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   BFH, 07.10.1987 - X R 60/82   

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https://dejure.org/1987,922
BFH, 07.10.1987 - X R 60/82 (https://dejure.org/1987,922)
BFH, Entscheidung vom 07.10.1987 - X R 60/82 (https://dejure.org/1987,922)
BFH, Entscheidung vom 07. Oktober 1987 - X R 60/82 (https://dejure.org/1987,922)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    UStG 1967 § 14 Abs. 1, § 15 Abs. 1 Nr. 1; 1. UStDV § 2 Abs. 1 und 2

  • Wolters Kluwer

    Vorsteuerabzug - Warenlieferant - Abrechnungspapier - Scheinfirma - Scheinname - Leichte Nachprüfbarkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zur Bezeichnung des leistenden Unternehmers in der Rechnung als Voraussetzung für den Vorsteuerabzug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Rechnung
    Die Pflichtangaben im Einzelnen
    Name und Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers
    Leistender Unternehmer
    Vorsteuerabzug
    Der Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG
    Leistung eines Unternehmers
    Scheinname oder Scheinfirma

Papierfundstellen

  • BFHE 151, 233
  • BB 1988, 257
  • DB 1988, 214
  • BStBl II 1988, 34
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 04.07.1985 - V B 15/85

    Voraussetzungen für den Abzug von Lieferungen und sonstigen Leistungen bei der

    Auszug aus BFH, 07.10.1987 - X R 60/82
    Der V. Senat hat diese Frage in den Beschlüssen vom 21. Februar 1985 V B 27/84 (BFHE 143, 171, UR 1985, 134) und vom 4. Juli 1985 V B 15/85 (BFH/NV 1986, 182) offengelassen.
  • BFH, 21.02.1985 - V B 27/84
    Auszug aus BFH, 07.10.1987 - X R 60/82
    Der V. Senat hat diese Frage in den Beschlüssen vom 21. Februar 1985 V B 27/84 (BFHE 143, 171, UR 1985, 134) und vom 4. Juli 1985 V B 15/85 (BFH/NV 1986, 182) offengelassen.
  • BFH, 17.05.1979 - V R 112/74

    Rechtswirksamkeit des § 5 1. UStDV - Verordnungsgeber - Rechnungsaussteller -

    Auszug aus BFH, 07.10.1987 - X R 60/82
    Die Frage, welche Anforderungen an eine gesonderte Inrechnungstellung i. S. des § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG zu stellen sind, ist daher allein durch Auslegung dieser Vorschrift zu beantworten (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 17. Mai 1979 V R 112/74, BFHE 128, 115, 120, BStBl II 1979, 657).
  • BFH, 24.04.1986 - V R 138/78

    Vorsteuerabzug, wenn in der Rechnung die Angaben über die Menge und

    Auszug aus BFH, 07.10.1987 - X R 60/82
    Im Streitfall ist lediglich zu beurteilen, in welcher Weise der liefernde "andere Unternehmer" gekennzeichnet sein muß (zur Kennzeichnung des Lieferungsgegenstands vgl. BFH-Urteil vom 24. April 1986 V R 138/78, BFHE 146, 489, BStBl II 1986, 581).
  • BFH, 19.10.1978 - V R 39/75

    Kein Vorsteuerabzug bei Rechnungen, die auf eine Scheinfirma lauten

    Auszug aus BFH, 07.10.1987 - X R 60/82
    Der Auffassung des erkennenden Senats steht das BFH-Urteil vom 19. Oktober 1978 V R 39/75 (BFHE 127, 71, BStBl II 1979, 345) nicht entgegen.
  • FG Münster, 01.09.1982 - V 5106/79
    Auszug aus BFH, 07.10.1987 - X R 60/82
    Die Entscheidung des Finanzgerichts (FG) ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1983, 313, Umsatzsteuer-Rundschau (UR) 1983, 15 veröffentlicht.
  • BFH, 27.06.1996 - V R 51/93

    Vorsteuerabzug bei Subunternehmern - Scheinfirma? Kennzeichnung des leistenden

    Die Kennzeichnung müsse so erfolgen, daß sie der Finanzbehörde eine eindeutige und leicht nachprüfbare Feststellung des Namens und der Anschrift des leistenden Unternehmers ermögliche (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 7. Oktober 1987 X R 60/82, BFHE 151, 233, BStBl II 1988, 34).

    Die Anforderungen der Rechtsprechung an die eindeutige Nachprüfbarkeit des leistenden Unternehmers aufgrund der Rechnungsangaben (BFHE 151, 233, BStBl II 1988, 34) seien erfüllt und durch die Klägerin - im Rahmen der ihr obliegenden objektiven Beweislast - nachgewiesen.

  • BFH, 17.09.1992 - V R 41/89

    Vorsteuerabzug nur bei eindeutiger Erkennbarkeit des wirklich leistenden

    Es ist deshalb für die Angaben im Abrechnungspapier zu fordern, daß diese eine eindeutige und leicht nachprüfbare Feststellung des Unternehmers ermöglichen (vgl. BFH-Urteil vom 7. Oktober 1987 X R 60/82, drittletzter Absatz, BFHE 151, 233, BStBl II 1988, 34).

    c) Nichts Gegenteiliges ergibt sich aus dem BFH-Urteil in BFHE 151, 233, BStBl II 1988, 34 (drittletzter Absatz).

  • BFH, 17.05.1991 - V B 69/89

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage der Folgen der unzutreffenden

    Die nach erfolglosem Einspruchsverfahren erhobene Klage wurde vom Finanzgericht (FG) mit der Begründung abgewiesen, der Zugang zum Vorsteuerabzug werde nur dann durch eine Rechnung eröffnet, wenn aus dieser oder den sonstigen Unterlagen das leistende Unternehmen eindeutig und leicht nachprüfbar zu entnehmen sei (Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 7. Oktober 1987 X R 60/82, BFHE 151, 233, BStBl II 1988, 34).

    Die Klägerin macht insoweit geltend, im BFH-Urteil in BFHE 151, 233, BStBl II 1988, 34 sei es zwar für möglich gehalten worden, daß ein Vorsteuerabzug wegen einer Lieferung auch auf Grund der Rechnung einer Scheinfirma vorgenommen werden dürfe.

    Zum selben Ergebnis und mit entsprechenden Erwägungen kommt der Senat, soweit die Klägerin die Begriffe "eindeutig" und "leicht nachprüfbar" (vgl. BFH-Urteil in BFHE 151, 233, BStBl II 1988, 34) zum Gegenstand einer Einzelfrage macht (unter II. 1. a) cc).

    Hinsichtlich der unter II. 1. a) dd und ee wiedergegebenen Fragen besteht keine Klärungsbedürftigkeit mehr (vgl. hierzu Gräber / Ruban, a. a. O., § 115 Anm. 8 f.), und zwar im Hinblick auf das BFH-Urteil in BFHE 151, 233, BStBl II 1988, 34 sowie auf das BFH-Urteil vom 19. Oktober 1978 V R 39/75 (BFHE 127, 71, BStBl II 1979, 345).

  • BFH, 04.04.1996 - IV R 55/94

    Benennung von Zahlungsempfängern

    Es sei anerkannt, daß auch ein erdachter Name eine Person hinreichend kennzeichnen könne, wie die Verwendung eines Künstlernamens zeige (Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 7. Oktober 1987 X R 60/82, BFHE 151, 233, BStBl II 1988, 34).
  • FG Köln, 12.03.2014 - 4 K 2374/10

    Kein Vorsteuerabzug bei falscher Adresse des leistenden Unternehmers;

    Bei der Verwendung eines unzutreffenden und ungenauen Namens (z.B. Scheinname) könne der Vorsteuerabzug ausnahmsweise zugelassen werden, wenn der tatsächlich leistende Unternehmer eindeutig und leicht nachprüfbar aus dem Abrechnungsverkehr ersichtlich sei (BFH-Urteil vom 07.10.1987, X R 60/82).

    Bei der Verwendung eines unzutreffenden und ungenauen Namens kann der Vorsteuerabzug ausnahmsweise zugelassen werden, wenn der tatsächlich leistende Unternehmer eindeutig und leicht nachprüfbar aus dem Abrechnungsverkehr ersichtlich ist (BFH-Urteil vom 07.10.1987, X R 60/82, BStBl II 1988, 34).

  • FG Hessen, 18.07.2006 - 6 V 1635/06

    Vorsteuerabzug aus Rechnungen einer nicht im Handelsregister eingetragenen GmbH

    Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 7.10.1987 X R 60/82 müsse die Rechnung nicht den wirklichen Namen des Lieferanten nennen.

    Allerdings hatte -worauf sich die Antragstellerin beruft- der X. Senat des BFH im Urteil vom 7.10.1987 X R 60/83, BStBl II 1988, 34 seinerzeit entschieden, dass das Abrechnungspapier "nicht immer den wirklichen Namen des Lieferanten" enthalten müsse.

  • FG Düsseldorf, 04.12.1997 - 15 K 537/88

    Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug, insbesondere Beweislast; Anforderungen an

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  • BFH, 15.09.1994 - XI R 56/93

    1. Leistungen eines "Strohmannes" sind dem "Hintermann" als Leistendem

    Das BFH-Urteil vom 7. Oktober 1987 X R 60/82 (BFHE 151, 233, BStBl II 1988, 34) steht dieser Beurteilung nicht entgegen.
  • BFH, 17.06.1992 - V B 99/89

    Aberkennung des Vorsteuerabzuges bei Leistungen von Subunternehmers, die eine

    Das FA macht in erster Linie geltend, es bedürfe einer höchstrichterlichen Klärung, ob die "Anschrift eines Briefkastens" an einem Ort, der nicht Wohnsitz, Sitz oder Betriebsstätte des Unternehmens ist, zur leichten und eindeutigen Identifizierung des Leistenden -- wie sie der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 7. Oktober 1987 X R 60/82 (BFHE 151, 233, BStBl II 1988, 34) fordere -- ausreiche.

    Nach Ansicht des FA liegt eine Divergenz auch in der Beziehung vor, daß die Vorentscheidung den Rechtssatz enthalte, aus einem Abrechnungspapier brauche sich der Leistende nicht eindeutig und leicht nachprüfbar zu ergeben, während der BFH in seinem Beschluß vom 8. Oktober 1987 X B 60/82 (BFHE 151, 233, BStBl II 1988, 34) fordere, daß das Abrechnungspapier eine eindeutige und leicht nachprüfbare Feststellung des Leistenden (Lieferanten) erlaube.

  • FG Köln, 20.06.1996 - 7 K 5252/93
    Der Beklagte stützt sich insoweit auf die Rechtsprechung des BFH zur Versagung des Vorsteuerabzugs bei nicht zutreffender Bezeichnung des Leistenden (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 07.10.1987 X R 60/82, BStBl II 1988, 34 und BFH-Urteil vom 29.04.1993 V R 118/89, BFH/NV 1994, 584).

    Außerdem dient die Rechtsprechung der Sicherstellung der Besteuerung des leistenden Unternehmers (vgl. BFH-Urteil vom 07.10.1987 X R 60/82, BStBl II 1988, 34, BFH-Urteil vom 29.04.1993 V R 118/89, BFH/NV 1994, 584, und zum parallelen Problem der zutreffenden Leistungsbezeichnung BFH-Urteil vom 10.11.1994 V R 45/93, BStBl II 1995, 395 m. N. zum EG-Recht).

  • BFH, 06.11.2008 - XI B 172/07

    Vorsteuerabzug - Feststellbarkeit des leistungsempfangenden Unternehmens -

  • BFH, 13.07.1994 - XI R 97/92

    Versagung des Vorsteuerabzugs wegen der unrechten Annahme einer

  • FG München, 13.12.2002 - 2 K 1488/98

    Steuerpflicht des geldwerten Vorteils aus der Teilnahme an Incentive-Reisen;

  • FG Baden-Württemberg, 03.07.1997 - 3 K 17/93

    Abzug von Vorsteuern aufgrund von Rechnungen über die Lieferung von Waren;

  • FG Hamburg, 04.08.1998 - II 39/97

    Vorsteuerabzug aus Scheinfirma-Rechnungen; Vorliegen einer Scheinfirma;

  • FG Hamburg, 23.02.1998 - II 83/97

    Unrechtmäßigkeit des Vorsteuerabzugs aus Scheinfirma-Rechnungen; Unrechtmäßigkeit

  • BFH, 10.05.1990 - V R 17/85

    Anforderungen an die Rüge mangelnder Sachaufklärung - Voraussetzungen für das

  • BFH, 05.05.1997 - V B 63/96

    Bezeichnung des leistenden Unternehmers in der Rechnung

  • BFH, 19.01.1994 - XI R 72/90

    Vorsteuerabzug aus Treu und Glauben?

  • BFH, 07.07.1992 - V S 3/90

    Geltendmachung von Vorsteuer - Antrag auf Aussetzung der Vollziehung eines

  • FG Hamburg, 29.10.1996 - II 118/96

    Rechtmäßigkeit i.R.d. Vollziehung eines Umsatzsteuer-Vorauszahlungsbescheids;

  • FG Hessen, 24.10.1995 - 6 K 5103/89

    Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheides; Haftung Gesellschaft bürgerlichen Rechts

  • BFH, 17.12.1991 - V B 186/90
  • FG Hessen, 24.02.2005 - 6 K 4387/03

    Ordnungsgemäße Rechnung; Vorsteuer - Voraussetzung einer ordnungsgemäßen Rechnung

  • FG Rheinland-Pfalz, 23.09.1998 - 1 K 1613/98

    Vorsteuerabzug durch eine Weinkellerei im Rahmen sog. Verbundverträge mit

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