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   BFH, 06.11.1986 - VI R 106/85   

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https://dejure.org/1986,594
BFH, 06.11.1986 - VI R 106/85 (https://dejure.org/1986,594)
BFH, Entscheidung vom 06.11.1986 - VI R 106/85 (https://dejure.org/1986,594)
BFH, Entscheidung vom 06. November 1986 - VI R 106/85 (https://dejure.org/1986,594)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    1. Beruflich veranlaßte Umzugskosten ohne Arbeitsplatzwechsel bei Fahrzeitersparnis 2. Berufliche Veranlassung bei Umzug in zuvor erworbenes Eigenheim

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    EStG (1977) §§ 9, 12 Nr. 1

Papierfundstellen

  • BFHE 148, 164
  • NJW 1988, 1232
  • BB 1987, 181
  • BStBl II 1987, 81
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 10.09.1982 - VI R 95/81

    In der Verkürzung der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte kann eine

    Auszug aus BFH, 06.11.1986 - VI R 106/85
    Beruflich veranlaßte Umzugskosten können gegeben sein, wenn der Steuerpflichtige nicht seinen Arbeitsplatz wechselt, durch den Umzug aber eine Fahrzeitersparnis bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte von täglich bis zu einer Stunde eintritt (Ergänzung des BFH-Urteils vom 10. September 1982 VI R 95/81, BFHE 136, 478, BStBl II 1983, 16).

    Es führte unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 10. September 1982 VI R 95/81 (BFHE 136, 478, BStBl II 1983, 16) aus: Durch den vom Arbeitgeber angeregten Umzug habe sich der Weg zur Dienststelle des Klägers erheblich, nämlich von 16 km auf 500 m, verringert.

    Das ist der Fall, wenn die berufliche Tätigkeit des Steuerpflichtigen als Arbeitnehmer den entscheidenden Grund für den Umzug darstellt, Umstände der allgemeinen Lebensführung also nur eine ganz untergeordnete Rolle spielen (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 13. Mai 1964 VI 122/63, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Einkommensteuergesetz, § Sätze 1 und 2, Rechtsspruch 265, und in BFHE 136, 478, BStBl II 1983, 16).

    Ein beruflich veranlaßter Umzug kann nach dem Urteil des Senats in BFHE 136, 478, BStBl II 1983, 16 auch vorliegen, wenn er weder vom Arbeitgeber gefordert wird noch mit einem Arbeitsplatzwechsel in Zusammenhang steht, wenn sich aber durch den Wechsel der Familienwohnung die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erheblich verkürzt.

    Das FG konnte für die berufliche Veranlassung des Umzugs im Hinblick auf die Ausführungen des Senats im Urteil in BFHE 136, 478, BStBl II 1983, 16 dem Umstand zu Recht entscheidendes Gewicht beimessen, daß sich durch den Umzug die Entfernung zwischen der Wohnung des Klägers und seiner Arbeitsstätte von 16 km auf 500 m verkürzte und der Kläger diese Strecke zuvor täglich, gelegentlich auch mehrmals, aus beruflichen Gründen hat zurücklegen müssen.

  • FG Rheinland-Pfalz, 05.07.1982 - 5 K 155/82
    Auszug aus BFH, 06.11.1986 - VI R 106/85
    Dies ist jeweils nach den Umständen des Einzelfalls zu werten bzw. zu gewichten (v. Bornhaupt bei Kirchhoff/Söhn, § 9 EStG, Rdnr. B 215 ff. und B 606 ff.; so im Ergebnis wohl auch Seitrich, Finanz-Rundschau - FR - 1984, 34, 37/38; Auf der Springe, Deutsche Steuerzeitung/Ausgabe A - DStZ/A - 1985, 89, 93/94, und FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 5. Juli 1982 5 K 155/82, EFG 1983, 111).

    Es nahm insoweit Bezug auf das Urteil des FG Rheinland-Pfalz in EFG 1983, 111, nach dem es bei einem beruflich veranlaßten Umzug grundsätzlich unerheblich ist, in welches Objekt, Mietwohnung oder Eigenheim der Steuerpflichtige einzieht.

  • BFH, 18.10.1983 - VIII R 199/82

    Eigentumswohnung - Umzug - Werbungskosten

    Auszug aus BFH, 06.11.1986 - VI R 106/85
    Eine Abgrenzung der Umzugskosten zur letztgenannten Ursachenkette ist insoweit eindeutig, als Umzugskosten ins eigene Haus nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 18. Oktober 1983 VIII R 199/82, BFHE 140, 187, BStBl II 1984, 297) keine Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sein können, da dies der Zielsetzung des § 21 Abs. 2, § 21a EStG widersprechen würde.
  • FG Bremen, 21.10.1983 - I 144/81
    Auszug aus BFH, 06.11.1986 - VI R 106/85
    Dies habe jedoch in erster Linie der Verlängerung der Freizeit gedient und müsse daher als privat veranlaßt angesehen werden (so auch Urteil des FG Bremen vom 21. Oktober 1983 I 144/81 K, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1984, 117).
  • BFH, 19.10.1970 - GrS 2/70

    Anschaffung eines Wirtschaftsguts - Kosten der Lebensführung - Aufteilung der

    Auszug aus BFH, 06.11.1986 - VI R 106/85
    Nach der Entscheidung des Großen Senats des BFH vom 19. Oktober 1970 GrS 2/70 (BFHE 100, 309, BStBl II 1971, 17, 20 linke Spalte oben) ist eine private Ursachenkette für den Abzug von Aufwendungen als Werbungskosten aber unschädlich, führt also nicht zu dem Aufteilungs- und Abzugsverbot des § 12 Nr. 1 EStG, wenn sie von untergeordneter (unwesentlicher, irrelevanter) Bedeutung ist.
  • BFH, 13.05.1964 - VI 122/63
    Auszug aus BFH, 06.11.1986 - VI R 106/85
    Das ist der Fall, wenn die berufliche Tätigkeit des Steuerpflichtigen als Arbeitnehmer den entscheidenden Grund für den Umzug darstellt, Umstände der allgemeinen Lebensführung also nur eine ganz untergeordnete Rolle spielen (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 13. Mai 1964 VI 122/63, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Einkommensteuergesetz, § Sätze 1 und 2, Rechtsspruch 265, und in BFHE 136, 478, BStBl II 1983, 16).
  • FG Köln, 24.02.2016 - 3 K 3502/13

    Einkommensteuerliche Bewertung der Umzugskosten eines nicht selbständigen Lehrers

    Ein Umzug ist dann der Erwerbssphäre des Steuerpflichtigen und nicht der Sphäre der Einkommensverwendung zuzurechnen, wenn er zu einer wesentlichen Verkürzung der Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und damit zu einer entsprechend wesentlichen Verbesserung dieser Arbeitsbedingungen führt (BFH, Urteil vom 06.11.1986 VI R 106/85, BStBl II 1987, 81).

    Eine dadurch entstandene private Ursachenkette wird durch die vorrangige berufliche Veranlassung überlagert (BFH, Urteil vom 06.11.1986 VI R 106/85, BStBl II 1987, 81).

  • FG Baden-Württemberg, 02.04.2004 - 8 K 34/00

    Berufliche Umzugskosten als Werbungskosten trotz verlängerter Anfahrt des einen

    Eine wesentliche Verkürzung der Fahrzeit nimmt der BFH, dessen Rechtsprechung der Senat folgt, in neuerer Zeit an, wenn sich die Zeit für den Weg vor der Wohnung zur Arbeitsstätte und zurück um mindestens eine Stunde täglich verringert (vgl. BFH, Beschl. v. 26. Mai 2003 -VI B 28/03-, BFH/NV 2003, 118, Urt. v. 23. März 2001 a.a.O. und d. Urt. v. selben Tage -VI R 175/99-, BStBl. II 2001, 585, jeweils m.w.N.; vgl. aber auch BFH, Urt. v. 06. November 1986 -VI R 106/85-, BStBl. II 1987, 81 und Urt. v. 22. November 1991, a.a.O., wonach eine Zeitersparnis von täglich bis zu einer Stunde genügt und der Hinweis H 41 des Amtlichen Lohnsteuerhandbuchs, nach dem es unter Hinweis u.A. auf die gerade genannte BFH-Entscheidung genügen soll, wenn sich die Dauer der täglichen Hin- und Rückfahrt insgesamt wenigstens zeitweise um mindestens eine Stunde verringert).

    Eine wesentliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen kann auch vorliegen, wenn der Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte auf Veranlassung des Arbeitgebers häufig (vgl. BFH, Urt. v. 10. September 1982 -VI R 192/79-, BStBl. II 1983, 16 (17)) oder gelegentlich (vgl. BFH, Urt. v. 06. November 1986 a.a.O.) mehrmals täglich zurückgelegt werden muss.

    Eine Verkürzung der Fahrzeit führt regelmäßig zu einem Zuwachs an Freizeit des Steuerpflichtigen, ohne dass dies für sich genommen zur Folge hat, dass der Werbungskostenabzug der Umzugskosten schon aus diesem Grund ausgeschlossen ist (vgl. BFH, Urt. v. 06. November 1986, a.a.O., und v. Bornhaupt, a.a.O., § 9 Rn. B 601).

  • BFH, 22.11.1991 - VI R 77/89

    Ein einem Arbeitsplatzwechsel nachfolgender Umzug ist beruflich veranlaßt, wenn

    Wie der Bundesfinanzhof (BFH) im Urteil vom 6. November 1986 VI R 106/85 (BFHE 148, 164, BStBl II 1987, 81) entschieden habe, müsse der Umzug in ein zu Eigentum erworbenes Haus dem Abzug der Umzugskosten als Werbungskosten nicht entgegenstehen.

    Als eine wesentliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen gilt grundsätzlich der Umstand, daß der Umzug zu einer Fahrzeitersparnis von täglich bis zu 1 Stunde geführt hat (BFH-Urteil in BFHE 148, 164, BStBl II 1987, 81); auch in diesem Urteil stand der nicht durch einen Arbeitsplatzwechsel verursachte Umzug in ein zuvor erworbenes Einfamilienhaus der nahezu ausschließlich beruflichen Veranlassung des Umzugs nicht entgegen.

    Es hat unter Beachtung der Grundsätze des BFH-Urteils in BFHE 148, 164, BStBl II 1987, 81 nicht als dem Abzug der Umzugskosten als Werbungskosten entgegenstehend angesehen, daß der Kläger mit seiner Familie in ein zu Eigentum erworbenes Haus gezogen ist.

  • BFH, 23.03.2001 - VI R 175/99

    Abzug von Umzugskosten trotz Eheschließung

    Im Übrigen hat der Senat bereits im Urteil vom 6. November 1986 VI R 106/85 (BFHE 148, 164, BStBl II 1987, 81) entschieden, dass Umzugskosten auch dann als Werbungskosten anerkannt werden können, wenn der Umzug in ein zuvor erworbenes Eigenheim erfolgt.
  • FG Hamburg, 23.02.2023 - 5 K 190/22

    Umzugskosten als Werbungskosten - Zurechnung des Homeoffice zur beruflichen

    Dass sich dies in der Regel mittelbar auf eine Verlängerung der Freizeit auswirke, sei steuerrechtlich unschädlich, da hierdurch die berufliche Kausalität nicht beeinträchtigt werde (BFH, Urteil vom 6. November 1986, VI R 106/85, BStBl II 1987, 81).

    Eine vom BFH damals angenommene private Mitveranlassung dahingehend, dass die Einrichtung eines abgeschlossenen Arbeitszimmers in der neuen Wohnung zur ungestörten Nutzung des ansonsten mit der Arbeitsecke belasteten Wohnraums führe, steht dem nicht entgegen, denn auch bei der Verkürzung der Wegstrecke um mehr als eine Stunde steht der private Hinzugewinn an Freizeit durch Einsparung der Fahrtstrecke der beruflichen Veranlassung nicht entgegen (vgl. zu diesem Aspekt der Fahrtstrecke: BFH, Urteil vom 6. November 1986, VI R 106/85, BStBl II 1987, 81).

  • BFH, 21.02.2006 - IX R 79/01

    Keine Saldierung positiver und negativer Fahrzeitveränderungen bei der Prüfung

    cc) Im Übrigen hat der BFH bereits im Urteil vom 6. November 1986 VI R 106/85 (BFHE 148, 164, BStBl II 1987, 81) entschieden, dass Umzugskosten auch dann als Werbungskosten anerkannt werden können, wenn der Umzug in ein zuvor erworbenes Eigenheim erfolgt.
  • BFH, 28.04.1988 - IV R 42/86

    Kosten eines Arztes für den Umzug in die Nähe der Praxis als Betriebsausgaben

    Dies wird angenommen, wenn die berufliche Tätigkeit des Steuerpflichtigen als Arbeitnehmer den entscheidenden Grund für den Umzug darstellt, Umstände der allgemeinen Lebensführung also nur eine ganz untergeordnete Rolle spielen (BFH-Urteile vom 10. September 1982 VI R 95/81, BFHE 136, 478, BStBl II 1983, 16; vom 6. November 1986 VI R 106/85, BFHE 148, 164, BStBl II 1987, 81).

    Dem braucht auch der Umstand nicht entgegenzustehen, daß der Arbeitnehmer bisher in einer Mietwohnung lebte, die neue Wohnung sich aber im eigenen Haus befindet (BFHE 148, 164, BStBl II 1987, 81).

  • FG Hamburg, 16.05.2000 - II 432/99

    Veranlassung von Umzugskosten

    Das ist dann der Fall, wenn die berufliche Tätigkeit des Steuerpflichtigen den entscheidenden Grund für den Wohnungswechsel darstellt und demgemäß Umstände der allgemeinen Lebensführung nur eine ganz untergeordnete Rolle spielen (z.B. BFH 22.11.1991, VI R 77/89, BFHE 166, 534, BStBl II 1992, 494 ; 6.11.1986, VI R 106/85, BFHE 148, 164, BStBl II 1987, 31).

    Dazu zählt auch der Fall, dass durch den Umzug der erforderliche Zeitaufwand für den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte wesentlich vermindert worden ist (BFH 6.10.1992, VI R 132/88, BFH/NV 1993, 241), was grundsätzlich bei einer Fahrtzeitverkürzung von einer Stunde täglich angenommen wird (BFH 15.10.1976 VI R 162/74, BFHE 121, 27 , BStBl II 1977, 117 ; 10.9.1982 VI R 95/81, BFHE 136, 478 , BStBl II 1983, 16 ; 6.11.1986, VI R 34/84, BFH/NV 1987, 236; 21.7.1989 VI R 129/86, BFHE 158, 26, BStBl II 1989, 917 ; 6.11.1986, VI R 106/85, BFHE 148, 164, BStBl II 1987, 81 ; 22.11.1991, VI R 77/89, BFHE 166, 534, BStBl II 1992, 494 ; 11.9.1998, VI B 208/98, BFH/NV 1999, 178 ).

    Ob eine solche nahezu ausschließliche berufliche Motivation angenommen werden kann, die trotz des Aufteilungs- und Abzugsverbotes nach § 12 Nr. 1 EStG Motive der privaten Lebensgestaltung überlagert, ist nach den gesamten Umständen des Einzelfalls zu entscheiden (so z.B. auch BFH 22.11.1991, VI R 77/89, BFHE 166, 534, BStBl II 1992, 494 ; BFH 6.11.1986, VI R 106/85, BFHE 148, 164, BStBl II 1987, 81 .).

    Diesen komme dann nur eine untergeordnete Bedeutung zu, denn die Motive für die Auswahl einer Wohnung und die Bestimmung des Wohnortes seien nahezu stets durch die private Lebensgestaltung geprägt (BFH 22.11.1991, VI R 77/89, BFHE 166, 534; BStBl II 1992, 494 ; s. dazu auch BFH 15.10.1976 VI R 162/74, BFHE 121, 27 , BStBl II 1977, 117 ; 6.11.1986; VI R 106/85, BFHE 148, 164, BStBl II 1987, 81 ).

  • BFH, 21.07.1989 - VI R 129/86

    Umzug - Umzugskosten - Berufliche Veranlassung - Umzug der Familie - Umzug zehn

    Das ist der Fall, wenn die berufliche Tätigkeit des Steuerpflichtigen als Arbeitnehmer den entscheidenden Grund für den Umzug darstellt, Umstände der allgemeinen Lebensführung also nur eine ganz untergeordnete Rolle spielen (z.B. BFH-Urteile in BFHE 136, 478, BStBl II 1983, 16, und vom 6. November 1986 VI R 106/85, BFHE 148, 164, BStBl II 1987, 81).

    Einen Umzug, der zu einer erheblichen Verringerung der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte führte, hat der Senat im Urteil in BFHE 148, 164, BStBl II 1987, 81 auch ohne Arbeitsplatzwechsel als beruflich veranlaßt angesehen, weil er zu einer entsprechenden Verbesserung der Arbeitsbedingungen führt.

  • BFH, 07.05.2015 - VI R 73/13

    Abzugsfähigkeit von Umzugskosten als Werbungskosten bei Einkünften aus

    Hierbei ist der Regel- bzw. Standardfall in den Blick genommen, in dem aufgrund häufiger Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz durch die regelmäßig tägliche Wegezeitverkürzung insgesamt eine hohe Zeitersparnis entsteht (vgl. Senatsurteile in BFHE 121, 27, BStBl II 1977, 117; vom 21. November 1991 VI R 77/89, BFHE 166, 534, BStBl II 1992, 494; vom 6. November 1986 VI R 34/84, BFH/NV 1987, 236, und VI R 106/85, BFHE 148, 164, BStBl II 1987, 81).
  • BFH, 11.09.1998 - VI B 208/98

    Berufliche Veranlassung eines Umzugs - Wesentliche Fahrzeitverkürzung -

  • BFH, 24.05.2000 - VI R 188/97

    Maklergebühren als Umzugskosten

  • BFH, 06.11.1986 - VI R 34/84

    Steuerliche Abziehbarkeit von Aufwendungen wegen Umzugs in eine neue Wohnung als

  • BFH, 15.11.1991 - VI R 36/89

    Zur steuerlichen Abziehbarkeit von Maklerkosten bei einem beruflich veranlaßten

  • FG Niedersachsen, 28.08.2013 - 4 K 44/13

    Berufliche Veranlassung von Umzugskosten trotz Fahrzeitverkürzung von mehr als

  • FG Rheinland-Pfalz, 16.08.2001 - 4 K 1267/00

    Anforderungen an die Aufgabe des Bekanntgabewillens bei versehentlicher Absendung

  • FG Nürnberg, 17.09.2008 - 7 K 1848/07

    Aufwendungen für die doppelte Haushaltsführung nur bei beruflicher Veranlassung

  • FG Schleswig-Holstein, 08.10.2002 - 3 K 144/02

    Rückumzugskosten nach Begründung einer doppelten Haushaltsführung als

  • FG Berlin, 30.07.1997 - VI 395/94

    Maklerkosten für Einfamilienhaus als Umzugskosten abziehbar

  • BFH, 11.05.1995 - IV R 6/94

    Feststellung von Einkünften einer Gemeinschaftspraxis - Geltendmachung von

  • BFH, 02.02.1994 - VI R 108/89

    Fahrtkosten eines Arbeitnehmers (§ 9 EStG )

  • FG Baden-Württemberg, 15.07.1997 - 6 K 30/94

    Umzugskosten bei Hausverkauf wegen Scheidung

  • FG Rheinland-Pfalz, 22.03.2001 - 6 K 2410/98

    Umzugskosten als Werbungskosten

  • FG Baden-Württemberg, 09.09.2005 - 9 K 46/03

    Umzugskosten eines Berufssoldaten bei privater Mitveranlassung

  • FG Hamburg, 07.05.1998 - V 88/96

    Renovierungskosten der neuen Wohnung im Falle eines Rück-Umzuges aus dem Ausland;

  • FG Rheinland-Pfalz, 14.05.1997 - 1 K 1169/96

    Einkommensteuer; Werbungskostenabzug für Umzugsaufwendungen

  • FG Schleswig-Holstein, 18.12.1990 - III 413/89
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Rechtsprechung
   BFH, 21.02.1985 - V R 89/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,3136
BFH, 21.02.1985 - V R 89/80 (https://dejure.org/1985,3136)
BFH, Entscheidung vom 21.02.1985 - V R 89/80 (https://dejure.org/1985,3136)
BFH, Entscheidung vom 21. Februar 1985 - V R 89/80 (https://dejure.org/1985,3136)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anlagevermögen - Zuführung als Einlage - Selbstverbrauchssteuer - Abnutzbare Wirtschaftsgüter - Teilwert

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 143, 382
  • BB 1985, 1318
  • BStBl II 1987, 81
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 19.01.1984 - IV R 224/80

    Wertungsfreiheit - Einkommensteuergesetz - Geringfügigkeit

    Auszug aus BFH, 21.02.1985 - V R 89/80
    Selbstverbrauchsteuer entsteht nicht, wenn abnutzbare Wirtschaftsgüter mit einem Teilwert von nicht mehr als 800 DM dem Anlagevermögen als Einlage zugeführt werden (vgl. Urteil vom 19. Januar 1984 IV R 224/80, BFHE 140, 270, BStBl II 1984, 312).
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