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   BFH, 10.12.1987 - IV R 176/85   

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https://dejure.org/1987,977
BFH, 10.12.1987 - IV R 176/85 (https://dejure.org/1987,977)
BFH, Entscheidung vom 10.12.1987 - IV R 176/85 (https://dejure.org/1987,977)
BFH, Entscheidung vom 10. Dezember 1987 - IV R 176/85 (https://dejure.org/1987,977)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    StBerG 1975 § 23; EStG § 18 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Einkünfte aus selbständiger Arbeit - Lohnsteuerhilfeverein - Freier Mitarbeiter - Beratungsstellenleiter

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Freier Mitarbeiter - Beratertätigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1, 3; StBerG (1975) § 23

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Ein für einen Lohnsteuerhilfeverein im freien Mitarbeiterverhältnis tätiger Beratungsstellenleiter (§ 23 Abs. 3 StBerG) erzielt keine Einkünfte aus selbständiger Arbeit i. S. des § 18 Abs. 1 EStG

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BFHE 152, 120
  • BB 1988, 746
  • BStBl II 1988, 273
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 27.01.1982 - 1 BvR 807/80

    Verfassungswidrigkeit des Buchführungsprivilegs für steuerberatende Berufe

    Auszug aus BFH, 10.12.1987 - IV R 176/85
    Gesetzliche Berufsordnungen, die nicht nur Bildungsgänge ordnen, sondern der Zulassung zur Berufsausübung Ausbildungsnachweise und Prüfungen zum Nachweis der fachlichen Qualifikation vorschalten, und die des weiteren die Berufsausübung reglementieren und staatlicher Beaufsichtigung unterwerfen (sog. verkammerte Berufe), sind auf wenige Berufsgruppen beschränkt, bei denen der Gesetzgeber der Sicherung fachgerechter Berufsausübung besondere Bedeutung zugemessen hat (vgl. zum Beruf des Steuerberaters Beschluß des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 27. Januar 1982 1 RvR 807/80, BVerfGE 59, 302).
  • BFH, 27.07.1982 - VII R 21/82

    Hilfeleistung in Lohnsteuersachen - Lohnsteuerhilfeverein -

    Auszug aus BFH, 10.12.1987 - IV R 176/85
    Wie der Bundesfinanzhof (BFH) im Urteil vom 27. Juli 1982 VII R 21/82 (BFHE 136, 438, BStBl II 1982, 785) ausgeführt hat, wird mit dieser berufsrechtlichen Regelung bezweckt, die Fachaufsicht (§§ 27, 28 StBerG) sicherzustellen.
  • BFH, 09.10.1986 - IV R 235/84

    Steuerberatung durch Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (Innengesellschaft)

    Auszug aus BFH, 10.12.1987 - IV R 176/85
    Hierzu hat der BFH mehrfach entschieden, daß bei Katalogberufen, deren Ausübung behördlicher Erlaubnis bedarf, diese notwendige staatliche Gestattung der Berufsausübung ein das Berufsbild des Katalogberufs derart prägendes Merkmal darstellt, daß ein zulassungsfreier Vergleichsberuf dem Katalogberuf nicht ähnlich ist (vgl. zuletzt Urteil vom 9. Oktober 1986 IV R 235/84, BFHE 148, 42, BStBl II 1987, 124, m. w. N.).
  • BFH, 16.10.1997 - IV R 19/97

    Versicherungsberater als Gewerbetreibender

    Auch würde ihm dazu die für die Annahme eines dem Beruf des Rechtsanwalts, Rechtsbeistands oder Steuerberaters ähnlichen Berufs notwendige staatliche Zulassung fehlen (vgl. z.B. Senatsurteile vom 9. Oktober 1986 IV R 235/84, BFHE 148, 42, BStBl II 1987, 124; vom 10. Dezember 1987 IV R 176/85, BFHE 152, 120, BStBl II 1988, 273, und vom 15. Mai 1997 IV R 33/95, nicht veröffentlicht --NV--).

    Wie die gemäß § 4 Nr. 11 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) zugelassene Tätigkeit der Lohnsteuerhilfevereine, deren zugelassene Tätigkeit sich in der Hilfe in Lohnsteuersachen nahezu erschöpft (vgl. Senatsurteil in BFHE 152, 120, BStBl II 1988, 273), ist auch die Tätigkeit der Versicherungsberater auf ein zu kleines Segment der den Rechtsanwälten möglichen Rechtsberatung begrenzt.

    Auch der Leiter einer Beratungsstelle eines Lohnsteuerhilfevereins muß seine Sachkunde durch eine mindestens dreijährige hauptberufliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Lohnsteuerwesens nachweisen (§ 23 Abs. 3 StBerG), ohne daß er deshalb einen einem Steuerberater oder Steuerbevollmächtigten ähnlichen Beruf ausüben würde (Senatsurteil in BFHE 152, 120, BStBl II 1988, 273).

  • BFH, 04.11.2004 - IV R 26/03

    Berufsmäßiger Betreuer ist gewerblich tätig

    Wie die im Gesetz genannten Beispiele zeigen, sind vor allem gelegentliche Tätigkeiten (s. etwa Urteil des Reichsfinanzhofs vom 27. Juli 1938 VI 426/38, RStBl 1938, 843; Entscheidung des Obersten Finanzgerichtshofs vom 10. Mai 1949 IV 4/49, Steuer und Wirtschaft --StuW-- 1949 Nr. 32, m.w.N., und Senatsurteil vom 10. Dezember 1987 IV R 176/85, BFHE 152, 120, BStBl II 1988, 273) und nur ausnahmsweise auch nachhaltig ausgeübte Betätigungen gemeint (Senatsurteil vom 29. März 1961 IV 404/60 U, BFHE 73, 100, BStBl III 1961, 306).
  • BFH, 28.08.2003 - IV R 1/03

    Begriff der sonstigen selbständigen Arbeit i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG

    Wie diese Beispiele zeigen, sind unter Einkünften "aus sonstiger selbständiger Arbeit" i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG vor allem gelegentliche Tätigkeiten (s. etwa Urteil des Reichsfinanzhofs vom 27. Juli 1938 VI 426/38, RStBl 1938, 843; Entscheidung des Obersten Finanzgerichtshofs vom 10. Mai 1949 IV 4/49, Steuer und Wirtschaft --StuW-- 1949 Nr. 32, m.w.N., und Senatsurteil vom 10. Dezember 1987 IV R 176/85, BFHE 152, 120, BStBl II 1988, 273) und nur ausnahmsweise auch nachhaltig ausgeübte Betätigungen zu verstehen (Senatsurteil vom 29. März 1961 IV 404/60 U, BFHE 73, 100, BStBl III 1961, 306).
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