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   BFH, 31.03.1987 - IX R 112/83   

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https://dejure.org/1987,189
BFH, 31.03.1987 - IX R 112/83 (https://dejure.org/1987,189)
BFH, Entscheidung vom 31.03.1987 - IX R 112/83 (https://dejure.org/1987,189)
BFH, Entscheidung vom 31. März 1987 - IX R 112/83 (https://dejure.org/1987,189)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BFHE 150, 325
  • NJW 1988, 95
  • BB 1987, 2001
  • BStBl II 1987, 774
 
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Wird zitiert von ... (67)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus BFH, 31.03.1987 - IX R 112/83
    Kennzeichnend für die Einkunftsarten ist, wie der Große Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) im Beschluß vom 25. Juni 1984 GrS 4/82 (BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751 in Abschn. C IV 3. c aa (1)) ausgeführt hat, daß die ihnen zugrunde liegenden Tätigkeiten oder Vermögensnutzungen der Erzielung positiver Einkünfte dienen.

    Die Einnahmen-Überschußerzielungsabsicht kann erst später als die Anschaffung des zur Erzielung der Einkünfte erworbenen Vermögensgegenstandes einsetzen oder wegfallen mit der Folge, daß eine einkommensteuerrechtlich erhebliche Tätigkeit erst später beginnt oder wegfällt (vgl. BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751 unter C IV 3. c bb (1), und die Urteile vom 29. Oktober 1981 IV R 138/78, BFHE 134, 339, BStBl II 1982, 381, und vom 23. März 1982 VIII R 132/80, BFHE 135, 320, BStBl II 1982, 463).

    In das Gesamtergebnis der voraussichtlichen Vermögensnutzung sind steuerfreie Veräußerungsgewinne nicht einzubeziehen (vgl. BFHE 141, 405, 435, BStBl II 1984, 751, 766, und BFHE 135, 320, BStBl II 1982, 463).

  • BFH, 23.03.1982 - VIII R 132/80

    Keine Kapitaleinkünfte aus mit Kredit erworbenem Kapitalvermögen, wenn wegen

    Auszug aus BFH, 31.03.1987 - IX R 112/83
    Die Einnahmen-Überschußerzielungsabsicht kann erst später als die Anschaffung des zur Erzielung der Einkünfte erworbenen Vermögensgegenstandes einsetzen oder wegfallen mit der Folge, daß eine einkommensteuerrechtlich erhebliche Tätigkeit erst später beginnt oder wegfällt (vgl. BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751 unter C IV 3. c bb (1), und die Urteile vom 29. Oktober 1981 IV R 138/78, BFHE 134, 339, BStBl II 1982, 381, und vom 23. März 1982 VIII R 132/80, BFHE 135, 320, BStBl II 1982, 463).

    In das Gesamtergebnis der voraussichtlichen Vermögensnutzung sind steuerfreie Veräußerungsgewinne nicht einzubeziehen (vgl. BFHE 141, 405, 435, BStBl II 1984, 751, 766, und BFHE 135, 320, BStBl II 1982, 463).

  • BFH, 31.03.1987 - IX R 111/86

    Mietkaufmodell mit fehlender Einnahme-Überschuß-Erzielungsabsicht; kein

    Auszug aus BFH, 31.03.1987 - IX R 112/83
    Der Beteiligung an einem Mietkaufmodell fehlt auch dann die Absicht, einen positiven Totalüberschuß zu erzielen, wenn noch kein Optionsvertrag zustande gekommen oder noch kein Optionsangebot abgegeben worden ist, weil im Zeitpunkt des Abschlusses des Vertragsbündels, mit dem der Modellteilnehmer den Modelldurchführer zum Abschluß der entsprechenden Verträge und der Abgabe von Optionsangeboten ermächtigt, das zu vermietende Objekt erst noch hergestellt werden muß oder, wenn es schon hergestellt ist, noch kein Mieter gefunden ist, dem der Abschluß eines Optionsvertrages hätte angeboten werden können (Ergänzung zu BFH- Urteil vom 31. März 1987 IX R 111/86).

    Der Senat hat im Urteil vom 31. März 1987 IX R 111/86 (BFHE 150, 7, BStBl II 1987, 668) für den Fall der Beteiligung an einem Mietkaufmodell und dem Abschluß von Optionsverträgen entschieden, daß bei der Beteiligung an einem Mietkaufobjekt die Absicht fehle, einen positiven Totalüberschuß zu erzielen.

  • BFH, 06.11.2001 - IX R 97/00

    Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Ferienwohnungen

    Die Überschusserzielungsabsicht kann erst nachträglich einsetzen und auch wieder wegfallen (BFH-Urteil vom 31. März 1987 IX R 112/83, BFHE 150, 325, BStBl II 1987, 774, m.w.N.).
  • BFH, 30.09.1997 - IX R 80/94

    Einkunftserzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung

    Der BFH ist bereits bisher im Anschluß an den Beschluß des Großen Senats davon ausgegangen, daß Liebhaberei bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nur in Ausnahmefällen angenommen werden kann (BFH-Urteile vom 21. Januar 1986 IX R 7/79, BFHE 146, 51, BStBl II 1986, 394; vom 11. April 1990 I R 63/88, BFH/NV 1990, 705, 706), und daß die Fremdvermietung regelmäßig in der Absicht ausgeübt wird, ein positives Gesamtergebnis zu erzielen (Senatsurteile vom 31. März 1987 IX R 112/83, BFHE 150, 325, 329, BStBl II 1987, 774; vom 24. September 1985 IX R 32/80, BFH/NV 1986, 449).
  • BFH, 05.09.2000 - IX R 33/97

    A)

    Ein objektives Beweisanzeichen für das Fehlen der Einkünfteerzielungsabsicht kann es z.B. sein, wenn nach der vertraglichen Gestaltung kein positives Totalergebnis erreicht werden kann und die Tätigkeit allein darauf angelegt ist, Steuervorteile dergestalt zu erzielen, dass durch die Geltendmachung von Verlusten andere an sich zu versteuernde Einkünfte nicht versteuert werden müssen; der Grund für die Fortführung der verlustbringenden Tätigkeit liegt dann im Lebensführungsbereich (BFH-Beschluss in BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751 in Abschn. C. IV. 3. c bb (1) und (2); Senatsurteile in BFHE 150, 7, BStBl II 1987, 668, und vom 31. März 1987 IX R 112/83, BFHE 150, 325, BStBl II 1987, 774).
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