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   BFH, 25.03.1988 - V R 101/83   

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https://dejure.org/1988,370
BFH, 25.03.1988 - V R 101/83 (https://dejure.org/1988,370)
BFH, Entscheidung vom 25.03.1988 - V R 101/83 (https://dejure.org/1988,370)
BFH, Entscheidung vom 25. März 1988 - V R 101/83 (https://dejure.org/1988,370)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    UStG 1973 § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 15 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Unternehmer - Zuordnung von Gegenständen - Zuordnung zum Unternehmen - Nutzung im Unternehmen - Nutzung im nichtunternehmerischen Bereich - Getroffene Zuordnung - Änderung einer Zuordnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG (1973) § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 15 Abs. 1

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zur Frage der Zuordnung von Gegenständen (PKW) zum Unternehmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Grundstücksumsätze, Umsatzsteuer
    Grundstücke als Unternehmensvermögen i.S.d. § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG
    Teilunternehmerisch genutzte Grundstücke
    Zuordnungsentscheidung

Papierfundstellen

  • BFHE 153, 171
  • BB 1988, 1319
  • BB 1988, 1586
  • DB 1988, 1635
  • BStBl II 1988, 649
 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 19.04.1979 - V R 11/72

    Zur Frage der Zugehörigkeit eines Gegenstandes zum Unternehmen eines

    Auszug aus BFH, 25.03.1988 - V R 101/83
    Wie der BFH bereits im Urteil vom 19. April 1979 V R 11/72 (BFHE 127, 447, BStBl II 1979, 420) ausgeführt hat, richtet sich die Zuordnung eines (sowohl nichtunternehmerischer als auch unternehmerischer Nutzung dienenden) Gegenstands zum Unternehmen nicht nach ertragsteuerrechtlichen Kriterien (Einordnung als Betriebs- oder Privatvermögen), weil das Umsatzsteuerrecht nicht von einer Unterscheidung nach Vermögensarten, sondern nach Tätigkeitsarten ausgeht; besteuert wird nur die unternehmerische Umsatzbetätigung.

    Soweit im Urteil in BFHE 127, 447, BStBl II 1979, 420, die Möglichkeit der Zuordnung zum Unternehmen bejaht wird, wenn die Eingliederung eines bezogenen Leistungsgegenstands zum Unternehmen auf Grund der tatsächlichen Verwendung des Gegenstands offensichtlich sei und daneben die nichtunternehmerische Nutzung ersichtlich zurücktrete und nicht das Maß von 25 v.H. überschreite, hat der Senat darauf hingewiesen, daß dies nur für die besonderen Voraussetzungen des Kleinunternehmers nach § 19 UStG 1967 gelte, nicht aber für den Regelversteuerer mit der Zuordnungsvorschrift des § 15 Abs. 1 UStG 1967.

    Daß ein überwiegend nichtunternehmerisch genutzter Gegenstand nicht schon deswegen dem Unternehmen zuzuordnen ist, weil er (auch) für das Unternehmen notwendig ist, hat der Senat bereits im Urteil in BFHE 127, 447, BStBl II 1979, 420, unter 3., ausgesprochen.

  • BFH, 26.04.1979 - V R 46/72

    Automobilfabrik - Werksangehörigenrabatt - Verkaufssperrfrist - Erwerb eines

    Auszug aus BFH, 25.03.1988 - V R 101/83
    Die Bestimmungsfreiheit des Unternehmers findet jedoch dort ihre Grenzen, wo der vorgesehenen Verwendung für das Unternehmen nach den Umständen des einzelnen Falles nur eine so unwesentliche Bedeutung zukommen kann, daß der Gegenstand insgesamt als Teil des unternehmensfremden Bereichs anzusehen ist oder wo der Bezug einer Leistung nach den gesamten Umständen allein für die "private" (nichtunternehmerische) Nutzung bestimmt ist (vgl. insbesondere Urteile vom 18. Dezember 1986 V R 176/75, BFHE 149, 78, BStBl II 1987, 350, und vom 26. April 1979 V R 46/72, BFHE 128, 110, BStBl II 1979, 530).
  • BFH, 28.10.1964 - V 227/62 U

    Hilfsgeschäfte als Unternehmertätigkeit - Unsatzsteuerpflicht für Abfindungen

    Auszug aus BFH, 25.03.1988 - V R 101/83
    Mit diesem Begriff hat die Rechtsprechung folgende Auslegung des § 2 Abs. 1 Satz 2 UStG umschrieben: Als Hilfsgeschäft gehört zur Unternehmertätigkeit jede Tätigkeit, die die Haupttätigkeit mit sich bringt (Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 28. Oktober 1964 V 227/62 U, BFHE 81, 100, BStBl III 1965, 34, mit Nachweisen).
  • BFH, 20.12.1984 - V R 25/76

    Nichtunternehmerischer Bereich bei Unternehmen jeder Rechts- und

    Auszug aus BFH, 25.03.1988 - V R 101/83
    Damit wird insbesondere der Verkauf gebrauchter Einrichtungsgegenstände des Unternehmens (sog. Gegenstände des "Anlagevermögens", häufig der Verkauf gebrauchter PKW) erfaßt (vgl. entsprechend zum Gegenstand der Hilfsgeschäfte aus dem nichtunternehmerischen Bereich: BFH, Urteil vom 20. Dezember 1984 V R 25/76, BFHE 142, 524, BStBl II 1985, 176, unter B 6.).
  • BFH, 11.04.1957 - V 46/56 U

    Steuerfreie Umsätze eines Handelsvertreters bei Verkauf seines beruflich

    Auszug aus BFH, 25.03.1988 - V R 101/83
    Bei den Hilfsgeschäften zur unternehmerischen Haupttätigkeit ist die Nachhaltigkeit aufgrund der Gesamtheit der Umsätze, zu denen es gehört, zu beurteilen (BFH, Urteil vom 11. April 1957 V 46/56 U, BFHE 64, 594, BStBl III 1957, 222 - Verkauf eines PKW, der ausschließlich der Handelsvertretertätigkeit gedient hatte - vgl. auch jetzt Umsatzsteuer-Richtlinien - UStR - 1988, Abschn. 20 Abs. 2).
  • BFH, 18.12.1986 - V R 176/75

    Zum Vorsteuerabzug für eine Schwimmanlage, die zeitweise privat genutzt und

    Auszug aus BFH, 25.03.1988 - V R 101/83
    Die Bestimmungsfreiheit des Unternehmers findet jedoch dort ihre Grenzen, wo der vorgesehenen Verwendung für das Unternehmen nach den Umständen des einzelnen Falles nur eine so unwesentliche Bedeutung zukommen kann, daß der Gegenstand insgesamt als Teil des unternehmensfremden Bereichs anzusehen ist oder wo der Bezug einer Leistung nach den gesamten Umständen allein für die "private" (nichtunternehmerische) Nutzung bestimmt ist (vgl. insbesondere Urteile vom 18. Dezember 1986 V R 176/75, BFHE 149, 78, BStBl II 1987, 350, und vom 26. April 1979 V R 46/72, BFHE 128, 110, BStBl II 1979, 530).
  • BFH, 28.02.1980 - V R 138/72

    Behandlung der auf Privatfahrt angefallenen Unfallkosten bei der Bemessung des

    Auszug aus BFH, 25.03.1988 - V R 101/83
    Ebenso wie die ausdrücklich geregelten Tatbestände des Eigenverbrauchs (vgl. § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a und b UStG 1973) setzt die Steuerbarkeit eines Hilfsgeschäfts der hier zu beurteilenden Art voraus, daß der Unternehmer einen zuvor dem unternehmerischen Bereich zugeordneten Gegenstand aus diesem Bereich abgibt (vgl. zum Eigenverbrauch BFH, Urteil vom 28. Februar 1980 V R 138/72, BFHE 130, 111, BStBl II 1980, 309; vgl. ferner die Regelung in § 15a Abs. 4 und 5 UStG 1973).
  • BFH, 07.07.2011 - V R 42/09

    Zeitpunkt der Zuordnungsentscheidung bei gemischt-genutzten Gegenständen

    Auch die bilanzielle und ertragsteuerrechtliche Behandlung kann ggf. ein Indiz für die umsatzsteuerrechtliche Behandlung sein (vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 2009, 798; vom 25. März 1988 V R 101/83, BFHE 153, 171, BStBl II 1988, 649, und vom 11. November 1993 V R 52/91, BFHE 173, 239, BStBl II 1994, 335).

    b) Ob die Zuordnungsentscheidung entgegen der Ansicht des FG aus anderen objektiven Beweisanzeichen gefolgert werden kann (vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 2009, 798; vom 18. Dezember 2008 V R 80/07, BFHE 225, 163, BStBl II 2011, 292, unter II.4., sowie vom 25. März 1988 V R 101/83, BFHE 153, 171, BStBl II 1988, 649, unter II.2.; anders BFH-Urteil in BFHE 197, 372, BStBl II 2003, 813, Leitsatz 3 sowie II.2.b cc) ist nicht entscheidungserheblich.

  • BFH, 31.01.2002 - V R 61/96

    Vermeidung der Umsatzsteuer bei Verkauf eines vorsteuerbefreiten Pkw

    b) Nach der Rechtsprechung des EuGH (so auch bereits Urteile vom 11. Juli 1991 Rs. C-97/90 -Lennartz-, Slg. 1991, I-3795, UVR 1992, 19, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1991, 730, und vom 4. Oktober 1995 Rs. C-291/92 -Armbrecht-, Slg. 1995, I-2775, BStBl II 1996, 392) und des BFH (Urteil vom 25. März 1988 V R 101/83, BFHE 153, 171, BStBl II 1988, 649) ergeben sich für einen Unternehmer, der einen Gegenstand zur gemischten (teils unternehmerischen und teils nichtunternehmerischen) Nutzung erwirbt, folgende Möglichkeiten:.

    Die Geltendmachung des Vorsteuerabzugs ist regelmäßig ein gewichtiges Indiz für, die Unterlassung des Vorsteuerabzugs ein ebenso gewichtiges Indiz gegen die Zuordnung eines Gegenstandes zum Unternehmen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 153, 171, BStBl II 1988, 649).

    U.U. kann auch die bilanzielle und ertragsteuerrechtliche Behandlung ein Indiz für die umsatzsteuerliche Behandlung sein (vgl. BFH-Urteile in BFHE 153, 171, BStBl II 1988, 649, und in BFHE 173, 239, BStBl II 1994, 335).

  • BFH, 07.07.2011 - V R 21/10

    Zeitpunkt der Zuordnungsentscheidung bei gemischt-genutzten Gegenständen -

    Auch die bilanzielle und ertragsteuerrechtliche Behandlung kann ggf. ein Indiz für die umsatzsteuerrechtliche Behandlung sein (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2009, 798; vom 25. März 1988 V R 101/83, BFHE 153, 171, BStBl II 1988, 649, und vom 11. November 1993 V R 52/91, BFHE 173, 239, BStBl II 1994, 335).
  • BFH, 04.05.2022 - XI R 29/21

    Erwerb einer gemischt genutzten Photovoltaikanlage; volle Zuordnung zum

    cc) Als objektive Anhaltspunkte für eine ausdrückliche oder konkludente Zuordnung zum Unternehmen können neben der Geltendmachung oder Nichtgeltendmachung des Vorsteuerabzugs (vgl. bereits BFH-Beschluss in BFHE 266, 472, BStBl II 2021, 118, Rz 22, m.w.N.; EuGH-Urteil Finanzamt N, EU:C:2021:852, Rz 48 und 49) auch andere Beweisanzeichen herangezogen werden: So kann zu berücksichtigen sein, ob der Unternehmer bei An- und Verkauf des gemischt genutzten Gegenstands unter seinem Firmennamen auftritt (vgl. BFH-Urteile vom 11.11.1993 - V R 52/91, BFHE 173, 239, BStBl II 1994, 335, Rz 14; vom 17.09.1998 - V R 27/96, BFH/NV 1999, 832, Rz 14), ob er den Gegenstand betrieblich oder privat versichert hat (BFH-Urteil in BFHE 197, 372, BStBl II 2003, 813, unter II.2.b cc) oder wie er den Gegenstand bilanziell bzw. ertragsteuerrechtlich behandelt hat (vgl. BFH-Urteile vom 25.03.1988 - V R 101/83, BFHE 153, 171, BStBl II 1988, 649; vom 17.12.2008 - XI R 64/06, BFH/NV 2009, 798; in BFHE 234, 531, BStBl II 2014, 81, Rz 23; in BFH/NV 2013, 266, Rz 37; BFH-Beschluss in BFHE 266, 472, BStBl II 2021, 118, Rz 22).
  • BFH, 24.09.1998 - V R 61/96

    Zuordnung/Veräußerung gemischt genutzter Gegenstände

    Nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteile vom 11. Juli 1991 Rs. C-97/90 - Lennartz, Slg. 1991, I-3795, Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht --UVR-- 1992, 19, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1991, 730, und vom 4. Oktober 1995 Rs. C-291/92 - Armbrecht, Slg. 1995, I-2775, BStBl II 1996, 392) und des Bundesfinanzhofs --BFH-- (Urteil vom 25. März 1988 V R 101/83, BFHE 153, 171, BStBl II 1988, 649) ergeben sich für einen Unternehmer, der einen später von ihm gemischt (teils unternehmerisch und teils nichtunternehmerisch) genutzten Gegenstand erwirbt, folgende Möglichkeiten:.

    Der Senat hat zwar im Urteil in BFHE 153, 171, BStBl II 1988, 649 auch in der ertragsteuerlichen Behandlung des PKW (neben dem Vorsteuerabzug) ein Indiz für die Zuordnung gesehen, gleichzeitig aber betont, daß sich die umsatzsteuerrechtliche Zuordnung nicht nach ertragsteuerlichen Kriterien (Einordnung als Betriebs- oder Privatvermögen) richtet.

  • BFH, 27.07.1995 - V R 44/94

    Ein unter Name und Anschrift eines Unternehmens bestellter Pkw kann diesem

    Seine Entscheidung, einen Gegenstand seinem Unternehmen zuzuordnen, ist statthaft, wenn der Gegenstand im Umfang des vorgesehenen Einsatzes für unternehmerische Zwecke in einem objektiven und erkennbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit der gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit steht und diese fördern soll (ständige Rechtsprechung, vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 23. Januar 1992 V R 66/85, BFHE 167, 221; vom 25. März 1988 V R 101/83, BFHE 153, 171, BStBl II 1988, 649).

    Zwar hat die Rechtsprechung die Geltendmachung des Vorsteuerabzugs als gewichtiges Beweisanzeichen für und die Unterlassung des Vorsteuerabzugs als Indiz gegen eine Zuordnung (vgl. BFH-Urteil in BFHE 153, 171, BStBl II 1988, 649 - Gastwirt ordnet einen unternehmerisch und nichtunternehmerisch verwendeten PKW nicht dem Unternehmen zu -) gewürdigt.

    Bei den Hilfsgeschäften zur unternehmerischen Haupttätigkeit ist die Nachhaltigkeit aufgrund der Gesamtheit der Umstände, zu denen ein Hilfsgeschäft gehört, zu beurteilen (BFH in BFHE 153, 171, BStBl II 1988, 649).

  • BFH, 20.09.1990 - V R 92/85

    Zum Unternehmen eines Vermieters kann auch eine einmalige Bauträgerleistung

    Das gilt nicht nur für sog. Hilfsgeschäfte, wie die Veräußerung von Anlagegegenständen des Unternehmens (vgl. BFH, Urteil vom 25. März 1988 V R 101/83, BFHE 153, 171, BStBl II 1988, 649), sondern auch für andere vereinzelte Leistungen gegen Entgelt neben dem "eigentlichen" Unternehmensgegenstand (vgl. Giesberts in Rau/Dürrwächter/Flick/Geist, Umsatzsteuergesetz, § 2 Abs. 1 und 2 Anm. 169 ff.).

    Für die Beurteilung der gesamten Bauträgerbetätigung als nichtunternehmerisch lediglich aufgrund einer weitgehenden Zuordnungsfreiheit des Unternehmers - wie sie bei Bezug von sog. gemischt nutzbaren Leistungsgegenständen (z.B. PKW) anerkannt ist (vgl. BFHE 153, 171, BStBl II 1988, 649) - bleibt nach den Umständen des Falles kein Raum.

    Ob ein Leistungsbezug für die unternehmerische Tätigkeit notwendige Voraussetzung ist, ist zwar kein erhebliches Zuordnungskriterium zum Rahmen des Unternehmens (BFHE 153, 171, BStBl II 1988, 649, mit Nachweisen).

  • BFH, 11.11.1993 - V R 52/91

    Ein PKW kann dem Unternehmen auch dann zugeordnet werden, wenn er nach der

    Eine Zuordnung zum Unternehmen durch den Unternehmer ist statthaft, wenn der Gegenstand im Umfang des vorgesehenen Einsatzes für unternehmerische Zwecke in einem objektiven und erkennbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit der gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit steht und diese fördern soll (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 25. März 1988 V R 101/83, BFHE 153, 171, BStBl II 1988, 649, und vom 23. Januar 1992 V R 66/85, BFHE 167, 221, unter II.1.

    Die Veräußerung eines Anlagegegenstands (der dem "eigentlichen" Unternehmensbereich gedient hat) fällt als Hilfsgeschäft in den Rahmen des Unternehmens (vgl. BFHE 153, 171, BStBl II 1988, 649).

  • BFH, 15.12.2011 - V R 48/10

    Zuordnungsentscheidung bei gemischt-genutzten Wirtschaftsgütern

    Auch die bilanzielle und ertragsteuerrechtliche Behandlung kann ggf. ein Indiz für die umsatzsteuerrechtliche Behandlung sein (vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 2009, 798; vom 25. März 1988 V R 101/83, BFHE 153, 171, BStBl II 1988, 649, und vom 11. November 1993 V R 52/91, BFHE 173, 239, BStBl II 1994, 335).
  • BFH, 13.09.1988 - V R 230/83

    Abziehbarkeit von Vorsteuerbeträgen bei Zuordnung der Lieferung zum Unternehmen

    Diese Zuordnung zum Unternehmen darf der Unternehmer vornehmen, wenn die Lieferung in einem objektiven und erkennbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit der gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit steht und diese fördern soll (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 12. Dezember 1985 V R 25/78, BFHE 145, 255, BStBl II 1986, 216; vom 18. Dezember 1986 V R 176/75, BFHE 149, 78, BStBl II 1987, 350; vom 30. April 1987 V R 154/78, BFHE 150, 178, BStBl II 1987, 688, und vom 25. März 1988 V R 101/83, BFHE 153, 171, BStBl II 1988, 649).

    Ob bei der Anschaffung der Gegenstände Umstände der Lebensführung nicht nur unbedeutend hineingespielt haben (§ 12 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes), ist für die umsatzsteuerrechtliche Zuordnung ebensowenig entscheidend wie standesrechtliche Überlegungen oder die ertragsteuerrechtliche Beurteilung, ob Betriebsvermögen vorliegt oder nicht (vgl. BFH-Urteile in BFHE 145, 255, BStBl II 1986, 216; in BFHE 149, 78, BStBl II 1987, 350, und in BFHE 153, 171, BStBl II 1988, 649).

    Als entgeltliches Hilfsgeschäft (siehe dazu BFH-Urteil in BFHE 153, 171, BStBl II 1988, 649) ist die Weiterlieferung nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1973 steuerbar und steuerpflichtig.

  • FG München, 11.05.1995 - 14 K 128/95

    Umsatzsteuerpflichtigkeit der Veräußerung eines Kraftfahrzeugs als Hilfsgeschäft

  • BFH, 10.11.1994 - V R 87/93

    Veräußerung eines für einen landwirtschaftlichen Betrieb angeschafften

  • BFH, 17.09.1998 - V R 27/96

    Zuordnung eines Pkw zum Unternehmensvermögen

  • BFH, 26.04.1990 - V R 166/84

    Grenzen der unternehmerischen Zuordnungsfreiheit einer Gemeinde bei als

  • BFH, 13.07.1989 - V R 8/86

    Zur Frage des Gestaltungsmißbrauchs (§ 42 AO) im Hinblick auf § 19 Abs. 3 UStG

  • FG Hamburg, 30.11.1995 - VI 50/92

    Bewirken von Lieferungen durch Pfandleiherin; Einstufung der durch Versteigerung

  • FG Baden-Württemberg, 16.05.1995 - 11 K 89/92

    Zuordnung eines gemischt genutzten PKW zum nichtunternehmerischen Bereich bei

  • FG München, 01.08.1996 - 14 K 330/95

    Veräußerung eines ohne Vorsteuerabzug erworbenen, gemischt genutzten PKW;

  • FG München, 19.10.1995 - 14 K 3624/94
  • BFH, 01.02.1990 - V R 51/85

    Voraussetzung für einen Eigenverbrauch durch Verwendung eines dem Unternehmen

  • BFH, 18.08.1988 - V R 18/83

    - Gemeinde kann Parkanlagen ihrem unternehmerischen Bereich (Kurbetrieb) zuordnen

  • FG Niedersachsen, 20.03.2020 - 6 K 18/17

    Ermittlung des Umfangs eines von der Klägerin geführten Betriebes gewerblicher

  • BFH, 15.09.1994 - V R 12/93

    Vorsteuerabzug bei sog. Fehlmaßnahmen

  • FG Düsseldorf, 19.06.1996 - 5 K 7682/91

    Vorsteuerabzugsberechtigung hinsichtlich von Strafverteidigerkosten;

  • BFH, 20.09.2012 - V B 109/11

    Zuordnungsentscheidung bei gemischt genutzten Grundstücken

  • FG München, 02.04.2009 - 11 K 2523/05

    Fortbildungskosten und Bewerbungskosten, Verpflegungsmehraufwand und Kosten für

  • FG Hamburg, 04.09.1997 - II 117/96

    Streit um die Berücksichtigung von abziehbaren Vorsteuerbeträgen bei der

  • BFH, 21.06.1990 - V B 27/90

    Zuordnung eines sog. Freizeitgegenstandes (hier: Reisemobil) zum Unternehmen

  • BFH, 21.04.1988 - V R 135/83

    Zum Gegenstand des Eigenverbrauchs bei Entrichtung eines schlüsselfertigen

  • BFH, 20.10.1994 - V R 24/92

    Umsatzbesteuerung für im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes

  • FG Nürnberg, 09.03.2015 - 2 V 687/14

    Vorsteuerabzug: Dokumentation der Zuordnungsentscheidung

  • BFH, 28.03.1996 - V R 34/95

    An- und Verkauf eines Kfz durch einen Nichthändler

  • FG Köln, 09.12.2015 - 3 K 2557/11

    Abzugsfähigkeit von Werbungskosten in Form von Schuldzinsen und Vorsteuern aus

  • FG München, 22.11.2007 - 14 K 2253/05

    Möglichkeit einer Vorsteuerberichtigung im Zusammenhang mit einem Bauprojekt;

  • FG Münster, 23.01.2001 - 15 K 3897/99

    Vorsteuerabzug bei zunächst nichtunternehmerischer Verwendung der Vorbezüge;

  • BFH, 15.09.1994 - XI R 82/92

    Grenzen des Zuordnungswahlrechts im Fall eines Demonstrationsobjektes

  • FG Sachsen-Anhalt, 19.01.2011 - 3 K 52/05

    Einspruch gegen einen geänderten Steuerbescheid bei bereits laufendem

  • FG München, 10.04.2008 - 14 K 2713/05

    Vorsteuerabzug aus Herstellungskosten für Gebäude: Verwendungsabsicht bei

  • BFH, 06.06.1991 - V R 100/87

    Berechtigung eines Unternehmers zu Kürzung der Umsatzsteuer bei Lieferungen und

  • BFH, 01.02.1990 - V R 26/85

    Anforderungen an die Annahme steuerpflichtiger Altgoldlieferungen - Ergebnis

  • FG München, 02.03.2011 - 3 K 2880/08

    Vorsteuerabzug aus der Errichtung eines gemischt genutzten Gebäudes - Berechnung

  • FG Hessen, 08.11.2000 - 6 K 4774/96

    Abgrenzung zwischen unternehmerischem Weinhandel und privater Weinversorgung;

  • FG Baden-Württemberg, 18.04.2001 - 10 K 302/98

    Leichtfertige Steuerverkürzung durch Ausstellung einer Scheinrechung unter

  • BFH, 04.08.1993 - V B 190/92

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • BFH, 21.04.1993 - XI R 106/90

    Unterstellung von Unternehmereigenschaften bei der Tätigkeitsausübung als

  • FG München, 27.07.2011 - 3 K 829/08

    Vorsteuerabzug aus der Errichtung eines gemischt genutzten Gebäudes -

  • FG Rheinland-Pfalz, 03.06.2004 - 4 K 1425/01

    Vorsteuerabzug von unternehmerisch genutzten Wirtschaftsgütern

  • FG Rheinland-Pfalz, 18.05.2001 - 3 K 1501/97

    Vorsteuerabzug bei einem eingetragenen Verein

  • BFH, 26.01.1989 - V B 91/88

    Problematik der Unterstellung von Mißbrauch in Zwischenvermietungsfällen

  • FG Hessen, 04.02.1998 - 6 K 1441/94

    Personalüberlassung an den Geschäftsführer des Unternehmens

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 18.03.1997 - 1 K 18/96

    Vorsteuerabzug bei angeschafftem Motorsegler; Unternehmerische Verwendung oder

  • FG Hamburg, 30.03.2004 - V 266/03

    Abzugsfähigkeit von Vorsteuerbeträgen aus Bauleistungen; Substantiierung der

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