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   BFH, 18.05.1988 - X R 11/82   

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BFH, 18.05.1988 - X R 11/82 (https://dejure.org/1988,1238)
BFH, Entscheidung vom 18.05.1988 - X R 11/82 (https://dejure.org/1988,1238)
BFH, Entscheidung vom 18. Mai 1988 - X R 11/82 (https://dejure.org/1988,1238)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    UStG 1973 § 4 Nr. 20 Buchst. a

  • Wolters Kluwer

    Umsatzsteuer - Steuerfreiheit - Theater

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG (1973) § 4 Nr. 20 lit. a

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Umfang der Umsatzsteuerbefreiung für Theaterleistungen nach § 4 Nr. 20 Buchst. a UStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 153, 459
  • NJW 1989, 422
  • BB 1988, 1653
  • BStBl II 1988, 799
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 04.12.1958 - V 102/58 U

    Verein als selbständiges Steuersubjekt

    Auszug aus BFH, 18.05.1988 - X R 11/82
    Die Steuerfreiheit erstreckt sich auch auf Umsätze von solchen Theatern, die in der Form einer privatrechtlichen Gesellschaft betrieben werden, vorausgesetzt, die Anteile an ihr gehören ausschließlich einer Körperschaft des öffentlichen Rechts und die Erträge fließen ausschließlich dieser Körperschaft zu (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 4. Dezember 1958 V 102/58 U, BFHE 68, 165, BStBl III 1959, 64; ergangen zu § 47 Nr. 1 der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz -UStDB- 1951).
  • BFH, 28.10.1971 - V R 101/71

    Allgemeiner Steuersatz für Hilfsgeschäfte eines freiberuflich Tätigen

    Auszug aus BFH, 18.05.1988 - X R 11/82
    Der Senat kann unerörtert lassen, welche dieser Leistungen als sog. Hilfsgeschäfte zu beurteilen sind; denn diese wären als solche nicht gemäß § 4 Nr. 20 Buchst. a UStG steuerfrei (vgl. BFH-Urteil vom 28. Oktober 1971 V R 101/71, BFHE 103, 451, BStBl II 1972, 102 für Hilfsumsätze eines Steuerberaters).
  • BFH, 18.09.1952 - V 3/51 U

    Umsatzsteuerpflicht einer Tätigkeit, die der Erfüllung öffentlich-rechtlicher

    Auszug aus BFH, 18.05.1988 - X R 11/82
    Das vom FA in der mündlichen Verhandlung zur Begründung seiner gegenteiligen Rechtsansicht angeführte BFH-Urteil vom 18. September 1952 V 3/51 U (BFHE 56, 763, BStBl III 1952, 293) ist nicht einschlägig; es betraf nicht den Anwendungsbereich des § 43 Nr. 1 UStDB 1938 (s. dazu unten 2.a), sondern den des § 18 UStDB 1938.
  • BFH, 18.12.1980 - V B 24/80

    Ernstlich zweifelhaft, ob an der Rechtsprechung zur Behandlung von

    Auszug aus BFH, 18.05.1988 - X R 11/82
    Die Annahme einer unselbständigen Nebenleistung setzt voraus, daß diese im Vergleich zur Hauptleistung nebensächlich ist, mit ihr eng (im Sinn einer wirtschaftlich gerechtfertigten Abrundung und Ergänzung) zusammenhängt und üblicherweise in ihrem Gefolge vorkommt (BFH-Beschluß vom 18. Dezember 1980 V B 24/80, BFHE 132, 147, BStBl II 1981, 197).
  • RFH, 19.06.1942 - V 183/41
    Auszug aus BFH, 18.05.1988 - X R 11/82
    Hierzu hat der Reichsfinanzhof (RFH) im Urteil vom 19. Juni 1942 V 183/41 (RStBl 1942, 895) die Auffassung vertreten, daß nur die typischen Theaterleistungen einschließlich der damit üblicherweise verbundenen Nebenleistungen (z.B. die Aufbewahrung der Garderobe, der Verkauf von Programmen, die Vermietung von Operngläsern usw.) umsatzsteuerfrei sind.
  • Drs-Bund, 30.10.1963 - BT-Drs IV/1590
    Auszug aus BFH, 18.05.1988 - X R 11/82
    § 42 UStDB 1951 bestimmte aber dazu, daß nur die unmittelbar der Krankenpflege dienenden Umsätze befreit waren (vgl. BTDrucks IV/1590, Teil B zu § 4 Nr. 16).
  • FG Baden-Württemberg, 08.02.1995 - 12 V 39/94

    Höhe des Umsatzsteuersatzes für den Verkauf von Getränken in einem Kino;

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  • BFH, 07.03.1995 - XI R 46/93

    Getränkeverkauf an Besucher eines sog. "Verzehrkinos" ist keine unselbständige

    Mit der vom FG wegen Abweichung von den Grundsätzen des BFH-Urteils vom 18. Mai 1988 X R 11/82 (BFHE 153, 459, BStBl II 1988, 799) zugelassenen Revision rügt der Kläger unzutreffende Auslegung des § 12 Abs. 2 Nr. 7b UStG 1980 sowie die Verletzung des umsatzsteuerrechtlichen Grundsatzes der Einheitlichkeit der Leistung in bezug auf Haupt- und Nebenleistung.

    Nach dem BFH-Urteil in BFHE 153, 459, BStBl II 1988, 799 sei die Lieferung von Speisen, Getränken und Süßwaren als eine Nebenleistung anzusehen, wenn das Theater die Waren in unmittelbarem zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit einer typischen Theaterleistung ausschließlich an Theaterbesucher zum Verzehr an Ort und Stelle abgebe; ein gleichzeitiger Verkauf an andere Personen müsse ausgeschlossen sein.

    Es trägt vor, entgegen der Auffassung des Klägers könnten die Grundsätze des BFH-Urteils in BFHE 153, 459, BStBl II 1988, 799 auf den Streitfall nicht angewendet werden.

    Der Senat läßt offen, ob er mit dieser Entscheidung von der Entscheidung des X. Senats in BFHE 153, 459, BStBl II 1988, 799 abweicht.

  • BFH, 18.08.2005 - V R 20/03

    Umsatzsteuerpflicht der Abgabe von Speisen und Getränken in einem Musical-Theater

    Zur Begründung stützt sie sich auf die Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 18. Mai 1988 X R 11/82 (BFHE 153, 459, BStBl II 1988, 799), wonach die Abgabe von Speisen und Getränken integraler Bestandteil von Theatervorstellungen sei, wenn ein gleichzeitiger Verkauf an andere Personen ausgeschlossen sei.

    c) Die Klägerin beruft sich für ihre Auffassung zu Unrecht auf das BFH-Urteil in BFHE 153, 459, BStBl II 1988, 799.

  • BFH, 18.10.2023 - XI B 41/23

    Reichweite der Steuerbefreiung des § 4 Nr. 20 Buchst. a UStG im Falle des

    Nicht nach § 4 Nr. 20 Buchst. a UStG steuerfrei sind deshalb auch zum Beispiel die Vermietung von Flächen der Einrichtung und das Dulden der Aufstellung von Automaten (zutreffend insoweit BFH-Urteil vom 18.05.1988 - X R 11/82, BFHE 153, 459, BStBl II 1988, 799, unter 3.a, das insoweit nicht durch die BFH-Urteile vom 14.05.1998 - V R 85/97, BFHE 186, 151, BStBl II 1999, 145, unter II.2.
  • BFH, 01.06.1995 - V R 90/93

    Getränkelieferung keine Nebenleistung zur steuerermäßigten Filmvorführung

    Der nach erfolglosem Einspruch erhobenen Klage gab das FG unter Berufung auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 18. Mai 1988 X R 11/82 (BFHE 153, 459, BStBl II 1988, 799) statt, da es in den Getränkelieferungen unselbständige Nebenleistungen zu den Filmvorführungen sah; das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1993, 751 veröffentlicht.

    Es macht geltend, das FG habe rechtsfehlerhaft die zu § 4 Nr. 20 UStG 1973 entwickelten Rechtsgrundsätze des BFH-Urteils in BFHE 153, 459, BStBl II 1988, 799 auf die Vorschrift des § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. b UStG 1980 übertragen.

    Ob es mit den vorgenannten Grundsätzen vereinbar ist, die Lieferung von Getränken in Theatern in die Steuerfreiheit der Theaterumsätze (§ 4 Nr. 20 UStG 1973ff.) einzubeziehen (vgl. BFH in BFHE 153, 459, BStBl II 1988, 799; Abschn. 106 Abs. 3 Satz 4 UStR 1992), läßt der Senat offen (ebenso BFH in StE 1995, 332, DStR 1995, 803).

  • BFH, 14.05.1998 - V R 85/97

    Gastronomieumsätze bei Theatervorstellungen

    a) Die im Gesetz nicht näher beschriebenen Umsätze der Theater sind nach der am Wortsinn ausgerichteten Auslegung die typischen Theaterleistungen einschließlich der üblicherweise damit verbundenen Nebenleistungen (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Mai 1988 X R 11/82, BFHE 153, 459, BStBl II 1988, 799, unter 2. a).

    Einer Anrufung des Großen Senats wegen einer Abweichung von dem Urteil des X. Senats des BFH in BFHE 153, 459, BStBl II 1988, 799 bedarf es schon deshalb nicht, weil der X. Senat nicht mehr für Umsatzsteuer zuständig ist.

  • BFH, 21.04.2005 - V R 6/03

    Bewirtungsleistungen als steuerfreie Nebenleistung eines Theaters

    Der gegenteiligen Beurteilung im BFH-Urteil vom 18. Mai 1988 X R 11/82 (BFHE 153, 459, BStBl II 1988, 799) ist der erkennende Senat nicht gefolgt.
  • FG Münster, 11.02.2003 - 15 K 2961/02

    Steuerfreiheit von Bewirtungsumsätzen anläßlich steuerfreier Theaterleistungen

    Gegen diesen Bescheid richtet sich die nach erfolglosem Einspruchsverfahren (Einspruchsentscheidung vom 29.04.2002) erhobene Klage mit folgender Begründung: Die Lieferung von Getränken stelle seit der in BStBl II 1988, 799 veröffentlichten Entscheidung des BFH eine typische Nebenleistung zur Theateraufführung dar, wenn sie im unmittelbaren und örtlichen Zusammenhang mit der Theateraufführung stehe und nur an die Theaterbesucher erbracht werde.

    Im Streitfall sind die Restaurationsumsätze der GmbH als "unerlässlich" im Sinn der Vorschrift des Art. 13 Abs. 2 Buchstabe 6 der 6. EG-Richtlinie anzusehen, weil das Bewirtungsangebot in den Theaterpausen insbesondere eines Privattheaters eine Serviceleistung gegenüber den Kunden und damit einen integralen Bestandteil der Theaterveranstaltung darstellt, ohne das sich ein Betreiber eines Privattheaters nicht am Markt behaupten kann (vgl. dazu auch BFH in BStBl II 1988, 799 Ziffer 3 b).

  • FG Rheinland-Pfalz, 11.04.2003 - 3 K 2834/00

    Werkstattarbeiten und Personalüberlassung durch ein Theater sind nicht

    Dies gelte auch für den Verkauf von Speisen und Getränken an Theaterbesucher (BStBl II 1988, 799 ).

    a) Die im Gesetz nicht näher beschriebenen Umsätze der Theater sind nach der am Wortsinn ausgerichteten Auslegung die typischen Theaterleistungen einschließlich der üblicherweise damit verbundenen Nebenleistungen (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Mai 1988 X R 11/82, BFHE 153, 459, BStBl II 1988, 799 , unter 2. a).

  • BFH, 09.05.1996 - V R 30/95

    Voraussetzungen für die Gewährung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes

    Der nach erfolglosen Einsprüchen erhobenen Klage gab das FG unter Berufung auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 18. Mai 1988 X R 11/82 (BFHE 153, 459, BStBl II 1988, 799) statt, da es in der Verabreichung des Speiseeises eine unselbständige Nebenleistung zu den Filmvorführungen sah; die Verabreichung, so führte das FG aus, werde von der Begünstigung der Filmvorführung (§ 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. b UStG 1980) miterfaßt.

    Wie der XI. Senat des BFH in BFHE 177, 165, BStBl II 1995, 429 ausgeführt hat, bedarf es einer Anrufung des Großen Senats wegen möglicher Abweichung von dem Urteil in BFHE 153, 459, BStBl II 1988, 799 nicht.

  • FG Bremen, 18.08.2010 - 2 K 48/10

    Varieté-/Theateraufführung mit Bewirtung der Besucher "Dinner-Show") keine

  • BFH, 07.12.2009 - XI B 52/09

    Bewirtung keine Nebenleistung zur steuerfreien Theaterleistung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.07.2013 - 14 A 457/13

    Antrag einer Kunsthalle und Ausstellungshalle (hier: KAH) auf Widerruf und

  • FG Hamburg, 26.02.2003 - VII 133/99

    Bewirtung keine Nebenleistung zu einer Theateraufführung

  • FG Bremen, 13.10.2009 - 2 V 115/09

    Teilweise ermäßigter Steuersatz bzw. Regelsteuesteuersatz bei einer einheitlich

  • BGH, 23.09.1992 - IV ARZ (VZ) 1/92

    Anforderungen an eine Vorlage an den BGH gemäß § 29 Abs. 1 Satz 2 EGGVG

  • FG Berlin, 26.08.1997 - 5150/96
  • FG Schleswig-Holstein, 22.03.1995 - IV 25/95

    Ermäßigter Steuersatz bei Speiseeisverkäufen in Kinos im Rahmen von

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