Rechtsprechung
   BFH, 28.04.1988 - IV R 42/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,879
BFH, 28.04.1988 - IV R 42/86 (https://dejure.org/1988,879)
BFH, Entscheidung vom 28.04.1988 - IV R 42/86 (https://dejure.org/1988,879)
BFH, Entscheidung vom 28. April 1988 - IV R 42/86 (https://dejure.org/1988,879)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,879) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 4, 3, § 12 Nr. 1

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kosten eines Arztes für den Umzug in die Nähe der Praxis als Betriebsausgaben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BFHE 153, 357
  • NJW 1989, 192
  • BB 1988, 1594
  • BB 1988, 1729
  • BStBl II 1988, 777
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 10.09.1982 - VI R 95/81

    In der Verkürzung der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte kann eine

    Auszug aus BFH, 28.04.1988 - IV R 42/86
    Dies wird angenommen, wenn die berufliche Tätigkeit des Steuerpflichtigen als Arbeitnehmer den entscheidenden Grund für den Umzug darstellt, Umstände der allgemeinen Lebensführung also nur eine ganz untergeordnete Rolle spielen (BFH-Urteile vom 10. September 1982 VI R 95/81, BFHE 136, 478, BStBl II 1983, 16; vom 6. November 1986 VI R 106/85, BFHE 148, 164, BStBl II 1987, 81).

    Dementsprechend wird eine berufliche Veranlassung angenommen, wenn die Ortsveränderung auf einem Berufs- oder Stellungswechsel des Arbeitnehmers beruht oder der Wohnungswechsel immerhin zu einer wesentlichen Verkürzung der Fahrtzeit zur Arbeitsstätte führt (BFHE 136, 478, BStBl II 1983, 16).

  • BFH, 06.11.1986 - VI R 106/85

    1. Beruflich veranlaßte Umzugskosten ohne Arbeitsplatzwechsel bei

    Auszug aus BFH, 28.04.1988 - IV R 42/86
    Dies wird angenommen, wenn die berufliche Tätigkeit des Steuerpflichtigen als Arbeitnehmer den entscheidenden Grund für den Umzug darstellt, Umstände der allgemeinen Lebensführung also nur eine ganz untergeordnete Rolle spielen (BFH-Urteile vom 10. September 1982 VI R 95/81, BFHE 136, 478, BStBl II 1983, 16; vom 6. November 1986 VI R 106/85, BFHE 148, 164, BStBl II 1987, 81).

    Dem braucht auch der Umstand nicht entgegenzustehen, daß der Arbeitnehmer bisher in einer Mietwohnung lebte, die neue Wohnung sich aber im eigenen Haus befindet (BFHE 148, 164, BStBl II 1987, 81).

  • BFH, 18.10.1974 - VI R 72/72

    Umzugskosten - Betriebsausgaben - Werbungskosten - Berufliche Tätigkeit -

    Auszug aus BFH, 28.04.1988 - IV R 42/86
    Für die Berücksichtigung von Umzugskosten als Betriebsausgaben eines Unternehmers gelten entsprechende Grundsätze (BFH-Urteil vom 18. Oktober 1974 VI R 72/72, BFHE 114, 468, BStBl II 1975, 327).
  • FG Baden-Württemberg, 02.04.2004 - 8 K 34/00

    Berufliche Umzugskosten als Werbungskosten trotz verlängerter Anfahrt des einen

    Gleiches gilt, wenn ein frei praktizierender Arzt, der Belegbetten in einem Krankenhaus hat und deshalb auch außerhalb der Praxiszeit erreichbar sein muss, in die Nähe des Krankenhauses umzieht (vgl. BFH, Urt. v. Urt. v. 28. April 1988 -IV R 42/86-, BStBl. II 1988, 777).
  • BFH, 23.03.2001 - VI R 175/99

    Abzug von Umzugskosten trotz Eheschließung

    Voraussetzung dafür ist, dass der Umzug nahezu ausschließlich beruflich veranlasst ist, private Gründe also eine allenfalls ganz untergeordnete Rolle spielen (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 16. Oktober 1992 VI R 132/88, BFHE 170, 484, BStBl II 1993, 610; vom 28. April 1988 IV R 42/86, BFHE 153, 357, BStBl II 1988, 777).
  • BFH, 22.11.1991 - VI R 77/89

    Ein einem Arbeitsplatzwechsel nachfolgender Umzug ist beruflich veranlaßt, wenn

    Von ähnlichen Erwägungen geht auch das Urteil vom 28. April 1988 IV R 42/86 (BFHE 153, 357, BStBl II 1988, 777) im Falle eines freipraktizierenden Arztes aus, der seine Wohnung von 14 km bis auf 100 m an seine im Krankenhaus gelegene Praxis heranverlegt hatte.
  • BFH, 23.03.2001 - VI R 189/97

    Steht die berufliche Veranlassung eines Umzugs auf Grund einer mindestens

    Voraussetzung dafür ist, dass der Umzug nahezu ausschließlich beruflich veranlasst ist, private Gründe also eine allenfalls ganz untergeordnete Rolle spielen (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 16. Oktober 1992 VI R 132/88, BFHE 170, 484, BStBl II 1993, 610; vom 28. April 1988 IV R 42/86, BFHE 153, 357, BStBl II 1988, 777).
  • FG Hamburg, 23.02.2023 - 5 K 190/22

    Umzugskosten als Werbungskosten - Zurechnung des Homeoffice zur beruflichen

    Voraussetzung dafür ist, dass der Umzug nahezu ausschließlich beruflich veranlasst ist, private Gründe also eine allenfalls ganz untergeordnete Rolle spielen (vgl. z.B. BFH, Urteile vom 16. Oktober 1992, VI R 132/88, BStBl II 1993, 610; vom 28. April 1988, IV R 42/86, BStBl II 1988, 777; vom 15. Oktober 1976, VI R 162/74, BStBl II 1977, 117; Bergkemper, Herrmann/Heuer/Raupach, EStG, Stand Oktober 2020, § 9 Rn. 310; Köhler in Bordewin/Brandt, EStG Kommentar, Stand Februar 2016, § 9 EStG, Rn. 655; Lochte in Frotscher, Praxis Kommentar EStG, Stand Juni 2019, § 9 EStG "Umzugskosten"; Thürmer in Brandis/Heuermann, Ertragsteuerrecht, November 2022, § 9 EStG, Rn. 700 "Umzugskosten"; Teller in Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, November 2022, § 9 Rn. 191).

    Eine solche wesentliche Erleichterung nahm die Rechtsprechung auch an bei einem Arzt, der in die Nähe der Klinik zog, in der er Belegbetten unterhielt (BFH Urteil vom 28. April 1988, IV R 42/86, BStBl II 1988, 777).

  • FG Niedersachsen, 30.04.2012 - 4 K 6/12

    Aufwendungen für den Umzug an den Beschäftigungsort als Werbungskosten

    Dazu können auch Umzugskosten gehören, wenn der Umzug (nahezu) ausschließlich beruflich veranlasst ist (BFH-Urteile vom 16. Oktober 1991 VI R 132/88, BFHE 170, 484, BStBl. II 1993, 610; vom 28. April 1988 IV R 42/86, BFHE 153, 357, BStBl. II 1988, 777).
  • FG Rheinland-Pfalz, 21.06.1995 - 1 K 2702/92

    Lohnsteuer; Werbungskostenabzug für Umzugskosten

    Eine berufliche Veranlassung wird anerkannt, wenn der Umzug aus Anlaß eines Arbeitsplatzwechsels erfolgen muß oder wenn - auch ohne berufliche Veränderung - durch den Umzug der erforderliche Zeitaufwand für den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte wesentlich vermindert oder das Erreichen der Arbeitsstelle sonst wesentlich erleichtert wird ( BFH-Urteile vom 10. September 1982 VI R 95/81 , BStBl II 1983, 16; vom 28. April 1988 IV R 42/86 , BStBl II 1988, 777; Urteile des Finanzgerichts Baden-Württemberg, EFG 1990, 627 und EFG 1993, 715).
  • BFH, 21.02.2006 - IX R 79/01

    Keine Saldierung positiver und negativer Fahrzeitveränderungen bei der Prüfung

    a) Umzugskosten sind als Werbungskosten abziehbar, wenn der Umzug nahezu ausschließlich beruflich veranlasst ist, private Gründe (§ 12 Nr. 1 Satz 2 EStG), also eine allenfalls ganz untergeordnete Rolle spielen (vgl. z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Oktober 1992 VI R 132/88, BFHE 170, 484, BStBl II 1993, 610; vom 28. April 1988 IV R 42/86, BFHE 153, 357, BStBl II 1988, 777).
  • BFH, 21.09.2000 - IV R 78/99

    Beendigung eines beruflich veranlassten Umzugs

    c) Auch aus dem Urteil des Senats vom 28. April 1988 IV R 42/86 (BFHE 153, 357, BStBl II 1988, 777) läßt sich nichts anderes herleiten, denn dort ging es um einen beruflich veranlassten Umzug in den Ort der beruflichen Tätigkeit, bei dem der Arzt trotz Umbaus des Wohnhauses keine Lagerkosten für Möbel geltend gemacht hatte.
  • FG Rheinland-Pfalz, 25.01.1995 - 1 K 2214/94

    Lohnsteuer; Umzugsaufwendungen

    Eine berufliche Veranlassung wird anerkannt, wenn der Umzug aus Anlaß eines Arbeitsplatzwechsels erfolgen muß oder wenn - auch ohne berufliche Veränderung - durch den Umzug der erforderliche Zeitaufwand für den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte wesentlich vermindert oder das Erreichen der Arbeitsstelle sonst wesentlich erleichtert wird ( BFH-Urteile vom 10. September 1982 VI R 95/81 , BStBl II 1983, 16; 28. April 1988 IV R 42/86 , BStBl II 1988, 777; Urteile des Finanzgerichts Baden-Württemberg, EFG 1990, 627 und EFG 1993, 715).
  • FG Thüringen, 27.01.2016 - 3 K 693/15

    Abzugsfähigkeit von Umzugskosten einer Arbeitnehmerin bei Umzug in mehreren

  • BFH, 01.12.1993 - I R 61/93

    Aufwendungen für vorzeitige Auflösung des Mietvertrages sind Betriebsausgaben bei

  • FG Baden-Württemberg, 29.07.2014 - 6 K 767/14

    Zinsen für fremdfinanzierten Beteiligungserwerb am Arbeitgeber als Werbungskosten

  • FG Rheinland-Pfalz, 16.08.2001 - 4 K 1267/00

    Anforderungen an die Aufgabe des Bekanntgabewillens bei versehentlicher Absendung

  • FG München, 24.03.2009 - 6 K 683/08

    Umzugskosten als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger

  • BFH, 02.02.1994 - VI R 108/89

    Fahrtkosten eines Arbeitnehmers (§ 9 EStG )

  • FG Niedersachsen, 04.12.2002 - 12 K 223/99

    Berufliche Veranlassung von Umzugskosten bei einer arbeitstäglich mindestens

  • FG Baden-Württemberg, 09.09.2005 - 9 K 46/03

    Umzugskosten eines Berufssoldaten bei privater Mitveranlassung

  • FG München, 16.10.2001 - 13 K 2669/98

    Umzugskosten als Werbungskosten; Einkommensteuer 1996

  • FG Hamburg, 07.05.1998 - V 88/96

    Renovierungskosten der neuen Wohnung im Falle eines Rück-Umzuges aus dem Ausland;

  • FG Rheinland-Pfalz, 14.05.1997 - 1 K 1169/96

    Einkommensteuer; Werbungskostenabzug für Umzugsaufwendungen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht