    Eigenverbrauch - Betriebsgrundstück - Unentgeltliche Übertragung - Übertragung

    Auszug aus BFH, 25.06.1987 - V R 92/78
    Die Übertragung des Grundstücks auf die Ehefrau ist für Zwecke erfolgt, die außerhalb des Unternehmens des Klägers lagen (vgl. BFH-Urteil vom 2. Oktober 1986 V R 91/78, BFHE 147, 548, BStBl II 1987, 44); die beabsichtigte Steuerersparnis ändert hieran nichts, weil sie erst die Folge der Beurteilung ist, ob mit der Übertragung des Grundstücks ein unternehmensfremder Zweck verfolgt worden ist oder nicht.

    Die Übertragung des Grundstücks ist auch unentgeltlich erfolgt; der Sachverhalt ist insoweit dem vergleichbar, der dem Senatsurteil in BFHE 147, 548, BStBl II 1987, 44 zugrunde gelegen hat.

    Ein Verzicht auf die Steuerbefreiung gemäß § 9 UStG 1973 kommt nicht in Betracht (Urteil in BFHE 147, 548, BStBl II 1987, 44).

  • BFH, 15.01.1987 - V R 3/77

    Bloßes Erwerben und Halten von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften nicht

    Auszug aus BFH, 25.06.1987 - V R 92/78
    Die Auffassung, die unentgeltliche Übertragung eines Unternehmens im ganzen sei keine "Entnahme von Gegenständen aus dem Unternehmen" (Husmann in Rau/Dürrwächter/Flick/Koch, Umsatzsteuergesetz (Mehrwertsteuer), Kommentar, § 1 Anm. 537), läßt unbeachtet, daß die Umsatzsteuer bei einer Geschäftsveräußerung die Übertragung einzelner Gegenstände, nicht die Übertragung des Unternehmens als Ganzes erfaßt (vgl. BFH-Urteil vom 15. Januar 1987 V R 3/77, BFHE 149, 272, BStBl II 1987, 512; Klenk, Umsatzsteuer-Rundschau - UR - 1982, 114; Weiß, Anmerkung in UR 1987, 17, Abschn. 2).

    Die Entnahme erfolgt auch dann aus dem Unternehmen, wenn sie anläßlich der Beendigung der unternehmerischen Tätigkeit erfolgt; seit dem Urteil des Reichsfinanzhofs (RFH) vom 24. April 1931 VA 410/31 (RFHE 29, 22) ist es allgemeine Rechtsauffassung, daß die Geschäftsveräußerung (im ganzen) den letzten Akt der unternehmerischen Tätigkeit darstellt (vgl. zuletzt Urteil in BFHE 149, 272, BStBl II 1987, 512), mithin die Veräußerung von Gegenständen "aus dem Unternehmen" betrifft.

  • BFH, 13.01.1977 - V R 94/75

    Vollständiger Gesellschafterwechsel - KG - Inkrafttreten des UStG 1967 -

    Auszug aus BFH, 25.06.1987 - V R 92/78
    205; zum UStG 1967 vgl. BFH-Urteil vom 13. Januar 1977 V R 94/75, BFHE 122, 364, BStBl II 1977, 654; Padberg, UR 1976, 193, Abschn. V).
  • BFH, 11.07.1968 - V 127/65

    Altersheim - Pflegeheim - Wesentliche Grundlagen - Unbewegliche Wirtschaftsgüter

    Auszug aus BFH, 25.06.1987 - V R 92/78
    Der Annahme eines Eigenverbrauchs nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a UStG 1973 steht nicht entgegen, daß das Grundstück die wesentlichen Grundlagen der unternehmerischen Tätigkeit des Klägers darstellte, so daß seine Übertragung auf die Ehefrau das Unternehmen des Klägers im ganzen erfaßt hat und als Geschäftsveräußerung zu beurteilen ist (vgl. § 10 Abs. 4 UStG 1973; BFH-Urteil vom 11. Juli 1968 V 127/65, BFHE 93, 191, BStBl II 1968, 758 zu § 85 UStDB 1951, der noch von einer Geschäftsveräußerung im ganzen sprach).
  • BFH, 05.04.1984 - V R 51/82

    Zum Eigenverbrauch sonstiger Leistungen nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b UStG 1980

    Auszug aus BFH, 25.06.1987 - V R 92/78
    Gekennzeichnet ist dieser Vorgang durch das Fehlen der Entgeltlichkeit sowie durch die Bestimmung der Entnahme für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen (BFH-Urteile vom 5. April 1984 V R 51/82, BFHE 140, 393, BStBl II 1984, 499, und vom 3. November 1983 V R 4/73, BFHE 140, 115, BStBl II 1984, 169).
  • BFH, 18.12.1986 - V R 176/75

    Zum Vorsteuerabzug für eine Schwimmanlage, die zeitweise privat genutzt und

    Auszug aus BFH, 25.06.1987 - V R 92/78
    Auf die Erwägungen des FG zur Geltung des § 15 Abs. 2 UStG 1973 auch im Fall der Verwendung von Leistungsbezügen zur Ausführung von Leistungen, die mangels Entgeltlichkeit keine steuerbaren Umsätze sind, kommt es daher nicht an (siehe hierzu BFH-Urteil vom 18. Dezember 1986 V R 176/75, BFHE 149, 78, BStBl II 1987, 350 zu B. I. 2. b).
  • BFH, 03.11.1983 - V R 4/73

    Eigenverbrauch bei Erwerbsgesellschaften: Änderung der Rechtsprechung

    Auszug aus BFH, 25.06.1987 - V R 92/78
    Gekennzeichnet ist dieser Vorgang durch das Fehlen der Entgeltlichkeit sowie durch die Bestimmung der Entnahme für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen (BFH-Urteile vom 5. April 1984 V R 51/82, BFHE 140, 393, BStBl II 1984, 499, und vom 3. November 1983 V R 4/73, BFHE 140, 115, BStBl II 1984, 169).
  • BFH, 18.11.1999 - V R 13/99

    Übertragung eines Grundstücks

    An der Steuerbarkeit der Entnahme änderte sich --bis zum In-Kraft-Treten des § 1 Abs. 1a UStG 1993-- auch dann nichts, wenn die Lieferung im Rahmen einer Geschäftsveräußerung im Ganzen erfolgte (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. Oktober 1986 V R 91/78, BFHE 147, 548, BStBl II 1987, 44; vom 25. Juni 1987 V R 92/78, BFHE 150, 200, BStBl II 1987, 655; vom 21. Dezember 1989 V R 184/84, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 1990, 212, und vom 28. Juni 1990 V R 110/87, BFH/NV 1991, 203).
  • FG Düsseldorf, 13.11.1997 - 5 K 1041/93

    Steuerrechtliche Einordnung der Überlassung einer Ferienwohnungen an eine

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  • BFH, 29.10.1987 - X R 33/81

    Vollständiger Gesellschafterwechsel bei Personengesellschaften keine

    Soweit er in dem Urteil vom 9. Februar 1956 V 267/55 U (BFHE 62, 270, BStBl III 1956, 99) angenommen hatte, daß § 85 UStDB 1951 für entgeltliche und unentgeltliche Geschäftsveräußerungen eine Sonderregelung enthalten habe, ist er hiervon wieder abgerückt (Urteil vom 25. Juni 1987 V R 92/78, BFHE 150, 200, BStBl II 1987, 655).
  • BFH, 26.04.1995 - XI R 5/94

    Keine Änderung der Verhältnisse i. S. des § 15a UStG bei einer unentgeltlichen

    Dementsprechend habe der Bundesfinanzhof (BFH) die schenkweise Übertragung eines Grundstücks mit einem Fabrikgebäude - trotz Rückverpachtung an den Unternehmer - und auch die unentgeltliche Übertragung der wesentlichen Grundlagen eines Unternehmens an Familienangehörige jeweils als Entnahmeeigenverbrauch beurteilt (BFH-Urteile vom 2. Oktober 1986 V R 91/78, BFHE 147, 548, BStBl II 1987, 44; vom 25. Juni 1987 V R 92/78, BFHE 150, 200, BStBl II 1987, 655, und vom 28. Juni 1990 V R 110/87, BFH/NV 1991, 203).
  • FG München, 01.12.2010 - 3 K 1286/07

    Ausschluss der Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen bei der Entnahme von

    Zur Entnahme des Fahrzeugs kam es nach Ansicht des Senats also nicht erst mit der Beendigung der unternehmerischen Tätigkeit des Klägers am 30. April 2003, was nur bei Fehlen einer gesonderten früheren Entnahmehandlung denkbar gewesen wäre (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 25. Juni 1987 V R 92/78, BStBl II 1987, 655), oder gar erst mit Beginn der unselbständigen Tätigkeit des Klägers am 1. Mai 2003 bzw. dem erstmaligen Einsatz des Land Rovers zum Zweck dieser unselbständigen Tätigkeit.
  • FG Sachsen, 21.07.2003 - 1 K 1698/00

    Voraussetzung einer Geschäftsveräußerung im Ganzen i.S. des § 1 Abs. 1 a UStG

    Ein Verzicht auf die Steuerbefreiung gemäß § 9 UStG 1993 kommt nicht in Betracht (BFH-Urteil vom 20.10.1986 V R 91/78, BStBl II 1987, 44; BFH, Urteil vom 25.06.1987 - V R 92/78, BStBl II 1987, 655).
  • BFH, 29.10.1987 - X R 34/81

    Revision - Notwendige Beiladung - Verfahrensverbindung - Geschäftsveräußerung -

    Soweit er in dem Urteil vom 9. Februar 1956 V 267/55 U (BFHE 62, 270, BStBl III 1956, 99) angenommen hatte, daß § 85 UStDB 1951 für entgeltliche und unentgeltliche Geschäftsveräußerungen eine Sonderregelung enthalten habe, ist er hiervon wieder abgerückt (Urteil vom 25. Juni 1987 V R 92/78 , BFHE 150, 200, BStbl II 1987, 655).
  • FG Baden-Württemberg, 18.01.1999 - 12 K 17/98

    Umsatzsteuerliche Behandlung einer Grundstücksschenkung; Unentgeltliche

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  • BFH, 28.06.1990 - V R 110/87

    Voraussetzungen für das Rechtsschutzbedürfnis für die Anrufung des

    Die Übertragung der Wohnungs- und Teileigentumseinheiten auf die Ehefrau des Klägers war Eigenverbrauch (s. dazu BFH-Urteil vom 25. Juni 1987 V R 92/78, BFHE 150, 200, BStBl II 1987, 655).
  • BFH, 10.05.1991 - V R 69/86

    Eigenverbrauch durch Entnahme bei Übertragung eines aus unternehmenszwecken

    Die Übertragung des für Zwecke seines Unternehmens (Vermietung und Verpachtung) vom Kläger bebauten Grundstücks auf seinen Sohn ist Eigenverbrauch durch Entnahme gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a UStG 1973; denn die Übertragung erfolgte unentgeltlich und für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens des Klägers liegen (vgl. zu den Voraussetzungen des Entnahmeeigenverbrauchs Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 25. Juni 1987 V R 92/78, BFHE 150, 200, BStBl II 1987, 655).
  • FG Rheinland-Pfalz, 10.01.1995 - 2 K 2197/92
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