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   BFH, 10.02.1988 - X R 16/82   

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BFH, 10.02.1988 - X R 16/82 (https://dejure.org/1988,1206)
BFH, Entscheidung vom 10.02.1988 - X R 16/82 (https://dejure.org/1988,1206)
BFH, Entscheidung vom 10. Februar 1988 - X R 16/82 (https://dejure.org/1988,1206)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    UStG 1967/1973 § 10 Abs. 1 Sätze 1 bis 3; AO 1977 §§ 41, 42; BGB § 117

  • Wolters Kluwer

    Leistung gegen Entgelt - Entgelt für Leistung - Ersatzleistung - Anknüpfung an Umsatz - Versicherungstechnische Anknüpfung - Bündelung von Verträgen - Bauherrenmodell

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    - Zu den Tatbeständen der ,,Leistung gegen Entgelt'' und des ,,Entgelts für die Leistung'' bei einer ,,Mietgarantiezahlung'' - Zur Korrektur der vereinbarten Gegenleistungen bei einer Bündelung von Verträgen bei einem Bauherrenmodell

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 153, 150
  • BB 1988, 1384
  • BB 1988, 1445
  • DB 1988, 1735
  • BStBl II 1988, 640
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 24.06.1971 - V R 101/68
    Auszug aus BFH, 10.02.1988 - X R 16/82
    Da deren Mietzahlung durch die Leistung des Klägers bedingt gewesen wäre, sei auch die Ersatzzahlung dem Leistungsaustauschverhältnis zuzurechnen (Bezugnahme auf BFH-Urteil vom 24. Juni 1971 V R 101/68, BFHE 102, 327, 332).

    Er wendet sich gegen die Auffassung, eine aufgrund einer "Garantieabrede" bestehende "jedenfalls ... mittelbare und wirtschaftlich relevante Kausalverknüpfung" zwischen der (Vermietungs-)Leistung und einer Ersatzleistung sei für die Anwendung des § 10 Abs. 1 Satz 3 UStG 1973 ausreichend (so wohl Urteil in BFHE 102, 327, 332; Plückebaum/Malitzky, Umsatzsteuergesetz (Mehrwertsteuer), Kommentar, §§ 1 bis 3 Rdnr. 518, § 10 Rdnr. 253/4; a.A. Hartmann/Metzenmacher, Umsatzsteuergesetz (Mehrwertsteuer), Kommentar, E § 1 Abs. 1 Rdnr. 52; Bunjes/Geist, Umsatzsteuergesetz, Kommentar, § 1 Rdnr. 16).

  • BFH, 25.11.1986 - V R 109/78

    1. Das von sog. Schwarzfahrern eingezogene "erhöhte Fahrgeld/Beförderungsentgelt"

    Auszug aus BFH, 10.02.1988 - X R 16/82
    Dies ist jedenfalls dann nicht der Fall, wenn die Zuzahlung zu einem - wie der Kläger für den Streitfall behauptet - marktgerechten Zins die Rentabilität des Mietwohngrundstücks sichern soll und es dem Vermieter hierdurch ermöglicht wird, sich wirtschaftlich sinnvoll unternehmerisch zu betätigen (vgl. - zur Umschreibung des Zuschußbegriffs nach der Person des Bedachten und nach dem Förderungsziel - BFH-Urteile vom 26. Juni 1986 V R 93/77, BFHE 147, 79, BStBl II 1986, 723; vom 25. November 1986 V R 109/78, BFHE 148, 351, 359, BStBl II 1987, 228).
  • BFH, 29.10.1985 - IX R 107/82

    Bauherrenmodell - Werbungskosten - Rechtsmißbrauch - Einkommensteuer

    Auszug aus BFH, 10.02.1988 - X R 16/82
    Dabei ist vorauszusetzen, daß die zu beurteilenden Leistungen wirtschaftlich sinnvoll und auch tatsächlich erbracht sind (BFH-Urteil vom 29. Oktober 1985 IX R 107/82, BFHE 145, 351, 355 ff., BStBl II 1986, 217).
  • BGH, 08.02.1973 - VII ZR 209/70

    Bauvertrag-Zahlung d. Mietdifferenz b. nicht rechtzeitiger Bezugsfertigstellung

    Auszug aus BFH, 10.02.1988 - X R 16/82
    Die Vermietungsgarantie eines Baubetreuers gegenüber dem "Bauherrn" hat nach Interessenlage und Vertragszweck die Funktion, die Rentabilität des Bauobjekts - einen "noch von anderen Faktoren abhängigen Erfolg" - zu sichern (BGH-Urteil vom 8. Februar 1973 VII ZR 209/70, Betriebs-Berater - BB - 1973, 1602; Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg vom 17. Februar 1984 11 U 141/83, BB 1984, 934).
  • BGH, 18.12.1981 - V ZR 233/80

    Heilung des Formmangels nach § 313 Satz 2 BGB

    Auszug aus BFH, 10.02.1988 - X R 16/82
    Der Garant ist im Falle der Gewährleistung verpflichtet, den Gläubiger so zu stellen, als ob der ins Auge gefaßte Erfolg eingetreten oder der Schaden nicht entstanden wäre (Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 18. Dezember 1981 V ZR 233/80, BGHZ 82, 398, 401).
  • BFH, 24.08.1967 - V 31/64

    Voraussetzungen für die Behandlung von Zuschüssen der öffentlichen Hand als

    Auszug aus BFH, 10.02.1988 - X R 16/82
    Das FG hat unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 24. August 1967 V 31/64 (BFHE 89, 407, BStBl III 1967, 717) ausgeführt, die "Mietgarantiezahlung" der E-GmbH & Co. stehe "in einem unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang" mit der Vermietung als der der Umsatzsteuer unterliegenden Leistung gegen Entgelt.
  • BGH, 05.04.1984 - VII ZR 196/83

    Wirksamkeit einer formularmäßigen Vergütungsvereinbarung für den Baubetreuer

    Auszug aus BFH, 10.02.1988 - X R 16/82
    Der Garantievertrag ist ein gegenseitiger Vertrag (BGH-Urteil vom 5. April 1984 VII ZR 196/83, Wertpapier-Mitteilungen/Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht - WM - 1984, 898, 899, unter 4. b).
  • OLG Hamburg, 17.02.1984 - 11 U 141/83

    Die Vegütung des Maklers ist eine erfolgsabhängige Vergütung ;

    Auszug aus BFH, 10.02.1988 - X R 16/82
    Die Vermietungsgarantie eines Baubetreuers gegenüber dem "Bauherrn" hat nach Interessenlage und Vertragszweck die Funktion, die Rentabilität des Bauobjekts - einen "noch von anderen Faktoren abhängigen Erfolg" - zu sichern (BGH-Urteil vom 8. Februar 1973 VII ZR 209/70, Betriebs-Berater - BB - 1973, 1602; Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg vom 17. Februar 1984 11 U 141/83, BB 1984, 934).
  • BFH, 26.06.1986 - V R 93/77

    Erstattungen nach dem UnBefG an Verkehrsunternehmen als Zahlung des

    Auszug aus BFH, 10.02.1988 - X R 16/82
    Dies ist jedenfalls dann nicht der Fall, wenn die Zuzahlung zu einem - wie der Kläger für den Streitfall behauptet - marktgerechten Zins die Rentabilität des Mietwohngrundstücks sichern soll und es dem Vermieter hierdurch ermöglicht wird, sich wirtschaftlich sinnvoll unternehmerisch zu betätigen (vgl. - zur Umschreibung des Zuschußbegriffs nach der Person des Bedachten und nach dem Förderungsziel - BFH-Urteile vom 26. Juni 1986 V R 93/77, BFHE 147, 79, BStBl II 1986, 723; vom 25. November 1986 V R 109/78, BFHE 148, 351, 359, BStBl II 1987, 228).
  • BFH, 07.05.1981 - V R 47/76

    Kostenlose Beförderung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber ist nicht

    Auszug aus BFH, 10.02.1988 - X R 16/82
    Denn der umsatzsteuerrechtliche Leistungsaustausch ist gekennzeichnet durch Wechselbeziehungen zwischen zweckgerichteter Leistung und erstrebter bzw. erwarteter oder erwartbarer Gegenleistung (BFH-Urteil vom 7. Mai 1981 V R 47/76, BFHE 133, 133, BStBl II 1981, 495).
  • BFH, 11.02.2010 - V R 2/09

    Änderung der Bemessungsgrundlage beim Verkauf einer Gewerbeimmobilie

    Gegen eine Minderung der Bemessungsgrundlage spreche auch, dass der Bundesfinanzhof (BFH) die Zahlung aufgrund einer Mietgarantie beim Empfänger als nicht steuerbaren echten Schadensersatz gewertet habe (BFH-Urteil vom 10. Februar 1988 X R 16/82, BFHE 153, 150, BStBl II 1988, 640).

    Einer Minderung der Bemessungsgrundlage ständen schließlich die Ausführungen des BFH in BFHE 153, 150, BStBl II 1988, 640 nicht entgegen.

    b) Die Ausführungen des BFH in BFHE 153, 150, BStBl II 1988, 640 stehen einer Minderung der Bemessungsgrundlage schon deswegen nicht entgegen, weil diesem ein anderer Sachverhalt zugrunde lag: Denn anders als im Streitfall erfolgten die Zahlungen aufgrund einer entgeltlichen Mietgarantie einer Baubetreuerin an einen Bauherrn, während nach den vom FG in Bezug genommenen Feststellungen des OLG vorliegend feststeht, dass für die Gewährung der Mietgarantie kein (zusätzliches) Entgelt vereinbart und gezahlt wurde.

  • BFH, 22.06.1989 - V R 37/84

    1. Der Annahme eines Leistungsaustausches steht nicht entgegen, daß sich die

    Da der Leistungsaustausch i. S. von § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG 1980 (lediglich) ein Handeln des Leistenden voraussetzt, das sich auf eine gewollte, erwartete oder erwartbare Gegenleistung richtet (Urteile in BFHE 133, 133, BStBl II 1981, 49, und in BFHE 152, 360, BStBl II 1988, 473), berührt die Minderung oder (teilweise) Uneinbringlichkeit des Entgelts die Steuerbarkeit der Leistung nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG 1980 nicht (siehe auch oben zu 1.a), ebenso ist die Angemessenheit des Entgelts im Hinblick auf den objektiven Wert von Leistung und Gegenleistung ohne Belang (BFH-Urteile vom 26. Februar 1976 V R 167/70, BFHE 118, 261, BStBl II 1976, 443, und vom 25. November 1987 X R 12/81, BFHE 151, 492, BStBl II 1988, 210), solange nur feststeht, daß Leistung und Gegenleistung miteinander innerlich verbunden sind (BFH-Urteile in BFHE 133, 133, BStBl II 1981, 495, und vom 10. Februar 1988 X R 16/82, BFHE 153, 150, BStBl II 1988, 640).

    Dies kann in Fällen der vorliegenden Art für die Beurteilung Bedeutung erlangen, ob der Leistende ernsthaft damit gerechnet hat, ein Entgelt für seine Leistung zu erhalten, ob insbesondere die bürgerlich-rechtlichen Rechtsfolgen ernsthaft vereinbart sind oder ob Scheingeschäfte vorliegen (vgl. Urteil in BFHE 153, 150, BStBl II 1988, 640).

  • FG München, 28.01.2021 - 3 K 1983/17

    Feststellungslast des Finanzamt für das Vorliegen der Voraussetzungen von

    Ein Scheingeschäft ist gegeben, wenn die Vertragsparteien den Schein eines Rechtsgeschäfts hervorrufen, den Eintritt der Rechtsfolgen hingegen vermeiden wollen (BFH-Urteil vom 10. Februar 1988 X R 16/82, BStBl II 1988, 640, Rz. 23, m.w.N.).

    Wird aber mit dem Geschäft ein bestimmter, wirtschaftlich vernünftiger Zweck verfolgt, so ist es i.d.R. kein Scheingeschäft (BFH-Urteile vom 10. Februar 1988 X R 16/82, BStBl II 1988, 640, Rz. 32 f. und vom 20. Januar 2009 IX R 34/07, BStBl II 2009, 532).

  • BFH, 16.03.1993 - XI R 52/90

    1. GbR-Gesellschafter kann allein durch PKW-Vermietung an die Gesellschaft

    Daran kann es fehlen, wenn die bürgerlich-rechtlichen Rechtsfolgen nicht ernsthaft vereinbart worden sind oder ggf. ein Scheingeschäft vorliegt (vgl. BFH-Urteile vom 10. Februar 1988 X R 16/82, BFHE 153, 150, BStBl II 1988, 640; in BFHE 158, 144, BStBl II 1989, 913).
  • FG Nürnberg, 15.12.1997 - IV 224/96

    Grundstücksübergabe und Rückanmietung

    1 a) Ein Scheingeschäft liegt vor, wenn sich die Vertragsbeteiligten über den Scheincharakter des Rechtsgeschäfts einig sind, also die mit dem Geschäft verbundenen Rechtsfolgen nicht eintreten lassen wollen ( BFH-Urteil vom 10.02.1988 X R 16/82 , BStBl. II 1988, 640, 643; vgl. Palandt-Heinrichs, BGB . Kommentar, 56. Aufl., § 117 BGB Rn. 3; Tipke/Kruse, Kommentar, AO und FGO, 16. Aufl., § 41 AO Tz. 25 ff; Fischer in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO und FGO, Kom., 10. Aufl., § 41 AO Rz. 151 ff).

    Die Parteien wollen einverständlich nur den äußeren Schein eines Rechtsgeschäfts hervorrufen, dagegen die mit dem betreffenden Rechtsgeschäft verbundenen Rechtsfolgen nicht eintreten lassen (vgl. BFH-Urteil vom 09.11.1994 XI R 160/93, BFH/NV 1995, 659) oder einen wirtschaftlich vernünftigen Zweck nicht verfolgen (BFH in BStBl. II 1988, 640, 643).

  • FG Schleswig-Holstein, 26.11.2008 - 4 K 38/07

    Zahlungen aufgrund einer Mietgarantie sind umsatzsteuerlich als echter

    Für dieses Ergebnis spricht auch die Tatsache, dass die Zahlung auf Grund der Mietgarantie nach der Rechtsprechung (vgl. Urteil des BFH vom 10. Februar 1988 X R 16/82, BStBl 1988, 640; Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 7. November 2006, EFG 2007, 456,) bei der Beigeladenen umsatzsteuerlich als nicht steuerbarer echter Schadensersatz zu werten ist, der nicht mit einer Vorsteuerkorrektur verbunden ist.
  • FG Köln, 25.08.1998 - 8 V 3957/98

    Umsatzsteuerliche Behandlung von Leistungen der Gesellschafter an die

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  • BFH, 21.04.1993 - XI R 102/90

    Gesetzliche Fiktion der Lieferung, des Lieferungszeitpunkts und des

    Sollte dies der Fall sein und infolgedessen ein Scheingeschäft (vgl. § 117 BGB, § 41 der Abgabenordnung - AO 1977 -) zugrunde liegen, wäre der Vorsteuerabzug zu versagen (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 10. Februar 1988 X R 16/82, BFHE 153, 150, BStBl II 1988, 640).
  • FG Hessen, 12.02.2003 - 4 K 1665/01

    Stille Gesellschaft; Kapitalertragsteuer; Scheingeschäft;

    Auf den Willen der Beteiligten, ein Scheingeschäft zu tätigen, kann im Regelfall nur aus äußeren Tatsachen (Inhalt des Vertrages, tatsächliche und wirtschaftliche Auswirkung der Vereinbarung, tatsächliche Durchführung etc.) geschlossen werden (vgl. BFH-Urteil vom 10.02.1988 X R 16/82, BStBl II 1988, 640 und - ausführlich m.w.N. - Tipke/Kruse Rz. 65 zu § 41 AO ).
  • FG Hamburg, 05.08.2009 - 3 K 30/09

    Qualifizierung von Mietgarantieleistungen als umsatzsteuerpflichtiges Entgelt;

    Etwaige Garantiezahlungen sind daher, wie eine Art Versicherungsleistung, nicht steuerbar (BFH Urteil vom 10.02.1988, X R 16/82, BStBl II 1988, 640, [...] Rn. 12, 15).
  • BGH, 04.08.1997 - 5 StR 185/97

    Revision der Staatsanwaltschaft gegen den Freispruch vom Vorwurf der Untreue,

  • FG Hamburg, 29.10.1996 - II 118/96

    Rechtmäßigkeit i.R.d. Vollziehung eines Umsatzsteuer-Vorauszahlungsbescheids;

  • BFH, 22.08.1994 - V B 179/93

    Betriebsteilung zwischen Ehegatten in der Landwirtschaft

  • FG Baden-Württemberg, 07.11.2006 - 1 K 15/04

    Anforderungen an eine umsatzsteuerpflichtige Leistung bei Aufhebung eines

  • FG München, 21.08.2002 - 8 V 2872/02

    Aussetzung der Vollziehung; Rückstellungen für Mietgarantie und Zinsgarantie als

  • BFH, 03.12.1992 - V R 85/89

    Einordnung einer Mietgarantie als eine der Bürgschaft ähnliche Sicherheit

  • FG München, 15.10.1996 - 13 K 1803/96

    Einkommensteuer; Verpachtung einer landwirtschaftlichen Fläche keine Entnahme

  • FG Hamburg, 30.03.2004 - V 266/03

    Abzugsfähigkeit von Vorsteuerbeträgen aus Bauleistungen; Substantiierung der

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